Meiningen: Verfahren gegen Nazis eingestellt

Antifaschistische Gruppe Südthüringen (AGST) 15.12.2008 18:15 Themen: Antifa
Anfang Dezember stellte das Amtsgericht Meiningen den Prozess gegen fünf junge Nazi-Schläger, die am 19. August 2007 einen antifaschistischen Ökobauern aus Melkers gequält, zusammengeschlagen und eines seiner Tiere getötet haben, gegen Auflagen ein.
Am 19. August 2007 quälten 5 junge Neonazis in Melkers, gelegen bei Meiningen, einen Ökobauern, der sich in der Vergangenheit an Anti-Nazi-Demonstrationen beteiligte und sich offen antifaschistisch engagiert. Diese alternative Haltung des Bauern und seiner Frau war vielen im konservativen Dorf schon lange ein Dorn im Auge. Am Morgen jenes 19. August kamen die fünf Neonazis, welche in der Umgebung wohnen, auf seinen Hof, begannen ihn zu beschimpfen und zu traktieren. Außerdem musste er, auf dem Boden kniend, Nazi-Parolen nachsprechen. Vergebens versuchte er die Täter zum Weggehen zu bewegen. Die Neonazis bespuckten ihn und schlugen ihm mit einem Holzbrett auf den Kopf. Zuvor hatten sie bereits eine seiner Enten getötet, um ihn zu zwingen sein Auto zu verlassen, in welchem er Schutz suchte. (Details der Tat und Hintergründe:  http://de.indymedia.org/2007/09/195569.shtml)

Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen die Ermittlungen auf. Ermittelt wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Parolen. Die Ermittlungen der Polizei sind wohl, gelinde gesagt, als ungenügend zu bezeichnen. Nicht einmal das Brett mit dem der Bauer zusammengeschlagen wurde, wurde sichergestellt. Der Vorfall wurde zudem nie in einer Pressemitteilung der Polizei bekannt gemacht. So wurde verhindert, dass der Fall ins öffentliche Bewusstsein rückte. Nicht zu schweigen von dem Druck, den man schon im Vorfeld des Prozesses auf den Bauern ausübte.

Am 2. Dezember 2008 wurden das Verfahren gegen die fünf Neonazis, die ihre Schuld bestritten, vom Amtsgericht Meiningen gegen hohe Auflagen eingestellt. Oberstaatsanwalt Hönninger, bekannt dafür Antifaschist_innen gerne mal etwas intensiver zu verfolgen, meinte der Anspruch der Öffentlichkeit auf Strafverfolgung sei damit erledigt. Man wollte den jungen Männern ja nicht die Zukunft verbauen. Auf Wunsch des Opfers müssen die Angeklagten die Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald besuchen. Weiterhin wurden sie zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 8500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen, sowie dem Ableisten von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert. Die Angeklagten willigten ein. Sie entgingen so einem Urteil und gelten nicht als vorbestraft. Der jüngste der Neonazis soll an zwei Einrichtungen, an das Kinderheim Regenbogendorf und an die Behindertenhilfe Meiningen jeweils 400 Euro Vergleichszahlungen leisten. Zu dieser Einigung ist es im Einverständnis mit dem Bauern und auf Anraten seines Anwaltes gekommen sein.

Für die Angeklagten ist das Urteil ein Glücksgriff. Bei vorliegendem Tatbestand wäre eine Verurteilung durchaus möglich gewesen. Ob es dann bei Bewährungsstrafen geblieben wäre, ist ungewiss. Dem Bauern, der nun sechs Prozesstage über sich ergehen lassen musste, bleibt nichts als die Hoffnung, fünf Dummköpfe mit einem erzwungenen Besuch in Buchenwald bekehrt zu haben. Wir wünschen ihm alles Gute, beste Gesundheit und bessere Nachbarn!
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Presse

Ümit 15.12.2008 - 18:29
02.12.08 - DPA
Rechte Parolen: Männer müssen Gedenkstätte Buchenwald besuchen

Meiningen (dpa/th) - Wegen der Verwendung rechter Parolen müssen vier Männer im Alter zwischen 19 und 32 Jahren die Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald besuchen. Diese Auflage erteilte das Amtsgericht Meiningen den vier Angeklagten am Dienstag. Diese hatten im September 2007 einen 61-Jährigen bedroht und gequält. Er musste sich auf den Boden knien und Nazi-Parolen nachsprechen. Gericht und Staatsanwaltschaft entsprachen dem Wunsch des Opfers, die jungen Leute sollten in Buchenwald studieren, was die Nationalsozialisten angerichtet haben. Die Männer wurden zu Geldstrafen von insgesamt 8500 Euro und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.



04.12.08 - Freies Wort
Im Gerichtssaal notiert
Dumme Jungs, aber kein Dumme-Jungs-Streich

Geldauflagen nach Körpverletzung und Nötigung / "Bloß nicht von Schuld sprechen"

Von Ina Talar

Meiningen/Schmalkalden - Am Amtsgericht Meiningen ist jetzt ein Verfahren zu Ende gegangen, das im Grunde ganz im Zeichen der Adventszeit steht. Zumindest die Kerze, die für Aufrichtigkeit steht, dürfte Nahrung bekommen.

Was haben sie sich gewunden, was wurde gefeilscht! Die Angeklagten im Alter von 19 bis 32 Jahren haben bis zum Schluss geleugnet, nach einer durchzechten Kirmesnacht im August 2007 einen 60-jährigen Mann getreten und mit einem Brett auf den Kopf geschlagen und verletzt zu haben. Auch leugneten sie, eine seiner Enten misshandelt und ihn so zum Aussteigen aus seinem Auto gezwungen zu haben. Hartnäckig bestritten sie, dass der Mann niederknieen und Nazi-Parolen nachsprechen musste - immer und immer wieder ... Und dass sie ihn dabei mit dem Brett geschlagen und in den Rücken getreten haben. Sie leugneten auch die Äußerung, dass sie ihn "kalt machen"wollten.

Nach sechs zermürbenden Prozess-Tagen willigten die Angeklagten nun ein, binnen sechs Monaten Geldauflagen von 3000, 2300, 2000 und 1200 Euro zu zahlen. Wenn sie gezahlt und wenn zwei von ihnen noch je 150 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet haben, dann wird ihr Verfahren wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung, Nötigung und Verwendung staatsfeindlicher Parolen endgültig eingestellt. Die Mahn-und Gedenkstätte Buchenwald müssen sie außerdem besuchen.

Für das Opfer ist der Prozessausgang befriedigend. Die "dummen Jungs"sollen "endlich aufhören zu lügen, sie sollen nach Buchenwald fahren, damit sie sehen, was der Hitler für eine Sauerei angerichtet hat", sagte er. Mehr wollte der Mann von Anfang an nicht - auch wenn ihm von der Gegenseite unterstellt wurde, er habe es auf Schmerzensgeld und Schadenersatz abgesehen, den die "dummen Jungs"verursacht haben.

Es wurde ihm auch unterstellt, er habe diesen Prozess bloß als Gelegenheit nutzen wollen, um es dem Dorf, in dem er ein Außenseiter ist, mal zu zeigen. Welch Gedankengut in einer Zeit, in der die Hexenjagd eigentlich vorbei sein müsste. Dass sich der Mann von Anfang treu blieb und immer nur wollte, dass die jungen Männer ein Einsehen haben, dass man keine Parolen wie "Hitler ist mein Gott, Hitler ist der Größte"benutzt und sich nicht derartig, schändlich verhält, das fand sein Anwalt Christian Latour "großartig".

Die Verteidiger, so sagten sie nach dem Prozess, legten Wert darauf, dass deutlich werde, dass die Angeklagten nicht verurteilt wurden. Denn schließlich war ja vom Gericht nicht explizit gesagt worden, dass die Angeklagten diejenigen waren, die den Mann schlugen und traten. Einem Anwalt der Kanzlei Spieß aus Schmalkalden war es besonders wichtig, dass in dem Bericht "bloß nicht von Schuld gesprochen wird". Rechtsanwalt Ulrich Brunzel aus Meiningen meinte, dass der Verfahrensausgang auch aus seiner Sicht der "Sach-und Rechtslage entspricht".

Oberstaatsanwalt Reinhard Hönninger machte aber nach Prozessende deutlich, dass er bei Nicht-Einlenken der Angeklagten eine Verurteilung im Sinne der Anklage beantragt hätte - "die ganze Palette eben". Mit den hohen Auflagen, so Gericht und Staatsanwalt, sei der Anspruch der Öffentlichkeit auf Strafverfolgung erledigt. Man habe den Männern "nicht die Zukunft verbauen wollen". Sie hätten alkoholisiert und aus einer Laune heraus gehandelt. Sie konnten nicht wissen, dass der Mann blutverdünnende Medikamente nimmt und alles auch schlimmere Folgen hätte haben können.

Weil es unter der Einnahme von Blutverdünnung, beziehungsweise Schlägen auf den Kopf, schnell mal zu Hirnbluten kommt, so die Ärztin, habe sie den Mann einer speziellen Untersuchung zugeführt.

Die Gelder fließen in Vereine, wie die Villa K. in Schmalkalden, die Jenaer Kinderkrebshilfe, den Weißen Ring und den Eine-Welt-Laden in Meiningen. Der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichtes, Torsten Steiner, sieht in der Aufteilung des Geldes einen Bezug zur Tat und hält es für "gut angelegt". Er sprach davon, dass die von den Angeklagten behauptete Selbstverletzung des Opfers (angeblich mit dem Ziel, Schmerzensgeld zu einzuheimschen) alleinig vor dem Hintergrund seiner Krankheit "Quatsch"sei. Auch hob er hervor, dass der Mann "keinerlei Belastungseifer gezeigt"habe. Die Polizei nahm er auch noch einmal aufs Korn. Da sei wohl "so einiges nicht gut gelaufen". Der Tatort war mehr als schlecht gesichert worden. Nicht mal das Brett, von dem der Mann schon in einer ersten Vernehmung sprach, ist gesucht, geschweige sicher gestellt worden.

Bericht über das Opfer

Active Punks 16.12.2008 - 22:01
Einen recht umfangreichen Bericht über das Opfer und dessen Motivation findet man unter:  http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite-Serie-Im-Fernlicht-Franz-Robeis;art705,2582130

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 4 Kommentare an

wtf — wtf

Respekt — hüt es

bla bla blubb — der mit den schafen tanzt