Köln: SchülerInnenveranstaltung der Polizei floppt

hingegangen.mobi 21.04.2009 18:46 Themen: Antifa
Am heutigen Dienstag fand im Congresssaal Ost der KölnMesse in Köln-Deutz eine Informationsveranstaltung der Polizei für Vertreterinnen und Vertreter der Kölner Schulen und der Schülerschaft statt.

Es sollte vor der "Gewaltfalle" gewarnt werden, in die sich laut Aussage der Polizei im vergangenen Septemper bei den Protesten gegen den rassistischen "Anti Islam Kongress" rund 230 Minderjährige durch die Teilnahme an den Blockaden begeben haben.

Mit Blick auf das Wochenende des 8.-10. Mai und die Wiederholung des "Anti Islam Kongress" der rechtsextremen Bürgerbewegung "pro Köln" sollten nun nach Aussage des Polizeipräsidenten im Gegensatz zum letzten Mal vorgebeugt werden und die Schülerinnen und Schüler über die "Rechtslage" ausführlich im Vorraus informiert werden - daraus wurde (heute?!) jedoch nicht viel.
Großmäulig hatte die Polizei schon in der Einladung "..bis zu 1.100 Teilnehmende..." erwartet. Gekommen sind dann leider bloß 60.
Dazu kamen dann noch einmal 40 uniformierten BeamtInnen, die den wenigen Zuhörerinnen und Zuhörern als "Kontaktbeamte für Kölner Schulen" vorgestellt wurden, sowie Presseteams vom WDR, RadioErft, BILD, Express, Report-K und etwa 10 hohen Polizeitiere. Diese 120 Personen quetschten sich dann in die ersten 10 Reihen des voll bestuhlten Congressal Ost, ein Raum der mindestens 1000 Menschen fasst und diesen Betrag sicherlich auch pro 15 genutzte Minuten kostet.

Schon einer der ersten Sätze während der Begrüßung des Präsidenten lautete: "lassen Sie sich von den leeren Sitzplätzen nicht beeinflussen" und sollte den wenigen Anwesenden wohl Mut machen, nachdem jeder und jede schon am Eingang durch ein gutes Dutzend Clowns der "Rebel Clowns Army" (die sicherlich eine andere Intention hatte als die Polizei) überschwenglich begrüßt wurde.

Auf die Begrüßung folgten einige Minuten des Leiters der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus über die Zusammenhänge von "pro Köln"/"pro NRW", deren politische Heimat und ihre rassistische und ausländerfeindliche Politik. Fragen wurden schon während der Begrüßung des Polizeipräsidenten mit der Begründung "es sei ja eine Informationsveranstaltung, keine Diskussionsrunde" kategorisch ausgeschlossen, "man wollte ja allen einen kurzen Nachmittag bescheren".

Als nächstes sprach der Beamte, der mit der Nachbereitung der Gegenproteste des letzten "Anti Islam Kongress" beauftragt war und auch beim erneuten Kongress-Versuch der Bürgerbewegung im Mai den polizeilichen Koordinationsstaab leitet. Nach einigen bunten Fotos gab er eine juristische Beurteilung des "Protestmittels Blockade" ab und zeigt Ausschnitte aus der Broschüre "Jetzt helfe ich mir selbst".
Seiner Aussage nach sind Blockaden nur dann "wie Falschparken" zu behandeln, wenn sie vorher mit der Polizei abgesprochen sind, rein symbolische Natur haben, niemandem den tatsächlichen Zugang zu einer Kundgebung versperren und gewaltfrei bleiben. Er schloss die Ausführung zu dem Thema, dass all das leider nicht zutraf auf die Aktionen im September.
Aber auch zum neuen Konzept "der pro Köln Gegner" hatte er einige sehr interessante Worte übrig: So ist es seiner Auffassung nach jedem Bürger erlaubt, an jeder Versammlung teilzunehmen und auch dort eine andere Meinung zu vertreten als die veranstaltende Gruppe selbst, sofern man die Kundgebung nicht mit dem Vorsatz betritt diese verhindern oder sabotieren zu wollen. Dies wirkt wie eine Eintrittskarte für das Konzept des "Bündnis gegen pro Köln", welches beinhaltet die rassistische Kundgebung zu besuchen und von innen heraus zu sprengen.

Nach abschließendem Appell zum Schulterschluss und der Zusammenarbeit an die wenigen anwesenden Lehrerinnen und Lehrer wurde die Veransaltung für beendet erklärt und einzelne "FachMänner" standen an Stehtischen im Foyer noch zur "weiteren Information" zur Verfügung. Am Ausgang des Saales wurden plötzlich ungehindert Flyer gegen den "Anti Islam Kongress" verteilt, die ausnahmslos alle der wenigen anwesenden Schülerinnen und Schüler grisend entgegennahmen und auch die Polizei hatte nach diesem blamablen Auftritt anscheinend nicht mehr die Motivation die Verteilenden daran zu hindern.

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Ergänzungen

Versammlungsrecht

xyz 21.04.2009 - 19:42
"So ist es seiner Auffassung nach jedem Bürger erlaubt, an jeder Versammlung teilzunehmen und auch dort eine andere Meinung zu vertreten als die veranstaltende Gruppe selbst..."


Gibt es sogar einen Paragraphen zu! Find ich aber leider gerade nicht. Weiß ihn jemand?
Kann man sich theoretisch zum Nutzen machen um auf Veranstaltungen zu kommen, praktisch klappts aber wahrscheinlich leider eher nicht.

Radiointerview zu dem Thema beim WDR

www.hingegangen.mobi 21.04.2009 - 19:44

@xyz - Artikel? Recht oder Unrecht?

Anwalt 21.04.2009 - 23:39
@xyz: Der "Paragraph" ist ein Artikel des Grundgesetzes: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (...) Zum Absatz 2: Es gibt Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken: Jugendschutzgesetze z.B., also ihr dürft auf der Anti-Demo keine Pornos ab 18 zeigen! ;-) Weiterhin schränken Strafgesetze die Meinungsfreiheit ein, wie z.B. die Beleidigung oder die Verleumdung, oder auch z.B. die Volksverhetzung ( § 130 StGB ): § 130 StGB Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wenn Muslime ein "Teil der Bevölkerung" sind, ist es fraglich, ob man mal ProKöln & Co dahingend analysieren sollte, ob ProKöln & Co Volksverhetzung im Sinne des Absatz 2 bereibt, indem man sich fragt, ob bei ProKöln pauschal und generell ALLE Muslime für "gefährlich" erklärt werden, was per se eine Verleumdung wäre, da es SO PAUSCHAL nicht stimmt und da es SO NUR darum geht, ein "Teil der Bevölkerung" verächtlich zu machen, statt über reale Antisemiten oder Nationalisten (HAMAS, Graue Wölfe, Arabische Nationalisten, ...) aufmerksam zu machen! Für UNS heißt das: Wir dürfen ProKöln, die als Partei ja leider auch ein "Teil der Bevölkerung" ist, nicht pauschal "verächtlich" machen oder "verleumden"! Das haben wir aber auch nicht nötig. Wir bringen berechtigte Kritik ("Rassismus", "Volksverhetzung" etc..) und Forderungen ("Für eine pluralistische, sozialistische/kommunistische/anarchistische Welt!") und keine polemischen Verleumdungen vom Stammtisch! Naja, und schließlich ist "Bullen in die Fresse hauen" Körperverletzung (wobei fraglich ist, wie das gehen soll, wenn die immer so gepanzert sind). Doof für die Bullen nur: "Demonstrant in die Fresse hauen" ist AUCH Körperverletzung! Doof für UNS: Wir haben oft keine Beweise! Da hilft Aufklärung, wie z.B: "Immer in der Gruppe aktiv werden!" (wegen Zeugen) ...und DAMIT komme ich zum Punkt: WO IST EIGENTLICH UNSERE AUFKLÄRUNG DER SCHÜLER ÜBER RECHTE UND MÖGLICHKEITEN, SICH GEGEN REPRESSION UND UNRECHTSSTAAT ZU WEHREN? WAS MACHT DIE ROTE HILFE??? ...und dabei fällt mir ein: Braucht die Polizei nicht auch mal ne Rechtsaufklärung, z.B. zum Thema "Verhältnismäßigkeit"? Ahja, da fällt mir ein, dass die Polizei nur "ausführt" und nicht selbst denkt! So 'n Mist! :-( Das sind Staatsgesetze, von der herrschenden Klasse "demokratisch" bzw. parlamentarisch verfasste Moralitäten und Normativitäten! Die Gesellschaft, also 80 Mio. Menschen, wurden NICHT gefragt, ob sie diese Gesetze wirklich wollen! Sie sind außerdem nicht das Ultima Ratio und können politisch, moralisch, wie ethisch hinterfragt werden, z.B. mit dem Menschenrecht, oder pragmatisch nach Praxistauglichkeit oder ethisch nach Werten! Insofern das Grundgesetz und das Strafgesetz nicht mehr reicht, um sich gegen Menschenrechtsverletzungen oder Schwachsinn in der Welt zu wehren gilt nach den Philosophen Rawls und Habermas der zivile Ungehorsam! ...und da zitiere ich mal aus Wikipedia: "Ziviler Ungehorsam als solcher ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Straftatbestand. Er äußert sich allerdings in Handlungen, die Gesetzen, Verordnungen oder Verfügungen verletzen. Damit ist nicht der zivile Ungehorsam sanktionsfähig, sondern jeweils die konkrete Rechtsverletzung, neben anderen beispielsweise Hausfriedensbruch nach §§ 123f StGB, Bedrohung nach § 241 StGB und Sachbeschädigung nach §§ 303ff StGB. Störungen gerichtlicher Abläufe können gemäß Verfahrensrecht mit Ordnungsstrafen belegt werden. Auch wenn diejenigen, die Akte zivilen Ungehorsams begehen, beispielsweise bei Sitzblockaden oder Straßensperren die Gewaltfreiheit ihrer Handlungen betonen ("WIR SIND FRIEDLICH - WAS SEIT IHR??"), kann das im Rahmen juristischer Würdigungen anders gesehen werden, da teilweise ein anderer Gewaltbegriff zur Anwendung kommt, und die begutachteten Handlungen abweichend von ihrer jeweiligen Intention analysiert werden. Deshalb ist – zumindest in der deutschen Rechtsprechung – bei manchen Aktionen, die von den Teilnehmern dem zivilen Ungehorsam zugerechnet werden, umstritten, ob sie in der juristischen Bewertung noch als gewaltfrei angesehen werden können, im Fall von Sitzblockaden beschäftigte diese Frage das Bundesverfassungsgericht. Von dieser Bewertung abhängig ist die Bewertung einer Handlung als strafbewehrte Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Eine Nötigung ist als offener Straftatbestand nicht automatisch rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit muss damit in der Rechtsprechung jeweils gesondert festgestellt werden. „Aus § 152 der StPO, dessen Adressat Staatsanwaltschaft und Polizei sind, ergibt sich ein Verfolgungszwang. Für Opportunitätsentscheidungen der Polizei ist nach dem Gesetz kein Raum.“ Eine einheitliche Rechtsprechung existiert hier nicht. Kompliziert ist die Situation aus rechtlicher Perspektive, da der Begriff der Gewalt in den einschlägigen Straftatbeständen der Nötigung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt (StGB § 111, § 113, § 114) und des Landfriedensbruchs (§ 114 StGB) unterschiedlich definiert sind. Während der zivile Ungehorsam nur mittelbar durch die Sanktionierung der begangenen Normverletzungen bestraft wird, hat die Motivation, die sich im zivilen Ungehorsam ausdrückt Konsequenzen für die Strafzumessung: Nach § 46 II StGB sind Beweggründe, Ziele und Gesinnung in der Strafzumessung zu berücksichtigen; nach § 153 StPO kann das Verfahren eingestellt werden, „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen“ ist, und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung anzunehmen ist> http://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam#Deutschland http://www.123recht.net/article.asp?a=1643&ccheck=1

Mobistuff gegen den "Anti_islam-Kognress"

... 22.04.2009 - 19:48
Mobistuff gegen den „Anti-Islam-Kongress“:

Antifa-Zeitung DE*NATIONALIZE im Rahmen der Mobilisierung gegen den „Anti-Islam-Kongress Nr.2

Banner Bündnis gegen „Pro Köln“
Banner 8. Mai antinationale Demo
Mobivideo
Mobi Jingel 8. Mai

Aufrufe:
Aufruf des Antifa AK Köln
Aufruf des Bündnisses gegen „pro Köln“
Aufruf 8. Mai Leverkusen


Infoveranstaltungen zum „Anti-Islamisierungskongresses“:

Sonntag, 26. April 2009 : 14:00 Uhr : Leverkusen : Kulturausbesserungswerk Kolbergerstraße 95a, 51381 Leverkusen

Neben einem kurzen Rückblick auf die erfolgreichen Proteste gegen den letzten Kongress wird es Informationen zum zweiten Versuch des sogenannten „Anti-Islamisierungskongresses“von „pro Köln“/ „pro NRW“ und den geplanten Gegenaktivitäten sowohl in Leverkusen als auch in Köln geben.

Sonntag, 26. April 2009 : 18:00 Uhr : Köln-Mülheim : Limes Mülheimer Freiheit 150, 51063 Köln-Mülheim

Die Rechtspopulisten von „pro Köln“ wollen am 9.Mai einen neuen Versuch in Sachen „Anti-Islamisierungskongress“ starten. Dies gilt es natürlich mit allen Mitteln zu verhindern... Wir wollen über Hintergründe und Aktionen berichten und offende Fragen beantworten.

Wann? Montag, 27. April
Wo? LC36, Hans-Böckler-Platz/Bahnhof West - Köln


Diesmal steht die Akku-Kneipe ganz im Zeichen des bevorstehenden Anti-Islam-Kongresses. Wir haben die aktuellen Informationen zu den Gegenaktionen am Kongresswochenende für euch. Außerdem wie immer Limo, Bier und lecker Essen.

Montag 27.4. Club Courage 19 Uhr Start. Bielefeld

Die rechtspopulistische Partei “Pro Köln” plant am 9. Mai eine Neuauflage des - im letzten Jahr gescheiterten - “Anti-Islamisierungs-Kongress” in Köln. Dieser soll öffentlich mit internationalen Vertretern rechter Parteien und Organisationen, neben dem Kölner Dom stattfinden. Wir informieren über den aktuellen Stand der Mobilisierung bzw. Gegenmobilisierung. www.no-racism.mobi

28.4. LC 36 19:30 Uhr Start. Köln

Die rechtspopulistische Partei “Pro Köln” plant am 9. Mai eine Neuauflage des - im letzten Jahr gescheiterten - “Anti-Islamisierungs-Kongress” in Köln. Dieser soll öffentlich mit internationalen Vertretern rechter Parteien und Organisationen, neben dem Kölner Dom stattfinden. Wir informieren über den aktuellen Stand der Mobilisierung bzw. Gegenmobilisierung. www.no-racism.mobi

juristische frage

ergänzung 22.04.2009 - 22:43
lesenswert erscheint mir zu der aufgeworfenen Fragestellung wer an einer versammlung teilnehmen darf, das "republikaner" bundesverfassungsgerichtsurteil BVerfG 84, 203, einfach so in der suchmaschiene eingeben dann kommt ihr zum urteil, also wens interessiert, sind nur 4 seiten und liest sich einfach....

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tut nix zur Sache 21.04.2009 - 20:54
Ein guter Artikel und ein gelungenes Beispiel, worum es bei Indymedia eigentlich gehen sollte!

Wenn eine großspurig angekündigte "Informationsveranstaltung" der Polizei so dermaßen, praktisch hausgemacht, ad absurdum geführt wird ist es klar, dass nur sehr wenige Medien darüber berichten würden- umso mehr ist hier Indy von Nöten, um solche Tatsachen öffentlich zugänglich zu machen!

In diesem Sinne,
ACAB

@Anwalt

Hans Dampf 22.04.2009 - 01:31
Schon mal was von Absätzen gehört?
Liest sich wie´n Stück Brot...

Mein Senf...

ich 22.04.2009 - 08:00
Vielen Dank für diesen Bericht. Macht gute Laune und das brauchen wir in der Szene :)

Und vergesst nicht: Demonstranten begehen keine Straftaten, sie sind eine. So zumindest die Bullenlogik - um so wichtiger die Lüge der Versammlungsfreiheit zu verbreiten. Und das ist ihnen nicht gelungen.

Passt auf euch auf,
verlasst euch nicht auf die "Gerechtigkeit" ähh *hust* Rechtslage.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, außer Bullen und Demonstranten
denn es nicht FÜR uns gemacht, sondern gegen uns.

an den Herrn ANWALT !

mein name 22.04.2009 - 08:22
ich frage mich wieso du von andern forderst das sie aufklärung betreiben ,, (was sie übrigneds auch leisten) .. wie wär es mal mit eigeniniziative ?

wie geil :-)

ulex 22.04.2009 - 09:31
Ich hab mich ja schon sehr gewundert, als ich von der Einberufung der Versammlung hörte, denn normalerweise ist es ja nicht Aufgabe der Cops für eine Gegendemo zu trommeln und dort auch noch Rechtsschulung zu betreiben. Insbesondere aber spricht aber doch einiges dafür, dass der diesjährige "Anti-Islamisierungskongreß" deutlich unaufgeregter als letztes Jahr verlaufen wird, jedenfalls sprechen 60 Teilnehmer nicht gerade für zehntausende von Gegendemonstranten.

@ulex

Pattex 22.04.2009 - 15:35
1.) Auch wenns dir nicht in den Kram passt: Ein Großteil der Gegendemonstranten kam NICHT aus Köln!

2.) Welcher vernunftbegabte Mensch lässt sich denn bitte von nem Polizeivortrag ziehen, außen jene, die dann später darüber berichten wollen?


Schöner Bericht. Trostlosigkeit bei den Herren in Grün, wo man auch liest. Das wird n heißes zweites Mal...

Polizeilicher Jugendschutz

Emil Blume 22.04.2009 - 16:17
Ich bin sprachlos, dazu fällt mir nur noch die folgende Webseite ein:
 http://www.wuppertaler-jugendschutz.de/polizeiliche-massnahmen/