Ilmenau: Punk stirbt in Polizeigewahrsam
Wie zahlreiche Thüringer Medien berichteten starb in der Nacht zum 17. Januar in Ilmenau ein 28-jähriger Mann im Polizeigewahrsam. Bei dem Toten handelt es sich um einen Menschen aus der Punk-Szene in Ilmenau. Die näheren Umstände sind unklar.
Gegen 1.50 Uhr wurde der Mann stark alkoholisiert von der Polizei in Gewahrsam genommen. 9.10 Uhr war der Mann tot. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.
Der junge Mann aus der Ilmenauer Punk-Szene hatte schon öfter Probleme mit der Polizei, aufgrund seines abweichenden Lebenswandels.
Die näheren Umstände sind unklar. Eine Verletzung der Dienstaufsichtspflicht ist allerdings nicht auszuschließen. Ob eine schlechte Behandlung seitens der Polizei zum Tod des Mannes beitrug, ist ebenfalls naheliegend.
Mittlerweile wird gegen die beiden Beamt_innen, die den Mann in Gewahrsam genommen haben, wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, da sie möglicherweise einen Arzt hätten konsultieren müssen, der die Haftfähigkeit des Mannes hätte überprüfen müssen. Dass der Fall aufgeklärt wird, ist allerdings ziemlich unwahrscheinlich. Statistiken aus Berlin und Hamburg zeigen, dass nur etwa 0,5% der zur Anklage gebrachten Polizeiverbrechen mit einer Verurteilung der Täter enden. In den wenigsten Fällen kommt es überhaupt erst zu Anklagen. ( http://www.agst.antifa.net/archiv/text213.htm)
Wie der Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der lebendig in einer Polizeizelle verbrannte, endete ist ja bekannt. ( http://www.agst.antifa.net/archiv/text209.htm)
Wir trauern um einen verstorbenen Mitmenschen!
Der junge Mann aus der Ilmenauer Punk-Szene hatte schon öfter Probleme mit der Polizei, aufgrund seines abweichenden Lebenswandels.
Die näheren Umstände sind unklar. Eine Verletzung der Dienstaufsichtspflicht ist allerdings nicht auszuschließen. Ob eine schlechte Behandlung seitens der Polizei zum Tod des Mannes beitrug, ist ebenfalls naheliegend.
Mittlerweile wird gegen die beiden Beamt_innen, die den Mann in Gewahrsam genommen haben, wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, da sie möglicherweise einen Arzt hätten konsultieren müssen, der die Haftfähigkeit des Mannes hätte überprüfen müssen. Dass der Fall aufgeklärt wird, ist allerdings ziemlich unwahrscheinlich. Statistiken aus Berlin und Hamburg zeigen, dass nur etwa 0,5% der zur Anklage gebrachten Polizeiverbrechen mit einer Verurteilung der Täter enden. In den wenigsten Fällen kommt es überhaupt erst zu Anklagen. ( http://www.agst.antifa.net/archiv/text213.htm)
Wie der Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der lebendig in einer Polizeizelle verbrannte, endete ist ja bekannt. ( http://www.agst.antifa.net/archiv/text209.htm)
Wir trauern um einen verstorbenen Mitmenschen!
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Ergänzungen
Nun liegt es an uns allen
Wandelt Wut und Trauer in ........!!!
Presseinfo
http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.thueringen.ticker.volltext.php?kennung=ontaTICRatgeberMantel1232210062&zulieferer=ta&kategorie=TIC&rubrik=Ratgeber®ion=Mantel&auftritt=TA&dbserver=1
http://www.freies-wort.de/nachrichten/regional/ilmenau/ilmenaulokal/art2447,921791
Staatsanwaltschaft ermittelt
"Geisteskranke, geistesschwache, rauschgift- oder alkoholsüchtige Personen dürfen nur dann in das Polizeigewahrsam aufgenommen werden, wenn die Unterbringung in einer geschlossenen Krankenabteilung oder eine ähnliche Verwahrung nicht möglich ist. Vor ihrer Unterbringung ist der behandelnde Arzt zu hören, soweit dieser bekannt und erreichbar ist; andernfalls soll, soweit dies erforderlich erscheint, die Zustimmung eines anderen Arztes — möglichst eines beamteten Arztes — eingeholt werden. Bei rauschgift- oder alkoholsüchtigen Personen kann davon Abstand genommen werden, solange keine Entzugs- oder Ausfallerscheinungen vorliegen.
Die Aufnahme von offensichtlich hilflos Betrunkenen oder solchen Personen, bei denen nach den Umständen dieser Zustand angenommen wird, ist nur zulässig, wenn durch einen Arzt festgestellt wurde, dass die Einlieferung in eine Krankenanstalt nicht erforderlich ist und keine Nachteile für das Leben oder die Gesundheit der untergebrachten Personen zu befürchten sind. Das gilt auch, wenn die Verwahrten zu ihrer persönlichen Sicherheit untergebracht worden sind.
Betrunkene sind nur bis zu ihrer Ausnüchterung und möglichst in besonderen Räumen unterzubringen. Sie sind mit flachgelagertem Kopf in eine stabile Seitenlage zu legen, damit Erbrochenes nicht in die Luftröhre eindringen kann."
Der Tote
Vor einigen Wochen erst, wurde er auf einem Punkkonzert im Ilmenauer Cafe Bohne, direkt vor der Tür von den Cops in Gewahrsam genommen(...).
Ilmenau: Trauerbesetzung in der PI
Die anwesenden Polizist_innen versuchten die Schuld auf die Rettungsärzte abzuwälzen, wobei zum jetzigen Zeitpunkt eher von einer erheblichen Verletzung der Dienstpflichten der Beamt_innen auszugehen ist. Die Polizist_innen ließen das Foyer nicht durch Verstärkung räumen, höchstwahrscheinlich um das eh schon schlechte öffentliche Bild, das der Tod eines Mannes in Polizeigewahrsam hinterließ, nicht noch zu verschlimmern.
wage vermutungen
tragisch das hier jemand verstorben ist. die genauen umstände werden durch rechtsmedizin und ermittlungen zu tage kommen.
hätte die beamten ihn nicht mitgenommen, wäre er im suff vieleicht über nacht erfroren.
gibt es in dem ort überhaupt eine aufnahmestelle für betrunkene? ( in hh z.b. ist die kh-einrichtung aus finanziellen gründen geschlossen worden)
war wirklich keine amtsarzt vor ort und hat die haftfähigkeit attestiert?
war er in einer überwachten zelle?
fragen über fragen....
Jugendliche fordern Aufklärung
„Wir werden dich nie vergessen“, heißt es auf einem mehrfach handsignierten Kondolenzblatt. Von der Polizei wurde das Treffen der Jugendlichen vor deren Tür nicht als unangemeldete Demo, sondern als Gedenkaktion gewertet. Die beiden anwesenden Polizisten, 1. Polizeihauptkommissar Uwe Hertzer und Polizeikommissar Wolfgang Heyn, versuchten deeskalierend auf die Gruppe einzuwirken, belehrten auch in Sachen Versammlungsrecht für eventuelle Folgeaktionen. Die jungen Leute äußerten die Befürchtung, dass Ermittlungen gegen zwei Polizisten im Sande verlaufen. Sie kritisierten, dass der vor sechs Jahren aus Sonneberg zugezogene junge Mann nicht zwangseingewiesen oder zumindest ein Arzt hinzugezogen wurde, da er doch suizidgefährdet gewesen sei. Hinterfragt wurde auch, weshalb die Zellen nicht mit Überwachungskameras ausgestattet seien und Ilmenau über keine Ausnüchterungszelle verfüge. Die von den Jugendlichen verlangten Namen der beiden Polizisten, gegen die ermittelt wird, gaben die Beamten nicht preis. Es werde ermittelt, ob eine Pflichtverletzung vorgelegen habe, versicherte Hertzer den Jugendlichen, von denen einige für den Hinweis auf den Rechtsstaat nur ein müdes Lächeln übrig hatten. Man wisse ja, wie das laufe, sagte einer.
Helfen, helfen lassen und Ermittlungen
Wie Hannes Grünseisen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, auf Anfrage bestätigte, gehe man bei den Ermittlungen den konkreten Fragen nach, ob die Beamten angesichts des Zustandes des von nächtlichen Passanten hilflos aufgefundenen Mannes besser einen Arzt hinzugezogen hätten. „Und ob die Einlieferung ins Polizeigewahrsam den Umständen angemessen war“, so Grünseisen. Fest steht: Zu den Umständen der Bemühungen, dem alkoholisierten jungen Mann zu helfen, gehörte nach dem umsichtigen Notruf eines Passanten in der Leitstelle Ilmkreis der rasche Einsatz von Notfallmedizinern. Deren Hilfe sei jedoch von dem jungen Mann, der zunächst von der Straße zu ziehen war, handgreiflich abgewehrt worden. Erst daraufhin wurde die Polizei – wie kürzlich bei der gleichen Person bereits am Rande eines Ilmenauer Punkkonzerts – hinzugezogen. Paragraf 19 des Polizeiaufgabengesetzes ermöglicht Gewahrsam zum „Schutz für Leib und Leben“ insbesondere dann, wenn sich „die Person erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand (...) befindet“. Das Problem „Helfen und sich helfen lassen“ stand am Anfang der letztlich tragisch geendeten Ereigniskette. Die übrigens am Sonntag viele junge Leute, vorallem Freunde des Toten aus Punk-Kreisen, mit Kerzen und Spruchbändern das Foyer der Polizeiinspektion besetzen ließ.
Nun soll ein toxikologisches Gutachten Auskunft geben, ob der Tod, wie vermutet, durch Alkoholvergiftung eintrat.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
@xxl
also wenn du fragen hast frag deine bullenfreunde.
für mich seid ihr nur mörder in uniform und ich mein das nicht nur als phrase.
eine grundvorraussetzung um überhaupt bulle zu werden ist der wille zum töten,hierbei spielt schuld oder unschuld,bewaffnet oder nicht,nur eine untergeordnete rolle denn diese argumente dienen doch nur der gewissensberuhigung.
wieviele menschen mußten schon sterben nur damit sich ein verleideter mörder eine kerbe in seine dienstwaffe schneiden kann.
aha
Netter kann man Alkoholismus ja gar nicht ausdrücken... der mann war nich einschägig bekannt weil er punk war, sondern weil alki war und schon öfter in der ausnüchterungszelle saß... im übrigen frag ich mich wo seine ach so sehr trauernden freunde in besagter nacht waren...
sollte sich herausstellen, dass tatsächlich die es hätte verhindernn können, bin ich der erste der nach bestrafung schreit. Den größeren teil der schuld trägt der tote aber wahrscheinlich selbst, es gehört schon einiges dazu sich totzusaufen. dass er noch mit andern sachen vollgepummt war, is auch noch nich auszuschließen. im übrigen finde ich es heuchlerisch jetzt darin nen aufhänger zu suchen um mal wieder die pösen pösen bullen anzukreiden. vorher hat sich ja scheinbar auch keiner um sein offensichtliches alkoholproblem gekümmert.
@ nö
@nö
und der wille zu töten und und und .... stammtisch gelaber.... die beamten haben ihre waffen und das hat gute gründe.... (die zu nennen würde den rahmen sprengen)
das es unter den polizisten "schwarze schafe" gibt will ich nicht abstreiten. aber das sie alle "mörder körperverletzer" sind ist falsch. genauso wie die these das alle die sich auf ner demo vermummen nur krawall im sinn haben.....
und um deinem "schubladendenken" ein ende zu setzen...
ich bin kein polizist, ich bin rechtsanwalt!!!
soviel dazu... erst denken, dann hier was schreiben!