Justizkritik bestraft - Urteil in Kirchhain

K.O.B.R.A._antirepressionsplattform__ 26.11.2008 14:30 Themen: Repression
Alles ist steigerbar. Dazu gehört auch die Art, wie Justiz als Einrichtung zur Verfolgung politischer Herrschaftsinteressen agiert. Bestraft werden vor allem Menschen, die sich nicht normiert verhalten (z.B. nicht die zugelassenen Drogen konsumieren, sondern andere) oder den gesetzlichen Schutz akkumulierten Eigentums oder Reichtums missachten. Über ein Viertel aller Strafparagraphen im StGB dienen allein dem Schutz von Staatssymbolen und –macht. Die Opfer dieser gerichteten Justiz (andere nennen es Klassenjustiz, was hinsichtlich der Zielgruppe aber ungenau ist, weil Verhalten normiert wird) füllen Knäste und die Flure vor Arbeitsagenturzimmern und Schuldnerberatungen. Wer aber die Justiz für ihr Treiben kritisiert, bekommt deren Narzissmus zu spüren: Justiz- und Polizeikritik sind Beleidigung und falsche Verdächtigung. Wer das festlegt? Na – die Justiz natürlich! Ein Bericht von einem denkwürdigen Prozess in Marburg ...
Die Ausgangslage

Justizkritik ist in politischen Bewegungen (leider) sehr selten. RichterInnen genießen hohes Ansehen und Rechtshilfegruppen empfehlen, sich ihren Regeln widerspruchslos zu unterwerfen. Dabei sind die formalen Abläufe und politischen Kungeleien in Gerichtssälen an Ekligkeit kaum zu übertreffen. Das färbt auf die dort handelnden Personen ab, die nach 10, 20 oder mehr Jahren uneingeschränkter Macht auf dem RichterInnenstuhl, erhöhten Sitzpositionen (Blick von oben herab) und fließbandmäßigen Verbreitens sozialer Schrecken grausamer Art (Freiheitsberaubung, soziale Isolation, Zerstörung bestehender Beziehungen zwischen Menschen, Nötigung und Aussageerpressung durch Androhung hoher Strafen ...) zu arroganten, machtverwöhnten Charakteren heranreifen. Jede Restspur von Freundlichkeit ist nichts als Gnade gegenüber reumütigen, unterwürfigen Angeklagten – und damit auch eine Ausdrucksform von uneingeschränkter Macht. Gnade ist Herrschaftsausübung, sie beinhaltet die Aussage, dass die begnadigte Person vollständig in der Hand des Gnadegebers ist.

Wer nun zu den wenigen Menschen in diesem Land gehört, die Justiz systematisch zu kritisieren, kann die narzißtischen Charaktere zum Handeln reizen. Dafür gibt es viele Handlungsmöglichkeiten. Eine – für die RichterInnen selbst eher anstrengende und daher nur dann gewählt, wenn anderes nicht mehr hilft – Methode ist, die Justizkritik als Beleidigung oder falsche Verdächtigung auszulegen. Genau dieses ist in Marburg mit dem langjährigen Justizkritiker Ulrich Brosa geschehen. Der Prozess am 25.11.2008 ist dabei nur ein vorläufiger Höhepunkt und auch nicht der Abschluss des traurigen Machtspiels. Schon der Weg zum Prozess ist mit absurdesten Konstrukten von Straftaten gepflastert. Zwei Beispiele:

  • Ulrich Brosa bezichtigte Staatsbeamten einer Straftat. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf und stellt sie am Folgetag wieder ein. Warum tut sie das? Nun kann sie behaupten, dass sie ermittelt und herausgefunden hätte, dass der Vorwurf falsch gewesen sei. Sie beginnt ein Strafverfahren gegen Ulrich Brosa wegen falscher Verdächtigung/übler Nachrede. So geht das Spiel.
  • Noch faszinierender ist ein Vorfall vom 4.11.2004 und seine Folgen (weiterer Bericht). In einer Pause wollen Aktivistis aus dem Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen ein Theaterstück aufführen. Ein Justizwachtmeister, der Richter Laudi selbst (!) und der als Zeuge anwesende KOK Seim (Staatsschutz) unterbanden dass – prügelnderweise. Dieses unglaubliche wortwörtliche Faustrecht wollte ein unbeteiligter Zuschauer dokumentieren, schließlich handelte es sich um eine Straftat erheblicher Bedeutung. So schoß er ein Foto. Das war den Prügler natürlich unangenehm. Sie stürzten sich auf den Fotografen, packten auch den körperlich an und drohten Prügel, wenn er nicht sofort die Digitalkamera herausrückte. Der Zuschauer tat das eingeschüchtert. Die Staatsbüttel nahmen die Kamera und löschten das Foto. Juristisch: Sie vernichteten das Beweismittel ihrer eigenen Straftat. Über all das beschwerten sich verschiedene Beteiligte und ZuschauerInnen, darunter auch der damals Angeklagte Ulrich Brosa. Diese Darstellung führte nun zur Anklage wegen falscher Verdächtigung/übler Nachrede. Die Behauptung, Richter Laudi und KOK Seim hätten Gewalt angewendet, sei erfunden. Das muss mensch sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Mehrere Personen haben an unterschiedlichen Stellen den Ablauf öffentlich gemacht. Richter und Staatsschützer haben das sie belastende Beweismittel höchstpersönlich vernichtet – und dann machen diese Gewalt- und Straftäter, die selbst das Beweismittel vernichtet haben, einem derer, die einen Bericht veröffentlicht haben über die Abläufe, den Prozess. Vorher natürlich machen sie dasselbe wie im ersten Fall auch: Sie leiern ein Ermittlungsverfahren gegen die Prügler an. Ermitteln aber nichts (keine ZeugInnenvernehmung findet statt), sondern stellen ein, um dann sagen zu können: Unschuld ist erwiesen, daher der Bericht von Ulrich Brosa eine Lüge. Der bekommt also ein Verfahren. Die anderen, die ihre Bericht auch veröffentlicht haben, bekommen keine Anzeige – der Marburger Justiz geht es um „ihren“ Hauptkritiker. Der soll mundtot gemacht werden. Im 20km entfernten Gießen wären andere angeklagt worden ... auch das ist gerichtete Justiz. Die autoritär-narzißtischen Charaktere in Robe und Uniform wollen ihre Widersacher aus dem Weg räumen.

Soweit die Ausgangslage. Nun lädt das Gericht zum Termin. Und die nächste „Überraschung“ (das überrascht aber sicher nur die Mehrheit, die irgendwie glaubt, in Gerichten fände etwas anderes aus Durchsetzung herrschender Interessen statt): Als Zeuge wird ausschließlich KOK Seim geladen – also der Staatsschützer, Täter in allen Fällen. Seine Straftaten sind öffentlich kritisiert worden, er hat Leute geprügelt. Nun ist er, der Täter, der einzige Zeuge im Prozess, wo eines seiner Opfer abgeurteilt werden soll dafür, dass es die Straf- und Gewalttaten des KOK Seim öffentlich gemacht hat. Wie aus den Beschreibungen der Vorgänge leicht zu erkennen ist, hat es bei allen Vorgängen weitere ZeugInnen gegeben – sogar etliche, die gleiche oder ähnliche Berichte über das Verhalten von Seim veröffentlicht haben.

Und noch so eine „Überraschung“: Als Staatsanwalt tritt Franosch auf – also einer derjenigen, die selbst die Einstellung der Verfahren, die Nicht-Ermittlungen gegen Seim & Co. zu verantworten und Ulrich Brosa schon mehrfach in solche Verfahren gezwungen haben. Schon Mannschaftsaufstellung zeigt also: Hier ist nichts als ein Schauprozess zu erwarten. Widersprüche darf es nicht geben. Die Rechtsmafia macht die Sache unter sich aus.

Der Prozess

Eigentlich sollte es schon am 3.11.2008 losgehen – aber eine der vielen (von Polizei und Justiz ständig gedeckten und damit längst mitmotivierten) Nazi-Attacken auf das Wohnhaus von Ulrich Brosa machte einen Strich durch die Rechnung. Der Prozess wurde verschoben – auf den 25.11.2008. An dem Tag dann begann er überpünktlich – ein paar Minuten vor 14 Uhr, allerdings ohne den Angeklagten, der genau pünktlich erschien. In den Minuten davor stieß Richter Filmer Drohungen Richtung Publikum aus: Ton- und Bildaufnahmen würden mit Ordnungsstrafen und Beschlagnahmen beantwortet (wie zu sehen ist: Eine Straftat ist so was nicht, sonst hätte er das sicher auch angedroht). Dann kam der Angeklagte und es ging los. Das Folgende ist eine Mitschrift und nachträglich eingeschobenen Kommentaren.

14.00 Uhr
Richter ermahnt Publikum, keine Fotos und Tonaufnahmen zu machen. Es sei dies beim "letzten Mal" geschehen, was man ja im Internet sehen konnte. Er droht für Fall des Zuwiderhandelns Beschlagnahmen und Ordnungsstrafen an. Angeklagter kommt rein. KOK Seim als Zeuge rausgeschickt.

Der Angeklagte Brosa will einen Beweisantrag stellen. Richter: „Ja, nach den Personalien.“ Personalien werden abgefragt und Einkommen. Dann Verlesung der Anklage. Dann Feststellung der Zulassung der Anklage. Dann Frage an Brosa, ob er sich zur Sache äußern will. Brosa stellt Beweisanträge. Sagt: "Nicht dass später gesagt wird, ich hätte das früher sagen müssen". Dann Anträge zu offensichtlichen Verfahrensfehlern:

  • Antrag zum Zusammenlegungsbeschluss: Aufheben, da noch kein vollständiger Beschluss zum Befangenheitsantrag vom LG MR ergangen ist
  • Rügt den Beschluss des LG, weil der Satz unvollständig endet. Wird vom Richter bestätigt.

Die lustige Folge: Irritierte Debatte zwischen Richter und Staatsanwaltschaft. Kommen selbst nicht klar. Staatsanwalt und Richter geben zu, dass sie das alles nicht bemerkt haben (sprich: Sie haben den Beschluss des Landgerichts zur Befangenheit des Richters gar nicht gelesen. Offenbar sind sie davon ausgegangen, dass da drin steht, was immer drin steht – nämlich dass alles super ist, der Richter natürlich nicht befangen und der Angeklagte nicht mehr alle hat, dass er was anderes annehmen könne). So steht es da auch drin, aber nur zu drei der vier Anklagepunkte. Zum anderen müsse ein zweiter Beschluss gefällt werden. Das aber hat das Landgericht dann vergessen – und Richter und Staatsanwalt nicht bemerkt, weil sie den Beschluss nicht gelesen haben. Peinlich. Richter Filmer sagt: „Ich habe nur den Tenor gelesen.“ (Tenor = einführende Sätze in vielen Gerichtsbeschlüssen, die das Ergebnis zusammenfassen). Peinlich: Der Beschluss hat keinen Tenor. Filmer lügt.

Dennoch hilft es nicht weiter: Ein Teil der Anklage kann nicht verhandelt werden – der Verbindungsbeschluss der viel Anklagepunkte wird deshalb schnell wieder aufgehoben in Bezug auf das Verfahren, wozu Beschluss vom LG fehlt. Auch interessant: Hier kam es zu ständigen rechtliche Rücksprachen zwischen Richter und Staatsanwalt zu rechtlichen Fragen innerhalb des Prozesses, ohne dass Angeklagter oder Publikum das hören können (Flüstern auf der Kanzel vorne = fehlende Öffentlichkeit und Beschneidung der Rechte des Angeklagten). Ergebnis also: Der erste von vier Anklagepunkte ist schon weg.

  • Rügt mit Zitaten aus Meyer-Goßner, dass Staatsanwaltschaft nicht Partei ist, sondern be- und entlastendes zu klären hat. Außerdem darf kein StA, der selbst betroffen ist oder sich vorab befasst hat, an einem Prozess mitwirken. Brosa beantragt, dass das Gericht auf die Ablösung von StA Franosch hinwirken soll, weil der bereits ähnliche Verfahren gegen Brosa betrieben hatte - selbst über Einstellungsbeschlüsse von Gerichten hinaus.
    Richter schließt sich Rechtsauffassung von Brosa nicht an, da LG-Beschluss noch nicht rechtskräftig. Brosa beantragt Beschluss, Gericht beschließt.
  • Brosa formuliert frei, dass die Zeugen Bergstedt und Pavlovic präsent (also vor Ort) sind und er sie hören will. Sein mündlicher Antrag: Es wird beantragt, die präsenten Zeugen Herr Jörg Bergstedt und Herr Dragan Pavlovic anzuhören. Sie werden bezeugen, dass die Behauptung "Ich habe miterlebt, wie er Gewalt gegen Personen ausübte, von denen keine Gewalt ausging" richtig ist.

Als Reaktion erfolgt ohne jegliche weitere Rückklärung ein Hinweis des Gerichts: Es sei bekannt, dass es am besagten Tag Tumulte gab in Verbindung damit, dass hier fotografiert wurde und dass es dort auch zu körperlichen Auseinandersetzung kam. Und dass man in der Tat streiten kann ... blablabla. Ergebnis: Er regt Einstellung an zu diesem Anklagepunkt.

Staatsanwalt dazu: "Gemengelage von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen". Verhalten von Seim war völlig korrekt und in Ordnung. Seim hätte nur reagiert auf fotografieren. Plötzlich findet aber auch der Staatsanwalt, der Schwerpunkt läge auf anderem Anklagepunkt, daher kann das andere eingestellt werden nach § 154a StPO, d.h. der Angeklagte werde nicht freigesprochen, sondern seine Tat sei nicht relevant im Vergleich mit anderen bösen Sachen.

Und tatsächlich: Die Beweisaufnahme ist noch nicht eröffnet, da kippt der zweite Anklagepunkt. „Beschlossen und verkündet“ sagt Richter Filmer, der Anklagepunkt wird eingestellt.

Staatsanwalt Franosch meldet sich nochmal: Eigentlich sei das schon eine Straftat vom Angeklagten. Zudem seien seine vorgeschlagenen Zeugen nicht neutral, sondern beteiligt gewesen. Ach ja – denken die ZuschauerInnen: Der Zeuge Seim als Täter nicht? Das Denken von Franosch also: Ein Täter ist neutral und daher ein guter Zeuge. Das Opfer ist nicht neutral, weil ja betroffen. Franosch erzählt, dass die Sache ja überprüft worden sei und das Ergebnis erbracht hat, dass es kein rechtswidriges Verhalten des Herrn Seim gegeben habe. Es gibt einen einzelnen kurzen Widerspruch aus dem Publikum. Sofort droht Richter Filmer den Rauswurf an.

Kommentar: Die beiden Opfer von Prügler KOK Seim werden also nicht zu Zeugen. Es ist völlig offensichtlich: Hier wird ein abgekartetes Spiel durchgezogen. Als klar wird, dass bei einem Anklagepunkt Gegenzeugen auftreten würden, wird der sofort eingestellt. Das Gericht will nur auf sicherem Terrain agieren – die Rechtsbeugung in Form eines vorgeplanten Ablaufs soll nicht in Gefahr kommen. Darum wird der Anklagepunkt sofort eingestellt. Warum hat Richter Filmer das, was er ja offenbar selbst wusste über die Tumulte am 4.11.2004 nicht schon vorher eingeplant. Sicher dürfte sein: Wenn es die beiden Gegenzeugen nicht gegeben hätte, wäre der Angeklagte jetzt auch in diesem Punkt ein verurteilter Mensch gewesen.
Leider fehlte für die weiteren Anklagepunkte nun eine Prozessstrategie – entwickelt wurde auch keine mehr. So war der Lügner und Prügler KOK Seim, selbst Täter in den verhandelten Fällen, nun der einzige Zeuge.

Doch selbst die Vernehmung von KOK Seim fand dann nicht wirklich statt. Es beginnt gleich mit einem Klopper: Richter sagt Seim, dass sich der Angeklagte nicht geäußert hat. Wozu schickt mensch einen Zeugen eigentlich raus, wenn er dann vom Richter (!) über die Prozesslage informiert wird vor der Aussage? Dann will der Richter dem Zeugen sagen, worum es geht. Doch Seim: "Kann ich mir denken". Die wissen schon alles, was sie sagen werden. Es geht um Nazibilder an der Wand eines Hauses, bei dem die Polizei (u.a. eben KOK Seim) wenig Interesse zeigte, das als Straftat zu verfolgen. Richter zeigt Fotos, hat das von Brosas Internetseite. Brosa: „Das war auch in der Akte, die Sie beiziehen sollten.“ Es stellt sich heraus, dass der Richter die Akte über das Geschehen nicht beigezogen hat. Aufklärung ist also gar nicht erwünscht. Brosa so wegen falscher Behauptungen über Polizei und Justiz verurteilt werden. Aber überprüft werden soll auf keinen Fall, ob die Behauptungen überhaupt falsch sind.

Seim erzählt: Kollegen sind rausgefahren zur Wolfsangel (aufgemaltes verbotenes Nazisymbol). Und sagt: "Gefunden oder nicht gefunden, das mag dahingestellt sein." Tatsächlich war die Polizei zu blöd oder stellte sich blind – genau das warf Brosa der Polizei vor. Nun also sagt Seim, dass es egal sei, ob die Polizei in der Lage war, die Stelle (gut sichtbare Hauswand, der Polizei war der Ort auch genau gemeldet worden) zu finden. Eigentlich hätte ja genau das untersucht werden müssen ... aber das sollte nicht. Es war deutlich zu sehen, dass Richter Filmer und Staatsanwalt Franosch genau wussten, dass es nur ein Ergebnis geben würde, wenn der Fall tatsächlich untersucht würde: Polizei und Justiz sind Gewalt- und Straftäter und Nazischützer!

Richter: Was war Ergebnis der Ermittlungen zur Wolfsangel? Seim: Hausbesitzer wurde aufgefordert, die Wolfsangel zu entfernen. Piratenflagge: Sei nicht der Totenkopf der SS. Sta fragt, ob Seim Leute kennt, die den Hauseigentümer beschuldigen. Seim kennt niemanden. Das war es schon von vorne. Vom Staatsanwalt kommt gar nix. Dann darf der Angeklagte fragen.

Brosa fragt, warum keine Spurensuche erfolgte (las er aus Akte vor, stand so in einem Vermerk, dass die Polizei keinerlei Spurensicherung an den Nazisymbolen machte). Seim zum Richter: "Muss ich darauf antworten?"

Was bildet sich dieser Zeuge eigentlich ein? Offenbar lebt der in einer Welt, in der Angeklagte nicht einmal Fragen stellen dürfen.

Richter: "Ja - ist doch einfach".

Eine interessante Antwort des Richters, die zeigt, dass er die Antwort schon kennt. Dieser Prozess wirkt sehr abgesprochen ...

Seim antwortet aber nicht auf die Frage, sondern sagt: „Ob ich Spuren aufnehme oder nicht, ist meine Sache. Und ich hab entschieden, dass ich das nicht mache.“ Dann antwortet plötzlich der Richter für Zeugen: Es gäbe ja Fotos. Das aber offenbar eher den Skandal, denn der Angeklagte kann nachweisen, dass die Polizei nicht einmal Fotos von den Nazizeichen gemacht hat. Alle Fotos in der Akte stammen von der Internetseite des Angeklagten. Peinlich ...

Brosa moniert erneut, dass Akte zu dem Vorgang nicht beigezogen wurde. Richter: "Ich hab bisher keine Probleme ... Sie können aber gerne Vorhalte daraus machen". Richter redet von Fürsorgepflicht gegenüber Zeugen, d.h. es dürfen keine Fragen gestellt werden mit verdeckten Vorwürfen.

Es wird immer deutlicher: Der Prozess ist abgesprochen. Es gibt nichts aufzuklären und es soll auch nicht aufgeklärt werden. Hier ist jemand angeklagt, weil er u.a. einem Polizisten Vorwürfe gemacht hat. Er darf aber keine Fragen stellen, die zeigen könnten, dass die Vorwürfe zutreffen. So wird ein feststehendes Ergebnis im Prozess nichts als abgenickt.
Der Angeklagte kämpft für seine Position. In intensiven, gestochen scharfen Reden zerlegt er einen Punkt nach dem anderen. Es ist völlig offensichtlich: Filmer, Franosch und Seim – ein Trio, dass lügt und sich abgesprochen hat, eiskalt das Spiel durchzuziehen. Leider macht der Angeklagte einen schweren Fehler: Er setzt das formale Instrumentarium der Strafprozessordnung für seine Zwecke kaum ein. So müssen Franosch und Filmer die Vorwürfe nur über sich ergehen und alles an sich abprallen lassen. Es kann ihnen egal sein – sie wissen: Am Ende verurteilen sie und gehen nach Hause. Bis dahin aber wird noch einige Zeit vergehen ...

Brosa moniert, dass der Zeuge die Unwahrheit sagt hinsichtlich der Frage von Geschädigten. Warum haben sie den Hausbesitzer am Anfang als Geschädigten geführt. Staatsanwalt mischt sich ein: Ich habe die Antwort schon gehört. Seim weigert sich mit Bezug auf StA zu antworten. Nächste Frage: Warum Umfeld nicht untersucht? Seim pöbelt und muss tatsächlich nicht antworten. Richter schreitet ein und antwortet statt dem Zeugen.

Richter: Was hat der Hausbesitzer über die Zeichen gesagt? Er würde sie nicht kennen.

Brosa: Warum haben sie nicht von sich aus Strafanzeige gemacht? Richter antwortet wieder für Zeugen.

Genau das wird zum Standard. Der Gewalt- und Straftäter Seim sitzt zwar die ganze Zeit im Zeugenstand, aber der Richter lässt ihn nicht mehr reden. Auf die Fragen des Angeklagten antwortet fast jedes Mal der Richter. Hat er Angst, dass der Zeuge nicht souverän genug die Lügen durchziehen würde? Die Situation ist grotesk. Eine Vernehmung findet nie statt. Die Rechte des Angeklagten werden auf Null herabgesetzt. Der analysiert das in Redebeiträgen auch präzise, verzichtet aber auf das Instrumentarium, dass ihm die StPO bieten würde. So können Filmer und Franosch einfach weitermachen.

Der Mitschreiberling wechselt, denn der bisherige Protokollant kritisiert zum zweiten Mal mit einer kurzen Bemerkung das Geschehen. Das kann er gut, denn er ist derjenige, der von KOK Seim am 4.11.2004 geprügelt wurde und nun als Zeuge durch Einstellung des Anklagepunktes verhindert wurde. Richter Filmer will nichts hören von Leuten, die es selbst erlebt haben. Er schmeißt den ebenfalls als Justizkritiker bekannten Nachfrager raus – der lässt sich rausschleifen und wird draußen individuell bewacht. Warum auch dieser Bande noch freiwillig folgen? Drinnen geht es weiter. Nun schreibt der Prozessbeobachter Dragan Pavlovic mit.

Richter: Droht unverhohlen mit Rauswurf auch weiteren Beteiligten (dragan und weller)

Franosch: Bagatellisierung hätte nicht stattgefunden

Richter: Weitere Fragen?

Brosa fragt wegen Höhe der Zeichen am Gebäude und weiterem. KOK Seim meint, er sei von sich aus aktiv geworden bei der Ermittlung. Brosa: Der Geschädigte hat keine Anzeige erstattet. Weitere Fragen wie: Haben Sie eine Umfelduntersuchung gemacht?

Aufklärung gibt es zu nichts davon. Der Zeuge antwortet kaum, die Akte über die Vorgänge ist nicht beigezogen worden.

Franosch mischt auch wieder mit, er rechtfertigt Hausbesitzer Lanz. Das hat zwar mit dem Verfahren wenig zu tun, aber der Staatsanwalt hat seine Welt in gut und böse halt klar geteilt und muss das auch immer wieder deutlich machen, wer wo steht.

Gesprochen wird zudem über das Verhalten von Oberstaatsanwalt Jörg. Brosa erwähnt Tatbestandsirrtum und Rechtsbeugung bei OstA Jörg.

Richter: Respektiert die Ermittlungen des Polizisten, dann werden die Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft weitergeben, meint er, er hätte mit dem weiteren Verlauf

Brosa liest aus Akte vor: Einlassung von Lenz wie die Zeichen auf die Hauswand kamen

Franosch erklärt abschließende Glaubwürdigkeit von Beteiligten. Richter beantwortet weiterhin die Fragen an den Zeugen. Auch Franosch erklär die Sicht immer wieder aus seiner Sicht.

Sie wirken nervös, dass der Zeuge versagen könnte. Brosa macht den Fehler nicht KOK Seim direkt zu fragen und geht immer auf das Gespräch mit Richter und Franosch ein. Ständig als Debatte zwischen Angeklagtem und den verurteilungsentschlossenen Aufklärungsverhinderern Filmer und Franosch. Somit wird KOK Seim wirksam geschützt. Er ist sichtbar ein ziemlich rechter und dummer Staatsschützer – die Gefahr, dass seine Lügen allzu leicht zu beweisen wären, scheint Filmer und Franosch zu groß. Ihr Plan gelingt, weil der Angeklagte seinen berechtigten Zorn über die Lügen tatsächlich immer auf sie lenken lässt.

Brosa bezieht sich auf seinen Text, Franosch fragt "Bekennen Sie Farbe" werfen Sie dem Polizisten vor Rechtsradikales zu bagatellisieren Der Angeklagte lässt sich zum nächsten Schlagabtausch mit den Robenträgern verleiten, auch weil vorherige Prozesse von Richter und Franosch anders interpretiert werden

Richter zitiert vermerk aus 2004 zur Totenkopfflagge - Frage an KOK Seim vom Richter "fragt Brosa ob er sich die Bilder anschauen will zu den Flaggen"

Weitere Fragen an KOK Seim - Kennen Sie Manfred Thierau? Sitzt als Rechter im Kreistag. Polizei hatte sich seltsam verhalten.

Brosa zum Richter, zeigt Bild, das der eben KOK Seim zeigte - darauf sind Totenkopf und Wolfsangel zu sehen. Brosa: Warum haben Sie nicht kontrolliert, ob Wolfsangel zur Totenkopfflagge gehört? Richter erklärt wieder für den Zeugen. So immer weiter mit Fragen an den Zeugen

KOK Seim hat Totenkopfflagge nicht richtig in Betracht gezogen. Streit darüber, dass immer der Richter antwortet. Filmer sagt, er erkenne keinen Sinn in den Fragen, daher meint er, selbst antworten zu dürfen.

Aussage: Überall kann man diese Fahne finden. Richter Filmer weiter in seinen Vorträgen nach Fragen an den Zeugen: Man kann darüber streiten, ob man Kindern Totenkopfflaggen zeigen darf.

Brosa liest vor aus Urteil aus Lübeck über die Totenkopfflaggen. Weitere Fragen an den Zeugen, dann ist es vorbei mit der Pseudo-Vernehmung des Zeugen.

Franosch fängt an, den Angeklagten zu befragen (Rechtsgrundlage nicht besonders klar): Wie meint Brosa das: "bagatellisiert Rechtsradikale"?

Warum er das frage? Franosch fragt angeblich nach entlastenden Äußerungen: „Wir versuchen etwas Entlastendes von Ihnen zu finden“, lügt er dreist. Brosa will von Franosch nicht mehr gefragt werden

Filmer liest aus einem Urteil vor. Dienstaufsichtbeschwerde gegen KOK Seim und vorher noch etwas

Darin steht, wie schlecht Seim ermittelt hatte.

Brosa liest aus Seite 34 vor - aus der Einstellung. Die Totenkopfsache wurde in dem von Filmer vorgelesenen gar nicht behandelt. Richter meint, es wäre wichtig um zu sehen, was Brosa über KOK Seim denkt. Franosch meint, weitere Zeugen seien nicht nötig. Brosa wollte StA Willanzheimer als Zeugen.

Richter kommt zum weiteren Anklagepunkt, der Behauptung, StA Willanzheimer sei ein "Schamloser Selbstbediener". Einlassung von Brosa - bezieht sich auf seinen Text. Richter liest Brosas Stellungnahme vor: Willanzheimer sei ein "Selbtbediener". Richter meint, die Akten könnten Brosas Einlassung nicht ersetzen. Brosa will aus seinem Text vorlesen - Richter Filmer tut es dann - auch auf Bitte von Brosa.

Franosch sagt: Willanzheimer sei angeblich nicht vorbefasst.

Das ist, wie manches später behauptete, eine Aussage vom Hörensagen. Das ist prozessoral nicht zulässig, wenn die Originalquelle selbst erreichbar wäre. Willanzheimer war aber nicht zwischenzeitlich verstorben, daher ist es unzulässig, wenn Franosch Behauptungen über Willanzheimer macht, gleichzeitig aber Willanzheimer als Zeuge nicht geladen werden soll. Aber es zeigt eben: Das Ergebnis des Prozesses stand fest. Zeugen hätten das nur gefährden können. Franosch und Filmer sagen selbst, was sie eigentlich erst herausfinden sollen.
Leider fehlte auch hier die prozessorale Reaktion, also die Bekämpfung dieser Rechtsbeugung mit formalen Mitteln. In brillanten Reden darzustellen, dass hier Recht gebeugt wird, ist wichtig für die ZuschauerInnen. Richter und Staatsanwalt überzeugt das aber nie. Die wissen schließlich, was sie tun. Rechtsbeugung ist deren Job – jeweils aus politischen, sozialen oder narzisstischen Interessen.

Nach Franosch: Ein StA ist nicht von Amtführung ausgeschlossen, weil er von einer Person beleidigt worden ist. Brosa: Verstoß, weil eine wichtige Akte nicht beigezogen worden sei. Richter stellt das in Frage.

Brosa stellt Beweisantrag: Akte 2 Js 4069/03 der StA Marburg soll beigezogen wird. Akte wird zeigen, dass er tatsächlich ein spektakuläres nationalsozialistisches Propagandadelikt verharmlost hat.

Franosch: Kann nur Beweisermittlungsantrag sein, kein Beweisantrag - wesentliche Inhalte sind schon da - und mehr muss nicht sein - wir müssen dem nicht nachkommen.

Richter will bestimmte Akten nicht beiziehen. Franosch: Es sei kein Beweisantrag

Richter liest Vorbelastungen von Brosa. Datenschutzvergehen. Dann Einlassung des Angeklagten zu zum Fall „Selbstbediener“ Willanzheimer - will Akte beiziehen lassen. Franosch meint, die beantragte Beweiserhebung sei schon erfolgt, daher nicht nötig. Richter beschließt: nicht nötig

Beweisanträge Zeugen Westmeier zu laden - zu einem anderen Vorgang: Nochmal Willanzheimer. „Wir reden über eine Formalbeleidigung“, findet Franosch. Richter lehnt Beweisantrag ab.

Brosa beantragt, Rechtsanwalt Döhmer soll als Zeuge geladen werden. Dann folgt eine bemerkenswerte Posse. Franosch fragt, woher Informationen stamme, u.a. ein Vermerk: „Was hat ihnen Herr Döhmer mitgeschickt?“ Franosch plustert sich auf und befragt Brosa, um etwas über Döhmer in Erfahrung zu bringen, ob der geheime Akten rausgegeben hätte. Franosch spielt sich politisch auf, um Döhmer am Zeug zu flicken.

Döhmer ist ein umstrittener Anwalt – in Mittelhessen aber der einzige mit klarer Distanz zur Justiz und Kritik an dieser. Die Reaktion der machtbesessenen RobenträgerInnen ist deutlich: Hausdurchsuchungen, Kanzleidurchsuchungen, Durchsuchung bei einer Bekannte des Anwaltes – Terror im Privatleben. Mandatsentzug und Anklagen – Döhmer verteidigt nicht nur Justizkritiker (u.a. ja in den spektakulären Verfahren gegen Leute aus dem Umfeld der Projektwerkstatt vor Gießener Gerichten), sondern ist selbst auch findig und konfrontativ gegenüber Gerichten. Das darf er zwar, aber den RobenträgerInnen gefällt es nicht. Sie mögen AnwältInnen, die sich den Regeln und Vorgaben der Gerichte bedingungslos unterwerfen. Sie dürfen für ihre MandantInnen kämpfen, aber nicht die Gerichte angreifen. Auch „linke“ AnwältInnen machen das meist nicht – auch sie verdienen schließlich daran, dass sie Aufträge auch aus der Justiz selbst heraus bekommen.

Franosch plädiert: Auslegung Brosas über KOK Seim. Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung

Sta meint, Tatsachenbehauptung sei aufgestellt: KOK Seim wollte Nazis schützen. Befragung des Zeugen Seim. Tatsachenbehauptung sei erweislich nicht wahr, daher § 186 StGB zutreffend. Gemengelage

Formalbeleidigung "Schamlos" sei sittliche Wertung, die über eine Beschreibung hinausgeht. Also § 185 StGB nach Franosch. Aus sicht des Angeklagten zu berücksichtigen - keine Abrede zu Lasten des Angeklagten "schon früher in Erscheinung getreten" - hartnäckige Wiederholungen. Geldstrafe 30 Tagessätze 20,- Euro Tagessatzhöhe also 600,- Euro Gesamtstafe zu 45 Tagessätzen a 30 Euro

Der Angeklagte Brosa plädiert: Verfahren war unfair - ich kann Argumente bringen, sie werden doch nicht berücksichtigt. Damit hatte er recht. Er wurde verurteilt.

Erklärung:
Ich habe den ersten Teil der Mitschrift der Verhandlung und die Kommentare verfasst. Ich fordere die Lügner und Rechtsbeuger Franosch und Filmer sowie den Lügner, Straf- und Gewalttäter KOK Seim auf, wegen dieser Formulierungen ein Ermittlungsverfahren gegen mich zu führen. Es ist allein eine Frechheit, eine einzelne Person rauszugreifen, allein den Täter zum Zeugen zu machen und alle anderen als Zeugen abzulehnen oder sogar aus dem Saal zu räumen.
Stellen Sie sich der nächsten Auseinandersetzung, wenn Sie meinen, damit durchzukommen. Sonst kommen sie noch eine Ansage: Feiglinge, die nur aus der sicheren Deckung der Polizeistationen und Gerichtssäle ihre Schmierenkömodien abziehen können! Jörg Bergstedt, 26.11.2008

 

Wie weiter?

  • Der Angeklagte wird in Berufung gehen. Das widerliche Verfahren geht also – wahrscheinlich mit gleichem Zeugen und gleichem Staatsanwalt am Landgericht Marburg weiter.
  • In einem Auswertungsgespräch im Kreise der Humanistischen Union am Abend desselben Tages in Marburg vereinbarten einige der dort Anwesenden, in Marburg möglichst zeitnah ein Training für Angeklagte und ZuschauerInnen zur offensiven Gestaltung von Gerichtsverfahren bei Ausnutzung aller formalen Offensivmittel durchführen. Als Trainer wird Jörg Bergstedt kommen, als Zeitraum ist bisher der Januar 2009 ins Auge gefasst – genauer Tag und Raum muss noch geklärt werden. Das Training wird einen Tag dauern mit rechtlicher Einführung und einem Rollenspiel, dass einen kompletten Strafprozess nachzeichnet. Wer über den genauen Zeitpunkt informiert werden will, kann sich bei kobra (ät) projektwerkstatt.de melden (siehe Mailadresse zu diesem Bericht).

Wer mehr lesen will über politische Justiz und gerichtete Ermittlungen, kann dies beim Beschwerdezentrum, auf den Seiten von Ulrich Brosa und auf „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ machen. Viel Spaß ...

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Ergänzungen

Braune Republik D

FrankAnne Beamtendumm 26.11.2008 - 16:54
habe gestern Forntal21 gesehen. Immer wenn man denkt, man hat schon alle möglichen Sauereien erlebt, dann überrascht die Braune Republik D mit einer neuen, einer noch unglaublicheren, einer die man nie für möglich hielt.

Wer die Sendung nicht gesehen hat, hat hier was zum nachlesen und kann sich auch das Video ansehen.

>  http://frankanne.de/index-knast07.html

Gruß aus Gelsenkirchen (unter einem Blau-weissen Himmel grüßt die leider Braune Republik Deutschland)

Ehrenschutz ist Täterschutz

Pater Rolf Hermann Lingen 28.11.2008 - 20:39
Schon sehr viele haben sehr viel über das "Phantomdelikt Beleidigung" geschrieben, namentlich Dr. Richard Albrecht, Bert Steffens usw. usf.
"Beleidigung" ist nicht justiziabel, weil sie nicht gesetzlich bestimmt ist, s. den Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" - nulla poena sine lege. Anders gesagt: "Beleidigungsprozesse" sind an sich immer Verbrechen.
Die "Justiz" ist eben deshalb stark, weil sie mit ungebrochener Brutalität gegen jeden vorgeht, der ihr nicht passt. Im "Beleidigungsparagraphen" § 185 StGB gibt es keine Definition, d.h. keine Eingrenzung; folglich ist die Anwendungsmöglichkeit grenzenlos.
Und im Umkehrschluss: Wenn die "Obrigkeit" einen Bürger als "Vollidiot", "Arschloch" etc. tituliert, muss der Bürger sich das gefallen lassen, denn da wird nichts ermittelt, eben weil es laut Justiz keinen Anhaltspunkt für eine Beleidigung gibt. Der Bürger muss allenfalls noch mit Gerichtskosten und mit einem Strafverfahren wegen Beleidigung, falscher Verdächtigung etc. rechnen, weil er sich nicht brav als "Arschloch" titulieren ließ.
Solange Einzelkämpfer in immer neuen Schauprozessen von der Justiz zerbrochen werden, ist mit einer baldigen Besserung der Lage nicht zu rechnen.

Aus bürgerrechtlicher Sicht

MA pol D. Pavlovic 30.11.2008 - 15:38
Eine kleine Ergänzung aus bürgerrechtlicher Sicht.

Eine Beschwerde über untätige Beamte darf keine Retourkutschen von eben dieser Seite bewirken. Diesem Mißstand sollte Abhilfe geschaffen werden.

Beamte und Politiker müssen stets mehr aushalten in Sachen "Beleidigung" als "Durchschnittsbürger". Trotzdem gebärden sich diese überempfindlich und ziehen solche Prozesse mit voller Härte durch. Deutschland steht mit dieser Praxis Europa- und weltweit mit an der Spitze. Die freie Meinungsäußerung wird damit zerstört.

Pavlovic

"Beleidigung" als "Phantomdeklikt

Tom 01.12.2008 - 10:22

Es gibt unterschiedliche Bürgerechtler und Justizkritiker: Jörg Bergstedt als mutigen Praktiker, Dr. Richard Albrecht als klugen Theoretiker. Im übrigen ist aus bürgerrechtlicher SIch "Beleidigung" § 185 StGB ein "Phantomdelikt" und was hier gegen den Amöneburger Justizkritiker ablief aus rechtskultureller Sicht nicht Anderes als "StaatsRache" (Richard Albrecht), mit solidarischem Gruß

Art. 20 Abs. 4 GG

Widerstand 17.02.2009 - 00:00
Hallo,

ich wollte kurz anmerken, daß die Richter und Staatsanwälte, die sich solche Schauprozesse leisten, nur beten können, daß der Rechtsstaat dies letztlich doch aufhebt, denn wenn der Rechtsstaat versagt, Grundrechte verletzt und keine andere Abhilfe möglich ist, dann ist jeder Deutsche über Art. 20 Abs. 4 GG zum Widerstand berechtigt und damit ist keine Spontandemo vor dem Gerichtsgebäude gemeint.

Natürlich wird der Staat diesen Widerstand als Selbstjustiz zu diskreditieren versuchen, aber es ist nicht ausgeschlossen, daß einer dieser Leidtragenden des Widerstandes nach einem Jahrzehnt oder länger die Reue packt und aussagt. Siehe  http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/spaetes-gestaendnis-eines-polizisten/

Dann zerfällt das Kartenhaus. Natürlich zahlen die Widerstandskämpfer, der jeder Deutsche sein kann, bis dahin einen hohen Preis. Wenn Beamte aber lernen, daß Betrug an der Verfassung Konsequenzen jenseits der bekannten Seilschaften nach sich zieht, ist das ein unschätzbarer Dienst am Vaterland.

mfg
ihr Art. 20 Abs. 4 GG

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