zum Prozess in Dessau

saga freiburg 09.12.2008 15:09
Das Urteil in Dessau bestätigt die Vermutung, dass es keine Unabhängigkeit in der staatlichen Untersuchung geben kann, daher internationale, unabhängige Kommission
Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA)
c/o ADW, Postfach 5328, D - 79020 Freiburg,
Tel. (0049) 0761 - 2088408 - Fax (0049)0761 – 709866




Zum Prozessausgang beim Landgericht Dessau halten wir fest:

Der Ausgang der Justizverfahrens kommt nicht unerwartet. Ein Mann verbrennt in der Zelle, die angeklagten Polizisten werden freigesprochen. Zeitgleich wird in Bremen ein Arzt freigesprochen, der einen tödlichen Brechmitteleinsatz zu verantworten hatte.

Im Verfahren in Dessau wie auch in anderen Justizprozessen sind zahlreiche Widersprüche aufgedeckt worden und offen geblieben (vgl. Bericht des Rechtsanwalts Rolf Gössner, von Proasyl beauftragt, das Verfahren in Dessau zu beobachten, vgl. www.proasyl.de/de/presse/index.html)

Die These, Oury Jalloh sei umgebracht worden, ist bislang nicht widerlegt worden. Allerdings wird sich keine deutsche Justiz zu dieser Einsicht durchringen können.

Aus diesem Grund ist eine vielfach geforderte unabhängige Kommission zur Aufdeckung dieser Ereignisse unabdingbar.

Schließlich ist auch festzuhalten, dass eine Untersuchung derartiger Ereignisse voraussetzt, dass die Fehler schon stattfanden.

Vor dem Landgericht Freiburg werden im Frühjahr zwei Verfahren stattfinden, in deren Mittelpunkt zwei Migranten stehen, die von der Polizei in Freiburg misshandelt worden sind. Dazu gehört auch die Geschichte mit dem Polizeihund, der auf einen Mann afrikanischer Herkunft losgelassen wurde.

Wir zeigen am 15.12. 08 (20.00) im Komm. Kino den Film „Tod in der Zelle“, der die Ereignisse, die zum Tod von Oury Jalloh führten, nochmals dokumentiert.
Des Weiteren haben wir eine Infobroschüre zusammengestellt., die sich mit der Thematik Rassismus und Polizeigewalt beschäftigt ( http://www.autonome-antifa.org/IMG/pdf/2008-11-Rassismus-und-Polizeigewalt.pdf ).
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Ergänzungen

Liebe Antiras

Pünktchen 09.12.2008 - 19:46
Die These, Oury Jalloh sei umgebracht worden, ist bislang nicht widerlegt worden.
Das muss sie aber auch nicht! Was ihr nicht kapiert, ist, dass der schmale Grad zwischen einem "demokratischen Rechtsstaat"(diesen zu verachten sicherlich auch eine durchaus gute Idee ist) und einem faschistischen Staat in dem dubio pro reo liegt. Ich kann natürlich auch behaupten, dass alle meine Mitmenschen doch in Wahrheit Marsmenschen sind und niemand wird mir das Gegenteil beweisen können und deswegen ist es ein Fundament des Staates in dem wir leben, dass jemand nur dann verurteilt werden kann, wenn es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass er unschuldig ist und andernfalls muss er halt freigesprochen werden.
Wenn ihr ein solches Recht in Frage stellt, indem ihr eure Vermutung "Oury Jalloh, das war Mord" zur Tatsache erhebt, dann begebt ihr euch weit hinter die bürgerliche Gesellschaft zurück.

Es ist natürlich möglich, dass er umgebracht wurde, es ist andererseits genauso möglich, dass jemand der stundenlang auf so einer Pritsche angeschnallt ist, sich also wohl extremst langweilt, dazu noch sturzbetrunken ist und als einzige Ablenkung ein Feuerzeug hat, auch auf die Idee kommt, mal ein Teil der Matraze anzukokeln und das sich entwickelnde Feuer dann nicht mehr unter Kontrolle hatte. Beides ist möglich und unter uns letzteres ist auch wirklich wahrscheinlicher und deshalb gibt es auch keine Möglichkeit irgendwen wegen Mordes vor Gericht zu stellen.

Im konkreten Fall, gab es die durchaus wahrscheinliche Möglichkeit, dass Oury Jalloh sehr schnell tot war. Wenn dies aber der Fall war, dann ist ein noch so häufiges Abschalten des Feuermelders auch keine fahrlässige Tötung mehr, da man eine Leiche nicht mehr töten kann. Da es also durchaus die Möglichkeit gibt, dass selbst ein korrektes sofortiges Nachsehen und Helfen nichts mehr geändert hätte, da er bereits tot war, war ein Freispruch notwendig, sofern man die Gutachten, die das als Möglichkeit einräumen, für nicht gänzlich absurd hält.

Das mag bitter sein und traurig stimmen, aber es liegt in der Logik des Rechtstaates und wenn ihr lieber ein Recht hättet, das Menschen aufgrund eines Verdachts für Jahre hinter Gittern bringt, dann reflektiert doch wenigstens in welche Gesellschaft ihr euch damit begebt.

althergebrachte Feindbildpflege...

... 09.12.2008 - 21:27
althergebrachte Feindbildpflege...
... 09.12.2008 - 20:49
...so tragisch wie der Ausgang des fast ewigen Verfahrens ist, kann mensch, wenn er/sie dabei war, nicht behaupten, dass der vorsitzende Richter nicht an einer Wahrheitsfindung interessiert gewesen wäre.

...so bitter wie es für jeden Einzelnen ist, muss mensch sagen, dass dem vorsitzenden Richter die tiefe Verbitterung und Wut auf das Agieren dieser Beamten unmissverständlich anzumerken war. Nicht ohne Grund waren die Ereignisse am späten Nachmittag im Saal wie sie waren: als Steinhoff das Urteil verkündete wollten ein großer Teil der anwesenden Besucher am liebsten die Verfahrensbeteiligten lynchen - lautstarke Proteste im Saal und Stürmen Mehrerer in Richtung Richtertisch (keine Frage, dass diese Emotionalität aus Verzweiflung und Wut vollkommen nachvollziehbar ist...), was die Weiterführung unmöglich machte. Nach mindestens einer halben Stunde beruhigte sich die Situation und der Richter konnte seine Urteilsbegründung kund tun.

Richter Steinhoff hat klar in zahlreichen Aussagen seiner Urteilsbegründung offeriert, wieso nur ein Freispruch in Frage kommt:

'Nicht weil das Gericht auch nur irgendwie herausgefunden habe, was sich an diesem Tag zugetragen hätte. - Ausschließlich weil die Polizeibeamten im Zeugenstand gemauert und gelogen haben und im Zuge der Ermittlungen massive Versäumnisse durch Polizeibeamte zu verzeichnen waren - Im Endeffekt habe für das Gericht nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren bestanden, weil die Polizeibeamten dies verunmöglicht haben.' Ergo, den Angeklagten die Anklagepunkte nicht nachweisbar sind.

Und abschließende Aussagen von einem Richter in seiner Position: 'diese Beamten (alle die irgendwie involviert waren) haben auf`s Übeltste der Polizei, der Justiz und dem Land Sachsen-Anhalt geschadet. - ... und gehören aus diesem Dienst entfernt.', hat wohl bisher kaum jemand von einem Richter so eindeutig und verzweifelt gehört. Abschließend ist festzustellen, dass die Polizeibeamten mit Korpsgeist ein rechtsstaatliches Verfahren zur Wahrheitsfindung verhindert haben. Wer möge schon in einer Gesellschaft leben, in der eine Verurteilung allein auf Verdacht und mangelnde Beweiskraft fusst.

Und Jene, die zuvor "Tumulte" im Saal verursacht hatten, applaudierten Richter Steinhoff für diese Urteilsbegründung - und niemand, die/der im Saal war, möge sagen, dass sie/er dies nicht getan habe...

Siehe auch Videos unter:  http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/5971820.html

Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit

chiflito 10.12.2008 - 10:19
Die letzte zwei Kommentare zum Urteil bzw. Ausgang des Prozesses sind gut argumentiert und verdienen eine Antwort. Hier ein Versuch:


"Mein Bruder wurde nicht behandelt wie ein Mensch, sondern wie ein Schwarzer."
Zitat: Saliou Jalloh, Bruder von Oury Jalloh.

Es stimmt wohl, dass es bislang nicht gelungen ist, ganz konkret zu beweisen, dass Oury Jalloh von einer bestimmte namentlichen Person umgebracht worden ist. Das muss man anerkennen können, genauso wie man anerkennen muss, dass es bis jetzt gar keine Beweise dafür gibt, dass Oury Jalloh sich selbst umgebracht hat, egal woher das Feuerzeug angeblich gekommen ist. Das heisst, dass vier Jahre später und 59 Verhandlungstage später. die genaue Umstände, wie Oury Jalloh verbrannt hat bis er verkohlt worden ist bleibt noch wie vor Rätselhaft.

Man geht in einem sogenannten Rechtsstaat davon aus, dass wenn jemand unter solchen Umstände ums Leben kommt, dass es daraufhin tiefgehende Ermittlungen gibt, die dazu dienen sollen, die Wahrheit herauszufinden und, wenn nötig, die Täter zu bestrafen. Wenn es nicht möglich ist, zweifelsfrei zu beweisen, dass jemand für einen bestimmten Verbrechen verantwortlich ist, denn ist das demokratische Prinzip, wie schon erwähnt, dubio pro reo. So sollte es auch sein, denn dieses Prinzip es ähnlich wie das der Meinungsfreiheit: es muss auch für meinem Gegner (oder Andersdenkenden) gelten, sonst gibt es keine Gleichheit vor Gesetz. Wenn es keine Gleichheit vor Gesetz gibt, dann leben wir, nehmen wir mal die unglückliche (und sogar rassistische) Formulierung Richter Steinhoffs, in einer Art Bananen Republik, spricht in einem Staat wo es keine Freiheit und keine Demokratie gibt. Sind wir bis dahin einverstanden?

Nun kommen wir aber auf verschiedene Problemkomplexe zu, die wir innerhalb des Kontextes des Todes bzw. Mordes Oury Jallohs mindestens im Kauf nehmen müssen, wie z.B.:

- als Flüchtling, galt Oury Jalloh als Mensch zweiter Klasse (am besten). In diesem Land war er nur geduldet, d.h. er konnte bleiben, bis irgendwann die Abschiebung kommt. Obwohl er Vater eines deutschen Kindes war, hatte er nicht mal sein Sorgerecht bekommen und sein Sohn wurde gegen sein Willen für Adoption preisgegeben. Oury könnte sich nicht in Deutschland (ja, nicht mal in Sachsen-Anhalt) frei bewegen. Er durfte weder arbeiten noch studieren. Mit anderem Wörtern, Oury Jalloh war nie gleich vor das Gesetz sondern, und ich weiss, dass viele mit diesem Ausdruck nicht einverstanden sind, aber Oury Jalloh - wie viele seinesgleichen - wurde aus Grund sein Hautfarbe und Herkunft zu einem Untermensch gemacht. Meine Frage: stimmt das überein mit dem Prinzip eines demokratischen Rechtsstaates?

- Gleich nach dem Tod Oury Jallohs haben sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft damit begonnen, der Mythos zu verbreiten, Jalloh habe sich selbst angezündet (sei es als Selbstmord oder aus Verzweifelung). Diese Theorie wurde als offizielle Erklärung abgegeben und wurde mehr oder wenig nur von wenigen, meisten Flüchtlinge und Migranten, angezweifelt. Wir dürfen nicht vergessen, dass es war die Staatsanwaltschaft Dessaus, die zuerst durch das Zeigen eines Videos bekannt gemacht haben, dass Oury Jalloh überhaupt auf einer feuerfesten Matratze gefesselt lag - ein Monat nach sein Tod! Und egal wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich es uns vorkommen mag, Tatsache ist, dass die Staatsanwaltschaft hat sich spätestens in Februar, 2005, auf eine einzige theoretische Möglichkeit festgelegt: Oury Jalloh habe ein Feuerzeug aus seine Hose herausgefischt und sich selbst angezündet. Daraufhin waren nicht nur alle andere Ermittlungsrichtungen ausgeschlossen, durch die Festlegung auf Selbstmord blieben alle andere Faktoren des Falles die nicht damit zu tun haben (z.B. wie brach das Feuer aus, wie kam es zu einem gebrochenem Nasenbein, was für ein Flüssigkeit war das auf dem Boden von Zelle Nr. 5, warum haben die Polizisten ihm überhaupt festgenommen, wenn sie ihm schon kannten, usw. usf.) einfach aus. So basiert sich die Anklage nur auf eines: Fahrlässigkeit.
Meine Frage: Was hat das mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, wenn diejenige die für die Aufklärung verantwortlich sind, genau das Gegenteil tun?
- Ein anderes Problem zu betrachten ist das Verfahren selbst; nicht nur weil die Anklage schlickt und einfach nur von Fahrlässigkeit ausgegangen ist und dementsprechend der Prozess auch, sondern weil man etwas seltsames erlebt hat: wie ein ganzes Revier sich in Widersprüche stecken kann und ganz offensichtlich lügt, damit die Wahrheit verborgen bleibt. Und obwohl das war ein Grund, weshalb Steinhoff sich gezwungen sah, der Prozess, der ursprünglich für nur vier Verhandlungstage vorgesehen war, den auf 59 zu erweitern. Es muss auch anerkannt werden, dass Steinhoff mehrmals die Polizeizeugen gemahnt haben, dass wer lügt, muss mit einer Anzeige rechnen. Nur, ist das genug um die Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens zu gewähren? Ist das genug um behaupten zu können, dass Steinhoff auf jeden Fall an einer Aufklärung interessiert war? Wie soll man es bewerten, wenn er mehrmals von Murphy’s Gesetz spricht im Bezug auf den Tod Oury Jallohs? Wäre es nicht möglich, dass andere, grausamer Tathergänge nicht mit Steinhoff’s Wahrnehmungsfähigkeit zu vereinbaren sind, so dass er von Anfang an deswegen überhaupt nicht in der Lage ist zu denken, dass vielleicht hat jemand Oury Jalloh ermordet? Könnte es nicht sein, dass Richter Steinhoff sich viel, viel mehr mit den Polizisten identifizieren kann als jemand wie Oury Jalloh? Wenn ja, könnte (sollte es eine andere Frage) das nicht eine Rolle bei seiner Einstellung spielen? Hat das irgendwelche Bedeutung wenn Steinhoff die Persönlichkeit von Oury Jallohs vom Relevanz für das Verfahren sieht aber nicht die des Hauptangeklagtes?

Obwohl es viel mehr zu sagen gibt, genügt das erst mal um auf dem Punkt zu kommen: sowie der Tod Oury Jallohs als auch die Ermittlungen und darauf folgenden Prozess hatten aus verschiedenen Gründen nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Im Gegenteil. Richter Steinhoff hat es so formuliert:

"Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts (...) Dieses Verfahren ist gescheitert“. Steinhoff nannte sein eigenen Urteil, "einfach nur ein Ende, das formal sein muss".

Zum Schluss zu kommen, möchte ich einfach folgendes vermitteln: grausame Ungerechtigkeiten können sich hinter den Anschein eines Rechtsstaats verbergen (siehe dazu Abu Graib, Guantanamo, Festung Europa oder sogar „demokratisches“ Nazi-Deutschland). Menschen können zu Untermenschen gemacht werden und zwar (auch) per Gesetz. Das lobenswerte Prinzip: „die Würde des Menschens ist unantastbar“ ist etwas zynisch für diejenigen, die nie gleich behandelt worden sind.
Was in Dessau passiert ist keine Ausnahme, auch wenn das Resultat nicht so alltäglich ist, wie das was zur Festnahme Oury Jallohs geführt hat. Doch die dahintersteckende Menschenverachtung in besonderes Schwarzen Menschen und die meisten Flüchtlinge und Migranten gegenüber ist weit verbreitet und tief verankert. Wenn es zu staatliches Gewalt kommt, und wenn man die Statistiken anschaut ist das nicht so selten, gegenüber Menschen schwarzer Hautfarbe, dann gibt es ein Regel der fast keine Ausnahme kennt: die Straflosigkeit.
Aber es ist nicht nur eine Frage der Straflosigkeit, sonder mit der Macht der Straflosigkeit kommt der Auslegung der Geschichte. Das hat sehr viel mit diesem Fall zu tun, denn von Anfang an war die Position der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh klar: „Wieso haben sie ein Recht vom Selbstmord zu sprechen? Wir werden so lange sagen, dass es Mord war, bis der Fall aufgeklärt ist“. Das ist doch fair oder? Entspricht das nicht Meinungsfreiheit?
Aber es wurde alles darauf gesetzt um das Wort zu verbieten. Die Initiative hat sich trotzdem aus Überzeugung und Prinzipien daran festgehalten. Warum sind diejenigen die sich Sorgen machen, dass die Initiative vom Mord spricht, nicht die gleiche Sorge gezeigt, als seit Januar 2005 vom Selbstmord die Rede ist?
Diese Situation hängt in einem direkten Zusammenhang mit einer Kontinuität der Geschichte in dem Menschen schwarzer Hautfarbe aus der Menschheit verbannt worden sind von ausgerecht diejenigen, die sich selbst als ziviliziert und demokratisch bezeichnen.

Das mag bitter sein und traurig stimmen, aber es liegt in der Logik der verfaulten Beziehungen wovon wir alle ein Teil sind.

Ich möchte mit den Wörtern von Prof. Dr. Wolf Dieter Knarr schliessen , der unter den Titel „Struktureller Mord im Lügengespinst der Polizei“ im Namen der Komitee für Grundrechte und Demokratie, schrieb:

„Richter Steinhoff sprach nicht von einer Prozessverhinderung durch die Polizei, einem „institutionellen Rassismus", von abgefeimter Konstruktion der Tatsachen, die schon mit der staatsanwaltlichen Anklage begonnen habe, wie die treffliche Vertreterin und die beiden kompetent-engagierten Vertreter der Nebenklage dies tun. Er benutzte nicht den Ausdruck „Struktureller Rassismus", nicht „Lügengespinst der Polizei". Darauf lief jedoch die Urteilsbegründung ohne eigentliches Urteil hinaus. Ein Prozessergebnis, in dem der Polizei, und nicht nur der Dessauer mit durchschlagenden Gründen der Prozess gemacht wurde. Die Polizei: schlampig, inkompetent, fahrlässig, vorurteilsgeneigt, arrogant ob ihrer Gewalt, aber selbst festgefügt wie ein beweglicher Block, mit raren Ausnahmen, sobald eigenen Mängeln nachgegangen werden sollte: sie, diese Polizei in ihrer Organisation von oben bis unten ist des Mordes an Oury Jalloh angeklagt. Die im Verfahren gesammelten Indizien fügen sich jenseits einzelner Personen zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammen: Die Polizei zu Dessau ist schuldig.“

OURY JALLOH – DAS WAR MORD!