Tübingen: Rave gegen das neue VersG in BW
Am vergangenen Freitag beteiligten sich etwa 150 Menschen in Tübingen an einem zwar öffentlich beworbenen, aber bewusst nicht angemeldeten Rave gegen das neue Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg. Organisiert wurde er von der antifa [t] gemeinsam mit anderen Gruppen des themenbezogenen lokalen Bündnisses.
Am Treffpunkt sammelten sich zu Beginn etwa 80 Menschen, überwiegend trashig verkleidet und mit batteriebetriebenen Radios und Flyern bewaffnet, um gegen 18:10 loszuraven. Zu Musik des freien Radios Wüsten Welle tanzten sie durch die Innenstadt, während die Teilnehmer_innenzahl auf etwa 150 Menschen anwuchs.
Erst gegen später wurden offen als solche erkennbare Polizist_innen gesichtet, die sich aber auf die Regelung des Verkehrs beschränkten. Nach einem kurzen Stopp vor dem Rathaus und einer Stippvisite im New Yorker ging es weiter in Richtung Neue Aula, wo sich der tanzende Mob gegen 19:30 auflöste.
Der anwesenden Lokalpresse war die Aktion später nur eine Randnotiz wert. In ihrer Meldung beschränkte sie sich weitgehend auf die Beschreibung des Ablaufs und lobte die Polizei dafür, dass sie „moderat reagiert und die Straßen für die Raver freigehalten“ habe. Den Teilnehmer_innen wird währenddessen unterstellt, ihre Kritik bestehe vor allem in der „Grundgesetzwidrigkeit“ des Vorhabens.
Dabei ist jedes Versammlungsgesetz bereits grundsätzlich eine repressive Einrichtung. Der rechtlichen Rahmen in Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern wird nicht zufällig in Krisenzeiten verschärft, wo längst noch nicht alle bevorstehenden sozialen Härten absehbar sind. Vorsorglich wird so das Instrumentarium des Staates zur Bekämpfung seiner tatsächlichen und dazu auserkorenen, momentanen und potentiellen Feinden erweitert.
Wenn wir versuchen, uns gemeinsamen mit allen daran Interessierten gegen diese Verschiebung zu wehren, wollen wir dabei ausdrücklich nicht den bestehenden Verhältnissen ihr Ideal vorhalten. Vielmehr geht es darum, unseren bislang bestehenden Spielraum für das Vorhaben ihrer Umwerfung zu verteidigen und auszuweiten.
Der Rave ist als Symbol und inhaltlicher Vermittlungsversuch selbstverständlich nicht dazu geeignet, die repressive Politik des Staates zu behindern. Doch er zeigt er prinzipiell eine Möglichkeit auf, wie mit dem weiter erhöhten Kriminalisierungsrisiko auch in Tübingen zukünftig umgegangen werden könnte: Bei unangemeldeten Demonstrationen ist es für die Polizei schwieriger, Einzelpersonen als Verantwortliche herauszugreifen. Weil die Erfahrungen der Vergangenheit aber zeigen, dass die Polizei das ggf. zuweilen trotzdem versucht, wäre dabei ein solidarisches Vorgehen umso wichtiger.
Erst gegen später wurden offen als solche erkennbare Polizist_innen gesichtet, die sich aber auf die Regelung des Verkehrs beschränkten. Nach einem kurzen Stopp vor dem Rathaus und einer Stippvisite im New Yorker ging es weiter in Richtung Neue Aula, wo sich der tanzende Mob gegen 19:30 auflöste.
Der anwesenden Lokalpresse war die Aktion später nur eine Randnotiz wert. In ihrer Meldung beschränkte sie sich weitgehend auf die Beschreibung des Ablaufs und lobte die Polizei dafür, dass sie „moderat reagiert und die Straßen für die Raver freigehalten“ habe. Den Teilnehmer_innen wird währenddessen unterstellt, ihre Kritik bestehe vor allem in der „Grundgesetzwidrigkeit“ des Vorhabens.
Dabei ist jedes Versammlungsgesetz bereits grundsätzlich eine repressive Einrichtung. Der rechtlichen Rahmen in Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern wird nicht zufällig in Krisenzeiten verschärft, wo längst noch nicht alle bevorstehenden sozialen Härten absehbar sind. Vorsorglich wird so das Instrumentarium des Staates zur Bekämpfung seiner tatsächlichen und dazu auserkorenen, momentanen und potentiellen Feinden erweitert.
Wenn wir versuchen, uns gemeinsamen mit allen daran Interessierten gegen diese Verschiebung zu wehren, wollen wir dabei ausdrücklich nicht den bestehenden Verhältnissen ihr Ideal vorhalten. Vielmehr geht es darum, unseren bislang bestehenden Spielraum für das Vorhaben ihrer Umwerfung zu verteidigen und auszuweiten.
Der Rave ist als Symbol und inhaltlicher Vermittlungsversuch selbstverständlich nicht dazu geeignet, die repressive Politik des Staates zu behindern. Doch er zeigt er prinzipiell eine Möglichkeit auf, wie mit dem weiter erhöhten Kriminalisierungsrisiko auch in Tübingen zukünftig umgegangen werden könnte: Bei unangemeldeten Demonstrationen ist es für die Polizei schwieriger, Einzelpersonen als Verantwortliche herauszugreifen. Weil die Erfahrungen der Vergangenheit aber zeigen, dass die Polizei das ggf. zuweilen trotzdem versucht, wäre dabei ein solidarisches Vorgehen umso wichtiger.
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Labelpolitik
Diese völlig inhaltsentleerte (Label-)Politik findet dann auch Ausdruck in der antiintellektuellen Ablehnung von analytischem "Geschwurbel".
Also bitte: Wer nichts inhaltliches beizutragen hat, sollte es manchmal besser lassen.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Ja wat denn... — atze
@atze — Tübinger_in
superaktion — chubby checker
@tübinger_in — mhm
Antideutsche Ergüsse — ?