Antira-Klimacamp08: Verfahren u. Bußgelder

gegenstrom 08.02.2009 12:46 Themen: Repression
Erstes Gerichtsverfahren und Bußgeldbescheide gegen Klimacamp-AktivistInnen
Politischer Racheakt der Polizei?

Wegen der Aktionen gegen den Bau des Kraftwerks Moorburg beim
Klimacamp im August 2008 ist die Hamburger Polizei inzwischen mit Strafverfahren und Bußgeldbescheiden gegen die CampteilnehmerInnen vorgegangen. Bereits am kommenden Dienstag (10.02) wird am Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen einen Aktivisten wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt" verhandelt.
Der Aktivist hatte sich mit vielen anderen Menschen am Mittwoch Abend (20.08.) zu einer Kundgebung vor der Vattenfallbaustelle in Moorburg versammelt, um die Solidarität mit den KletterInnen auszudrücken, die auf der Baustelle waren. Die angemeldete Kundgebung vor der Baustelle wurde nach einigen Stunden von der Polizei willkürlich aufgelöst – nur einer von zahlreichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht im Laufe des Klima- und antirassistischen Camps im letzten Sommer. Während der schwarz-grüne Senat veranlasste, dass alle Leute, die sich nicht sofort entfernten, einen Bußgeldbescheid (über 100€) für ihren Protest gegen das Kohlekraftwerk erhielten, wurde gegen dem am Dienstag vor Gericht stehenden Aktivisten sogar ein Strafverfahren eingeleitet. Dies ist in sofern besonders repressiv, da es sich bei dieser Person um einen der PressesprecherInnen des Camps handelte, der bereits vorher mit Namen und Bild in der Öffentlichkeit aufgetreten war.

Auch Vattenfall hat inzwischen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gegen Menschen gestellt, die auf der Baustelle des Kohlekraftwerkes Moorburg protestierten.

Wir werden uns diese Kriminalisierung unseres Protestes für ein ganz anderes Klima und gegen eine klimazerstörende Konzernpolitik, nicht gefallen lassen und rufen zur Solidarität mit den Betroffenen auf.

Der Prozess gegen den Aktivisten findet am Dienstag, den 10.02., um 12 Uhr am Amtsgericht Hamburg-Harburg in der Buxtehuder Straße 9,21073 Hamburg statt.Unterstützung vor Ort ist willkommen.

Alle Menschen, die von Repressionen (Bußgeldbescheide, Strafverfahren etc.) betroffen sind, sollen sich melden bei kontakt (at) klimacamp08.net

Für die Antirepressionsarbeit und anstehenden Prozesse wird dringend noch Geld benötigt.
Spenden bitte auf folgendes Konto überweisen:
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Kontoinhaber: Ferdinand Dürr
Stichwort: Klimacamp Antirep

Für ein ganz anderes Klima - Stromkonzerne enteignen.
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Ergänzungen

Pressekonzept

widerspruch 09.02.2009 - 14:31
Hier zeigt sich ein Ergebnis, weshalb es u.a. berechtigt war, das Pressekonzept des Klimacamps 08 in Frage zu stellen.

Wäre, wie im Klimacamp-Prozess vorgeschlagen, ein anderes Pressekonzept durchgetragen worden, das auf Entpersonalisierung und Anonymisierung der Pressefunktion beruht hätte, wäre es der Staatsmacht nicht möglich aufgrund von Funktionen gegen Personen zu ermitteln. Gutes Beispiel hierfür 07 im Camp Wichmannsdorf.

Aber die Klimacamp-Politchecker wussten es ja besser. Ich hoffe, der Zahn wurde Euch nun gezogen.

Solidarität mit allen anonymen Aktivist_innen.

ANTIRASSISMUS- UND KLIMA-CAMP 2008

Kanal B 09.02.2009 - 17:06
Das Antirassismus- und Klima-Camp Hamburg 2008 - Der Film
Für globale Bewegungsfreiheit und ein ganz anderes Klima !
(Soli-DVD, 72 Min., 11/08)

Trailer auf:  http://kanalb.org/index.php?play_id=2201&modul=Clip

Einspruch einlegen?

tutnixzursache 09.02.2009 - 18:57
Gegen Bußgeldbescheide kann es Sinn machen, Einspruch einzulegen. Wie das Bundesverfassungsgericht nämlich entschieden hat, darf wegen "Nichtentfernen trotz Auflösung" ein Bußgeld nur dann verhängt werden, wenn die Auflösungsverfügung im vollem Umfang rechtmäßig war. Insofern kann es bei solchen Bußgeldbescheiden schon Sinn machen, Einspruch einzulegen und die Sache durch die Gerichte entscheiden zu lassen.

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