Staatsanwältin fordert Freispruch, ...

Heinrich B. 17.02.2009 01:31 Themen: Militarismus Repression
... den die Richterin ohne zu zögern gab.

So endet ein Verfahren, das es so nie hätte geben dürfen. Nur weil ein „engagierter Mitbürger“ die Polizei alarmierte, nachdem er gesehen haben will, dass kleine Aufkleber mit dem Bild eines brennenden Bundeswehrjeep und dem Zusatz „Why not?“ an Straßenlaternen geklebt wurden, werden keine Mühen und Kosten gescheut, 2 AntimiliaristInnen das Leben schwer zu machen.
Doch dieses Mal biss sich die Katze in den Schwanz. Die beiden AntimilitaristInnen mussten freigesprochen werden. Nicht etwa aus der berechtigten Wahrnehmung der Meinungsfreiheit, auch nicht aus Anerkennung eines Beitrags zur politischen Auseinandersetzung über den Einsatz der Bundeswehr in Kriegen und militärischen Besetzungen in immer zahlreicheren Ländern dieser Welt. Nein, Frank Henkel, der Berliner CDU- Abgeordnete, inzwischen aufgestiegen zum Fraktions-und Landesvorsitzender seiner Partei, sorgte durch seine Anfrage an den Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) für eine Klarstellung. Auf Henkels Frage, was Körting gegen die Veranstaltung „Kriegsgerät interessiert uns brennend“ vom 23. Februar 2008 zu tun gedenke, stellte dieser unmissverständlich klar: Im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergäben sich keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte. Und weil auf den Aufklebern ein Motiv verwendet wurde, mit dem auch für diese Veranstaltung geworben wurde, ergibt sich daraus, dass die beiden Angeklagten zu Recht darauf vertrauen durften, dass sie mit dem Anbringen dieser Aufkleber keine Straftat begehen.

Nicht alle im Gerichtssaal freuten sich über dieses Ende. Die nicht mehr als Zeugen benötigten Polizeibeamte, die bei der Verhaftung aufgetreten waren als ginge es um die hochkarätigste Verhaftung in ihrer Laufbahn, mussten konsterniert zur Kenntnis nehmen, dass ihre Version der Geschichte ohne Bedeutung war. Dabei hatten sie sich solche Mühe gegeben, eine Bestrafung zu erzwingen. Als die beiden AntimilitaristInnen während der Verhaftung nach den Ausweisen gefragt wurden und eine der beiden erklärte, keinen dabei zu haben wurde sie in die Gefangenensammelstelle verbracht und erkennungsdienstlich behandelt. Hinterher erfuhr sie, dass gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 170,- € verhängt wurde, weil sie sich angeblich geweigert habe ihren Namen zu nennen, obwohl danach nie gefragt wurde. Gegen diesen Bescheid hatte sie Einspruch eingelegt und inzwischen wurde das Verfahren eingestellt. So weit so gut.

Vor dem Gerichtsgebäude bedankten sich die beiden Freigesprochenen wieder bei allen BesucherInnen des Verfahrens. Bereits am selben Abend hat die Tageszeitung „Junge Welt“ einen Artikel über dieses Verfahren veröffentlicht ( http://www.jungewelt.de/2009/02-17/020.php) und sich solidarisch gegen die Kriminalisierungsversuche gestellt. Und wieder hat sich gezeigt, wie wichtig diese Unterstützung ist. Auf der Anklagebank sitzen nur einige, gemeint sind wir alle.

Die öffentliche Auseinandersetzung über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland soll nur in den eng gesetzten Grenzen der kontrollierten Medien und mit staatlich anerkannten „Experten“ stattfinden. Protest und Widerstand gegen die ständig wachsende Militarisierung der Gesellschaft soll im Keim erstickt werden.

Wer jetzt denkt, dass der Aufwand zur Kriminalisierung des Anbringens antimilitaristischer Aufkleber unverhältnismäßig ist, der kann sich am Mittwoch, den 18. und Donnerstag, den 19. Februar 2009 in dem Verfahren wegen versuchter Brandstiftung im Gerichtsgebäude Berlin-Moabit, Turmstr. 91 im Saal 700 ein Bild davon machen, was die Potenzierung von Unverhältnismäßigkeit bedeutet. Während vor Schöffengerichten in Irland und England AntimilitaristInnen freigesprochen werden, da sie zur Verhinderung eines größeren Übels beigetragen haben, werden in diesem Verfahren die rechtstaatlichen Grenzen neu definiert. Erlaubt ist, was sich gegen die Angeklagten verwenden lässt. Hier sind die Staatsanwaltschaft und die Richter nicht überfordert, denn ihr Verurteilungswille bestimmt das Verfahren. ( http://einstellung.so36.net/de/prozess)

In einem anderen Verfahren geht es jetzt schon soweit, dass sogar die Simulation von Protest mit aller Härte verfolgt wird. So muss sich am nächsten Freitag, den 20. Februar 2009 um 12:15 Uhr in der Kirchstr. 6 im Amtsgericht Tiergarten im Raum 2002 eine weitere Antimilitaristin vor Gericht gegen die Kriminalisierung ihres Protests zur Wehr setzen. Nicht wegen des Entrollens eines Transparentes während des „öffentlichen“ Gelöbnisses vor dem Reichstag in Berlin im letzten Jahr, sondern während des Probelaufs einen Tag vor dem tatsächlichen Gelöbnis. ( http://www.bamm.de/geloebnix/index.shtml) Auch in diesem Verfahren versucht die Polizei und die Justiz auf mehreren Ebenen zu kriminalisieren, zunächst wird wegen „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ verhandelt.

Statt die Bundeswehr in ihre Schranken zu weisen oder sie wegen Verführung zum Töten anzuklagen, soll am Freitag, dem 27. März 2009 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Zehdenick Saal 6 am Friedrich-Ebert-Platz 9 (50 Km nördlich von Berlin) der Protest gegen ihre Rekrutierungsversuche im April 2008 während der Bernauer Ausbildungs- und Studienbörse im Paulus-Praetorius-Gymnasium kriminalisiert werden. ( http://antimil.blogsport.de).

Diese Kriminalisierungsversuche zeigen deutlich: Deutschland führt Krieg!

Und ein Staat, der Krieg führt, braucht die Unterstützung und / oder das stillschweigende Einverständnis seiner Bevölkerung. Eine wirklich öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung soll nicht stattfinden. Zeigen wir deutlich unsere Ablehnung gegen ihre militärische Aggression. Es sitzen die Falschen auf den Anklagebänken.

Schluss mit der Kriminalisierung von AntimilitaristInnen!

Einstellung aller laufenden Verfahren! Freispruch für alle!
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Ergänzungen

Antimilitaristischer Protest GelöbniX 2008

Nie wieder Krieg 17.02.2009 - 02:03
Alle Prozesstermine wegen des versuchten Entrollens eines Transparentes bei der Generalprobe für das Bundeswehrgelöbnis 2008 in Berlin:

Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6

Freitag, 20. Februar 2009, 12:15 Uhr, Raum 2002
Freitag, 6. März 2009, 12:00 Uhr, Raum 3002
Dienstag, 17. März 2009, 9:00 Uhr, Raum noch nicht festgelegt
Montag, 30. März 2009, Uhrzeit und Raum noch nicht festgelegt
Donnerstag, 30. April 2009, 12:15 Uhr, Raum 2002

Auch hier berichtete die Junge Welt:

Antimilitaristischer Protest bei Generalprobe für Bundeswehrgelöbnis

Berlin. Einen Tag vor dem »Feierlichen Gelöbnis« von 500 Rekruten des Wachbataillons der Bundeswehr vor dem Berliner Reichstag führten sowohl die Streitkräfte als auch Antimilitaristen am Sonnabend ihre Generalproben durch. Einigen Aktivisten des GelöbNIX-Bündnisses gelang es, mit einem Transparent in die Sperrzone einzudringen. (s. Foto) Sie wurden von Feldjägern abgedrängt und vorübergehend festgenommen.

Für die Veranstaltung am Sonntag abend, die bei Redaktionsschluß noch nicht begonnen hatte, wurden insgesamt 1800 Polizisten aus fünf Bundesländern aufgeboten, um ähnliche Zwischenfälle zu vermeiden. Zwei Demonstrationen finden außer Sicht- und Hörweite statt. Der Polizeieinsatz wird das Land Berlin nach offiziellen Angaben 250000 Euro kosten. Wieviel Geld die Bundeswehr für das Spektakel verpulvert, ist nicht bekannt.

Quasi in letzter Minute hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) entschlossen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Wohl auch, um ihrem möglichen Widerpart bei den kommenden Bundestagswahlen, Außenminister Frank Walter Steinmeier (SPD), nicht allein das Feld zu überlassen. Insgesamt hielt sich das Interesse an der Veranstaltung allerdings in Grenzen. Nur 1900 statt der ursprünglichen avisierten 3000 Ehrengäste haben ihr Kommen zugesagt. Auffällig rar machen sich Berlins Spitzenpolitiker. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) befindet sich im Urlaub, sein Stellvertreter Harald Wolf (Die Linke) ließ verlauten, daß er wegen der Teilnahme an einer Modenschau unabkömmlich sei.(jW)


die Freigesprochenen sollten nicht vergessen

jetzt zu beantragen 17.02.2009 - 12:56
, dass ihre Daten aus der erkennungsdienstlichen Behandlung und sonstige Daten im Zusammenhang mit diesem Prozess wieder gelöscht werden. Mit einem Freispruch im Rücken hat man diesbezüglich die besten Chancen und die sollten genutzt werden!

Infos und Hintergründe zum Aufkleber-Prozess

Antimilitaristin 18.02.2009 - 00:53
Hier gibt es ein paar Hintergrundinformationen zu dem Prozess gegen die beiden, die jetzt freigesprochen wurden:  http://einstellung.so36.net/de/soli/1117

Auf zu den anderen Prozessen gegen Antimilitaristen! Die Justiz soll in Ihren Prozessen gegen Kriegsgegner ersaufen!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 2 Kommentare

@ über mir

Jemand 17.02.2009 - 17:27
Entschuldigt das Offtopic, aber das über mir stimmt einfach nicht. Auch wenn die Daten gelöscht werden müssten, kann mensch sich sicher sein, dass die Daten auf jeden Fall auf Jahrzente gespeichert werden. Ist einfach so, Menschen die in dem Sektor arbeiten werden dir das bestätigen können.

Nochmal sorry für OT.

Wie schafft man es angeklagt zu werden?

Meinerzhagen-Mactator 07.09.2009 - 12:50
Solche Gelegenheiten müssen noch vor Ort wahrgenommen merden um Spottgesänge auf die Polizisten und Staatsanwälte zu machen.
Dann wäre die Wut dieser erst richtig groß´.

Ganz besonders groß, weil diesen Menschen damit klar wird, dass dies geplant sein musste.
Es singen ja nicht viele Menschen unvermittelt das gleiche Lied zufällig.

Diese Polizisten (hat Jemand die Namen oder Fotos?) glaubten in ihrer Unterschichtenmentalität wahrscheinlich wirklich daran hier Teil etwas "Besonderem" zu sein. So eine Art "Deutscher Herbst Reloaded". Eine Chance "dazu zu gehören".
Dass es hier zu keiner Vertruteilung kam ist für sie das nehmen ihrer "15 Minuten Ruhm".


Seit wann hat die Bundeswehr eigentlich Jeeps ;) ?

Eine Frage, existiert Material welches ausgedruckt und öffentoicngezeigt auch solche Reaktionen auslösen kann?
Also etwas eindeutiger als dieses hier. Ich suche so etwas noch. Egal ob es um Material oder Soldatenleben geht.
Laternen zu bekleben könnte ja notfalls noch als Sachbeschädigung geahndet werden, aber wenn man so etwas macht, sollte die Anklage doch möglichst nur auf den §140 abzielen. Mir wäre gerade danach. Ich habe schon so viel im Internet versucht, aber keiner will mich anzeigen *schnüff* ;) .
Wenn man das "Generalstabsmäßig" plant, könnte man z.B. auch heimliche Aufzeichnungen des Prozesses anfertigen (Zuschauer könne solche Geräte mit Sicherheit reinbringen, die gibt es heute getarnt in X unauffälligen Formen für unter 50 Euro aus China). Gerade Staatsanwälte scheinen sich ja ziemlich größenwahnsinnig aufzuführen. Je nach Richter natürlich auch besonders diese.
So wie der neue Freisler (Nazirichter) Ulrich Meinerzhagen von dem ich sogar Adresse und Telefonnummer habe (Eichelbergstr. 14 A
68163 Mannheim, Tel.: 06 21 / 8 35 5 ).