Wenn der Staatsschutz nicht mehr klingelt!

Villa Galgenberg 09.04.2009 12:39 Themen: Repression
Gestern am 8.4. zwischen 10 und 11 Uhr morgens fanden in Nürtingen mehrere Hausdurchsuchungen statt. Betroffen war eine Privatperson, die noch bei ihren Eltern wohnt, und das auch von mehreren politischen Aktivisten bewohnte Wohnprojekt „Villa“ in der Galgenbergstraße
Im folgenden eine Zusammenfassung der Gedächtnisprotokolle aus der Galgenbergstraße.

Ohne vorher zu klingeln drang ein Staatsschutzbeamter, Herr Valentin, durch ein geöffnetes Fenster im Erdgeschoss in ein Zimmer ein. Zu betonen ist, dass der Duchsuchungsbefehl nur auf 3 der 11 Bewohner ausgestellt war. Für das Zimmer, in welches durchs Fenster eingedrungen wurde gab es keinen Durchsuchungsbefehl. Der Bewohner wollte jedoch einen Durchsuchungsbefehl sehen, ihm wurde mehrfach mittgeteilt, ihn ginge die Sache nichts an, da er nicht betroffen sei.

Er bestand auf die Vorlage eines Durchsuchungsbefehls, da es jeden etwas angeht, wenn Bullen durch sein Fenster einsteigen, und wurde daraufhin grob von erst 2, dann 3 Bullen aus seinem eigenen Zimmer und dann sogar Haus gezerrt. Immernoch ohne einen Durchsuchungsbefehl gesehen zu haben.

Währenddessen hatte die Polizei von innen die Tür geöffnet und drang auch durch diese ein. Der oben genannte Bewohner wurde eine halbe Stunde aus seinem eigenen Haus gesperrt, obwohl gegen ihn kein Durchsuchungsbefehl vorlag.

Es wurden nun alle Zimmer durchsucht, und nicht nur die der 3 im Durchsuchungsbefehl genannten.

Während der gesamten Durchsuchung war nur eine Zeugin von der Stadt anwesend. Normalerweise hätten die Bullen dann nur jeweils ein Zimmer in Beisein dieser Person durchsuchen dürfen.

Ein anderer Bewohner, der ebenfalls nicht im Durchsuchungsbefehl aufgelistet war, wurde ohne Vorlage des Durchsuchungsbefehls genötigt, seinen Hund wegzusperren. Als ihm auffiel, dass noch ein Hund im Haus sein könnte, dessen Besitzer bei der Arbeit ist, und er diesen ebenfalls zu sich holen und schützen wollte, wurde er von einem Bullen mit dem Schlagstock in den Rücken geboxt.

Es waren 6-8 Staatsschutzbeamte und insgesammt mindestens 20 Bullen im Einsatz.

Es wurden mehrere Computer, Handys, Festplatten und politische Fahnen wie Transparente beschlagnahmt. Die Computer und Handys gibt es nach einer Spiegelung zurück.


Der Durchsuchungsbefehl war außerdem mehr als eine Woche alt.

Begründet wurde die Durchsuchung mit einem Vorfall bei einem Neonazivortrag im Februar.

Halten wir fest: Die Bullen haben eine Hausdurchuchung durchgeführt, von der sie wußten, dass sie an mehren Punkten illegal ist.

Es geht um die Einschüchterung von politisch aktiven Menschen.

Am Freitag dem 24.4. wird es aus diesem Grund in der Villa ein Solikonzert für die Rote Hilfe geben.
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Ergänzungen

113 STGB

Orwelllässtgrüßen 10.04.2009 - 08:51
Wortlaut § 113 StGB

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.


Was heißt das konkret?

Wer sich gegen unrechtmäßige Diensthandlungen mit Gewalt wehrt ist nach Absatz dazu berechtigt.
Im Hinblick auf die deutsche Vergangenheit, den Erfahrungen mit der SS, muss man sogar konstatieren, dass eine Notwendigkeit zur Gegenwehr besteht.

Wenn nun im Nachgang zu Winnenden von Schäuble und Merkel eine Verschärfung des Waffengesetzes und Hausdurchsuchungen bei Waffenbesitzern gefordert werden, haben sie vermutlich eben jenen Paragraph 116, 3 im Kopf und instrumentalisieren die Vorfälle um jede Gegenwehr gegen stattliche Willkür schon im Keim ersticken zu wollen.

Wenn man keine Ahnung hat...

Kurde72 10.04.2009 - 11:26
Ihr famosen Rechtsberater.

Wenn ihr Dosen keine Ahnung von Recht habt, solltet ihr einfach mal die Fresse halten. Ein Betreten ist keine Durchsuchung. UNd hier schauen wir mal in den § 102 und 103 StPo. Auch die Kommentare lassen es durchaus zu,das Zimmer eines Unverdächtigen zu betreten, wenn es zum erreichen des eigentlichen Durchsuchungsziels notwendig ist. Und das der Bewohner "genötigt" wurde, seinen Hund wegzusperren ist mit dem Polizeigesetz/ ASOG auch vollkommen vereinbar. Der einzige Verstoß, der hier vorliegen könnte wäre eine sog. KV im Amt durch den Schlagstockstoß. Ich kann nur sagen A.L.u.H.s.F.

Der durchsuchungsbeschluß war vom 31.03.

bewohner 10.04.2009 - 12:38
das ganze hat am 08.04. stattgefunden...und es war nicht notwendig durchs zimmer einzusteigen...die bullen hätten auch einfach klingeln können...

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 9 Kommentare an

aua — olyaj

Zeuge der Stadt — Zappa

zu ACAB — Schmitz Katze

toll! — toll!

@zappa — ein zeuge, der