NPD Bundesparteitag in Berlin

BerlinerIn 31.03.2009 16:18
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden. Der Bundesparteitag der NPD
wird am 4. und 5. April in Berlin-Reinickendorf stattfinden.

DEMO
4. April | 9 Uhr | S-/U-Bhf. Wittenau
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden. Der Bundesparteitag der NPD
wird am 4. und 5. April in Berlin-Reinickendorf stattfinden. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss ist zulässig. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Urteil bestehend bleibt.

Die NPD will im Ernst-Reuter-Saal im Südflügel des Rathaus Reinickendorfs den Parteitag abhalten. Ein Bündnis ruft zu einer Gegendemonstration am 4.4 um 9 Uhr am S/U-Bhf. Wittenau auf. Eine Umgebungskarte findet sich im Anhang.


Demonstration ab 9 Uhr S/U-Bhf. Wittenau:
Eichborndamm bis Eichborndamm/Taldorfer Weg

Kundgebungen:
Eichborndamm/Taldorfer Weg
Eichborndamm/Am Nordgraben

AUFRUF:
Alles muss man selber machen.
NPD-Bundesparteitag in Berlin oder anderswo verhindern!

Anfang April wird die neonazistische NPD ihren Bundesparteitag abhalten, um ihren Vorstand neu zu wählen. Streit um die Parteifinanzen und den rechten politischen Weg lähmen die Partei seit einiger Zeit. Auf ihrem Sonderparteitag wollen die Neonazis diesen Streit klären, um gestärkt in das Superwahljahr 2009 zu starten. Denn für die NPD steht dieses Jahr viel auf dem Spiel. Gelingt ihr der Einzug in verschiedene Landesparlamente oder verliert sie ihre Parlamentssitze in Sachsen mitsamt Mitarbeiterstellen und Zuschüssen? Wird die Partei durch die Europa- und Bundestagswahlen finanziell und politisch gestärkt oder geschwächt?

Berlin: Sitz der NPD Parteizentrale
Seit Ende Februar ist klar, dass Berlin-Reinickendorf ein möglicher Ort für den Bundesparteitag der NPD am 4. April 2009 sein wird. Der Bezirk Reinickendorf bestätigte, dass eine Anfrage der Neonazis für das Fontanehaus im Märkischen Viertel und das Rathaus Reinickendorf für dieses Datum vorliegt. Auch für den 11. April hat die NPD beide Räumlichkeiten vorsorglich reserviert. Zwar kündigte Reinickendorfs Bürgermeisterin an, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, um nicht an die NPD zu vermieten. Jedoch ist es der Neonazi-Partei in den letzten Jahren leider mehrfach gelungen, sich die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten für Parteiveranstaltungen vor Gericht zu erstreiten. Schon 2006 konnte die NPD ihren Bundesparteitag im Fontane-Haus abhalten. Auch wurden der NPD, die in Berlin in mehreren Bezirksverordnetenversammlungen sitzt, in den letzten Jahren immer wieder öffentliche Räume für ihre Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Auch in Erfurt versucht die NPD nach wie vor, für den 28. und 29. März die „Thüringenhalle“ zu mieten. Termin und Ort des NPD-Parteitages stehen also noch nicht endgültig fest.
Über den aktuellen Ort und Termin werden wir rechtzeitig informieren.

Wir können sie aufhalten!
Am 8. Mai 2005, dem 60. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus, erzwangen Antifaschist_innen in Berlin den Abbruch eines Aufmarsches der JN, der Jugendorganisation der NPD. Ein breites antifaschistisches Bündnis hatte über 5.000 Menschen mobilisiert und blockierte die Route der Neonazis. In Jena gelang es 2007, das neonazistische „Fest der Völker“ am 8. September unter anderem durch massenhafte friedliche Sitzblockaden zu behindern. In Köln verhinderten im Herbst 2008 zehntausende Menschen mit Blockaden einen „Anti-Islam-Kongress“ der extrem rechten Vereinigung „Pro Köln“. Am 6. Dezember 2008 gelang es in Berlin Lichtenberg 1.500 Antifaschist_innen, einen Naziaufmarsch mehrfach zu blockieren und den vorzeitigen Abbruch zu erzwingen.
Wir rufen auch in Berlin zu einer massenhaften Blockade des Parteitags der NPD auf. Wir wollen damit an die Erfolge antifaschistischer Proteste in Berlin-Lichtenberg, Jena und Köln anknüpfen.

Niederlagen bei den anstehenden Wahlen und der weiterhin ungeklärte Streit innerhalb derb NPD können die Neonazis für einen längeren Zeitraum empfindlich schwächen. Das Ausbleiben staatlicher Gelder wird die klamme Partei vorerst ruinieren. Grund genug, der NPD und ihrer Verherrlichung des Nationalsozialismus kräftig in die braune Suppe zu spucken und ihren Parteitag Anfang April zu verhindern.

Unser deutliches Stopp-Zeichen wollen wir unter anderem mit massenhaften friedlichen Blockaden erreichen. Die Choreographie der Aktionen muss gegenseitig die unterschiedlichen politischen Strömungen und die Vielfalt der Aktionsformen respektieren, mit denen verantwortlich der menschenverachtenden Ideologie und der mörderischen Praxis des Neofaschismus entgegengetreten wird. Wir wünschen uns, dass viele Menschen unterschiedlicher sozialer und politischer Herkunft zu einer gemeinsamen Aktion zivilen Ungehorsams zusammenfinden.

Den NPD-Bundesparteitag am 4 .April verhindern! Egal wo.

Zusammen! Gegen die NPD!

Demonstration zur Kundgebung vor dem Fontane-Haus
Samstag / 4.April 2009
9.00 Uhr
S- und U-Bahnhof Wittenau

Aufrufer:
* Berliner VVN-BdA
* Bundesvereinigung VVN-BdA
* Antifa Jugendaktion Kreuzberg
* UAB Hohenschönhausen
* Antifaschistische Initiative Reinickendorf
* Antifaschistische Initiative Moabit
* Jugendantifa Wilmersdorf und Charlottenburg
* Registerstelle Friedrichshain
* Jusos Reinickendorf
* Jusos Berlin
* Evrim Baba, MdA / DIE LINKE / Berlin
* Thüringer Landesvereinigung der TVVdN-BdA
* Kreisorganisation der VVN-BdA Weimar
* Für eine linke Strömung (FelS)
* Sevim Dagdelen (MdB, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik der
* Bundestagsfraktion DIE LINKE)
* Avanti - Projekt undogmatische Linke
* "Notruftelefon/ Kampagne gegen Zwangsumzüge"
* das Antifaschistische Bündnis Südost
* DGB-Jugend Berlin Brandenburg
* IG Metall-Jugend des Bezirkes Berlin - Brandenburg - Sachsen
* Angelika Beer MdEP Bündnis 90 / DIe Grünen
* Mumia-Hörbuchgruppe
* Irlandgruppe Omega
* Runder Tisch gegen Rechts Reinickendorf
* DIE LINKE Reinickendorf
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Ergänzungen

PM vom Gericht

BerlinerIn 31.03.2009 - 16:32
P r e s s e m i t t e i l u n g Nr. 14/2009


NPD kann Bundesparteitag in Reinickendorf abhalten


Die NPD kann verlangen, dass das Bezirksamt Reinickendorf ihr den Ernst-Reuter- Saal im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 zur Nutzung überlässt. Dieser Anspruch folgt aus dem Gleichbehandlungsgr undsatz (Art. 3 GG) und der ständigen Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben.


Nach den Feststellungen der Richter hat die Behörde den fraglichen Saal im Rathaus in der Vergangenheit in ständiger Übung politischen Parteien zur Verfügung gestellt, und zwar seit 2006 auch für überbezirkliche Veranstaltungen der Parteien. Hierdurch sei eine Selbstbindung der Verwaltung auch gegenüber der NPD eingetreten. Soweit das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin am 4. März 2009 beschlossen habe, den Parteien und Wählergemeinschaften die Objekte im Rahmen der Verfügbarkeit zukünftig nur noch für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen zur Verfügung zu stellen, schließe dies den Zulassungsanspruch der Antragstellerin nicht aus. Denn diese Differenzierung in der Behandlung der Parteien sei mit dem Gleichbehandlungsgr undsatz unvereinbar. Parteien, die in dieser Form dort noch nicht aktiv seien, würden hierdurch benachteiligt. Die regionale Anknüpfung stelle im Zusammenhang mit der Raumvergabe keinen sachlichen Grund für eine Differenzierung zwischen den Parteien dar, ebenso wenig die politischen Vorstellungen einer Partei. Zudem sei der Beschluss des Bezirksamtes in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Nutzungsantrag der NPD ergangen, dass der Anschein entstehe, die Antragstellerin solle absichtlich von der Raumnutzung ausgeschlossen werden.


Die Erfüllung des Anspruchs gegenüber der Antragstellerin sei auch nicht unmöglich. Selbst wenn der Antragsgegner bereits mit der CDU-Fraktion einen zivilrechtlichen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben sollte, sähen die eingereichten (Muster-) Nutzungsvereinbarun gen einen Kündigungsgrund aus wichtigem Grund vor.


Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgeri cht Berlin-Brandenburg zulässig.


Beschluss vom 31. März 2009 -- VG 2 L 38.09 --