Oldesloe: Prozess wegen Container-Soli
Am 11.5.2009 sollen am Bad Oldesloer Amtsgericht zwei Menschen verurteilt werden. Ihnen wird Beleidigung, Widerstand und versuchte Körperverletzung gegen Polizeibeamte vorgeworfen. Jan H.*, einer der Angeklagten, zu den Vorwürfen: „Die Vorwürfe sind typisch: Erst verprügeln die Polizeibeamten uns, und um Kritik zu umgehen, behaupten die beteiligten Polizist_Innen später, wir hätten angefangen, und sie hätten sich wehren müssen.“ Da vor Gericht die Aussage von Polizisten_Innen -sei sie auch noch so offensichtlich gelogen- mehr zähle, als die Aussage von Normalmenschen, werde diese Strategie leider aufgehen.
Zu den konkreten Vorgängen erklärt Jan, dass Mitte letzten Dezembers in Bad Oldesloe vier Personen beim Containern verhaftet wurden. Beim Containern handelt es sich um das Mitnehmen von noch brauchbaren Gegenständen oder Lebensmitteln aus den Müllcontainern von Geschäften. Juristisch gesehen ist das Mitnehmen von Müll in Deutschland Diebstahl. Selbst die Inhalte von Abfallbehältern sind wie selbstverständlich immer noch der Eigentumslogik unterworfen.
Unter den Verhafteten befand sich ein acht Jahre altes Kind, dessen Vater verständigt wurde. Daraufhin begab sich dieser in Begleitung weiterer Personen zum Polizeirevier. Dort wurde ihm eröffnet, dass das Kind nicht mit ihm kommen könne, da seine Vaterschaft nicht bewiesen sei, und es deshalb in Obhut des Jugendamtes gegeben werde, bis sich die Angelegenheit geklärt habe.
Da der Vater nach dieser Entscheidung nicht freiwillig gehen wollte, wurde er mit Gewalt hinaus gestoßen. Danach entschlossen sich die anwesenden Polizeibeamten, auch alle weiteren Personen mit Gewalt zu vertreiben. Auf eine Nachfrage der Lübecker Nachrichten rechtfertigten die Beamten dies mit der Behauptung, die Betroffenen hätten randaliert. Jan H. dazu: „Das ist komplett erfunden. Nicht einmal in den Polizeiakten zum Vorgang findet sich der Vorwurf der Randale oder Sachbeschädigung.“ Laut Jan sei es für die Polizisten vor Gericht einfacher, schlicht zu behaupten, die Beschuldigten hätten Widerstand geleistet, als z.B. eine Sachbeschädigung zu konstruieren. Bei „Widerstand“ würde vor Gericht oft einfach die Behauptung einer Polizist_In zur Verurteilung reichen, während z.B. bei „Sachbeschädigung“ ein Schaden entstanden sein müsse, und die Polizist_Innen mehr oder weniger handfeste Beweise für die Täter_Innenschaft der Beschuldigten erbringen müssten. „So ist das für die einfacher, uns wegen der Kritik an ihrem Vorgehen und ihrer gesellschaftlichen Rolle zu verfolgen“ analysiert Jan die Vorgänge.
Im Prozess, der am 11.6.09 um 9:00 Uhr im Amtsgericht Bad Oldesloe stattfindet, fordert die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 30 Tagessätzen. „Ich bin sicher, dass das Gericht ein ähnliches Urteil fällen wird. Schließlich ist die Aufgabe der Justiz in einem demokratischen Regime nicht der Schutz der Individuen vor dem Staat, sondern der Schutz der Eliten vor Kritik.“
*Name geändert
Demo gegen Polizeigewalt:
http://de.indymedia.org/2008/12/235890.shtml?c=on#c542976
Mehr Infos zum Vorfall im Dezember:
http://de.indymedia.org/2008/12/235631.shtml?c=on#c542418
Weitere Verfahren gegen Aktivist_Innen in Bad Oledeloe
http://de.indymedia.org/2008/11/231310.shtml
Unter den Verhafteten befand sich ein acht Jahre altes Kind, dessen Vater verständigt wurde. Daraufhin begab sich dieser in Begleitung weiterer Personen zum Polizeirevier. Dort wurde ihm eröffnet, dass das Kind nicht mit ihm kommen könne, da seine Vaterschaft nicht bewiesen sei, und es deshalb in Obhut des Jugendamtes gegeben werde, bis sich die Angelegenheit geklärt habe.
Da der Vater nach dieser Entscheidung nicht freiwillig gehen wollte, wurde er mit Gewalt hinaus gestoßen. Danach entschlossen sich die anwesenden Polizeibeamten, auch alle weiteren Personen mit Gewalt zu vertreiben. Auf eine Nachfrage der Lübecker Nachrichten rechtfertigten die Beamten dies mit der Behauptung, die Betroffenen hätten randaliert. Jan H. dazu: „Das ist komplett erfunden. Nicht einmal in den Polizeiakten zum Vorgang findet sich der Vorwurf der Randale oder Sachbeschädigung.“ Laut Jan sei es für die Polizisten vor Gericht einfacher, schlicht zu behaupten, die Beschuldigten hätten Widerstand geleistet, als z.B. eine Sachbeschädigung zu konstruieren. Bei „Widerstand“ würde vor Gericht oft einfach die Behauptung einer Polizist_In zur Verurteilung reichen, während z.B. bei „Sachbeschädigung“ ein Schaden entstanden sein müsse, und die Polizist_Innen mehr oder weniger handfeste Beweise für die Täter_Innenschaft der Beschuldigten erbringen müssten. „So ist das für die einfacher, uns wegen der Kritik an ihrem Vorgehen und ihrer gesellschaftlichen Rolle zu verfolgen“ analysiert Jan die Vorgänge.
Im Prozess, der am 11.6.09 um 9:00 Uhr im Amtsgericht Bad Oldesloe stattfindet, fordert die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 30 Tagessätzen. „Ich bin sicher, dass das Gericht ein ähnliches Urteil fällen wird. Schließlich ist die Aufgabe der Justiz in einem demokratischen Regime nicht der Schutz der Individuen vor dem Staat, sondern der Schutz der Eliten vor Kritik.“
*Name geändert
Demo gegen Polizeigewalt:
http://de.indymedia.org/2008/12/235890.shtml?c=on#c542976 Mehr Infos zum Vorfall im Dezember:
http://de.indymedia.org/2008/12/235631.shtml?c=on#c542418 Weitere Verfahren gegen Aktivist_Innen in Bad Oledeloe
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
der prozesstermin ist der 11.6.09