Update:SiKo & neues Versammlammungsgesetz
Im folgenden Artikel wollen wir auf den Auflagenbescheid der Demo am Samstag, den 7.2.09 hinweisen, der konkrete repressive Verschärfungen auf der Grundlage des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes enthält. Das wir diesen nicht akzeptieren ist sowieso klar. Trotzdem ist es eine wichtige Info, damit Ihr alle wisst was "Sache" ist. In diesem Sinne wollen wir der Repression selbstbewusst und entschlossen entgegentreten.
Am Mittwoch, 4. 2., hat das Kreisverwaltungsreferat München den Auflagenbescheid für die Kundgebung am Freitag, 6. 2., und für die internationale Großdemo am Samstag 7.2. gegen die NATO-Kriegskonferenz herausgebracht.
Neben den selbstformulierten Auflagen des Kreisverwaltungsreferates enthält der Auflagenbescheid im "Hinweise"-Teil Auszüge des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes - damit ist davon auszugehen, dass gerade diese Teile des Gesetzes gegen unsere Demo zur Anwendung gebracht werden sollen. Relevant sind hierbei vor allem folgende Passagen:
Verschärfte Bestimmungen gegenüber den VersammlungsleiterInnen:
Art.4 (1): "Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass die Versammlung einen gewalttätigen Verlauf nehmen kann, hat der Veranstalter im Vorfeld der Versammlung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern"
Art.4 (3): "Der Leiter hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere Aufrufe zur Gewaltfreiheit und Distanzierungen gegenüber gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag der Leiter sich nicht durchzusetzen, ist er verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.
Sogenanntes "Militanzverbot":
Art. 7 BayVersG: Uniformierungsverbot, Militanzverbot:
(1) "Es ist verboten, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile ODER GLEICHARTIGE KLEIDUNGSSTÜCKE ALS AUSDRUCK EINER GEMEINSAMEN POLITISCHEN GESINNUNG ZU TRAGEN, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.
(2) Es ist verboten, an einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung in einer Art und Weise teilzunehmen, die dazu beiträgt, dass die Versammlung oder ein Teil hiervon nach dem äußeren Erscheinungsbild
1. paramilitärisch geprägt wird oder
2. SONST DEN EINDRUCK VON GEWALTBEREITSCHAFT VERMITTELT
und DADURCH EINE EINSCHÜCHTERNDE WIRKUNG ENTSTEHT.
Abgesehen davon enthält der Auflagenbescheid auch, wie bereits bei den Demos gegen die NATO-Kriegskonferenz der letzten Jahre, ein Verbot von Seilen und Seitentransparenten.
Für uns bleibt klar: Wir tragen den Protest und Widerstand gegen Krieg und Repression auf die Strassen von München und wir demonstrieren wann, wo und mit welchen Ausdrucksmitteln wir es für richtig halten. Wir lassen uns nicht einschüchtern und spalten!
Für konkrete Vorschläge für einen selbstbestimmte Antwort auf die Repression verweisen wir auf folgende Stellungnahmen:
http://www.autistici.org/g8/deu/siko/die-city-rocken/
http://www.autistici.org/g8/deu/siko/demoabruch/
Neben den selbstformulierten Auflagen des Kreisverwaltungsreferates enthält der Auflagenbescheid im "Hinweise"-Teil Auszüge des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes - damit ist davon auszugehen, dass gerade diese Teile des Gesetzes gegen unsere Demo zur Anwendung gebracht werden sollen. Relevant sind hierbei vor allem folgende Passagen:
Verschärfte Bestimmungen gegenüber den VersammlungsleiterInnen:
Art.4 (1): "Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass die Versammlung einen gewalttätigen Verlauf nehmen kann, hat der Veranstalter im Vorfeld der Versammlung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern"
Art.4 (3): "Der Leiter hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere Aufrufe zur Gewaltfreiheit und Distanzierungen gegenüber gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag der Leiter sich nicht durchzusetzen, ist er verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.
Sogenanntes "Militanzverbot":
Art. 7 BayVersG: Uniformierungsverbot, Militanzverbot:
(1) "Es ist verboten, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile ODER GLEICHARTIGE KLEIDUNGSSTÜCKE ALS AUSDRUCK EINER GEMEINSAMEN POLITISCHEN GESINNUNG ZU TRAGEN, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.
(2) Es ist verboten, an einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung in einer Art und Weise teilzunehmen, die dazu beiträgt, dass die Versammlung oder ein Teil hiervon nach dem äußeren Erscheinungsbild
1. paramilitärisch geprägt wird oder
2. SONST DEN EINDRUCK VON GEWALTBEREITSCHAFT VERMITTELT
und DADURCH EINE EINSCHÜCHTERNDE WIRKUNG ENTSTEHT.
Abgesehen davon enthält der Auflagenbescheid auch, wie bereits bei den Demos gegen die NATO-Kriegskonferenz der letzten Jahre, ein Verbot von Seilen und Seitentransparenten.
Für uns bleibt klar: Wir tragen den Protest und Widerstand gegen Krieg und Repression auf die Strassen von München und wir demonstrieren wann, wo und mit welchen Ausdrucksmitteln wir es für richtig halten. Wir lassen uns nicht einschüchtern und spalten!
Für konkrete Vorschläge für einen selbstbestimmte Antwort auf die Repression verweisen wir auf folgende Stellungnahmen:
http://www.autistici.org/g8/deu/siko/die-city-rocken/
http://www.autistici.org/g8/deu/siko/demoabruch/
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Ergänzungen
kritik
Scheiss drauf!
@neu
Das neue Versammlungsrecht: Kurz und Knapp
1. Neben einer Legalisierung umfassender Datenerfassungen im Vorfeld und während Demonstrationen, sind Kompetenzen des Verfassungsgerichts an die Polizei übergegangen. So können Demonstrationen verboten werden wenn der Polizei die Versammlungsleitung oder die OrdnerInnen zu unzuverlässig erscheinen.
2. Der Beliebigkeit Tür und Tor öffnet schließlich das so genannte „Militanzverbot“. Erscheint der Polizei eine Versammlung als „Einschüchternd“ muss die Polizei gleich die komplette Demonstration verhaften. Der Subjektive Eindruck über die Emotionen welche Demonstrationsteilnehmer auslösen könnten wird damit zum Straftatbestand für alle TeilnehmerInnen.
3. Auch Versammlugen in geschlossen Räumen unterliegen der uneingeschränkten Kontrolle durch die Polizei. Polizisten in Kampfmontour aber auch Spitzel und Provokateure haben das Recht bei Informationsabende, Gruppentreffen oder politische Stammtische erscheinen.
4. Gleichzeitig ist die Versammlungsleitung zu einem unkalkulierbaren persönlichen Risiko geworden. Sie muss quasi als Hilfspolizei agieren oder mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen. Erscheinen der Polizei TeilnehmerInnen beispielsweise als „gewaltbereit“ müssen diese von der Versammlungsleitung entfernt werden – schafft sie es nicht ist dies eine Straftat.
(Offiziell sollen diese neuen Verbotsmögichkeiten nur gegen Nazi-Demonstrationen angewandt werden, die SIKO wird zeigen ob die Realität mit der CSU-Propaganda übereinstimmt)
UPDATE!!!
@brechreiz
gv
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Hörmal — komisch
Neu? — Nachdenklich
WICHTIG!!! — @ mods net löschen!
die NATO schützt wen? — untergetaucht