Berlin - Urteil gegen Roland

Roland Ionas Bialke 24.03.2009 21:19 Themen: Repression
Heute, am 24. März 2009, fand der elfte Prozesstag gegen Roland statt. Roland wird vorgeworfen am 24. Dezember 2006 mehrere erlaubnisfreie Waffen entgegen einen Waffenverbot im Einzelfall besessen zu haben und dazu noch entgegen dem Gesetz über explosionsfähige Stoffe ohne Erlaubnis Schwarzpulver besessen zu haben. Zudem wird Roland vorgeworfen sich bei einem Besuch der Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy seiner Festnahme widersetzt zu haben. Nachdem zwei Zeugen gehört wurden, eine Polizistin einer Einsatzhundertschaft und ein Aufklärer des Bundeskriminalamts, wurde Roland zu einer Geldstrafe über 1200 Euro erstinstanzlich verurteilt. Zusätzlich wird Roland wegen einer "Ungebühr" im Gerichtssaal zwei Tage im Gefängnis absitzen müssen.
Als erste Zeugin wurde die POMin Heppner (1. Einsatzhundertschaft der 1. Berliner Bereitschaftspolizeiabteilung) gehört. Sie sagte aus, dass ich mich nicht im Stand gewehrt hatte, sondern erst als ich durch Polizisten zu Boden gebracht wurde, wild mit meinen Armen und Beinen umherschlug bzw. trat. Getroffen haben soll ich aber niemanden. An einen Zaun, an dem ich mich der Aussage von POK Urban zufolge festgehalten haben soll, konnte sie sich nicht erinnern. Nun fragte ich Heppner nach den taktischen Zeichen die ihre Kollegen trugen. Mir ging es vor allem darum, dass Beamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten in Berlin oft Kameras bei sich trugen und auch auf Festnahmen speziell geschult wurden. Heppner wollte nichts zur Taktik sagen und so musste ich durch das Vorhalten von Fotos darauf hinweisen, dass die mich festnehmenden Polizisten (!) die Rückennummern 1111 und 1212 trugen. Beides Beamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten gekennzeichnet durch die 1 an dritter Stelle. Heppner will selbst so einer Einheit nicht angehören, sagte nichts über ihre Rückennummer und das Vorspielen von Videos die die Festnahmesituation zeigten wurde mir an diesen Prozesstag zu dieser Zeugin durch die Richterin nicht gestattet. Das krasse an der Sache ist, dass die Situation in der mich Heppner übernommen haben will, mich zwei Männer fixierten. POMin Heppner filmte direkt die Situation, was jedoch nicht mit Beweisen in die Hauptverhandlung eingebracht werden konnte. Heppners entlastendes Filmmaterial wurde durch die EG Video unter Mitwirkung von KKin Standhardt (LKA 534) nicht Existent gemacht.

Als zweiter Zeuge wurde Karl-Heinz Wiesner vom Bundeskriminalamt gehört. Er war am 12. November 2007 als Aufklärer im Umfeld des Staatsbesuchs eingesetzt. Er will gesehen haben, wie ich mich in der ersten Festnahmesituation mit Händen und Füssen gewehrt habe, jedoch erst als ich schon zu Boden gebracht war. Das widersprach Heppners Aussage. Auf einer Skizze markierte er den Festnahmeverlauf. An einen Zaun, an den ich mich festgekrallt haben soll, konnte er sich aber nicht mehr erinnern. Allerdings wie die meisten anderen ZeugInnen auch erinnerte er sich daran, dass im nahen Umfeld des Staatsbesuchs eine Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung stattgefunden hat. Die Demonstration damals hatte aber rein garnichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun, sondern richtete sich gegen die rassistische Politik Sarkozys.

Es folgten sieben Anträge, die aber zurückgewiesen wurden. Ich beantragte u.a. den Schulleiter der Romain-Rolland-Oberschule als Zeugen zu hören. Auch einen BZ-Fotografen, der mich direkt bei der Festnahme fotografierte, benannte ich als Zeugen. Wegen des Anklagepunktes Waffenbesitz beantragte ich schliesslich den NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt als Zeugen zu hören. Er hatte im Oktober 2006 beobachtet wie Polizisten des LKA 533 mich, nachdem ich eine NPD-Demonstration angegriffen haben soll, versuchten zu verhören. Später logen die gleichen Polizisten, dass sie gegen mich zum ersten Mal am Abend des 23. Dezember 2006 ermittelt hatten. So rechtfertigten sie eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Die Beweisaufnahme war nun beendet. Der Staatsanwalt Henjes forderte 90 Tagessätze a 15 Euro Geldstrafe gegen mich. Allerdings nahm er die mir zur Last gelegte Körperverletzung zurück. Die mir zwangsweise beigeordnete Rechtsanwältin Mäder-Hildebrandt plädierte auf einen Verbotsirrtum bezüglich des Waffenbesitzes. Für die anderen Delikte beantragte sie eine Geldstrafe von 40 Tagessätze a 15 Euro.

In meinen letzten Wort kritisierte ich die Strafe an sich: "Wenn ich wirklich böse gewesen sein soll, dann hilft mir eine Geldstrafe, die ich sowieso nicht bezahlen kann, nicht weiter. Und auch der Gesellschaft nützt es nicht, wenn ich im Gefängnis sitze. Strafe verursacht nur Kosten und hilft Uns nicht weiter." Ich beantragte alle Verfahren gegen mich einzustellen und darauf hinzuwirken, dass ich mich sinnvoll entwickeln kann. Ich forderte die Richterin Biesterfeld auf: "Sein sie kreativ!", und gab zu bedenken, ob nicht doch Jugendrecht gegen mich anzuwenden sei, da ich ein "Spätzünder" wäre. Auch stellte ich klar, dass ich gegen die Schädigung von Menschen durch Sprengstoff und Waffen bin. Nach meinen relativ langen Schlusswort erfolgte das Urteil. Dafür liess sich die Richterin ziemlich lange Zeit.

Als die Richterin herauskam um das Urteil zu verkünden, alle Menschen im Gerichtssaal standen, verhinderte ich ihren Versuch auf eine für mich entwürdigten Weise das Urteil zu verkünden. Ich brachte hervor, dass ich mich während der Verkündung des Urteils hinsetzen würde und setzte mich. Ich sagte: "Wenn sie in Not sind, dann stehe ich gerne für sie auf. Aber nicht für dieses Schauspiel." Ich thematisierte die schwarzen Roben der Richterin, des Staatsanwalts und der Rechtsanwältin. Die Richterin antwortete, dass sie mir dann aber wegen "Ungebürlichkeit" ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft ausprechen müsste. Ich antwortete: "Ich respektiere alle Menschen hier im Gerichtssaal, aber dieses Schauspiel mache ich nicht mit." Die Richterin sprach daraufhin ein Ordnungsgeld von 100 Euro, ersatzweise 2 Tage Ordnungshaft, gegen mich aus.

Anschliessend wurde ich erstinstanzlich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Waffenbesitzes entgegen einen Waffenverbot für den Einzelfall zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt. Der Besitz von Schwarzpulver wurde zu einer Tat mit dem Verstoss gegen das Waffengesetz gemacht. Die Richterin erklärte, dass ich mich bei der Festnahme am 12. November 2007 "gegen die Laufrichtung gestemmt" und so einen Widerstand begangen habe. Weiter führte die Richterin aus: "Einzelne Beamte waren dem Angeklagten nicht wohlgesonnen." Und erläuterte weiter, dass ich "gezielt ein Sicherheitsrisiko erzeugt" habe. Es handelt sich aber nur um einen einfachen Widerstand ohne Körperverletzung. Bezüglich der Waffen gab sie an, dass ich mit den Vorderladern, Schiesspflastern, der "Kugelpresse" und dem Schwarzpulver "scharfe Waffen" in meiner Wohnung gehabt hätte. Einen Verbotsirrtum wegen des fehlerhaften Waffenverbots schloss sie aus. Die Richterin gab aber an, dass sie auch den Eindruck hatte, dass ich "entwicklungsverzögert" sei und hätte mich auch besser unter Jugendstrafrecht verurteilen wollen. Das wollte sie aber nicht, da das "leider nur bis 21" geht. Folgender Ausspruch der Richterin Biesterfeld machte aber klar, dass sie Menschen die sich juristisch autonom wehren für verrückt hält: "Dass der Angeklagte seine eigene Verteidigerin behindert, dass ist ein Anzeichen dafür, dass er nicht ganz normal ist."

Gegen dieses Urteil werde ich in Berufung gehen. Es ist nicht rechtskräftig. Trotzdem ein kurzes Fazit. Mit kreativer Antirepression konnte ich dafür sorgen, dass einige Anklagepunkte eingestellt wurden. Ausserdem machte ich die Gerichtsverhandlung zu einer Farce, signalisierte, dass es mit schwieriger wird. Dafür erhielt ich dann aber von einer genervten Richterin 20 Tagessätze mehr und habe etwas Lebenszeit (zwei Tage Gefängnis, Geld für eventuelle höhere Gerichtskosten, 10 Prozesstage mehr im Gerichtssaal) verschwendet. Für kreative Antirepression spricht aber, dass ich die Polizei peinlich genau verhören konnte. Dagegen spricht, was nicht für mich galt - von mir war schon zu viel bekannt - dass ihr bei kreativer Antirepression zu viel von Euch preisgebt. Kreative Antirepression ohne zahlreiche Unterstützung ist kaum durchführbar. Was nutzt es, wenn ich die hässliche Fratze der Justiz demaskiere und niemand schaut zu? Zudem sind die kreativen Möglichkeiten allein sehr begrenzt. Obwohl mir die kreative Antirepression eher zusagt, bin ich vor einigen Wochen in die Rote Hilfe eingetreten. Kreative Antirepression und die konservativen Verhaltensregeln der Roten Hilfe widersprechen sich nicht. Sie können sich ergänzen!!

Ich werde auf meiner Homepage weiter über die zweite Instanz berichten. Da augenscheinlich kaum Interesse an dem Prozess gegen mich für die Indymedia-Leserschaft besteht, werde ich auf Indymedia über den Prozess nur noch zusammenfassend berichten, sobald die zweite Instanz endet.

Vergangene Prozesstage:

1. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2008/11/231679.shtml
2. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2008/11/232789.shtml
3. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2008/12/234759.shtml
4. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2008/12/236428.shtml
5. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2008/12/236870.shtml
6. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2009/01/238796.shtml
7. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2009/01/239975.shtml
8. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2009/02/241626.shtml
9. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2009/02/242655.shtml
10. Prozesstag -  http://de.indymedia.org/2009/03/243850.shtml

Für die Recherche:

 http://recht-extremismus.de.vu
 http://www.rote-hilfe.de/media/files/was_tun_wenn_s_brennt
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Ergänzungen

Presseberichte

Roland Ionas Bialke 24.03.2009 - 21:58
 http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,2758982

 http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/merkel-stoerer-muss-zahlen-article406339.html

 http://www.ad-hoc-news.de/stoerer-bei-merkel-besuch-zu-geldstrafe-verurteilt--/de/Politik/20127089

Störer bei Merkel-Besuch zu Geldstrafe verurteilt

Berlin (ddp-bln). Nach einer Störaktion bei einem Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin hat das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag einen 26-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz bestraft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im November 2007 bei einem Schulbesuch der Bundeskanzlerin zusammen mit dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy auf Merkel zugestürmt und dabei in ihren Nahbereich eingedrungen war.

Ein Sicherheitsbeamter hatte dies als Angriff gewertet und den Angeklagten zurückgerissen. Dabei wehrte sich der 26-Jährige. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden Gas- und Vorderladerwaffen sowie Munition und Sprengstoff gefunden. Ein Besitz derartiger sonst zulässiger Waffen war dem Angeklagten zuvor von den Behörden offiziell verboten worden.

An dem seit November 2008 laufenden Prozess hatte ein Gutachter teilgenommen. Dieser bescheinigte dem bekennenden Antifaschisten und Sprengstoffliebhaber eine schizotypische Störung. Das Gericht ging daher von einer verminderten Schuldfähigkeit des Mannes aus. Im Verlauf der zwölftägigen Verhandlung hatte er mehrere Anträge gestellt, die von seiner Verteidigerin nicht immer mitgetragen wurden.

Aufgrund seines «ungebührlichen Verhaltens gegenüber dem Gericht bei der Urteilsverkündung» wurden zudem noch ein Ordnungsgeld von 100 Euro oder Ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft gegen den Mann verhängt. Der Angeklagte hatte sich mit Nachdruck geweigert, zum Urteilsspruch aufzustehen.

Heute war Voigt trotzdem im Gericht

in Berlin 24.03.2009 - 23:22
In Berlin war heuter der Beginn des Prozesses gegen den (noch?) NPD-Vorsitzenden Udo Voigt und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern wegen Volksverhetzung (und Beleidigung von Owomoyela):
 http://www.flickr.com/photos/27811370@N05/tags/prozess/

Beweisanträge

Roland Ionas Bialke 24.03.2009 - 23:49
Der Voigt-Beweisantrag zielte auch darauf ab, dass er gerade im Haus ist. Naja, ist halt auch missglückt. Vorrangig ging es auch darum mir negativ gesinnte Menschen (RasisstInnen, PolizistInnen, etc.) auf den ZeigInnenstuhl zu kriegen und da zu attackieren bzw. zu demaskieren.

Hier zwei Anträge von heute:

6. Beweisantrag NPD

Zu beweisende Tatsache:

Am Sonnabend den 21. Oktober 2006 fand in Berlin-Tegel eine Demonstration der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) statt. Eine Nazi sagte auf der NPD-Bühne, beschützt durch viele Polizisten, die parallel dazu linke DemonstrantInnen niederknüppelten, „Ich bin froh ein Nazi zu sein!“. Bei dieser Veranstaltung wurde der Angeklagte Roland Bialke durch die Beamten KHK Junghänel und Frank Kubicke (beide LKA 533, Abteilung Staatsschutz) hinter die NPD-Veranstaltungsbühne gebracht und dort beschuldigt ein „Mischpult der Nazis“ auf die Strasse geworfen zu haben. Zugegen waren die drei NPD-Mitglieder Udo Voigt, der beider Bundeswehr als Hauptmann für Deutschland das Töten lernte, Jörg Hähnel, dieser stellte einen Strafantrag, und Eckehard Bräuniger. Alle drei genannten NPD-Mitglieder konnten sehen, wie ich durch den Berliner Staatsschutz (LKA 533) schon vor den 24. Dezember 2006 vernommen wurde und dass schon dort durch den Berliner Staatsschutz (LKA 533) gegen mich ermittelt wurde.

Beweismittel:

Ich beantrage folgende Personen als Zeugen zu laden:

1.Udo Voigt, NPD-Bundesvorsitzender
Jörg Hähnel, NPD-Landesvorsitzender Berlin
Eckehard Bräuniger, NPD- und ehemaliges FAP-Mitglied

Ich beantrage einen Gerichtsbeschluss.

Datum:

Unterschrift:


5. Beweisantrag Marco Urban

Zu beweisende Tatsache:

Der Fotograf Marco Urban sah am 12. November 2007 auf dem Gelände der Romain-Rolland-Oberschule, dass sich der Angeklagte Roland Bialke während des gesamten Festnahmevorgangs des Bialke auf dem Schulgelände der Romain-Rolland-Oberschule in Berlin-Reinickendorf widerstandslos festnehmen liess. Urban berichtete später dem BZ-Reporter Ole Kroening, dass er dies so gesehen hätte. Er verkaufte zudem der BZ das Foto, dass mich und Angela Merkel, sowie mich bei der Festnahmesituation zeigt. Diese verwendete die BZ auf der Titelseite der BZ vom 13. November 2007, sowie auf Seite 3 in der selben BZ-Ausgabe

Beweismittel:

Ich beantrage den Fotografen Marco Urban als Zeuge zu hören. Der Zeuge ist über
Marco Urban, XXXXXXXXstr. XXX, XXXXXX Berlin zu laden.

Ich beantrage einen Gerichtsbeschluss.

Datum:

Unterschrift:

Pressemitteilung

Roland Ionas Bialke 25.03.2009 - 21:37
Pressemitteilung zur Aburteilung gegen Roland Ionas Bialke

Am 24. März 2009 wurde ich vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin in erster Instanz zu einer Geldstrafe von über 1200 Euro verurteilt. Ich soll im Dezember 2006 entgegen einem waffenrechtlichen Verbot erlaubnisfreie Waffen und geringe Mengen Schwarzpulver besessen haben. Ausserdem wurde ich am 12. November 2007 bei einer Demonstration gegen die repressive Politik von Bundeskanzlerin Angela Merkel und gegen die rassistische Politik von Frankreichs Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy festgenommen, soll mich laut Urteil bei der Festnahme "gegen die Laufrichtung gestemmt" haben.

Der Prozess gegen mich dauerte ganze elf Prozesstage, doch schon am ersten Prozesstag lag ein vorgefertigtes Urteil gegen mich vor. So sollte ich als "psychisch krank" diffamiert werden und laut Aussage der Richterin zu 60 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt werden. Hätte ich mich nicht autonom gegen die Repression gewehrt, so wäre ich zu allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Durch mehrere Anträge, die ich einbrachte, konnte ich erreichen, dass mehrere Anklagepunkte gegen mich fallen gelassen worden sind. Ich wurde unter anderem Angeklagt eine nicht strafbare Handlung begangen zu haben. Hätte ich mich nicht gewehrt, so wäre ich wegen einer Tat verurteilt worden die nicht strafbar ist.

Zur Beschuldigung, ich hätte mich Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen widersetzt:

In der Hauptverhandlung zeigte sich, dass Polizisten und Polizistinnen logen, um zu rechtfertigen mich festgenommen zu haben. Bei der Veranstaltung an der Angela Merkel, Nicolas Sarkozy, viele Schüler und Schülerinnen teilnahmen, handelte es sich um eine politische Demonstration. Eine politische Demonstration ist gekennzeichnet davon, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ihre Meinung frei und sogar kontrovers äussern können. Der militärische Polizeiapperat Merkels und Sarkozys zeigte hier seine wahre Fratze. Meinung darf nicht frei geäussert werden, Meinung darf nur zentral von wenigen Entscheidungsträgern und Entscheidungsträgerinnen herab gepredigt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Nicolas Sarkozy bauen ihre Macht auf Blut auf. Tausende Flüchtlinge werden an den Grenzen der Europäischen Union durch das Militär ins Meer getrieben und müssen sterben. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Nicolas Sarkozy wissen von diesen Morden und entscheiden über all die Menschenleben. Um ihre Macht zu erhalten unterdrücken sie durch die Repressionsorgane jegliche Gegenöffentlichkeit - Das zeigt sich durch den Beschluss zu Vorratsdatenspeicherung im Herbst 2007 durch die Bundesregierung, sowie durch die geplante und oft schon durchgeführte staatliche Zensur des Internets in Deutschland und Frankreich.

Ich fordere jeden Menschen auf, sich gegen die kapitalistische und repressive Politik der Regierung Deutschlands und Frankreichs zu wehren: Benutzt jegliche legalen Mittel um dieses menschenunwürdige System zu sabotieren! Zivilcourage ist nicht nur ein Wort, es hat eine Bedeutung. Zivilcourage heisst, über den eigenen Schatten zu springen, gegen Ungerechtigkeit vorzugehen, aber die Mittel angemessen und verhältnismässig zu wählen. Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen die Show zu stehlen und eigene Inhalte über die kommerziellen und systemkonformen Medien zu verbreiten, war dementsprechend ein gut gewähltes Mittel.

Grenzen bringen Menschen auseinander, töten Menschen. Dass sollten Wir aus der jüngeren deutschen Geschichte gelernt haben. Doch warum lassen Wir neue Grenzen bauen. Warum dürfen Menschen die in Afrika geboren sind nicht in Europa leben? Warum darf nicht jeder Mensch dort leben wo er und sie will? Warum stecken die Regierungen der Industriestaaten Banken das Geld in den Arsch und warum müssen Menschen an anderer Stelle aus Geldarmut vor Hunger sterben oder werden ihr Leben lang vom kulturellen Leben ausgeschlossen?

Ich fordere ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden Menschen. Weltweit! Ich fordere die Abschaffung aller nationalen Grenzen! Ich fordere mehr Bildung für alle Menschen. Bildung darf nichts kosten und die Lehre muss frei sein! Lebensmittel dürfen nichts kosten und müssen frei an die Menschen ausgegeben werden! Ich fordere Bewegungsfreiheit für alle Menschen durch kostenlose öffentliche Verkehrsmittel!

Und genau wegen diesen Forderungen wurde ich durch ein vorgefertigtes Urteil abgestraft. Ich wurde durch Polizisten und Polizistinnen gedemütigt und auch die mich verurteilende Richterin wollte mich durch ihr Gerichtsschauspiel demütigen, indem sie mich zwingen wollte mich vor ihrem fiktiven Rechtsstaat zu erheben. Doch ein Rechtsstaat existiert nur für die Menschen die Geld haben. Nicht für mich und nicht für die Menschen deren Körper im Mittelmeer auf der Flucht versunken sind. Entgegen ihren verlorenen Seelen werde ich weiterleben und werde demnächst zwei Tage im Gefängnis eingeperrt. Was bringt es der Gesellschaft, wenn ich im Gefängnis eingesperrt bin? Nichts, nur zusätzliche Kosten. Was bringt es einen Menschen im Gefängnis eingesperrt zu sein? Nichts! Geld wird dieser Staats von mir nicht bekommen, also werden sie mich ins Gefängnis stecken und meine Arbeitskraft ausbeuten.

Gefängnisse sind Folter - Darum lasst Uns gemeinsam alle Gefängnisse einreissen, symbolisch gesprochen, denn in den alten Mauern lassen sich neue Ideen verwirklichen. Wir brauchen eine Gesellschaft in der Unsere Kinder die Altenpflegerin zum Vorbild haben, anstatt den Polizisten.


Roland Ionas Bialke - 25. März 2009

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