Bayrisches Versammlungsgesetz am kippen
Pressemitteilung des BVerfG
An dieser Stelle dokumentieren wir die Pressemitteilung der Anwälte:
QuellePressemitteilung der Rechtsanwälte Dr.Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler zur teilweisen Aufhebung des Bayerischen Versammlungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1492/08) Zentrale Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt
Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht für alle, die das Grundrecht der Bürger auf friedliche und möglichst ungehinderte Versammlung für unverzichtbar für die Demokratie halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die bayerische Mehrheitspartei CSU. Die CSU und die von ihr geführte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den Bürgern durch eine Vielzahl von bürokratischen Schikanen das Demonstrieren schwer machen und alle Versammlungen möglichst lückenlos erfassen und kontrollieren und zwar unabhängig von ihrer Größe und dem Gefahrenpotenzial. Diesem Kontrollwahn ohne konkreten Anlass hat das BVerfG zunächst ein Ende gemacht.
Ebenso sind zahlreiche Bußgeldvorschriften vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Die zu Grunde liegenden Vorschriften für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des BVerfG viel zu unbestimmt und schwammig, so dass die sich versammelnden Bürger der Willkür der Behörden bei der Auslegung der Vorschriften ausgesetzt wären.
Das BVerfG hat mit recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon ist das BVerfG offenbar ausgegangen. Die Entscheidung über das Bayerische Versammlungsgesetz insgesamt bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten.
Dr.Hahnzog und Wächtler: “Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zunächst bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist.”
München, den 27.02.2009
Außerdem berichtete ver.di schon vor einiger Zeit:
Ein Tag vor der Verabschiedung hat Michael Backmund mit RA Angelika Lex die Klage der dju gegen den Freistaat Bayern in Sachen Versammlungsrecht in geschlossenen Räumen in allen Punkten vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gewonnen!!! Das Urteil hat bundesweite Relevanz: Die Polizei hat demnach in Zukunft kein Anwesenheitsrecht in öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen! Ein Teil des beschlossenen Gesetzes wird also schon ad absurdum geführt, bevor es überhaupt in Kraft tritt.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
SZ Schreibt
Und fürs nächste mal
Ich habe eine Petition beim Bundestag eingereicht - dem Bundespräsidenten soll die Pflicht auferlegt werden (Bundes-)Gesetze bei Verdacht auf Verfassungswidrigkeit vom BVerfG prüfen zu lassen, bevor er sie unterschreibt. Damit wäre die Chance höher, dass verfassungswidrige Gesetze gar nicht in Kraft treten können. Ich hoffe, es ist nicht "böse" hier darauf zu verweisen.
Die Petition kann auf der offiziellen Seite des Bundestags nach Registrierung mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=2080
Bitte macht Werbung dafür, denn nur wenn es mindestens ein paar tausend Unterschriften gibt kann ich einzelne Oppositionspolitiker darum bitten, das Thema mal im Bundestag anzusprechen, auch wenn der Petitionsausschuss die Petition ignoriert.
Versammlungsgesetz z.T. verfassungswidrig
Weiterlesen: http://www.luzi-m.org/nachrichten/artikel/datum/2009/02/27/193/
Und wieder mal Neonaziaufmarsch in Augsburg
Ganzer Artikel und Termine auf: http://www.luzi-m.org/nachrichten/artikel/datum/2009/02/27/192/
„Wichtiger Teilerfolg"
Täglich seien tausende Beschäftigte für ihre Interessen auf der Straße; jede Einschränkung des Versammlungsrechts treffe deshalb zuallererst sie, sagte Falbisoner.
Die Gewerkschaften waren und sind dagegen, dass durch die Föderalismusreform 2006 ein so wichtiges Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit in die Hände von 16 Ländern gelegt wurde. „Wir sehen in der Entscheidung auch ein wichtiges Signal für die anderen Bundesländer. Wir wollen nicht, dass ein so wichtiges Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit in die Gesetzgebungskompetenz einzelner Länder gelegt wird. Was dabei herauskommt, hat man in Bayern zur Genüge gesehen“, erklärt Hedwig Krimmer, die für ver.di Bayern die Koordination gewerkschaftlicher Aktivitäten für die Versammlungsfreiheit durchführt.
Weitere Informationen:
Hedwig Krimmer
ver.di München
Einladerkreis "Rettet die Grundrechte - Gegen den Notstand der Republik"
Telefon: 089/59977-1101
Fax: 089/59977-1109
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