Berlin: Urteil im Brandanschläge-Prozess gegen Nazis

alias 30.01.2009 18:33 Themen: Antifa
Im Prozess um die rassistischen Brandanschläge in Neukölln-Rudow aus dem vergangenen Jahr wurden nun am vergangenen Mittwoch, den 28.01.09 die Urteile gegen die beiden Neuköllner Neonazis Markus Pohle und Robert Hardege gesprochen.
Im März und April 2008 verübten die beiden Neuköllner Neonazis Markus Pohle und Robert Hardege zwei Brandanschläge auf die Häuser von Familien mit Migrationshintergrund im Rudower Blumenviertel, bei denen nur durch Zufall keine Menschen zu Schaden kamen. Bereits von Anfang an hatten die Betroffenen klargestellt, das nur ein rassistisches Motiv in Frage kommen könne.
Nun haben die Richter das bestätigt, die beiden nun vom Landgericht Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Gegen die 17- und 19-Jährigen wurden Jugendstrafen von drei Jahren und zehn Monaten (Robert Hardege), sowie vier Jahre und acht Monaten (Markus Pohle) wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung verhängt. Das Gericht befand sie für schuldig, aus "fremdenfeindlichen Motiven" heraus die beiden Wohnhäuser mit Molotowcocktails beworfen und damit den Tod der zum Teil schlafenden Bewohner_innen bewusst in Kauf genommen zu haben.
Die beiden Täter kommen aus der Rudower Kameradschaftsszene und waren z.T. Mitglied der NPD. Vor ihnen warnen Neuköllner Antifas seit geraumer Zeit.

Ausführliche Hintergrundinformationen zu ihnen und der Neuköllner Neonaziszene gibt es in der Veröffentlichung "Informationen zu neonazistischen Aktivitäten in Neukölln" unter  http://media.de.indymedia.org/media/2008/06//219305.pdf.

Umfangreiche Informationen zu dem Fall (u.a. einen Pressespiegel) findet ihr auf  http://www.antifa-neukoelln.de.vu/
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Ergänzungen

Geistige Brandstifter

Billy 30.01.2009 - 21:14

...weitere infos

hier 03.02.2009 - 10:51
ein ausführliches Flugblatt mit weiteren Informationen und Hintergründen zu den Brandanschlägen ist hier zu finden:
 http://neukoelln.antifa.net/files/brandanschlagsflyer09.pdf

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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!!! — Kevin S.