Nazi-Anwalt Harsch reloaded

spartacus 19.12.2008 16:48 Themen: Antifa
Am Mittwoch, dem 17.Dezember 2008 fand am Rastatter Amtsgericht der dritte und letzte Prozesstag gegen vier Angeklagte aus der rechten Szene, die vermummt mit einem 30 Mann starken Mob die 1. Mai-Versammlung der IG Metall Gaggenau im Jahre 2006 überfielen, statt. Anklagegegenstand war der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Am Mittwoch, dem 17.Dezember 2008 fand am Rastatter Amtsgericht der dritte und letzte Prozesstag gegen vier Angeklagte aus der rechten Szene, die vermummt mit einem 30 Mann starken Mob die 1. Mai-Versammlung der IG Metall Gaggenau im Jahre 2006 überfielen, statt. Anklagegegenstand war der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Einer der vier Angeklagten, war der einschlägig bekannte Neonazi Pablo Allgeier der einer der führenden Köpfe der Rastatter und Karlsruher Kameradschaftsszene ist.
Die Verteidigung übernahm das Rastatter Anwaltbüro Harsch& Kollegen. Der Rechtsanwalt Klaus Harsch ist bekannt für seine Schwäche, außerhalb seiner eigentlichen Spezialisierung, nämlich Wirtschaftsrecht, auch Neonazis in Strafrechtssektor zu verteidigen. Dies auch ohne weiteres kostenfrei. (Weitere Berichte über den Neonazi-Anwalt Klaus Harsch  http://de.indymedia.org/2007/09/193902.shtml
 http://de.indymedia.org/2008/02/207086.shtml ).

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Beobachtung des 3. Prozesstages:

Die Verhandlung begann mit der Verlesung von Zeugenaussagen.
Zum einen die, der Bundestagsabgeordneten Kressel sowie der Aussage vom Landtagsabgeordneten Kaufmann. Beide unterstrichen nochmals, dass es sich bei dem Überfall um einen geschlossenen, aggressiv auftretenden Block handelte, aus dem Angriffe auf BesucherInnen getätigt wurden.
Damit wurde die Beweisaufnahme geschlossen.
Fortgefahren wurde mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Sie forderte für den Angeklagten Allgeier 90 Tagessätzen zu je 25,- Euro, sowie 90 Tagessätze zu je 30,- Euro für die anderen drei Angeklagten.
Die Ausführungen von Rechtsanwalt Harsch fiel wie nicht anders zu erwarten verherrlichend und manipulierend aus. Die Angeklagten sollten als eigentliche Opfer gesehen werden, so meinte Anwalt Harsch, dass die Aktion der Neonazis am 1.Mai 2006 lediglich als eine Reaktion auf die Störungen gegen die Nazidemonstration am 3.Dezember 2005 zu sehen sei und dass die Äußerung der eigenen Meinung mithilfe eines öffentlichen Auftritts mit Transparent inklusive Störung einer friedlichen Gewerkschaftsveranstaltung doch im Rahmen des Rechtlichen liege.
Den Opfer-Täter-Tausch betonten die Nazis, die während der Verhandlung keine Aussagen machten, auch als sie das letzte Wort erteilt bekamen, sogar so weit gehend, dass einer behauptete „Niemals beabsichtigt zu haben, eine Straftat zu begehen.“ Diese absurde Haltung, nämlich gewalttätig und vermummt auf ein Familienfest in der Gaggenauer Innenstadt aufzutreten und dann vor Gericht zurück zu schwimmen und alles als bloßen „Budenstreich“ darzustellen ist eine Paradoxie.

Die Richterin ließ sich nicht blenden und entschied sich zu folgendem Urteil:

Der eigentlich zu verhandelnde Strafgegenstand, nämlich „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ konnte nicht nachgewiesen werden, so dass von einer „massiven Störung“ einer Veranstaltung ausgegangen wurde.
Die Angeklagten müssen 90 Tagessätze zu je 30,- Euro zahlen, mit Ausnahme von Allgeier, der 90 Tagessätze zu je 25,- Euro als Strafe erhalten hat. Zusätzlich müssen die Angeklagten die Kosten des Verfahrens tragen.
Rechtsanwalt Harsch legte sofort Berufung ein, was vermuten lässt, dass das Verfahren neu aufgerollt wird.

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Unserer Meinung lassen sich zwei Skandale, bei der Sache aufdecken.

Zum einen die nichtvorhandene Öffentlichkeit, die nach dem gewalttätigen Überfall sich sehr empört und sich als AntifaschistInnen erster Stunde ausgaben. Doch wie so oft ist es in der biederen Bürgerklasse bei Lippenbekenntnissen geblieben. Auch die Gewerkschaft IG Metall ließ das Thema „Rechtsextremismus“ ungeachtet. Dies belegen Kontaktversuche seitens der lokalen antifaschistischen Bewegung, welche 2malig ohne Antwort blieb. Lediglich zu zwei Stellungsnahmen ließ sich die Gewerkschaft bewegen. Welche Objektiv als kämpferisch und progressiv betrachtet werden könnten, allerdings sieht die Realität nicht so aus.
 http://www.gaggenau.igm.de/news/meldung.html?id=27392
 http://www.gaggenau.igm.de/news/meldung.html?id=28546

Der zweite Skandal ist die gezielte Verteidigung von Neonazis seitens der Anwaltskanzlei Harsch & Kollegen. Es ist allgemein bekannt, dass sich die Angestellten Markus Merklinger und Nicole Schneiders, sich im braunen Dunstkreis der NPD und JN bewegen.
Zu Rechtsanwalt Klaus Harsch ist zu sagen, dass die kurze offenkundige Präsenz  http://de.indymedia.org/2007/09/193902.shtml leider nicht zu dem öffentlichbreiten Skandal führte und das Parteiausschlussverfahren als Mitglied der CDU Rastatt nicht erfolgreich war. Wer öffentlich rechtsradikale Parteien unterstützt, wer in rechtsextremen Internetforen Werbung für seine Kanzlei macht und wer sich über das "Deutsche Rechtsbüro" - einem Netzwerk verschiedener Anwälte, die sich bereit erklären, explizit rechtsextremistische Straftäter zu verteidigen - empfehlen lässt, der ist in einer demokratisch ausgerichteten Gesellschaft nicht mehr tragbar.

Angesichts dieser Tatsachen fordern wir,

die Bürgerschaft auf, die Augen vor dem Rechtsextremismus und Rassismus nicht zu schließen. Vor allem der unterschwelligen, im Alltag meist unbewusst akzeptierten „rechten“ Einstellung entschlossen und vehement entgegenzutreten und den Antifaschismus als demokratische Grundeinstellung anzusehen.

die Boykottierung der Anwaltskanzlei Harsch & Kollegen Kaiserstraße 49
76437 Rastatt. Diese Stütze im rechtsextremistischen Netzwerk muss gebrochen werden, da ansonsten weiterhin gewalttätige Rechtsextremisten ihr braunes Gedankengut ungeschadet in die Welt tragen können.

Denn für uns gilt der Schwur von Buchenwald:

„KEIN FUßBREIT DEM FASCHISMUS“

Rechercheteam Mittelbaden
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