Justiz verschleppt Freilassung von Antifa

soligruppe 01.04.2009 19:08 Themen: Antifa Repression
Noch immer sitzt ein Demonstrant vom 1.Mai 2004 in Haft. Der Berliner Christian S. wurde für das Blockieren des damaligen Naziaufzugs und einem Steinwurf auf Nazis im Jahr 2000 zu 46 Monaten Haft verurteilt, wovon er bis jetzt 39 Monate verbüßt hat. Am 11.März gab es einen Termin vor dem Landgericht Berlin um seine Freilassung auf Bewährung zu erörtern.
Strafgefangene können nach §57 StGB entlassen werden, wenn die Strafvollstreckungskammer glaubt das keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht. Richter Schwanitz von der 585.StVK sprang bei der Anhörung am 11.März nur ein weil die eigentliche Vorsitzende erkrankt ist. Er kannte von der umfangreichen Akte nur die ablehnende Stellungnahme der JVA Plötzensee und wollte deshalb sofort den Antrag verwerfen. Nachdem ihm Christians Verfahren und auch Freisprüche der letzten Jahre erläutert wurden, sah sich der Richter außer Stande sofort eine Entscheidung zu treffen.
Offenkundig steht die Justiz im Fall von Christian S. unter Druck. Die diletantische Stellungnahme der JVA Plötzensee zu dieser Anhörung führte nach einem Presseartikel in der TAZ zu internen Streitereien. Trotz einer Überschrift und Einleitung die unser Politikverständnis auf den Kopf stellen ist der Beitrag eine gute Zusammenfassung  http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/zitterpartie-fuer-antifa-helden/

Im Vorfeld der Anhörung hatte es zudem eine Spontandemo gegeben  http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/polizeireport/121692/index.php

Die Abgeordnete Evrim Baba und der Vorsitzende des VVN hatten für Christian Partei ergriffen  http://www.evrimbaba.de/article/416.Offener%20Brief%20von%20Evrim%20Baba%20an%20Gisela%20von%20der%20Aue%20in%20der%20Strafsache%20Christian%20S..html

Der Anhörungstermin endete mit dem Versprechen des eine Entscheidung in Kürze zu zustellen.
Eine Woche später schrieb Richter Schwanitz das die Kammer ein Kriminalprognosegutachten einholen will. Ein Sachverständiger soll also klären welchen Einfluß Haftverbüßungen von Christian in den 80er und 90er Jahren sowie seine "Einbindung in das politische Milieu, aus dem heraus er die Taten begangen hat" auf sein strafrechtlich relevantes Verhalten in der Zukunft hat.
Die Formel: Gegner von Nazis = sozialschädliches Verhalten im Sinne des Strafgesetzbuch,
offenbart nun schon eine gewisse Entfernung der administrativen Klasse zum wirklichen Leben. In amtlichen Schriftstücken wurde Christian S. entweder als jemand dargestellt der "gewaltbereite Linksextremisten" steuert, so z.b. in der Sperrerklärung des Innensenators im Dresden Verfahren 2005 oder als willenloses Werkzeug "der Antifa" wie es die JVA Plötzensee nahelegt.
Sei es drum, wir wären trotzdem zufrieden wenn der Gutachter seine Arbeit machen würde. ES fehlt jedoch immer noch der Beschluß des Gerichts!
Das dieser drei Wochen nach der Anhörung immer noch nicht vorliegt kann nur als Verfahrensverschleppung gewertet werden. Anscheinend übt die Senatsverwaltung für Justiz Druck auf das Landgericht aus um die Freilassung von Christian zu verhindern. Durch dieses Verzögern wird auch der Rechtsweg zum Kammergericht als Beschwerdeinstanz versperrt.

Zwar wurde auf Betreiben der Grünen am 25.März im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses die "Haftsache Christian S." besprochen. Das alleine wird jedoch kaum die Freilassung unseres Genossen ermöglichen. Wir müssen Mittel und Wege finden um unsere Leute durch die Knastjahre zu begleiten und sie so schnell wie möglich raus zu holen.
Das Problem betrifft nicht nur Christian, in Berlin sind nach den letzten Demos auch wieder Haftbefehle erlassen worde.
Wer Interesse hat über konkrete Formen der Solidarität (mit allen die grade sitzen) mit uns zu beraten kann am
10.April, 20.oo Uhr ins xb, Liebigstr. 34 kommen
Solidarität ist auch eine Waffe!
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Soli — antiBulle

WAAAS? — unglaublich