Nazi-Aufmarsch bleibt verboten
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte soeben das Verbot der morgigen Nazi-Demonstration in Hannover
Wie die Medien einstimmig berichten, hat Karlsruhe den Aufmarsch nun endgültig verboten. Damit gibt es für die Nazis keine höhere Instanz mehr und das Verbot ist unanfechtbar.
Was heißt das für die Linke?
Sicherlich werden Nazis dennoch nach Hannover fahren, um dort zu versuchen ihr Recht durchzusetzen. Andere werden sich den Aufmärschen in Neu-Ulm und Ulm sowie Neubrandenburg anschließen. Aber was ist mit Berlin?
Es bleibt abzuwarten, ob aus dem NPD-Fest eine NPD-Demonstration wächst. Die Zeichen stehen gut, dass die Linke einen möglichen Aufmarsch in Berlin blockieren könnte. An drei verschiedenen Stellen rund um das NPD-Fest gibt es Antifa-Kundgebungen. Diese versperren den NPD-Nasen jegliche Routen.
We'll see in Berlin.
Hoch die Solidarität mit allen Antifaschisten in den anderen Städten - gemeinsam der braunen Scheiße entgegentreten!
Was heißt das für die Linke?
Sicherlich werden Nazis dennoch nach Hannover fahren, um dort zu versuchen ihr Recht durchzusetzen. Andere werden sich den Aufmärschen in Neu-Ulm und Ulm sowie Neubrandenburg anschließen. Aber was ist mit Berlin?
Es bleibt abzuwarten, ob aus dem NPD-Fest eine NPD-Demonstration wächst. Die Zeichen stehen gut, dass die Linke einen möglichen Aufmarsch in Berlin blockieren könnte. An drei verschiedenen Stellen rund um das NPD-Fest gibt es Antifa-Kundgebungen. Diese versperren den NPD-Nasen jegliche Routen.
We'll see in Berlin.
Hoch die Solidarität mit allen Antifaschisten in den anderen Städten - gemeinsam der braunen Scheiße entgegentreten!
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Ergänzungen
komplizierte lage
nebenbei gesagt finde ich es sehr bedenklich, wenn die staatlichen organe die antifa ersetzen. letztlich ist es aufgabe aktiver zeitgenoss_innen, sich den nazis in den weg zu stellen. über ein nazidemo-verbot sollte sich die linke eigentlich nicht freuen, sondern vielmehr entsetzt sein, dass dem staat mittlerweile "gewaltbereitschaft" ausreicht, um eine demo letztinstanzlich zu verbieten. wann trifft das die erste linke demo...?
aber davon abgesehen: es ist zu befürchten, dass die nazis trotzdem nach hannover fahren oder aber irgendeine andere stadt in der umgebung überfallen und die antifa nicht massiv vor ort sein kann. fraglich ist auch, wie viele leute morgen pünktlich früh an den gemeinsamen anreise-punkten stehen werden... ich würde denken, alle antifaschist_innen sollten morgen trotzdem früh aufstehen und sich auf den weg nach hannover machen. vor ort sollte dann den doch anwesenden nazis der tag vermiest werden und danach kann kollektiv in andere städte gefahren werden, sollte dies nötig sein...
augen aufhalten! alerta antifascista!
Demo verboten
http://haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Neonazi-Demo-in-Hannover-bleibt-verboten
Kein Fake!
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Neonazi-Demo-in-Hannover-bleibt-verboten
http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/dpa/2009/04/30/karlsruhe-neonazidemo-in-hannover-bleibt.html
Von daher:
Naziaufmärsche verhindern - egal ob in Mainz, Berlin, Neubrandenburg oder anderswo!
Quellen
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/66841/1397171/polizeidirektion_hannover
http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/dpa/2009/04/30/karlsruhe-neonazidemo-in-hannover-bleibt.html
http://www.dernewsticker.de/news.php?id=109394
dummheit lässt sich nicht verbieten
Versucht weiterhin nach Hannover zu kommen! Um Hannover gibt es genug Städte die die Nazis in ihren Diskussionen als Fall der Fälle diskutierten.
Auch nach einschätzungen des linksradikalen Bündnisses kann es sehr wahrscheinlich sein, das die Nazis spontan irgendwo aufmarschieren. Es ist ratsam noch heute nach hannover zu kommen. ansonsten flexibel in großen gruppen bereithalten und infotelefon checken!
www.mai-hannover.de.vu
Bestätigt!
„Eine gute Entscheidung für Hannover“
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/presse/
Mit großer Freude hat Polizeipräsident Uwe Binias am Dienstag, dem 28. April 2009, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aufgenommen, sein Verbot einer Neonazi-Demonstration am 1. Mai in Hannover zu bestätigen: „Das ist eine gute Entscheidung für Hannover“, sagt der Polizeipräsident. Nach dem Verwaltungsgericht Hannover sei in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungs-gericht in den wesentlichen Punkten der polizeilichen Verbotsverfügung gefolgt. „Das OVG schließt sich unserer Gefahrenprognose an, dass so genannte Autonome Nationalisten in Hannover Gewalt ausüben wollen. Und das OVG erkennt wie wir, dass sich die Anmelder nicht überzeugend von Gewalt distanziert haben“, erklärt Binias. Für ihn sei es besonders bemerkenswert, dass laut OVG allein diese Punkte schon ausreichend wären, um das Verbot zu begründen. Ausdrücklich als zusätzliches - für sich allein aber wiederum ausschlaggebendes - Argument ziehe das OVG die Möglichkeit eines polizeilichen Notstands heran. „Die Erklärung des Gerichts zeigt, dass wir mit unserer Verbotsverfügung von Anfang an richtig lagen“, sagt der Polizeipräsident. Er hält es für wahrscheinlich, dass die Verfügung und der Beschluss des OVG Bedeutung über den Einzelfall und über Hannover hinaus haben kann.
Allerdings betont der Behördenleiter, dass die heutige Entscheidung noch keine endgültige Rechtssicherheit bedeute. Den Anmeldern stehe der Weg einer Verfassungsbeschwerde offen, „und wir erwarten, dass Karlsruhe tatsächlicch noch abschließend entscheiden muss“, meint Binias. Die Polizeidirektion Hannover werde in jedem Fall mit der Vorbereitung eines Großeinsatzes fortfahren. „Es werden wie geplant am 1. Mai mehrere tausend Beamte in Hannover präsent sein“, erläutert der Polizeichef. Denn ungeachtet der gerichtlichen Entscheidungen sei es unmöglich vorherzusagen, wie sich gewaltbereite Autonome von rechts und links verhalten werden.
Auch vor dem Hintergrund einer noch immer nicht abschließend geklärten Rechtslage erklärt sich Uwe Binias ausdrücklich solidarisch mit allen friedlichen Protestveranstaltungen gegen die Neonazis. „Für mich als Staatsbürger und auch als Behördenleiter wäre es unerträglich, wenn die Landeshauptstadt Hannover nicht gegen Rechtsradikale Flagge zeigen würde.“ Wegen des großen Sicherheitsrisikos sei es aus polizeilicher Sicht aber nicht möglich, eine Umzingelung oder ähnliche Gegenveranstaltungen in unmittelbarer Nähe einer Neonazidemo zuzulassen. Nichts einzuwenden sei aber gegen Demonstrationen auf der anderen Seite des Hauptbahnhofs. Auch eine Gegendemonstration in der Bahnhofstraße werde die Polizeidirektion Hannover nicht verbieten. Sollte „gegen die Erwartung und wider jede Vernunft“ (Binias) die Versammlung der Rechtsradikalen am ZOB doch noch stattfinden dürfen, so müssten auch Passanten und Autofahrer mit erheblichen Umwegen und Verzögerungen rechnen – auch die Hamburger Allee müsste im Falle eines Falles gesperrt werden.
Polizeipräsdient Binias wird seiner Wertschätzung für friedlichen Protest noch heute auch öffentlich Ausdruck verleihen. Um 15 Uhr wird er im Bürgerbüro des Rathauses einen Anstecker „Bunt statt braun“ in Empfang nehmen. Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Binias kündigt darüber hinaus an, am 1. Mai die DGB-Kundgebung am Klagesmarkt zu besuchen.
Polizeipräsident begrüßt Gerichtsbeschluss
Polizeipräsident Uwe Binias begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, das verhängte Verbot für eine von Rechtsradikalen angemeldete Demonstration am 1. Mai 2009 zu bestätigen. „Ich freue mich sehr darüber, dass die 10. Kammer in den entscheidenden Punkten der Argumentation der Polizeidirektion Hannover gefolgt ist“, erklärt Binias.
Angemeldet war eine Demonstration unter dem Motto „Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur – nationaler Sozialismus jetzt!“. Mit Bescheid vom 18. März 2009 hat die Polizeidirektion Hannover diese Versammlung verboten. „Nach dem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts erwarte ich, dass das Demonstrationsverbot gegebenenfalls auch in der nächsten Instanz Bestand haben will“, sagt der Polizeipräsident.
Binias kritisiert DGB-Aufruf als verantwortungslos
Mit Unverständnis reagiert Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias auf einen öffentlichen Aufruf des DGB Hannover, im Vorfeld des 1. Mai an einem „Blockadetraining“ am Zentralen Omnibusbahnhof teilzunehmen.
Damit soll laut Ankündigung unter anderem auf der Internetseite des DGB ein „Naziaufmarsch erfolgreich blockiert“ werden. „Dieser Aufruf und die Abhaltung eines solchen Trainings kommt der Vorbereitung einer Straftat sehr nahe“, erklärt der Polizeipräsident. „Darüber hinaus wird mit solchen Aktionen Gewaltbereitschaft geschürt und die Stimmung in der Stadt auf gefährliche Weise angeheizt. Ich halte das für verantwortungslos.“ Hannovers Polizeichef fordert insbesondere Hannovers DGB-Vorsitzenden Sebastian Wertmüller auf, mit den Sicherheitsbehörden zu kooperieren und auch Aufrufe zu einer „Umzingelung“ einer von Rechtsradikalen angemeldeten Kundgebung am Zentralen Omnibusbahnhof zu unterlassen. „Wertmüller ist Versammlungsleiter einer der Gegenveranstaltungen. Durch die genannten Aufrufe stellt er infrage, ob er seiner Pflicht nachkommen wird, auf einen friedlichen Verlauf hinzuwirken“, sagt der Polizeipräsident.
Binias ruft in Erinnerung, dass er den von Rechtsradikalen für den 1. Mai angemeldeten Aufmarsch in Hannover verboten hat. „Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Verbot vor Gericht Bestand haben wird.“ Dennoch habe er großes Verständnis dafür, wenn sich viele Gruppen in der Stadt weiterhin auf friedliche Gegenveranstaltungen vorbereiten, zumal endgültige Rechtssicherheit wohl erst unmittelbar vor dem 1. Mai herrschen werde. Für den Polizeipräsidenten ist jedoch eine Grenze überschritten, wenn öffentlich zu Blockaden aufgerufen oder ein Blockadetraining abgehalten wird. „Wenn eine Demonstration durch Sitzblockaden verhindert wird, ist das rechtswidrig“, unterstreicht der Polizeichef. Daher werde die Polizei auch das für Sonnabend angemeldete öffentliche „Aktionstraining“ unterbinden. Der Veranstalter habe von der Polizei entsprechende Auflagen erteilt bekommen. Das angemeldete „Antifaschistische Straßentheater“ könne stattfinden, Blockadeübungen werde die Polizei aber nicht zulassen.
Polizeipräsident verbietet Demonstration
von Rechtsextremen am 1. Mai
Polizeipräsident Uwe Binias hat am 18. März 2009 eine für den 1. Mai angemeldete Demonstration von Rechtsextremen in Hannover verboten. Der Behördenleiter erklärt zu seiner Entscheidung: „Ich erwarte durch die möglicherweise mehr als 1000 Teilnehmer dieser Veranstaltung sowohl eine Störung der öffentlichen Sicherheit als auch eine öffentliche Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Daher untersage ich diese Demonstration ebenso wie mögliche Ersatzveranstaltungen in Hannover.“
Zu den Gründen:
# Das Motto der Veranstaltung lautet: „Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur – Nationaler Sozialismus jetzt.“ Darin liegt bereits eine Billigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und die Forderung nach einem neuen Nationalsozialismus. Durch die Wahl des symbolträchtigen Veranstaltungstages wird die Gefahr einer Verherrlichung Nazi-Deutschlands noch verschärft. So heißt es auf einem Flugblatt zu dieser Demonstration ausdrücklich: „1. Mai – arbeitsfrei seit 1933“.
# Die angemeldete Versammlung in Hannover soll anknüpfen an die Vorjahresveranstaltung am 1. Mai vergangenen Jahres in Hamburg. Dabei ist es zu Ausschreitungen Linksautonomer gekommen - aber Gewalt in erheblichem Ausmaß ging eindeutig auch von rechten Demonstranten aus. In Hamburg sind massiv die rechtsradikalen und gewaltbereiten „Autonomen Nationalisten“ in Erscheinung getreten.
# Binias sieht insgesamt eine „neue Qualität der Gewaltbereitschaft in der rechten Szene“. Mit dem Auftreten der „Autonomen Nationalisten“ müsse nach Auswertung aller zugänglichen Quellen auch für Hannover gerechnet werden.
# Der Anmelder - und Versammlungsleiter - ist der rechtsextremen Szene zuzurechnen. Er ist Angehöriger einer sogenannten „Freien Kameradschaft“, er war zudem 2008 Landtagskandidat der rechtsextremen NPD. Darüber hinaus liegen über ihn umfangreiche kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vor. Daher ist von diesem Versammlungsleiter nicht zu erwarten, dass er auf einen friedlichen Verlauf der Demonstration hinwirkt.
# Die Demonstration sollte am Zentralen Omnibusbahnhof beginnen und durch die Innenstadt nach Linden und zurück führen. Um einen solchen Aufzug abzusichern und um die Sicherheit am verlängerten ersten Mai-Wochenende zu gewährleisten, wären nach polizeilicher Lageeinschätzung mehr als 8000 Einsatzkräfte erforderlich – und damit würde in erheblichem Umfang Unterstützung aus anderen Bundesländern notwendig. Die benötigten Kräfte stehen aber nicht zur Verfügung, da gerade am 1. Mai auch in zahlreichen anderen Städten wie Berlin, Ulm, Mainz und Dresden polizeiliche Großeinsätze anstehen.
Polizeipräsident Binias betont abschließend: „Als Versammlungsbehörde ist die Polizeidirektion Hannover verantwortlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Und genau das ist am 1. Mai nur möglich durch ein Verbot der angemeldeten Demonstration der Rechtsradikalen.“ !
HAZ
Neonazi-Demo in Hannover bleibt verboten
Die für den 1. Mai in Hannover angemeldete Neonazi-Demonstration bleibt endgültig verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe entschieden.
Dies teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot nicht angenommen. Damit habe sich der Eilantrag gegen das vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte Verbot „erledigt“. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zeigte sich „sehr erfreut“ über die Entscheidung der Karlsruher Richter.
Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias hatte die von der rechtsextremen „Kameradschaft 73 Celle“ angemeldete Demonstration im März verboten, weil er die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Über 2000 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland wollten anreisen. Erwartet wurde auch eine große Anzahl von Mitgliedern des sogenannten Schwarzen Blocks, der als ultrarechts und militant gilt.
Das Verwaltungsgericht Hannover und nächstinstanzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg waren Binias’ Einschätzung gefolgt und bestätigten das Verbot. Dagegen hatten die Rechtsextremisten jeweils Beschwerde eingelegt, zuletzt beim Bundesverfassungsgericht.
Nach Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Signalcharakter. Schünemann sagte, die Beschwerde der Rechtsextremisten gegen das Verbot nicht anzunehmen, sei „wegweisend“ für Polizei und für Versammlungen zuständige Behörden in Niedersachsen und „sicherlich auch darüber hinaus“.
ddp
Quelle!
POL-H: Polizeipräsident begrüßt Entscheidung aus Karlsruhe
Hannover (ots) - Mit großer Freude und Erleichterung hat Polizeipräsident Uwe Binias die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage aufgenommen, die Beschwerde der Anmelder zum Verbot einer Neonazi-Demonstration nicht anzunehmen. "Die Karlsruher Entscheidung beweist, dass die Verbotsverfügung der Polizeidirektion Hannover nicht zu beanstanden ist", sagt Polizeipräsident Uwe Binias. "Das Demonstrationsverbot ist sachgerecht, angesichts der Gewaltbereitschaft der Rechtsextremen und Linksextremen ist es ein Gebot der Vernunft, und es ist selbstverständlich auch verfassungsgemäß. Ein anderer Verfahrensausgang hätte Menschenleben gefährden können."
Obwohl die polizeiliche Verbotsverfügung in zwei Instanzen Bestand hatte und auch vom höchsten deutschen Gericht nicht beanstandet wird, soll am 1. Mai ein großer Polizeieinsatz stattfinden. "Wir werden alles tun, um die Sicherheit in Hannover zu gewährleisten", erklärt der Behördenleiter. Es sei trotz der jetzt bestehenden Rechtssicherheit nicht abschließend einzuschätzen, wie der morgige Tag verlaufen werde. "Ich kann nur noch einmal betonen, dass wir auch jede Ersatzveranstaltung der Rechten untersagt haben. Sollten sich Neonazis trotzdem in Hannover treffen wollen, werden wir konsequent durchgreifen", kündigt Binas an: "Versammlungen werden aufgelöst, notfalls werden Platzverweise ausgesprochen, und Randalierer werden eingesperrt."
Die für den Fall einer Demonstration geplanten, umfangreichen polizeilichen Absperrungen rund um den Zentralen Omnibusbahnhof und im Hauptbahnhof sind allerdings nun nicht mehr erforderlich. Wegen der Sternmärsche des DGB zum 1. Mai müssen Verkehrsteilnehmer am Freitagvormittag trotzdem mit Behinderungen rechnen. Die Demonstrationszüge starten laut Anmeldung am Freizeitheim Linden, am Freizeitheim Vahrenwald und am Lister Platz um 9.30 Uhr. Ab 11.30 Uhr ist die traditionelle DGB-Kundgebung am Klagesmarkt angemeldet, die auch Polizeipräsident Binias besuchen wird: "Ich freue mich auf eine friedliche und fröhliche Veranstaltung zum 1. Mai in Hannover." Welche "Gegendemonstrationen" nun noch stattfinden werden, ist unklar.
Hinweis für die Redaktionen: Die Polizeidirektion Hannover und die Bundespolizei werden für den Einsatz am 1. Mai eine gemeinsame Pressestelle einrichten. Sie wird von heute, 18 Uhr an, durchgehend bis zum Einsatzende besetzt sein. Zu erreichen ist die gemeinsame Pressestelle unter den bekannten Rufnummern der Polizeidirektion Hannover 109 -1041 bis -1045.
Hier eine Quelle
Neonazi-Demo in Hannover bleibt verboten
Karlsruhe/Hannover (ddp-nrd). Die für den 1. Mai in Hannover angemeldete Neonazi-Demonstration bleibt endgültig verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe entschieden, wie eine Sprecherin der Behörde der Nachrichtenagentur ddp sagte. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot nicht angenommen. Damit habe sich der Eilantrag gegen das vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte Verbot «erledigt». Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zeigte sich «sehr erfreut» über die Entscheidung der Karlsruher Richter.
Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias hatte die von der rechtsextremen «Kameradschaft 73 Celle» angemeldete Demonstration im März verboten, weil er die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Über 2000 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland wollten anreisen. Erwartet wurde auch eine große Anzahl von Mitgliedern des sogenannten Schwarzen Blocks, der als ultrarechts und militant gilt.
Das Verwaltungsgericht Hannover und nächstinstanzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg waren Binias´ Einschätzung gefolgt und bestätigten das Verbot. Dagegen hatten die Rechtsextremisten jeweils Beschwerde eingelegt, zuletzt beim Bundesverfassungsgericht.
Nach Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Signalcharakter. Schünemann sagte, die Beschwerde der Rechtsextremisten gegen das Verbot nicht anzunehmen, sei «wegweisend» für Polizei und für Versammlungen zuständige Behörden in Niedersachsen und «sicherlich auch darüber hinaus».
(ddp)
das sagen die nazis
"Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verbot der Demo nationaler Sozialisten am 1. Mai in Hannover bestätigt. Damit ist der Rechtsweg im Eilverfahren ausgeschöpft und wir haben keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen. Das heißt für uns, daß diese Demo nicht stattfinden kann!
In erster Linie sind für das Verbot die juristisch nicht aufgearbeiteten Ereignisse vom letztjährigen 1. Mai in Hamburg ausschlaggebend. Natürlich werden wir nun ein Hauptsacheverfahren einleiten, wobei die Ereignisse in Hamburg, als auch die Ereignisse rund um den geplanten 1. Mai in Hannover gerichtlich aufgearbeitet werden. Wir werden sehen, ob das Verbot sich auch dann noch als rechtmäßig erweisen wird. Wir werden an dieser Stelle weiter über den Verlauf berichten. Allerdings ändert natürlich eine nachträgliche Aufarbeitung nichts an dem Umstand, daß die Hannover-Demo morgen verboten ist.
Vor einigen Jahren war es noch üblich solche zeitlich knappen Entscheidungen teils auch mit negativem Ausgang zu erhalten. Damals haben die Kameraden mit spontanen und kreativen Aktionen auf den Verbotswahn der brd reagiert. Es gilt auch in diesen Tagen dem System eine entsprechende Antwort zu geben. Es wird Zeit, daß wir wieder flexibel werden!
Bleibt am 1. Mai nicht zu Hause! Besucht die anderen angemeldeten Demonstrationen oder reagiert mit kreativen Aktionen flexibel! Informiert Euch über die internen Quellen! Arbeiterkampftag ist überall!"
... bleibt abzuwarten wie spontan die nazis jetzt noch reagieren können und wo sie ihre hässlichen fratzen zeigen...
Totale Panikmache
nb als ausweichort
infos findet ihr unter:
http://aonb.blogsport.de/category/nazidemo-2009/
Wichtig
Hannover bleibt wohl heiß
und evet noch andere Städte weiter nördlich...
Es gibt gewisse Gerüchte...
Leute hängt euch dahinter
Am ersten Mai Nazis auf die Fresse
Und noch was nach Berlin an alle Freunde und Genossen
ihr werdet es schaffen!!!
Siegen
NeoNazi-Aufmarsch in Siegen am 1. mai bestätigt!
Die Nasen rufen zum Treffpunkt um 12.30 am Bahnhof Eiserfeld(Sieg) auf.
Eiserfeld liegt einige Kilometer vom Siegener Stadtzentrum entfernt.
Für antifaschstische Gegenaktivitäten wird empfohlen sich vorerst an der Siegener 1. Maidemo, als Anlaufpunkt, zu beteiligen.
Beginn: 12.00 Uhr Siegerlandhalle, Koblenzerstraße
Wer direkt nach Eiserfeld möchte, muss aus Richtung Köln, in Niederschleden umsteigen (1 Haltestelle vor Siegen). Seid wachsam, die Nasen aus dem aachener/dürener Raum werden auch über Köln anreisen.
Korrektur
BVG = Bundesverwaltungsgericht
BVerfG = Bundesverfassungsgericht
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Sturm die NPD Zentrale - NAZIS aufhalten — AK Nuthetal
.. fake — ...
schreiben kann man viel — blubdibla
ungesicherte infos! keine quellen! — egal
1-Mai-Nazifrei.tk - Berlin wird nazifrei — Bündnis-Mensch
falschinformationen!!! — aaso
Ausweichveranstalltung der nasen!?! — egal