Vermummung - Freispruch für Antifaschisten

Antifa [rk] Wunstorf 04.03.2009 14:13 Themen: Antifa Repression
Freispruch für Antifaschisten – Exempel in Sachen Vermummung


Am 20.01 diesen Jahres fand am Landgericht Hannover die Berufungsverhandlung gegen einen Antifaschisten aus Wunstorf statt.
Hierbei handelte es sich um den Vorwurf der Vermummung, bezogen auf eine antifaschistische Demonstration in Bad Lauterberg / Harz vom 19.01.2008.
Während der Demonstration filmte die Polizei Gesichter der teilnehmenden Personen innerhalb des Demonstrationsblockes.
Der angeklagte Antifaschist war zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerer Zeit in den Blickpunkt der polizeilichen Staatsschutzabteilung geraten.

In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Neustadt sah die Richterin den Vorwurf der Vermummung, aufgezeichnet durch Videomaterial der eingesetzten Polizeibeamten, als erwiesen an, da sich besagte Person zu dem Zeitpunkt ihrer Annahme nach durch eine Cap, einen hohen Kragen und eine Sonnenbrille unkenntlich machen wollte.

Sie ging hierbei jedoch nicht auf die Einwände des Verteidigers ein, welcher explizit darauf hinwies, dass die Vermummung zum Schutze der eigenen Identität vor Bildmaterial durch Neonazis und keineswegs durch Strafverfolgungsbehörden angelegt wurde.
So ging dieser Vermummung eine Lautsprecheransage auf der Demonstration voraus, nach welcher sich in unmittelbarer Nähe eine Gruppe von Neonazis aufgehalten haben solle, die gezielt in die Demonstration hinein fotografierten.
Zu Anfang der Demonstration wurde diese mehrfach gestoppt, da vereinzelte Teilnehmer vermummt waren, lief jedoch danach aufgrund des Ablegens der Vermummungen störungsfrei weiter. Demnach war auch dieser Antifaschist, entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft, bis zum Zeitpunkt der Lautsprecherdurchsage nicht vermummt, da das Weiterführen der Demonstration dadurch unterbrochen worden wäre.

Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte schon in der Vergangenheit erheblich von Neonazis bedroht und angegangen wurde, diente die Vermummung lediglich dem Schutz vor weiteren Bildaufnahmen und Angriffen durch den politischen Gegner.

In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht wurde der Antifaschist zu einer erheblichen Anzahl von Sozialstunden verurteilt.

Entschlossen ging man in einer Berufung vor das Landgericht Hannover.
Hier setzte sich der Richter eingehend mit der vorliegenden Bedrohungslage auseinander und befand die Beweggründe der Vermummung als verfassungskonform. Er argumentierte, dass das Demonstrationsrecht dahingehend geschützt werden müsse, dass sich Teilnehmer von Demonstrationen nicht dem politischen Gegner ausliefern müssen, und als einzige Alternative das Fernbleiben von Demonstrationen und damit eine erhebliche Einschränkung dieses Grundrechtes bliebe.
Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision gegen diesen Freispruch wurde am 19.2. verworfen. Demnach ist das Urteil nun rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft wollte ein Exempel „an die Szene“ setzen, dass sich „unser Demonstrationsrecht nicht durch Vermummung ausnutzen lasse“.
Ein Exempel gab es – Allerdings nicht nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft!

Antifa [rk] Wunstorf – Februar 2009
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Ergänzungen

muss ausgefüllt werden

muss ausgefüllt werden 04.03.2009 - 17:40
§ 22
Recht am eigenen Bilde

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
Ausnahmen zu § 22 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Fotos von Aufmärschen, Parteitagen und 'konspirativen' Treffen DÜRFEN veröffentlich werden.

@tutnixgut

tutdochgut 05.03.2009 - 18:22
@ ob das urteil so positiv ist?
tutnixgut 04.03.2009 - 16:33

Wenn du dir die Ereignise in Dresden vor 4 Wochen ansiehst wirst du feststellen, dass es bereits normal ist dass die Nazis sich vermummen und die Bullen danebenstehen und nichts tun weil sie ihre Ruhe haben wollen. Allerdings haben sie das bei der Antifademo "etwas anders gesehen" ...

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 10 Kommentare an

so schön — dieses urteil

Antifa-Demo in Burg — (b.Magdeburg)

das — ganze

Unfassbar — Weißesbesser

@Marco S — ausgefüllt

@ausgefüllt — N Anderer