Berlin - Prozess wegen Sprengstoffsynthesen

Roland Ionas Bialke 25.05.2009 22:43 Themen: Repression
Am 31. März 2009 fand am Berliner Amtsgericht ein Prozess gegen den Journalisten und Schriftsteller Burkhard Schröder statt. Schröder wurde vorgeworfen, dass er Anleitungen zum Bombenbau ins Internet gestellt hatte und somit gegen das Waffengesetz verstiess. Am 12. November 2008 war es deswegen bei Schröder zu einer Wohnungsdurchsuchung und Computerbeschlagnahme gekommen, die im Internet zu heftiger Kritik geführt hatte.
Burkhard Schröder, der eine zensurfeindliche Position vertritt, hatte 2005 den Text "Einführung in die Sprengchemie" verfasst. In diesem Text finden sich verschiedene Synthesevorschriften für Sprengstoffe wie sie in jeden weiterführenden Chemiebuch beschrieben sind. Selbst die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), ein durch die Bundesregierung beschlossenes Organ zur Datenspeicherung und Datenvervielfältigung, veröffentlicht solche Synthesevorschriften.

Schröder wurde im Detail vorgeworfen, dass er Anleitungen für Gegenstände veröffentlicht hat, "bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann". Der Halbsatz "oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann" war 2008 dem Abschnitt 2 des Waffengesetzes angefügt worden. Das Waffengesetz verbietet also nicht die Explosivstoffe und auch nicht Bombenzünder, sondern nur Verdämmungen und Anleitungen zu Verdämmungen in denen explosionsgefährliche Stoffe explodieren können. Im Gesetz muss das Wort "in" beachtet werden! Nun muss in der Gerichtsverhandlung geklärt werden, ob Burkhard Schröder solche Verdämmungen beschrieben hat. Das blose Veröffentlichen von Sprengstoffsynthesen wird von diesem Gesetz also nicht angetastet. Oder doch? Fällt die Selbstverdämmung (Explosivstoff verdämmt Explosivstoff) auch dazu? Wenn ja, dann müssten aber auch Schuhkartons, Getränkedosen und Wasserohre verbotene Waffen sein. Tatsächlich kann ein mit dem Explosivstoff HMTD gefülltes Stahlrohr zur Explosion führen - wenn es geschüttelt wird.

Der erste Prozesstag gegen Burkhard Schröder ist indes ergebnisarm verlaufen. Es müsste erst einmal ein Gutachten angefordert werden, ob die genannten Sprengstoffe überhaupt gefährliche Waffen seien. Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwältin hätten da nämlich keine Sachkunde. Auf seinen Blog erinnert sich Schröder, dass in einem Gutachten eines Kriminaltechnikers des Landeskriminalamts (LKA KT) das am Beispiel der Synthesedarstellung von Pikrinsäure verneint wurde. Hier wird deutlich, dass diese JuristInnen überhaupt keine Ahnung davon haben was Gesetz ist. Leicht manipulierbar durch demagogische Einflüsse.

Die grosse Frage bleibt: Warum wurde die Hausdurchsuchung beim Jounalisten durchgeführt, obwohl von vornerein durch ein Gutachten der Kriminaltechnik der Polizei klar war, dass das Veröffentlichen der Synthesedarstellung an sich keine Straftat nach dem Waffengesetz und Strafgesetzbuch ist?

Sollte Burkhard Schröder verurteilt werden, so hat der deutsch Staat und seine Wirtschafts- und Kriegsindustrie mit Konsequenzen zu rechnen. In diesem Fall werde ich persönlich u.a. die Dynamit Nobel GmbH und die Heckler und Koch GmbH anzeigen. Mit einem richtig guten negativen Urteil gegen Schröder wären mit Treibpulver betriebene Schusswaffen nicht mehr erlaubnispflichtige Waffen sondern auch verbotene Waffen. Auch die frei erwerbbaren Brückenzünder wären verbotene Waffen.

Ein Termin für den zweiten Prozesstag steht noch nicht fest, wird aber sicher auf dem Blog von Burkhard Schröder veröffentlicht. Bei diesem Fall fiel mir übrigens auf, dass eine neue alte Repressionsmethode angewandt wird. So wurde Schröder nach der Wohnungsdurchsuchung mit einer ungerechtfertigten Zahlungsforderung des Finanzamts konfrontiert. Das muss zwar nichts bedeuten, kann aber auf ein besonderes Zusammenspiel des Repressionsapparats hinweisen.

Solidarität für Burkhard Schröder - Krieg dem Krieg!!


Der Blog von Burkhard Schröder -  http://www.burks.de/burksblog
Die relevante Veröffentlichung -  http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?p=28624
Der Gesetzestext -  http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_80.html
Wikipedia über den Journalisten -  http://de.wikipedia.org/wiki/Burkhard_Schr%C3%B6der
Artikel und Diskussion über die Durchsuchung -  http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29121/1.html
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen