Bln: Kein Spaziergang ohne Anmeldung am THF
Die Initiative "Tempelhof für Alle" hatte für den 15.Februar zu einem Spaziergang entlang des Zaunes des ehemaligen Flughafens Tempelhof aufgerufen, um sich weiter für die Öffnung des Geländes einzusetzen. Doch die ebenfalls erschienene Polizei meinte, so einfach ginge das ja nicht. Ein im Internet veröffentlichter Aufruf zu einem Spaziergang sei gleichbedeutend mit dem Aufruf zu einer öffentlichen Versammlung und das müsse bei der Polizei angemeldet werden.
Es wurde hin und her diskutiert und die Polizei blieb dabei, der Spaziergang sei eine Versammlung und ohne Anmeldung kein Loslaufen erlaubt. Es erbarmte sich schliesslich jemand und meldete eine Versammlung an, um nicht länger in der Kälte rumzustehen. Trotz miesem Wetter und Schneegriesel waren etwa 25 Leute in die Oderstrasse zum Zaun am Tempelhofer Feld gekommen. Bei dem Wetter war leider nicht viel vom Gelände zu sehen und die Anwesenden mussten sich mit Geländekarten und Fotomappen einen Einblick verschaffen. Der Spaziergang ging zum interkulturellen Garten am Anfang des geplanten Columbia-Quartiers, wo die Macher über ihre Aktivitäten informierten und ihre Pläne, sich auf das Gelände des Ex-Flughafens zu erweitern. Es wurde über das geplante Columbia-Quartier auch kontrovers diskutiert. Zum Abschluss gab es an der Ecke Columbiadamm und Golßener Strasse noch Informationen über das Konzentrationslager und spätere Zwangsarbeiterlager, das dort zur Zeit des deutschen Faschismus existierte. Darüber wollen wir später mal ausführlicher was machen.
Die Spaziergänge gehen weiter, das Gelände muss endlich geöffnet werden!
weitere Infos:
http://tfa.blogsport.de
PS. Wer hat Erfahrungen mit solchen Spaziergängen und ihrer rechtlichen Bewertung als Demonstration. Ist ein öffentlicher Aufruf zu einem Spaziergang wirklich ein Aufruf zu einer genehmigungspflichtigen und anzumeldenden Versammlung?
Die Spaziergänge gehen weiter, das Gelände muss endlich geöffnet werden!
weitere Infos:
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PS. Wer hat Erfahrungen mit solchen Spaziergängen und ihrer rechtlichen Bewertung als Demonstration. Ist ein öffentlicher Aufruf zu einem Spaziergang wirklich ein Aufruf zu einer genehmigungspflichtigen und anzumeldenden Versammlung?
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Ergänzungen
Fotos
Polizeiwillkür
Was die Bullen da veranstaltet haben ist reine Willkür und Schikane.
Tausende von Leuten sammeln sich regelmäßig zu irgendwelchen gemeinsamen Aktivitäten und regelmäßig wird so was in Zeitungen und im Internet angekündigt.
Stadtführungen, Gemeinsames Wandern, Radeln, Skaten, Kanufahren, Anreisen zu Konzerten ... und was sonst noch.
Seit einiger Zeit ist aber die Taktik der Polizei zu beobachten, das Versammmlungrecht, welches ein Abwehrrecht gegen staatliche sprich Polizeiliche Willkür ist, umzudrehen und als Repressionsinstrument zu nutzen.
So Werden bei Aktionen von Greenpeace oder Robin Wood regelmäßig Verfahren wg verstoßes gegen das Versammlungsrecht eingeleitet, weil die zwei oder drei leute auf'm Baukran oder Kraftwerks-Schornstein ihre "Versammlung" nicht angemeldet hätten...
Meiner Meinug nach darf man sich niemals auf sowas einlassen und irgendeinden "Leiter" benennen.
Name von dem Provo-Bullen geben lassen, Dienstaufsichtsbeschwerden ggfls Strafanzeige wg Nötigung, ggfls Freiheitsberaubung.
Vor Ort is' das wegen der Polizeimacht/Gewaltandrohung natürlich meist schwierig...
Aber man muss zur kennniss nehmen und sich klar machen, daß so was ein klarer Menschenrechtsverstoß durch die Bullen ist.
Versammlung
Der Gesetzestext ist hier nicht eindeutig. Es gibt allerdings "Kommentare" zu den Gesetzen. Das sind Bücher von Menschen, oft Juristen, in denen drin steht wie ein Gesetz auszulegen ist. Das Problem daran ist, dass es unterschiedliche Kommentare zu den einzelnen Gesetzen gibt. Ein "konservativer Jurist" kann bei seinen Ausführungen ein "konservatives Kommentar" vorbringen und ein "antirepressiver Jurist" ein antirepressives Kommentar" vorbringen. Da jeder und jede Bücher schreiben und veröffentlichen kann, ist das also auch kein wirkliches Kriterium, obwohl das so angewandt wird. Schreibt Euer eigenes Gesetzeskommentar!!
Letztendlich haben JuristInnen Erfahrung darin, wie die Rechtsauffassung in den jeweiligen regionalen Gericht ist. So kann es vorkommen, dass in erster oder zweiter Instanz im Saarland ein Bundesgesetz anders ausgelegt wird als in Berlin. Darum werden auch oft Entscheidungen von höheren Instanzen (z.B. Bundesverfassungsgericht) herangezogen um Urteile zu stützen. Allerdings kann jeder Richter und jede Richterin das Gesetz trotzdem so auslegen wie er oder sie es will.
Rechtsfrage
Gettoblaster mitnehmen!
Gettoblaster mitnehmen, Musik spielen!:-))
In Hamburg hatte die Polizei eine (friedliche-) (natürlich...) Sitzdemo vor der Baustelle des Vattenfall Kohlenkraftwerkes Hamurg Moorburg zur "Nicht Versammlung" erklärt, weil da nicht nur (politische) Durchsagen gemacht wurden, sondern auch Musik abgespielt wurde.
Damit sei es dann keine "Versammlung" mehr, sondern eine unpolitische Musikveranstaltung gewesen.
Ansonsten möchte ich noch auf das interessante Rechtsinstitut des "Bewaffneten Spazierganges" hinweisen, welches der ehemalige Nidersächsische Ministerprsident Ernst Albrecht in den 80er Jahren des Letzten Jahrtausends kreiert hatte. Diese Kreation war damals meines Wissens auch vom Amtsgericht bestätigt worden bei dem Der Landesfürst wegen Veranstaltung einer verbotenen Jagd angeklagt war.