Internetzensur in Deutschland
Deutschland will sich im Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Internet an Skandinavien orientieren. Die täglich zu aktualisierende Liste kritischer Internet-Adressen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Dafür ist das BKA zuständig. Fünf der größten deutschen Provider unterzeichnen gestern in Berlin eine Vereinbarung mit dem diesem.
Fragwürdiges Ziel
Ziel der Verpflichtung soll die Erschwerung des Zugriffs auf Kinderporno-Seiten sein. Ein Gesetzentwurf zur Verpflichtung aller Provider ist ebenfalls in Planung. Schon im Vorfeld wurden die Pläne zur Internetsperre von Experten massiv kritisiert. Die Wirksamkeit wird in Zweifel gezogen, sowie die Schaffung einer allgemeinen "Zensurinfrastruktur" angeprangert, da auch andere Web-Seiten leicht auf der nicht nachprüfbaren Liste landen könnten. Hinzu kommt, dass kinderpornografische Dateien ohnehin oft über private Netzwerke mit wechselnden IP-Adressen ausgetauscht werden. Dann hilft auch ein Filter nicht viel. Die fünf Provider, die unterzeichneten, sind die Telekom, Arcor/Vodafone, O2, Alice/Hansenet sowie Kabel Deutschland, welche gemeinsam etwa 75% des Marktes haben. Eine diverse Liste ist bereits im Netz aufrufbar (
http://zensurprovider.de/)
Für versierte Nutzer kein Problem
Diese Liste kann, so Kritiker auch "generiert" werden, durch Services, die das Internet nach gesperrten Seiten durchsuchen. Dabei reicht es zum Beispiel evtl. bei google nach dem Begriff Stoppschild zu suchen. Dadurch werde es einfach wie nie solche Seiten zu finden. Betreiber von Seiten mit politischem Inhalt könnte diese Verfügung ebenfalls erst ein Mal zum Verhängnis werden. Für eine unrechtmäßige Sperre sollte Schadensersatz gezahlt werden und zwar vom BKA selbst fordern bereits einige Kritiker. Der Vertrag war auf Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen unterzeichnet worden. Auch einige Zeitungen haben bereits Kritik geübt (
http://www.n-tv.de/1139308.html).
Wenig Begründung durch BKA nötig
Woran offenbar niemand gedacht hat, ist die Behandlung einmal gesperrter Seiten. Das BKA wird im Vertrag nicht verpflichtet, in der Folge zu prüfen, ob die Begründung für eine Sperre weiterhin besteht. Es sind auch keine Verfahren vorgesehen, über die Betreiber betroffener Seiten informiert werden oder aktiv werden können. Wie soll sich jemand verhalten, auf dessen Server etwa Hacker Kinderpornografie abgelegt haben oder dessen Website aufgrund von Verlinkungen über mehrere Ecken gesperrt wurde, fragt das c't Magazin (
http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867). Hochschulen und Behörden sind angeblich von der Sperrverpflichtung ausgenommen, demnach sollen staatliche Provider und kleinere Firmen sollen nach Angaben des Spiegel von den Sperren ausgenommen werden (
http://www.golem.de/0904/66551.html).
Ziel der Verpflichtung soll die Erschwerung des Zugriffs auf Kinderporno-Seiten sein. Ein Gesetzentwurf zur Verpflichtung aller Provider ist ebenfalls in Planung. Schon im Vorfeld wurden die Pläne zur Internetsperre von Experten massiv kritisiert. Die Wirksamkeit wird in Zweifel gezogen, sowie die Schaffung einer allgemeinen "Zensurinfrastruktur" angeprangert, da auch andere Web-Seiten leicht auf der nicht nachprüfbaren Liste landen könnten. Hinzu kommt, dass kinderpornografische Dateien ohnehin oft über private Netzwerke mit wechselnden IP-Adressen ausgetauscht werden. Dann hilft auch ein Filter nicht viel. Die fünf Provider, die unterzeichneten, sind die Telekom, Arcor/Vodafone, O2, Alice/Hansenet sowie Kabel Deutschland, welche gemeinsam etwa 75% des Marktes haben. Eine diverse Liste ist bereits im Netz aufrufbar (
http://zensurprovider.de/) Für versierte Nutzer kein Problem
Diese Liste kann, so Kritiker auch "generiert" werden, durch Services, die das Internet nach gesperrten Seiten durchsuchen. Dabei reicht es zum Beispiel evtl. bei google nach dem Begriff Stoppschild zu suchen. Dadurch werde es einfach wie nie solche Seiten zu finden. Betreiber von Seiten mit politischem Inhalt könnte diese Verfügung ebenfalls erst ein Mal zum Verhängnis werden. Für eine unrechtmäßige Sperre sollte Schadensersatz gezahlt werden und zwar vom BKA selbst fordern bereits einige Kritiker. Der Vertrag war auf Initiative von Familienministerin Ursula von der Leyen unterzeichnet worden. Auch einige Zeitungen haben bereits Kritik geübt (
http://www.n-tv.de/1139308.html). Wenig Begründung durch BKA nötig
Woran offenbar niemand gedacht hat, ist die Behandlung einmal gesperrter Seiten. Das BKA wird im Vertrag nicht verpflichtet, in der Folge zu prüfen, ob die Begründung für eine Sperre weiterhin besteht. Es sind auch keine Verfahren vorgesehen, über die Betreiber betroffener Seiten informiert werden oder aktiv werden können. Wie soll sich jemand verhalten, auf dessen Server etwa Hacker Kinderpornografie abgelegt haben oder dessen Website aufgrund von Verlinkungen über mehrere Ecken gesperrt wurde, fragt das c't Magazin (
http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867). Hochschulen und Behörden sind angeblich von der Sperrverpflichtung ausgenommen, demnach sollen staatliche Provider und kleinere Firmen sollen nach Angaben des Spiegel von den Sperren ausgenommen werden (
http://www.golem.de/0904/66551.html).
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Internet Sperre umgehen
Teil 2
Protest des CCC
Weiterlesen:
Audiomittschnitt des CCC
Bericht über die Mahnwache:
Unglaubliche Medienberichterstattung
Verwunderlich ist es nicht: das Internet bedeutet Konkurrenz für die Mainstream-Medien und sie untergräbt die Meinungsführung von Politik und Wirtschaft.
Entschaedigung
Mahnwache wegen Internetzensur
Interview mit Matthias Mehldau (CCC)
Zensur ist Dummheit.
TP: Kinder sind Pornos
Ein persönlicher Bericht über Deutschlands oberste Moralhüter - Teil II
Nach dem Thema Gewalt und Computerspiele geht es auf der Tagung um nackte Kinder, was den Referenten Wilfried Schneider von der Bundesprüfstelle sehr erregt. Er erläutert die bisherige Spruchpraxis bei FKK-Fotos. Es geht ihm darum, einen stetigen Fortschritt in der Indizierungspraxis zu zeigen. Zunächst, bis Anfang der 70er, sei nahezu alles indiziert worden, was auch nur annähernd sexuell gewesen sei. Er zeigt uns ein Foto von einer Frau in Unterwäsche auf dem Titelbild der Zeitschrift "Her" als Beispiel. Lachen im Publikum, niemand findet das noch pornographisch.