Petiton zu Vergewaltigungsofern
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass Frauen (und Kinder), die vergewaltigt worden sind, nicht mehr gezwungen werden, bei einer Verhandlung wegen ihres Falles mit anwesend zu sein.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass Frauen (und Kinder), die vergewaltigt worden sind, nicht mehr gezwungen werden, bei einer Verhandlung wegen ihres Falles mit anwesend zu sein.
Ich hab mich bei den Petitionen noch ein wenig umgesehen und bin
enttäuscht das bei diesem Thema keiner Hinschaut, also weise ich
explizit darauf hin, das dies auch eine sehr unterstützenswerte
Angelegenheit ist .. wenn sich dafür genau so viele interessieren
würden wie für ihre privaten anrechte im Internet wäre der Sache
geholfen .. bitte zeichnet auch diese petition und das Indyteam
könnte darauf auch mit so nem Butten hinweisen .. !!
Begründung
Die Situation einer Vergewaltigung zieht einen schwerwiegenden inneren Prozess in der betroffenen Frau (oder dem betroffenen Kind) nach sich. Es muss ihr gestattet sein, einer Verhandlung, der an ihr begangenen Straftat fernbleiben zu dürfen und sich stattdessen von ihrer Anwältin/ ihrem Anwalt vertreten zu lassen.
Es kann ihr die Möglichkeit eingeräumt werden, den Prozess mitzuverfolgen, ohne selber gesehen zu werden (Videoübertragung). Zudem ist ein Kontakt (über Telefon oder Kopfhörer) für direkte Rücksprache mit eigener Anwältin/eigenem Anwalt während der Verhandlung einzuräumen.
Es kann nicht angehen, dass eine Betroffene dazu genötigt wird, sich einer nochmaligen "Gewaltsituation" in Form eines "Gerichtsduelles" auszusetzen. Stattdessen wird ein von ihr bestimmter Vertreter/ eine Vertreterin dem Angeklagten ins Gesicht sehen und ihn zur Rede und in seine Verantwortung stellen.
Jegliche Demütigung der Betroffenen ist hier Fehl am Platz.
enttäuscht das bei diesem Thema keiner Hinschaut, also weise ich
explizit darauf hin, das dies auch eine sehr unterstützenswerte
Angelegenheit ist .. wenn sich dafür genau so viele interessieren
würden wie für ihre privaten anrechte im Internet wäre der Sache
geholfen .. bitte zeichnet auch diese petition und das Indyteam
könnte darauf auch mit so nem Butten hinweisen .. !!
Begründung
Die Situation einer Vergewaltigung zieht einen schwerwiegenden inneren Prozess in der betroffenen Frau (oder dem betroffenen Kind) nach sich. Es muss ihr gestattet sein, einer Verhandlung, der an ihr begangenen Straftat fernbleiben zu dürfen und sich stattdessen von ihrer Anwältin/ ihrem Anwalt vertreten zu lassen.
Es kann ihr die Möglichkeit eingeräumt werden, den Prozess mitzuverfolgen, ohne selber gesehen zu werden (Videoübertragung). Zudem ist ein Kontakt (über Telefon oder Kopfhörer) für direkte Rücksprache mit eigener Anwältin/eigenem Anwalt während der Verhandlung einzuräumen.
Es kann nicht angehen, dass eine Betroffene dazu genötigt wird, sich einer nochmaligen "Gewaltsituation" in Form eines "Gerichtsduelles" auszusetzen. Stattdessen wird ein von ihr bestimmter Vertreter/ eine Vertreterin dem Angeklagten ins Gesicht sehen und ihn zur Rede und in seine Verantwortung stellen.
Jegliche Demütigung der Betroffenen ist hier Fehl am Platz.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Ergänzung
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Und was ist mit dem Manne?
m
Werde sicher unterzeichen~
Ich werde nicht mitzeichnen
Damit meine ich nicht die sexistische Formulierung der Petition, die es Männern explizit abspricht, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden. Ich will hier einen Irrtum des Petenten aber nicht ausschließen.
Leider ist auch die Petition ansonsten ausgesprochen ungünstig formuliert. Sie negiert die Unschuldsvermutung ("dem Angeklagten [...] in seine Verantwortung stellen"), welche m.E. die Quintessenz eines fairen Strafverfahrens ist. Denn zum Beschuldigten/Angeklagten kann jeder werden - und es gibt auch bei falsche Vergewaltigungsvorwürfe.
Zudem halte ich es für einen wesentlichen Charakter eines fairen Verfahrens, daß der Beschuldigte üblicherweise das Recht hat, dem Beschuldiger gegenüberzustehen. Wie gesagt, es gilt die Unschuldsvermutung. Wer die Schuld schon vor dem Verfahren festgestellt glaubt und dementsprechend die Verhandlung führen lassen will, der propagiert Inquisitionsprozesse.