Erfurt: Prozess zur Räumung

okta 14.03.2009 18:45 Themen: Freiräume
Am Freitag den 13. März wurde am Landgericht Erfurt der Prozess über einen Antrag des Eigentümers auf einstweilige Verfügung zur Räumung des besetzten Teils des ehemaligen Topf & Söhne-Geländes geführt.
Der normalen Rechtssprechung völlig entgegengesetzt, verlangte der Richter von den Antragsgegner_innen, diese sollten beweisen, dass sie nicht auf dem besetzten Gelände wohnen. Das Urteil wird am 27. März verkündet. Aufgrund der Aussagen des vorsitzenden Richters Schilling ist von einer Verurteilung zur Räumung auszugehen.
Am Freitag den 13. März wurde am Landgericht Erfurt der Prozess über einen Antrag des Eigentümers auf eine einstweilige Verfügung zur Räumung des besetzten Teils des ehemaligen Topf & Söhne-Geländes geführt. Durch die Polizei wurden die Personalien der rund 30 Prozessbesucher_innen aufgenommen sowie deren Taschen durchsucht. Der vorsitzende Richter fand die Argumentation vom Anwalt des Eigentümers Golla plausibel, dass die 21 Antragsgegner_innen die Hausbesetzer_innen seien, obwohl nur diffuse Indizien dafür beigebracht wurden. Zum Beispiel gelten für das Gericht auch Menschen als Hausbesetzer_innen, deren Personalien lediglich beim Brand eines Gebäudes auf dem Gelände vor dem Tor in der Rudolstädterstraße festgestellt worden sind. Damals waren viele Unterstützer_innen vor Ort. Auch Menschen, die Verträge mit den Stadtwerken haben oder in der Hohenwindenstraße bei der kurzen Besetzung eines evtl. Ersatzobjektes ihre Personalien abgeben mussten, sind als Besetzer_innen vorgeladen worden.
Der normalen Rechtssprechung völlig entgegengesetzt, verlangte der Richter von den Antragsgegner_innen, diese sollten beweisen, dass sie nicht auf dem besetzten Gelände wohnen. Das Urteil wird am 27. März verkündet. Aufgrund der Aussagen des vorsitzenden Richters Schilling ist von einer Verurteilung zur Räumung auszugehen. Ob er die falschen
Menschen verurteilt, war für den Richter zweitrangig. Wichtiger ist ihm offenbar, dass diese nach seiner Ansicht klar "kriminelle" Sache ein Ende hat. Was das für die Menschen und die politisch, kulturellen und sozialen Projekte auf dem besetzten Teil des Geländes bedeutet, scheint ihm nicht bewußt oder aber egal zu sein.
Dass der Richter einfach behauptete, das Projekt könne ja auch ohne Urteil jederzeit wegen Hausfriedensbruch geräumt werden, zeugt von seiner Unkenntnis über den Sachverhalt und einem autoritärem Rechtsverständnis. Durch die 7,5 jahrelange Duldung, die der neue Eigentümer fast zwei Jahre lang selbst mit getragen hat, ist ein mietrechtähnliches Verhältnis entstanden, welches durchaus einen Räumungstitel für jede einzelne Person verlangt, die von dem
Gelände vertrieben werden soll!
Die Besetzer_innen müssen aber davon ausgehen, dass die Polizei auch ohne Räumungstitel gegen alle Besetzer_innen vorgehen wird, da dies mittlerweile der politische Wille der Verantwortlichen in der Stadt und beim Eigentümer zu sein scheint. Zu sehen ist dies u.a. daran, dass alle Bemühungen ein geeignetes Ersatzobjekt zu finden nicht unterstützt und teilweise sogar behindert werden. Bei der Besetzung in der Hohenwindenstraße hatte Oberbürgermeister Bausewein dem Besitzer und der Polizei zu einer Räumung geraten.
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Ergänzungen

topf und söhne vor dem aus

tomas alexander hartmann 18.03.2009 - 12:49
die rechtsanwältin nimmt 5000 euro für eure rechtsberatung ein und hat mich jetzt übrigens aufgefordert diese tatsache, nämlich dass sie 5000 euro kassiert, nicht mehr zu veröffentlichen, in einem nachrichtenportal hat sie den artikel rausnehmen lassen. warum wohl hä?