Daten- u Verbraucherschutz für uns?

Dschugan Rosenberg 27.12.2008 22:50 Themen: Freiräume Medien Netactivism Repression Soziale Kämpfe
Der Staat hat vorsätzlich versagt beim Schutz der Bürger vor Internet-Dialern, unerwünschten Werbeanrufen, Abzockdiensten und dem Abhören privater Telefongespräche. Bei Straftaten wie offensichtlich 1996 bei der Telekom passiert, findet keine Strafverfolgung statt. Denn hochgestellte Manager staatsnaher Unternehmen wären betroffen gewesen.
Unter Rot/Grün wurden Gesetze zu unerwünschter Werbung verabschiedet, die für das Opfer kein Klagerecht vorsieht. Werbefirmen, Datenhändler und Abzockfirmen bieten diese Gesetze jedoch Straffreiheit für Handlungen, die strafwürdig sind.
Auf der anderen Seite kann der Staat gesteuert durch Lobbyisten gnadenlos und grausam sein, wenn es um den kleinen Schüler geht, der ein paar mp3-Songs heruntergeladen hat. Gegen den kleinen Bürger wird von Hausdurchsuchung, Propagandafilmen bis zur Beschlagnahme von Computern alles in Stellung gebracht. Hier wird kein Aufwand gescheut, um auch Kleinstkrimineller zur Strecke zu bringen und hart zu bestrafen.
*** Das Rechtsempfinden unserer Justizministerin Zypries:***

Die Bagatellgrenze für die harte Bestrafung von File-Sharern hat Justizministerin Zypries gestrichen. Es sind Gefängnisstrafen von drei Jahren vorgesehen.
Auf der anderen Seite schlägt Zypries vor, Gewinne abzuschöpfen, die z.B. beim Handel mit illegal erworbenen Daten anfallen (  http://www.stern.de/computer-technik/computer/%3aRegelungen-Zypries-Datenmissbrauch/635371.html ).
Doch dieser Vorschlag zeigt, dass Zypries diese Branche mit ihrem Datenmissbrauch weitermachen lassen möchte, eben halt mit Gewinnabschöpfung und ohne Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Offensichtlich kann sie den persönlichen Daten der Bürger nicht die gleiche Schutzwürdigkeit zuordnen wie den Rechteinhabern an mp3-Songs.
Doch umgekehrt wäre es genau richtig: Die Gewinne, die Schüler aus mp3-downloads erzielten, abschöpfen. Und skrupellose Datenhändler mit den Strafen zu sanktionieren, die heute für die filesharer per Gesetz angekündigt sind: 3 Jahre Gefängnis und Einzug der Computeranlage.

Doch die politischen Parteien sind seit Jahren nicht Anwälte des Bürgers, sondern betätigen sich als Lobbyisten der Datenhändler. Der jüngste medienwirksame Aufkauf von CDs mit den Daten von Millionen Bundesbürgern war eine „letzte Maßnahme“ eines Datenschützers um über eine Öffentlichkeit Druck auf die Politik auszuüben, die genau das nicht trotz großer Worte will: Daten- und Verbraucherschutz.

Denn 2004 zeigte sich bereits, dass die Call-Center-Lobby den Bundesrat hinter sich hat. So forderten die unionsgeführten Länder beispielsweise die völlige Legalisierung von Werbeanrufen beim Bürger zu Hause auch ohne deren Einwilligung( http://www.vzbv.de/start/index.php?bereichs_id=&mit_id=385&page=presse&task=mit&themen_id=). Dies wurde als Schlag in das Gesicht des Verbraucher- und Datenschutzes angesehen. Der Bundesrat lehnte beispielsweise auch einfachste Maßnahmen gegen die Korruption bei Geschäften mit Firmen ab. Das passt ins Bild einer Politik, die sich vom Handeln für den Bürger verabschiedet hat und organisierten kriminellen Strukturen nützt und mit ihnen verfilzt ist.

*** Thesen:***

Wenn man das Handeln der politischen Entscheidungsträger und des Staates im Zusammenhang mit dem Schutz und Missbrauch von Daten einschließlich des Urheberrechtes anschaut, so fällt folgendes System ins Auge:

1. die schutzwürdigen Interessen der Bürger werden zwar in der Phraseologie von Politikern ganz oben eingebaut. Tatsächlich sorgt man mit Raffinesse dafür, dass sie sich in der Realität ganz unten wiederfinden.

2. Und umgekehrt gilt das auch: diejenigen, die strafwürdiges und strafbares Verhalten an den Tag legen und legten, werden zwar in großen Worten kritisiert, nachdem die Verjährungsfristen abgelaufen sind. Doch man tut alles dafür, sie zu schützen – vor allem vor dem Strafrecht.

*** Ministerien, die Straftaten decken***

Fangen wir beim letzten Punkt an. Die Telekom hörte 1996 einfach die Telefone von Bürgern ab. Ohne Strafanzeige, ohne Staatsanwalt, ohne Richter. Dieser schwere Eingriff in die Grundrechte und der Bruch des Fernmeldegeheimnis ist nach dem Grundgesetz strafbar. Dieser Vorgang wurde 1997 dem damaligen Ministerium für Post und Telekom unter Leitung von CSU Bötsch bekannt. Konsequenzen: keine! ( http://www.portel.de/nc/nachricht/artikel/19382-wiwo-telekom-hoerte-telefonkunden-ab).
Die Verantwortlichen bei der Telekom kamen mit einem Achselzucken davon und die Ministerialbeamten auch. Sie hätten Strafanzeige stellen müssen anstatt dies im internen Dunstkreis ihrer Ministerialbürokratie zu decken.
Wir haben also folgenden Mechanismus: Kriminelle Manager in staatsnahen Firmen lassen Telefone von Bürgern abhören und die staatliche Exekutive, zu deren gesetzlichen Aufgabe es gehört, eben dies zu überwachen und auch zu bestrafen (es sind schwere Straftaten), schützt die Täter.
Heute wollen uns die gleichen Leute erzählen, dass ein Richtervorbehalt beim neuen BKA-Gesetz uns vor dem Missbrauch der online-Überwachung im neuen BKA-Gesetz schützt. Das ist unrealistisch, wenn über Jahrzehnte schwere Straftaten immer dann verdeckt und nicht geahndet werden, wenn die Täter in privaten Unternehmen oder öffentlichen Ämtern hohe Positionen bekleiden oder gar aus dem Geheimdienstbereich kommen.

Gehen wir ein paar Jahre weiter: Hier ist es der Staat selbst unter der Regierung Rot/Grün, der ohne gesetzliche Grundlage abhört. Der ehemalige Innenminister Schily genehmigte via Federstrich die online-Durchsuchung von privaten Personalcomputern und führte sie durch. Denn es wurden Gelder dafür beantragt und verbraucht. Dies ist auch strafbares Verhalten, denn eine solche Einschränkung der Grundrechte darf nach den Spielregeln des Rechtsstaates nur durch ein entsprechendes verfassungsänderndes Gesetz mit Mehrheiten von Bundestag und Bundesrat und nicht durch eine Unterschrift von Schily erfolgen. Was jetzt auch durch das BKA-Gesetz erfolgt ist.

***PR-Show "Saustall Telekom"***

Nachdem die Täter der Telekom agieren konnten, alles verjährt ist und sie straffrei ausgingen, kommt die große Stunde der PR-Strategen der SPD.
Jetzt, da genug Gras über die Tatsache verstrichen ist, das die Regierung Bündnis 90/Die Grünen die Online-Untersuchung von PCs erfunden, eingeführt und praktiziert hat, kommt die große Stunde der PR-Strategen auch dieser Partei.
Bündnis90/Die Grünen inszenieren sich als "Partei für Bürgerrechte". Frau Roth schwingt Sonntagsreden gegen das BKA-Gesetz, obwohl sie für eine Regierung steht, welche die im BKA vorgesehenen Maßnahmen in Wildwestmanier ohne Gesetz praktizierte.
Abgesehen davon: Unter der Regierung Bündnis90/die Grünen wurden großflächig Kameraüberwachungen in Innenstädten, biometrischen Merkmale in Personalausweisen, Übermittlung von Fluggastdaten in die USA, strafrechtlicher Immunität für Europol Beamte und Verhöre von Gefangenen durch BND-Beamte in Guantanamo durchgeführt. Es offenbart doch eine völlige herzlose Verlogenheit, sich jetzt als "Gegner des Überwachungsstaates" zu präsentieren, nachdem man ihn selbst aufs Gleis gestellt und in Fahrt gebracht hat. Wenn es auch heute einen anderen Lokomotivführer gibt.

In ähnlicher Weise will SPD-Politiker Wiefelspütz will jetzt den "Saustall Telekom" ausmisten. Ein großer Knüppel, der viel heiße Luft erzeugen soll aber letztlich niemanden trifft, der jetzt bei der Telekom das Sagen hat. Vom "Saustall untätige deutsche Strafverfolgung" redet er nicht  http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/16/443754/text/). Vielleicht wäre dann kein Saustall Telekom entstanden, wenn unsere Ministerien bei schweren Straftaten von Managern auch eine Strafanzeige stellen würden, anstatt diese zu decken. Diese Fragestellung der Deckung von Straftätern durch Ministerien ist allerdings tabu, könnte aber eher zu einer Lösung hinführen.

Dies gehört auch zum Mechanismus von Herrschaft: im Playback-Verfahren, bei Dingen die völlig offensichtlich sind, nachdem alles durch die Zeitungen durch ist und ganz entscheidend - niemand aus der Brahmanenkaste bestraft wurde und alles verjährt ist - sich medial ganz groß als Vertreter der Gerechtigkeit oder Bürgerrechte in Szene zu setzen. Um diese bei der nächsten Abstimmung oder Entscheidung wieder zu verraten oder im Schlepptau großer Worte völlig unwirksame Gesetze zu verabschieden, die von Lobbyisten trickreich vorformuliert werden.

***Gesetze für Datenhändler und unerwünschte Telefonabzocker***

Denn mit viel Raffinesse wurden in den letzten Jahren in Deutschland Gesetzte so gestaltet, dass sie eine Minimierung der Verbraucher- und Bürgerrechte mit einem maximalen Schutz der Datenhändler, Werbewirtschaft und Abzockerfirmen kombiniert. Nicht umsonst konnten unter Lobbyisten sogar in den Berliner Ministerien Büros beziehen und dort an der Ausgestaltung von Gesetzen mitarbeiten. Ich möchte dies am Beispiel unerlaubter Werbeanrufe zeigen.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(Wortlaut des Gesetzes siehe  http://www.kanzlei.de/uwg.htm).

Wir haben es der Regierung Rot/Grün zu verdanken, dass Bürger als Opfer oder Geschädigte eines Werbeanrufs kein Klagerecht gegenüber der Werbefirma bzw. gegenüber dem Anrufer hat. Hier hat man in der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 unter Rot/Grün eine äußerst trickreiche Konstruktion gewählt, um die Telefonabzocker zu schützen.
Zwar werden in § 7 unerwünschte Werbeanrufe gegenüber dem Verbraucher als „unzumutbare Belästigung“ bezeichnet und sind damit rechtswidrig.
Doch der Bürger als Betroffener hat kein individuelles Recht nach diesem Gesetz zu klagen, sondern nach § 8 Abs 3 nur Wettbewerber und Verbände, wie z.B. die Industrie- und Handelskammer. So heißt es:

(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:
1. jedem Mitbewerber;
2. rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;
3. qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;
4. den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.

Zwar beinhaltet dies auch Verbraucherverbände, aber das Telefon-Werbeopfer selbst ist in der Liste der Anspruchsberechtigten, die klagen können, nicht vorhanden.
Das Recht des Verbrauchers ist mit Verweis auf Verbraucherberatungen nicht abgelöst. Denn Verbraucherverbände sind abhängig von öffentlicher Förderung sind und wollen vielleicht gar nicht Ansprüche durchsetzen, zum Beispiel aus taktischen Gründen da es sich um einen Einzelfall handelt. Vielleicht wird auch eine "obligatorische Beratungsgebühr" erhoben, obwohl man nur eine Sanktionierung von Telefonterror anstrebt und gar nicht beraten werden möchte. Zum anderen treten im Vorfeld bereits Kosten wie Kraftstoff- und Parkgebühren und Arbeitszeiten auf, die in der Regel nicht entschädigt werden.

Viel grundsätzlicherer Natur ist, dass das o.a. Gesetz faktisch nur zivilrechtliche Ansprüche und Entschädigungen regelt. Man könnte vielleicht denken, dass rechtswidriges Verhalten wie Werbeterror am Privattelefon von Staats wegen verfolgt werden sollte – aber dies ist hier (!) mit Absicht nicht so – denn dann hätte es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat zusammen mit Sanktionen (Geldbußen, Gefängnisstrafen) benannt werden müssen.

Ja das deutsche Recht kennt die Konstruktion, Dinge als rechtswidrig zu benennen und dafür keine Strafen festzulegen, so dass der Bruch des Gesetzes folgenlos für den Täter bleibt. Dies wird dann eingebaut, wenn es darum geht, Personen vor dem Zugriff der Strafverfolgung zu schützen. Wir hatten dies beispielsweise beim Parteiengesetz und wir haben es hier. Wir haben ein Gesetz, das Schadensersatz für unerlaubte Werbeanrufe für alle möglichen Institutionen oder den Wettbewerb vorsieht aber kein Klagerecht für das Opfer vorsieht. Und wir haben kein Gesetz, dass unerlaubte Werbeanrufe als Orndungswidrigkeit oder Straftat ahndet oder bestraft.

Die grünen Abgeordneten stimmten ausdrücklich einem von ihnen entworfenen Gesetz zu, dass nur zivilrechtliche Ansprüche regelt und eine Ahndungsmöglichkeit als Ordnungswidrigkeit wie falsch Parken oder als Straftat ausdrücklich nicht vorsah.

Deswegen hieß es für die Werbebranche "Feuer frei für ungebetene Werbeanrufe" nach Einführung des grünen Gesetzes, da der Verbraucher keine Möglichkeit hat, sich zu wehren und die Täter nicht bestraft werden konnten. Und so erreichten diese Werbeanrufe seit 2004 ungeahnte Ausmaße und die Verbraucher-Sendungen sind voll davon.

Hier haben wir einen Mechanismus, bei dem in Gesetzen zunächst eine hohe moralische Legitimation als Intention des Gesetzgebers verkündet wird. In §1 (Zweckbestimmung) des o.g. Gesetzes wird behauptet: Dieses Gesetz dient dem Schutz … der Verbraucherinnen und Verbraucher… Doch es ist der in Paragraphen gegossene Sieg der Werbewirtschaft, mit strafwürdigen Methoden gegen den Bürger vorzugehen, der als Individuum rechtlos gestellt wird und die Entlassung des Staates aus der Aufgabe, diese Kriminalität zu verfolgen. Ein typisches Gesetz, wie es als Ergebnis knallharter Lobbyarbeit entsteht und dann unter Künast als Verbraucherministerin in einer großen Öko-Sonnenblumen-Show in den Dienst gestellt wird.

***Beispiel Dialer: Erst nichts tun und dann die Bundesnetzagentur als stumpfes Schwert einführen***

Erinnern wir uns ein paar Jahre zurück zur Zeit des Internets vor der flächendeckenden Verbreitung von DSL. Zum Schrecken der Verbraucher entwickelten sich die Dialer mit den 0900 und 0190er Nummern.
Diese Dialer waren vielfach so aufgebaut, dass sie als Schadprogramme ohne Einwilligung des Nutzers die analoge Internet-Verbindung kappten und sich dann selbständig zu Horrorkosten in das Internet einwählten.
Die Regierung Rot/Grün mit Verbraucherministerin mit Künast an der Spitze tat zunächst jahrelang nichts. Erst nachdem sich abertausende mit Protest an die Abgeordneten und Ministerien wandten schlug Künast 2002 vor, das Telekommunikationsrecht zu ändern. Dann wurde die „Bundesnetzagentur“ ins Leben gerufen. Mit Absicht ein stumpfes Schwert: Firmen mit illegalen Dialern wurden zwar die Nummern gesperrt. Doch die gleichen Firmen haben dann neue Nummern beantragt und sie dann auch erhalten und weiter gemacht. ( http://www.augsblog.de/2007/08/28/0900-abzocke-bundesnetzagentur-schoent-die-lage/).
Ganz entscheidend hierbei ist, das unter Rot/Grün die Inhaber und Hintermänner der Abzockfirmen nicht strafrechtlich z.B. wegen Betrug oder anderen Delikten verurteilt wurde oder etwa von den Aufsichtsbehörden mit Bußgeld belegt wurde. Umgekehrt sollen aber Kauf- und Aboverträger, die mit „unerlaubten“ Telefonanrufen (s.o.) entstanden sind, gültig sein und darüber wird noch gestritten (  http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=TNQF).

*** Aktuell keinen Anspruch auf Sperrung von Premium-SMS ***

Die Dialer, mit denen Millionen Bürger abgezockt wurden, verloren ihren Schrecken, als es möglich war, die entsprechenden gebührenpflichtigen Nummern bei der Telekom zu sperren. Mit der Einführung von DSL waren die technischen Voraussetzungen für die klassischen Dialer auch nicht mehr gegeben.
Eine Fortsetzung der Dialer-Abzocke auf DSL-Basis in großem Rahmen ist mit dem s.g. IP-Billing geplant. Hierbei werden beim Besuch einer Internetseite Kosten fällig, die dann vom Provider im Inkassoverfahren eingezogen werden. Das ist Zukunftsmusik.
Doch aktuell werden Bürger mit s.g. Premium-SMS auf dem Handy abgezockt. Als private mails ohne Kostenangabe getarnt u.a. bei Bekanntschaftsanzeigen versuchen die Abzocker, an eine handy-Nummer heranzukommen. Wer dann auf eine sms antwortet hat ein Abo am Hals, das er kaum wieder los wird. Wer ein prepaid-handy hat, kann seine SIM-Karte wegschmeißen und sich eine neue kaufen. Damit ist das Problem am kostengünstigsten gelöst.
Für einen Verbraucherschutz wäre es doch einfach, wie bei der bei Dialern eingerichteten Rufnummernsperre eine Möglichkeit einzurichten, diese Premium-SMS sperren zu lassen. Doch offensichtlich weigert sich Justizministerin Zypries, die Regelungen bei den s.g. „Mehrwertdiensten“ für den Verbraucher anzupassen und verweist auf einzelne Anbieter, die dies ermöglichen. Diese Tarife sind jedoch im allgemeinen sehr teuer.
Offensichtlich betätigt sich unsere Ministerin ganz im Interesse der Premium-SMS-Anbieter, die regelmäßig mit Verbrauchertäuschungen arbeiten, um ihre Dienste an den Mann zu bringen.
Denn die ersten Lockmails für flirt- und chat-Dienste tarnen sich als private mails von Personen, die einen Freund, eine Freundin suchen und keine Preisangabe enthalten. Es steht der Justizministerin frei, die Bürger vor den Tätern hinter diesem Millionengeschäft zu ermitteln. Ältere Personen sind überfordert, die hochkomplizierte Kündigung des Abonnements hinter sich zu bringen, da die Nummern in der Regel weitervermietet werden (Achtung Anbieter solcher "Dienstleistungen"  http://www.massensmsversand.de/html/brauner_telecom_www_massensmsv9.html).
Offensichtlich will Zypries, dass wie bei den Dialern erst ein paar Jahre lang Millionen unbescholtene Bürger übers Ohr gehauen werden, bevor sie sich dann bequemt in einer großen Presseerklärung selbstverständliche Maßnahmen ankündigt, die sich jedem Verbraucher Jahre vorher sofort aufdrängen und sich dabei als Verbraucherschützer feiern läßt. Wenn Zypries dann fertig ist und abgesahnt wurde, kann IP-Billing als nächste Abzockwelle kommen.


*** Es geht doch: Justiz verurteilt ***

Auf die Idee, Kinder- und Jugendliche vor den Abzockerfirmen durch sinngemäße Anwendung des Taschengeldparagraphen zu schützen, kam weder die Regierung, noch die Justiz. Diese verurteilte beispielsweise einen 16 Jährigen im Juli 2001 zur Zahlung von umgerechnet 8700 Euro an den Anbieter eines s.g. Premium-Rat Service im Internet.
( http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/archiv/23524/verbraucherministerin_kuenast_will_gegen_0190_dialer_vorgehen/index2.html


*** Es geht doch: Justiz greift hart durch ***

Ganz anders, wenn der kleine Bürger oder der Jugendliche als Täter ausgemacht wird. Hier wird schon das Einloggen in ein Funknetz, das ohne jeglichen Schutz oder Passwort mit dem Klarnamen besteht, als Straftat angesehen (  http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969).
Merke: Personen die dafür sorgen, dass Dialer, die Ihre Internetverbindung kappen und sich dann mit Horrorgebühren zu Ungunsten ihrer Telefonrechnung einwählen, werden nicht als Straftäter verfolgt. Das Einloggen in ein fremdes Funknetz, in dem Fall von einer Person die sich einen Internetzugang nicht leisten konnte, ist dagegen auch ohne Dateiübertragung eine Straftat. Sein Computer wurde eingezogen.

*** Es geht doch: Zypries führt hochwirksame Gesetze schnell ein ***

Oder der kleine Schüler als mp3-downloader, hier werden Hausdurchsuchungen fällig, hier wurden schnell ganze Gesetze geändert. Hier hat man alles getan, um den Rechteinhabern die Justiz in den Dienst zu stellen um die angeblichen Milliardenschäden in den Griff zu bekommen. Hier können s.g. "Rechteinhaber" mittlerweile vom Provider ihre Adresse direkt erhalten, ohne dass der Staat eingeschaltet wird. Quasi privater Ermittler und Vollstrecker mit gesetzlicher Grundlage.
Wenn Sie Werbeterror abends am Telefon erleben sind sie kein Rechteinhaber, Sie können nicht gegen die Firma klagen und ein Urteil anstreben, dass Person X und Firma Y wegen Telefonterror bestraft oder eine Strafe bei Fortsetzung androht, weil Sie kein Recht dazu haben. Auf der anderen Seite Gefängnis möglich bei mp3-Filesharern. Die Bagatellgrenze im Urheberrecht wurde von Jusizministerin Zypries gekanzelt.
Deswegen kann ich dem Hamburger Datenschützer nur widersprechen, dass wir im Internet hinsichtlich des Datenschutzes in der Technik-Falle sitzen ( http://www.heise.de/newsticker/Sitzen-in-der-Technikfalle-Hamburgs-Datenschuetzer-zieht-Bilanz--/meldung/120921).
Würde der Staat bei Datenhändlern und der Werbewirtschaft gegen strafwürdiges Verhalten so Vorgehen wie gegen Teilnehmer von Filesharing-Projekten und entsprechende Strafbewehrungen in die Gesetze einfügen, hätten wir keine Datenschutz- und Abzockerprobleme in dieser Form.

*** Vertrauen in die Eliten als Grundlage des Rechtsstaates ***

„Wenn wir nicht erreichen, dass die Eliten verstehen, dass von ihnen Vertrauenswürdigkeit und rechtmäßiges Verhalten erwartet werden, dann wird es schwierig“ und „Vertrauen in die Eliten sei eine unverzichtbare Grundlage für den demokratischen Rechtsstaat“ so Schäuble zur Telekom-Affaire.
( http://www.welt.de/wams_print/article2054385/Schaeuble_Eliten_verlieren_Ansehen.html).
( http://www.welt.de/politik/article2055202/Schaeuble_fuerchtet_Ansehensverlust_fuer_Eliten.html).

Dies übersetze ich für mich weiterführend: Mitglieder der deutschen Elite dürfen bei strafbarem Verhalten nicht bestraft werden. Denn eine Verurteilung hätte einen Ansehensverlust zur Folge, den Schäuble als katastrophal ansieht. Auch für unser demokratisches Gemeinwesen. Der Blick der Bürger zur Elite erfolgt von unten nach oben und nicht umgekehrt wie dies nach einer Vorstrafe der Fall wäre.
Dies ist die unverzichtbare Grundlage dieses Staates, wie ihn Schäuble als Instrument der Eliten ganz realistisch sieht. Und ich möchte ergänzen:

„Umgekehrt ist es für die Eliten wichtig, dass schon die Kleinen am Internet-Bildschirm Disziplin, Ordnung und Gehorsam lernen und dazu allerkleinste Verfehlungen empfindlich geahndet werden. Wer nicht hören will muss fühlen.“ Dieses „Recht durchsetzen“ der Eliten durch den Staat stellt neben dem Vertrauen (Geist) sozusagen ein zweites Standbein (Materie) des demokratischen Rechtsstaates im Sinne Schäubles dar.
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Ergänzungen

Dialer

Computerversteher 28.12.2008 - 16:51
"Diese Dialer waren vielfach so aufgebaut, dass sie als Schadprogramme ohne Einwilligung des Nutzers die analoge Internet-Verbindung kappten und sich dann selbständig zu Horrorkosten in das Internet einwählten."

Warum konnten die Dinger einfach die Netzwerkverbindung manipulieren? Weil die Leute zu dusselig waren, ihre Systeme vernuenftig zu konfigurieren. Einfache Benutzertrennung und vergabe von Benutzerrechten haette die Installation der Dialer verhindert.
Weil man selbst zu dusselig ist, seinen Rechner zu bedienen, immer nach dem Staat schreien?

Digitale Verbrauchsmessung

Dip! 28.12.2008 - 22:16
Bespitzelung durch die bevorstehende Einführung digitaler Verbrauchsmessung:

 http://www.nachrichten-aus-hassfurt.de/Meldung%20758.htm

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Eliten — Der schwarze Prinz