Berlin - Gefängnisstrafe gegen Neonazi

Roland Ionas Bialke 13.01.2009 15:55 Themen: Antifa
Heute, am 13. Januar 2009, wurde im Berliner Amtsgericht Tiergarten David J. wegen dem brutalen Angriff auf zwei Antifaschisten verurteilt. Im April 2007 hatte J. mit fünf Komplizen, unter anderem mit dem Neo-Nazi Andreas Thomä, die beiden Antifaschisten in einer S-Bahn bedrängt und dann mit Schlägen, Tritten und Pfefferspray verletzt.
Gegen 9 Uhr 15 begann der Prozess gegen David J. im Raum 862 des Amtsgerichts. Etwa 30 ProzessbeobachterInnen sahen sich das Geschehen an, darunter zwei Polizisten in ziviler Kleidung, jedoch keine Nazis.

David J., der momentan in der JVA Moabit eingesperrt ist, wurde vorgeworfen, dass er am 22. April 2007 gegen 3 Uhr mit Andreas Thomä und und vier weiteren Personen eine Gruppe von drei AntifaschistInnen in einer S-Bahn bedrängt zu haben. Der Anklageschrift zufolge attackierten J. und Thomä bei der Einfahrt der S-Bahn in den Bahnhof Lichtenberg zwei Antifaschisten. David J. soll dabei einen Antifaschisten ins Gesicht getreten und diesen dabei die Nase gebrochen haben.

Der angeklagte J. verlas eine mehrseitige Stellungnahme zur Anklageschrift und zu seiner momentanen Situation. Demnach hätte er sich von seinen alten "falschen Freunden" getrennt und nun neue Freunde gefunden. Er gab an, dass er sich aus der rechten Szene zurückgezogen hat und seine Tat bereut. "Ich bin kein Ausländerfeind! Ich bin kein Rassist! Ich habe mich (...) geändert. Es tut mir Leid, was ich unter den Einfluss meiner falschen Freunde getan habe und ich würde das gerne rückgängig machen." Weiter sagte er aus, dass er von beiden Seiten, Links und Rechts, bedroht werde und dass Extremismus, egal ob von Links oder Rechts falsch sei. "Extremismus ist falsch."

David J. räumte die angeklagte Tat ein. Demnach, so seine Aussage, war er vor der Tat in der "Ambrosius Bierbar" an der Warschauer Strasse Bier trinken und bestieg dann am Ostkreuz die S-Bahn. Aufgrund eines Buttons, den ein Antifaschist getragen hatte, entwickelte sich Diskussion. Kurz vor dem Verlassen der Bahn attackierte er dann einen Antifaschisten, trat ihm dabei ins Gesicht. Thomä habe dann Pfefferspray den beiden Antifaschisten ins Gesicht gesprüht. Als der Anwalt der Nebenklage dann eine Frage stellen wollte, sagte der Anwalt des Angeklagten sofort: "Mein Mandant wird Fragen der Nebenklage nicht beantworten." Der Anwalt der Nebenklage fragte trotzdem: "Wer war noch dabei? - Denn vier der sechs Angreifer sind bislang nicht identifiziert worden.

Nun wurde der erste Geschädigte als Zeuge gehört. Demnach wurden die drei Antifaschisten in der S-Bahn von der Personengruppe auf einen Button angesprochen. Die sechs Neo-Nazis verteilten sich and den Türen des S-Bahn-Waggons und Thomä und J. forderten die beiden männlichen Antifaschisten zu einen "2 gegen 2" heraus. David J. trat dann den einen Antifaschisten ins Gesicht, wodurch die Nase des Geschädigten brach und eine blutende Wunde an der Nase enstand. Danach sprühte Thomä den Verletzen Pfefferspray ins Gesicht und drängte diesen ab. David J. schlug daraufhin den zweiten Antifaschisten und verletzte auch ihn. Auf Nachfrage sagte der Zeuge aus, die Täter gesiezt zu haben und sich selbst nicht gewehrt zu haben. Nach dem Vorfall riefen die Antifaschisten dann die Polizei und wurden ins Krankenhaus gebracht. Später wurden den Antifaschisten Lichtbilder, vermutlich auf denen Neonazis abgebildet waren, von der Polizei vorgelegt.

Danach wurde der zweite Geschädigte als Zeuge gehört. Er bekam von J. einen Schlag ins Gesicht und ebenso von Thomä Pfefferspray ab. Dabei soll der Aussruch "Ihr seid politische Gegner" von Seiten der Nazis gefallen sein. Der Richter des Schöffengerichts fragte nun mehrmals nach der Alkoholisierung des Angeklagten. Der Zeuge meinte aber, dass J. nicht gelallt hätte und auch sonst ganz klar gewirkt hatte. Nach erlittenden Verletzungen gefragt, gab der geschädigte Antifaschist an, ein blaues Auge davongetragen zu haben.

Nun entschuldigte sich J. bei den beiden Antifaschisten und der Richter befragte ihn zu seinen persönlichen Verhältnissen. Demnach musste er, weil er nach dem Angriff in Untersuchungshaft sass, seine Lehre als Elektroniker abbrechen. Die Nazis hätte er bei Feiern in seiner Schule kennengelernt und war dann mit ihnen in einen rechten Jugendclub gegangen. Mit der Zeit beteiligte er sich auch an nationalistischen Demonstrationen. Das alles war in einen Zeitraum von 2 Jahren geschehen. Vorbelastet war David J. mit einer Geldstrafe (2006) wegen des Verwendens verfassungswidriger Symbole und mit einer Bewährungsstrafe wegen Beleidigung (?). Ausserdem ist noch ein anderes Verfahren anhängig.

Der Staatsanwalt sah eine gefährliche Körperverletzung und beantragte deswegen eine Strafe von einen Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung. Der Rechtsanwalt der Nebenklage und der Rechtsanwalt des Angeklagten sahen ebenso eine gefährliche Körperverletzung, stellten aber keinen konkreten "Strafantrag". Zum Schluss entschuldigte sich David J. nochmals bei den beiden Antifaschisten und sagte, dass er seine Mittäter nicht verrate hängt damit zusammen, dass er Angst vor den Neo-Nazis, seine ehemaligen Kameraden, hat. Er wirkte über das gesamte Verfahren hinweg start eingeschüchtert. J. bot den Geschädigten auch an Schmerzensgeld zu zahlen.

Das Schöffengericht verurteilte David J. anschlissend erstinstanzlich zu einer Gefängnisstrafe von dreizehn Monaten ohne Bewährung. Eine resozialisierende Massnahme für David J. wurde seitens des Richters nicht erwähnt. David J. hätte mit dem Tritt ins Gesicht den Antifaschisten töten können. Gegen Nazis muss interveniert werden! Aber was bringt es Neo-Nazis sinnarm einzusperren? Ganz sicher hat David J. nicht wegen, wie er sagt, seinen neuen Freunde der rechten Szene den Rücken gekehrt. Ganz sicher verursachte die Repression seinen Sinneswandel. Aber wollen Wir echt Menschen, die sich anpassen, weil sie Angst vor Repression haben? Schwierige Frage, zumindest hätte der Richter im Urteil eine Auflage aussprechen können, beispielsweise an einem Projekt für AussteigerInnen aus der rechten Szene teilzunehmen. So bitter es ist, auch hier helfen Gefängnisse nicht. Gefängnisse sind ein Teil des Problems!
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Ergänzungen

Recherche!!!

Drei ??? 13.01.2009 - 23:11

Keine inhaltliche Ergänzung aber für Recherchen wichtig:
Wisst Ihr welchen rechten Jugendclub der Schläger besucht hat?

@ Drei Fragezeichen

Roland Ionas Bialke 13.01.2009 - 23:21
"Wisst Ihr welchen rechten Jugendclub der Schläger besucht hat?"

Soweit ich das verstanden habe, der Angeklagte hat sehr leise und unsicher gesprochen, war es ein Club am Anton-Saefkow-Platz. Ich bin mir da aber nicht sicher.

also der jugendklub

könnte 14.01.2009 - 09:02
auch der "sportjugendklub lichtenberg" sein. bekanntlich trainieren dort überzeugte nazis für den "kampf gegen den politischen gegner".
vergleiche hierzu:  http://de.indymedia.org/2008/03/209428.shtml

lets rock revolution!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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dat muss sein: — jochen

Der Tritt — Ergänzung

Frage — Drei Fragezeichen

Support — Ilona

Schulabgänger — Klugscheisser

@Korrektor — Subwoofer

@subwoofer — SchallundRauch

@ schallundrauch — Konrad Duden

danke sehr — K.O.B.R.A._antirepressionsplattform__