Berlin: Prozess gegen drei Antifaschist_Innen

Unterstützerin 15.12.2008 17:40 Themen: Antifa Repression
In den Abendstunden des 04.04.2008 wurden in Berlin - Friedrichshain drei Personen von Zivilfahndern des LKA 642/PMS auf offener Straße festgenommen und kontrolliert.
Während weitere zivile Einheiten eintrafen und scheinbar sämtliche zur Verfügung stehenden Funkwagen des zuständigen Abschnittes zusammengezogen wurden, nahmen Beamte in zivil die Personalien der Personen auf. Anscheinend wurden sie beschuldigt Plakate in der Umgebung und in der Öffentlichkeit geklebt zu haben.

Nach der Personalienüberprüfung, während dessen sich in näherer Umgebung UnterstützerInnen gesammelt hatten, wurden Plakate und ein Eimer, in dem sich der verwendete Kleister befunden haben soll, als Beweismittel beschlagnahmt. Die drei Personen wurden daraufhin wieder entlassen.

Da auf den Plakaten neun Bilder mit den Gesichtern von Neonazis, samt Vor- und Zuname zu sehen waren, ist davon auszugehen, dass ein Tatverdacht wegen “Verstoß gegen das Künstlerurheberrecht” sowie der „Sachbeschädigung“ und dem „Verstoß gegen das Pressegesetz“ bestand.

Gegen die Drei wurden mittlerweile Strafverfahren wegen “Sachbeschädigung” und “Verstoß gegen das Künstlerurheberrecht” eingeleitet.

Codierte Bullen

Zwei der an dem Abend anwesenden Beamten des LKAs sollen als Zeugen bei dem kommenden Prozess aussagen - jedoch codiert mit den Kennziffern 99100269 und 99100273. Für manch eine_n kommt dies nicht überraschend. Es handelt sich hier um die gleichen Beamten, welche in dem Prozess gegen die Antifaschistin Andrea ebenfalls codiert als Zeugen aufgetreten sind.

Naziaktivitäten in Friedrichshain

Grund für die Plakataktion waren vermutlich vermehrte Übergriffe in den vorhergehenden Wochen von Neonazis auf Personen und linke Kultur- und Wohnprojekte, wie z.B. den Fischladen in der Rigaer Straße am 23.02.08 oder das SamaCafé in der Nacht vom 09.03.auf den 10.03.08.

Die TäterInnen waren stets Neonazis aus dem Umfeld der „Autonomen Nationalisten“, die meistens in Lichtenberg ihren Wohnsitz haben. Scheinbar um die Vorkommnisse zu veröffentlichen und die Anwohner_Innen und das Straßenpublikum auf die Präsenz von organisierten Neonazis in Friedrichshain aufmerksam zu machen, wurden Plakate mit der Überschrift “Achtung: Neonazis im Kiez!” und den Gesichtern von neun namentlich bekannten Neonazis in der Öffentlichkeit verteilt. Auch schien es darum zu gehen aufzuzeigen, dass der vermeintlich links alternative Bezirk Friedrichshain keinesfalls frei von nazistischen, sexistischen und rassistischen Übergriffen ist und Widerstand gegen Rechts nicht nur jenseits der Ringbahn, sondern auch und gerade auf den Straßen des vertrauten Party-Kiezes notwendig ist.

Staat und Nazis Hand in Hand

Da mitlerweile von einem der “Geschädigten” Anzeige wegen „Verstoß gegen das Künstlerurheberrecht“ erstattet wurde, ist davon auszugehen, dass entweder Beamte des Berliner LKA oder die Staatsanwaltschaft die Neonazis über den Vorfall informiert und ihnen zu einer Anzeige geraten haben. Dies deutet darauf hin, dass die deutsche Exekutive bzw. Justiz mit Neonazis zusammenarbeitet und neonazistische Übergriffe mit der Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands überspielt werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass Justiz und polizeilicher Staatsschutz antifaschistische Aktivist_Innen verfolgen und im selben Zuge Neonazis schützen, in einem Staat, der sich selbst nach Außen hin als “ach so antifaschistisch” definiert.

Erst im Frühjahr 2007 wurde bekannt, dass Personen angeklagt wurden, weil sie ebenfalls angeblich Plakate mit ähnlichem Inhalt veröffentlicht haben sollten. Damals arbeitete die Staatsanwaltschaft Hand in Hand mit den Neonazis und erwirkte Anzeigen der Neonazis gegen die betroffenen Antifaschist_Innen. Desweiteren übermittelte die Staatsanwaltschaft die Adressen der Antifaschisten_Innen an die Nazis.

Dies zeigt, dass es um so nötiger ist das Vorgehen der Justiz gegen autonom organisierten Widerstand öffentlich zu machen.

Die Prozesse kommen

Donnerstag 15. Januar 09
um 10:40 Uhr

Amstgericht Tiergarten
Kirchstraße 6
(S-Bahn Bellevue)
im Raum 3105 (3. Stock)

und

Freitag 16. Januar 09
um 11:30 (ort folgt)

Die Betroffenen freuen sich über jede Art von Solidarität
Ob im Gerichtssaal oder auf der Straße - Solidarität ist eine Waffe!

Gemeinsam gegen jede Art von Unterdrückung.

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Ergänzungen

@ problem

auf die nieder mit 16.12.2008 - 02:15
Es handelt sich dabei aber immer noch um Antragsdelikte. Demnach bestand zumindest, was das "Recht am eigenen Bild" angeht, ursprünglich kein Zwang für die Bullen, tätig zu werden. Abgebildete Personen müssen in so einem Fall erst Anzeige erstattet haben, bevor die Polizei weiter ermitteln darf!

Das Berliner LKA hat dieser Logik allerdings etwas auf die Sprünge geholfen, indem es die abgebildeten Personen, einschlägige Neonazis, zu Hause aufsuchte, um sie zu einer Anzeige zu bewegen. Dabei wurden den Neonazis auch noch Namen und Anschriften der damit angezeigten Antifaschisten zugänglich gemacht. Kurz darauf erschienen diese Daten auf einschlägigen Seiten der rechtsradikalen Szene.

Besonders "komisch" wird die Sache nochmal vor dem Hintergrund, wenn man bedenkt, dass die Beamten des LKA ums Verrecken nicht ihre Klarnamen nennen und vor Gericht nur codiert auftreten (dürfen!). Also scheiß auf's Gesetz.

@auf die nieder mit

Dein Name 17.12.2008 - 00:31
Zu Antragsdelikten: es reicht vollkommen aus, wenn ein sog. öffentliches Interesse besteht, dann ist kein Strafantrag erforderlich.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 8 Kommentare

ein

problem 16.12.2008 - 00:00
in linken zusammehängen scheint es nach wie vor zu sein, dass viele genossInnen nicht wissen, was erlaubt ist, und was nicht. über die legitimität staatlicher handlungsweisen kann mensch sich natürlich streiten, alle kritik ändert aber nichts daran, dass die rechts(und damit zwangs-)lage momentan so ist, wie sie ist und damit ein faktor ist,mit dem mensch rechnen muss, und sei es nur insofern, als mensch sich entscheidet, sich bewusst darüber hinweg zu setzen. die veröffentlichung von ohne zustimmung angefertigten portrait aufnamen ist nicht nur zivilrechtlich rechtswidrig und kann zu schadensersatzforderungen führen, sondern ist auch strafbar.ob mensch das bewusst in kauf nimmt, ist wie gesagt eine persönliche entscheidung. nur habe ich den eindruck, dass viele genossInenen nicht wissen, was sie (rechtlich gesehen) tun und deshalb ins offene messer laufen. unabhängig davon finde ich die parole "NUR gemeinsam sind wir stark" etwas peinlich und den tatsächlichen verhältnissen nicht wirklich entsprechend (opfermentalität).

danke @ein problem

linksradikal oder so 16.12.2008 - 01:12
schönes kommentar.

Verlinker

Link 16.12.2008 - 16:29
Der Link zum Blog funktioniert nicht.

Mahnmal beschädigt

Surfing Boy 16.12.2008 - 18:08
Mitte
# 3957

Unbekannte Täter haben vergangene Nacht das „Mahnmal verfolgter Homosexueller in der NS-Zeit“ in Mitte beschädigt.

Polizeibeamte stellten heute Morgen gegen 8 Uhr 30 während ihrer Streife fest, dass die Glasscheibe des Sichtfensters vermutlich mit einem Stein beworfen wurde.

Da ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.

@surfing boy

(muss ausgefüllt werden) 16.12.2008 - 19:02
die nazis werden immer dreister. es ist traurig: in hitlerdeutschland wurden millionen homosexueller vergast und was hat mensch daraus gelernt? scheinbar garnichts!

@ Dein Name

auf die nieder mit 17.12.2008 - 01:21
Da Urheberrechtsverletzungen u.ä. nur geringfügige Straftaten darstellen, wird kein Staatsanwalt ein öffentliches Interesse konstatieren. Und so bleibt es dabei:

Das LKA hat durch das Vorgehen in diesem Fall gezeigt, dass es ein Interesse an der Kriminalisierung linker Aktivisten hat. Die Beamten haben aus eigenen Antrieb agiert, vorläufig ohne Strafantrag, und die nötigen Faktoren zur Kriminalisierung nachträglich hergestellt. Das Neonazis ihnen dabei gerne behilflich waren, wen wundert es.

Nazis und Polizei: Hand in Hand!
Eine Schande für die Menschheit.

@auf die nieder mit

Es wurde keinE Autor angegeben! 17.12.2008 - 05:00
wieso sollen urheberrechtsverletzungen grundsätzlich nur geringfügige straftaten darstellen? wenn jemand offensichtlich gegen deinen willen fotos von dir anfertigt und diese dann zwecks anprangerung in der ganzen stadt plakatiert, möchte ich mal wissen, ob du das dann genau so locker siehst. nach deiner argumentation würde ja auch kein öffentliches interesse an professionellen raubkopierern bestehen; also ich würd´s nicht ausprobieren! aber ist ja auch einfacher stumpfe parolen marke "Nazis und Polizei: Hand in Hand!" zu skandieren, als sich wenigsten ansatzweise gedanken zu machen. aber wozu auch, es ist doch so praktisch, wenn das eigene weltbild auf ein transpi passt.

Es wurde keinE Autor angegeben! 17.12.2008

auf die nieder mit 17.12.2008 - 11:01
Mag Urheberrechtsverletzungen unterschiedlicher Schwere geben, denn im Zusammenhang mit Outings im Internet oder auf Flugblättern geht regelmäßig durch die Medien, dass den Repressionsorganen die Hänge gebunden sind, bis Betroffene Anzeige erstatten haben. Du schnappst irgendwo etwas von "öffentlichem Interesse" auf und interpretierst es nach deinen Vorstellungen. Ungeachtet der praktizierten Rechtsprechung. Letzteres ist aber ausschlaggebend für eine Bewertung der LKA-Aktion.

Also hör uff, hier weiter deine Desinformation zu betreiben. Hab bereits alles nötige ausgeführt.