Zur Verschärfung des Sexualstrafrechts

Bettina Schwarz 30.11.2008 00:51 Themen: Gender
Am 5.11.08 ist in Deutschland ein verschärftes Sexualstrafrecht gültig. Dazu einige Gedanken in zur Wirksamkeit dieses Gesetzes im Bereich der Strafverfolgung von Kinderpornografie
1. These: Es gibt eine professionell organisierte Herstellung von Kinderpornografie

Hier geht es also nicht um Profi-Fußballspieler aus der Schweiz, die – wie der Zürichsee-Zeitung vor einigen Monaten zu entnehmen war – den Geschlechtsakt mit einer Minderjährigen mit der Video-Funktion eines Handys aufnahmen und zu einer kleinen Bewährungsstrafe verurteilt wurden, sondern um eine Hardcoreproduktion von Kindern z.B. von unter 8 Jahren, die vermarktet wird, wobei sehr viel Geld bezahlt wird.
Die Herstellung von Kinderpornografie ist immer mit dem Missbrauch gegenüber dem Kind verbunden.

2. These: Die deutsche Gesetzgebung und Justiz ist vorteilhaft für Profi-Täter

Hier geht es einfach darum zu durchschauen, wie die Kinderpornoindustrie im Einklang mit den in Deutschland gültigen Gesetzen so vorgeht, dass sie straffrei bleibt. Es gehört nicht viel Intellekt dazu, um zu sehen wie simpel die Konstrukte sind, um die Gesetze auszuhebeln:

Phase A: Ein Kindervideo wird irgendwo auf der Welt z.B. in Deutschland gedreht
Phase B: Das Video wird diskret, z.B. verschlüsselt zu einer Person z.B. im Nicht-EU-Bereich geschickt
Phase C: Dort wird das Video auf dem Server eines Subunternehmens eines Internetproviders platziert, an dem die Kinderpornoindustrie beteiligt ist.
Phase D: Das Video wird über dynamische Link-Adressen über mehrere Server bis zu einem letzten Server angebunden, der von der EU aus sichtbar ist. Das sieht dann so aus als ob ein Internetprovider über mehrere andere Internetprovider Inhalte durchleitet.
Phase E: Das Video wird über einen deutschen Internet-Provider an den Endkunden transferiert: Nicht nur der deutsche, sondern alle Provider bleiben in der Praxis straffrei, selbst wenn sie direkt im Besitz der Kinderpornoindustrie sind.
Alle in Phase D stehenden Server gelten als s.g. Access-Provider, die selbst nach deutschem Recht, nämlich § 8 Telemediengesetz ausdrücklich von der strafrechtlichen Haftung freigestellt sind. Jede Anfrage an einen Nicht-EU-Staat von deutscher Seite aus kann daher mit Verweis auf die Straflosigkeit nach deutschem Recht begründet zurückgewiesen werden.
Der in Phase C auch nicht im EU-Bereich stehende Server gilt als Host-Provider, für den nach § 10 Telemediengesetz – wenn sie im Ausland gelten würde - auch eine Freistellung von der Haftung besteht, es sei denn er hätte positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte.

Doch das Problem ist gelöst, wenn als Strohmann für einen solchen Provider eben jemand eingesetzt wird, der ungefähr soviel Ahnung vom Internet hat wie unsere Justizministerin. Sie wusste auf die Frage von Jugendlichen, was ein Internet-Browser ist, keine Antwort. Einer solchen Person wird man sofort völlige Unkenntnis über die einfachsten Dinge im Internet strafrechtlich zu Gute halten und eine Kenntnis über Inhalte schon gar nicht unterstellen. Weiß eine solche Person, was ein Server ist? Es tut mir leid, dass ich als Autor so zynisch sein muss, denn meine Schlussfolgerung lautet:

Der Gesetzgeber in Deutschland hat alles getan, um im Ergebnis international agierende professionelle Täter mit Geld und technischem know-how so zu stellen, dass sie entweder von der Strafverfolgung befreit sind oder diese auf Grund des Aufwands nicht durchgeführt werden kann.

3. These: Welche Ersatzhandlung passt dazu? Die Kriminalisierung unschuldiger Bürger für harmlose Handlungen im Rahmen der Verschärfung des Sexualstrafrechts.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts machte sich beispielsweise eine 15 Jährige mit einer Strafandrohung von 4 Jahren Gefängnis strafbar, wenn sie unsterblich verliebt in einen 17 Jährigen zum Kino einlud und dabei sexuelle Handlungen z.B. Ertasten des Penis vornahm. ( http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html).
Nach dem diese völligen Fehlleistungen offenbart wurde, hat man nachgebessert ( http://www.tagesschau.de/inland/sexualstrafrecht2.html).
Jetzt ist am 5.11.08 ein Gesetz beschlossen worden, dass ebenfalls sehr große Mängel besitzt. So wird der Handel mit Filmen wie „Schülerinnen-Report“ auch unter Gefängnisstrafe gestellt, wenn alle Akteure über 18 Jahre alt sind, aber auf jugendlich geschminkt worden sind ( http://www.jurablogs.com/de/184c-stgb-schluss-mit-teeny-porno).
Die Profi-Hersteller von Kinderpornografie mit 5 Jährigen wird es nicht kümmern, denn bis zum Monitor des „Endkunden“ ist nach den vom Gesetzgeber getroffenen Strukturen alles weitgehend straffrei und in den illegalen Teilen seines Datentransfers hat er sich so aufgestellt, dass auf Grund des hohen Aufwandes nicht ermittelt wird.

Die hohen Strafandrohungen sind ungerecht, wenn man die Praxis des Rechtsstaates in der Strafverfolgung sieht: EIne größere Anzahl von Kindern wurden in Deutschland mehrfach und wiederholt von katholischen Priestern missbraucht. Die meisten dieser Fälle kamen nicht zur Anzeige, weil man auf die Opfer eingewirkt hat und mit allen Mitteln eine Anzeige verhindert hat. Für angezeigte Fälle gab es oft Ministrafen. Wehe aber, Sie laden z.B. über einen Link ein FKK-Foto einer Minderjährigen oder einen mp3-Song herunter. Da ermittelt der Staat bis zu Ende mit Hausdurchsuchung, Rechneranalyse und Vorratsdatenspeicherung. Damit dies im Rahmen einer Systemlogik gerechtfertigt werden kann, gibt es Strafandrohungen von mehreren Jahren Gefängnis. Zum Beispiel für o.a. "Schülerinnen-Report". Dies wird durchgezogen und dann sicher abschließend als Erfolg der Verbrechensbekämpfung gewertet.
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Ergänzungen

Pädo-Sex im Kapitalismus....

riotqueer 30.11.2008 - 12:44
Hier sollte auf das schärfste die Solidarität mit den von Übergriffen und Vergewaltigung gemeuchelten 'jungen' Menschen acht gegeben werden.

Dass das hier überhaupt zu einem Thema werden kann, nur weil BRD-Rechtsstaat was für die betroffene Meute konzipiert und im Zweifelsfall die Betroffenheit eines Täters im Klang der 'deutschen' Geschichte als fahrlässig herab gestuft wird. IST LÄCHERLICH!

Die Psychopathologie schrieb schon im 19.Jahrhundert von einer 'Ätiologie der Hysterie' und entsprechender 'deutschen' Verführungstheorien. Wobei der ursächliche Zusammenhalt dieser 'nun' in der Rechtssprechung stattfindenden Kommerzialisierung von Verführung und Hysterie, sich als Konstrukt GEGEN das Opfer von Übergriffen und Vergewaltigung zu richten hat. Ursula von der Leyern betreibt aus linker Sichtweise 'TäterInnenschutz' oder was ?! Es gilt den Verteidigern von Pädo-Sex innerhalb der Linken eine recht klare Widerlegung ihrer Thesen aus dem Dunstkreis von Querfront und psycho-pathologischem Faschismus. jedes Individuum hat eine eigenständige Sexualität und diese aus einer Verführungstheorie heruas in der Fantasie von realen sexuellen Gewalterfahrungen bestimmt. Aber die Rechtssprechung der BRD zeichnet dies dan doch als psychische Störung aus. und das in einer Radikalität, das es noch in der linksradikalen 'Szene' wummern tut. In dieser Gesetzmäßigkeit bewegt das Symptom der Pädosexuellen Videoproduktion und bedient sich dabei der Dichtomie legaler Prostitution und 'völkischem' Familienideal!

Nicht nur immer Kipo denken

antifaunited 01.12.2008 - 12:14
Das schlimme an der neuen Gesetzgebung liegt im verborgenen.

So wird zum Beispiel der Familienvater wegen Verbreitung pornografischer Schriften belangt, wenn er die Familienfotos seiner Kinder vom letzten Urlaub am FKK auf seine HP stellt.

Wer auch mit einem 16-jährigen legale sexuelle kontakte unterhält und von dem 16-jährigen bilder besitzt, macht sich ebenfalls der Kinderpornografie schuldig.

Zwei 17-jährige haben einvernehmlich sex miteinander, dürfen aber keine nacktbilder von einander haben, da diese bereits als kinderporno gelten!

Fakt ist, das wenn Nacktaufnahmen, in denen keinerlei sexuelle Handlung zu erkennen ist, von Jugendlichen über 16 Jahren als Kinderporno gelten, so weird die freie sexuelle entfaltung der persönlichkeit massiv eingeschränkt, denn wenn ein 17-jähriger von sich bilder im gaychat versendet und dabei - zufällig - auf einen BKA-Ermittler stößt, macht er sich der verbreitung pornografischer schriften schuldig. das ist kontraproduktiv!

damit werden homosexuelle jugendliche, die ohnehin auch heute noch schwierigkeiten bei einem outing haben, eher in ein sich-selbst-belügen gedrängt.

Wieso denn das?

Jascha 01.12.2008 - 15:58
Zitat: "Doch das Problem ist gelöst, wenn als Strohmann für einen solchen Provider eben jemand eingesetzt wird, der ungefähr soviel Ahnung vom Internet hat wie unsere Justizministerin."

Siehe § 184b StGB zur KiPo - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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hä??? — doof?

Ueberwachungsstaat — Netzwerker