Abkommen zum US-Abzug aus dem Irak
Am 17. November 2008 haben die irakische und die US-Regierung ein Abkommen über den Abzug der US-Truppen aus dem Irak unterzeichnet. Das Abkommen sieht einen vollständigen Abzug aller US-Streitkräfte spätestens zum 31. 12. 2011 vor. Bevor dieses Abkommen am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, muss es noch die Parlamente im Irak und in den USA passieren.
Ich habe für Indymedia die wesentlichen Passagen dieses Abkommens aus einer inoffiziellen englischen Version von "Global Research" übersetzt.
Übersetzung ohne Gewähr. (Auslassungen und Zusammenfassungen von Originaltext stehen in runder Klammer).
Ich habe für Indymedia die wesentlichen Passagen dieses Abkommens aus einer inoffiziellen englischen Version von "Global Research" übersetzt.
Übersetzung ohne Gewähr. (Auslassungen und Zusammenfassungen von Originaltext stehen in runder Klammer).
Abkommen zwischen der Republik Irak und den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich des Abzugs der amerikanischen Streitkräfte aus dem Irak und bezüglich der Regulierung ihrer Aktivitäten in der Übergangszeit bis zum Abzug.
Vorwort
Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik Irak (...) haben Folgendes vereinbart:
Artikel 1
Geltungsbereich und ZielsetzungenDieses Abkommen definiert die grundlegenden Regeln und Erfordernisse für die zeitweilige Anwesenheit der US-amerikanischen Streitkräfte im Irak, ihre Tätigkeiten dort und ihren Abzug aus dem Irak.
Artikel 2
Begriffsdefinitionen(Definitionen betreffend das irakische Gebiet, die amerikanischen Streitkräfte, die Zivilpersonen, die für US-Army tätig sind, militärisches Gerät etc.)
Artikel 3
Die GesetzeDie US-Truppen und ihre Zivilpersonen sind verpflichtet, irakische Gesetze, Gewohnheiten, Traditionen und Gebräuche zu respektieren, wenn sie im Rahmen dieses Abkommens militärische Operationen durchführen. Sie werden sich aller Tätigkeiten enthalten, die nicht mit dem Geist dieses Abkommens vereinbar sind. (...)
Artikel 4
Der AuftragDie irakische Regierung ersucht für ihre Bemühungen bei der Erhaltung von Frieden und Stabilität im Irak um vorübergehende Unterstützung von Seiten der US-Streitkräfte, einschließlich einer Zusammenarbeit bei der Durchführung von Operationen gegen Al Kaida und andere terroristische und kriminelle Gruppen sowie den Überresten des vorherigen Regimes. Alle militärischen Operationen im Rahmen dieses Abkommens werden durchgeführt mit der Billigung der irakischen Regierung. (...) Es ist die Pflicht der US-Truppen, die Gesetze des Irak, seine Gebräuche und Traditionen sowie das geltende internationale Recht zu respektieren. (...)
Artikel 5
EigentumsrechteDem Irak gehören alle Gebäude und Installationen, die fest mit dem Boden verbunden sind, auch wenn sie von der US-Armee genutzt, errichtet oder verändert worden sind. Bei ihrem Abzug werden die USA alle diese Installationen und Flächen, die den US-Truppen zur Nutzung zugewiesen sind, an die irakische Regierung anhand der gemeinsamen Bestandslisten zurückgeben. (...)
Die USA tragen alle Kosten für Bau, Änderung und Erhalt von Installationen auf den ihnen zugewiesenen Flächen. Größere bauliche Veränderungen müssen von der irakischen Regierung genehmigt werden. Falls Installationen gemeinsam genutzt werden, teilen sich beide Seiten die Kosten entsprechend der Anteile ihrer jeweiligen Nutzung. (...)
(Alle diese Einrichtungen werden spätestens zum Zeitpunkt des endgültigen Abzugs an den Irak zurückgegeben.)
Die USA und ihre Kontraktgesellschaften behalten das Eigentum an allen Ausrüstungsgegenständen, transportablen Installationen und anderem beweglichem Eigentum, das sie in den Irak gebracht haben oder dort im Rahmen dieses Abkommens legal erworben haben.
Artikel 6
Verwendung von Installationen und vereinbarte Flächen(...) Der Irak erlaubt den US-Streitkräften im Einklang mit diesem Abkommen innerhalb der vereinbarten Installationen und Flächen alle Rechte und Gewalten, die nötig sind, um diese zu errichten, zu nutzen und zu sichern. (...) Die US-Streitkräfte überwachen die Eingänge zu den Installationen und zu den Flächen, deren Nutzung vereinbart ist. (...)
Artikel 7
Installation und Lagerung von militärischer AusrüstungDie US-Streitkräfte können innerhalb der zu ihrer Nutzung vereinbarten Installtionen und Flächen militärisches Gerät, Ausrüstung und Material lagern, das sie im Rahmen dieses Abkommens benötigen (...) mit der Ausnahme, dass dabei keinerlei direkte oder indirekte Verbindungen bestehen zu Massenvernichtungswaffen (chemische, atomare, radiologische und biologische Waffen - einschließlich der Abfällen solcher Waffen). Die USA garantieren, dass keine Explosionsstoffe und Munition in Installationen gelagert werden, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden. Die USA übergeben der irakischen Regierung alle notwendigen Informationen über Menge und Art des gelagerten militärischen Materials.
Artikel 8
UmweltschutzBeide Seiten erfüllen dieses Abkommen in einer Weise, die natürliche Umwelt und die menschliche Gesundheit und Sicherheit schützt. (...)
Artikel 9
Bewegungen von Fahrzeugen, Schiffen und FlugzeugenUnter voller Berücksichtigung der Sicherheitsregeln zu Land und zu Wasser können Fahrzeuge und Schiffe die den US-Streitkräften gehören bzw. unter ihrer direkter Verwaltung stehen, in den irakischen Raum im Rahmen dieses Abkommens kommen, sich dort bewegen oder ihn verlassen. (...) (Entsprechendes gilt für den Luftraum). (...) Die Luftüberwachung für den irakischen Luftraum wird unmittelbar mit Inkrafttreten dieses Abkommens an die irakischen Behörden übergeben. (...)
Die US-Streitkräfte haben alle Dienstleistungen zu bezahlen, die sie anfordern und erhalten. (...)
Artikel 10
Verfahren für KontraktunternehmenDie US-Streitkräfte haben das Recht, sich Subunternehmen und Dienstleister zu wählen und mit ihnen Verträge gemäß dem amerikanischen Recht zu schließen (...) Sie sollen in Vertragsverhältnissen mit irakischen Lieferanten und Dienstleistern die irakischen Gesetze respektieren. Sie müssen die irakische Regierung über Inhalt und Wert dieser Verträge informieren.
Artikel 11
Dienstleistungen und KommunikationDie US-Streitkräfte können ihre Installationen und zur Verfügung gestellten Flächen mit Wasser und Strom etc. versorgen in Zusammenarbeit mit der irakischen Regierung (...)
Die irakische Regierung ist Eigentümer aller Frequenzen. (...) Die US-Streitkräfte müssen die ihnen zugeteilten Frequenzen spätestens am letzten Tag, den dieses Abkommen vorsieht, zurückgeben. (...)
Die US-Streitkräfte nutzen die zugeteilten Frequenzen kostenlos (...).
Artikel 12
Rechtsprechung(...) Der Irak hat das Vorrecht bei der Rechtsprechung über Mitglieder der US-Streitkräfte und ihre zivilen Mitarbeiter bezüglich aller vorsätzlichen, schweren Verbrechen (...), wenn diese außerhalb der amerikanischen Installationen und Flächen und außerhalb des Dienstes begangen wurden.
Der Irak hat das Vorrecht bei der Rechtsprechung über private Dienstleister, die unter Vertrag mit den Vereinigten Staaten und ihren Beschäftigten stehen.
Die USA haben das Vorrecht der Rechtsprechung über Mitglieder der US-Streitkräfte und ihre zivile Mitarbeiter in Fällen, die innerhalb ihrer Installationen und zugewiesenen Flächen geschehen oder die außerhalb dieser Flächen geschehen, aber innerhalb eines dienstlichen Auftrags (...)
(Es folgen genaue Regeln im Falle von Verhaftungen, Anklageerhebungen etc.)
Beide Seiten werden die Bestimmungen dieses Artikels alle sechs Monate überdenken und eventuell ändern im Lichte der Sicherheitslage im Irak, des militärischen Engagements der US-Streitkräfte und dem Erstarken und der Entwicklung des irakischen Rechtssystems sowie der Änderungen in amerikanischen oder irakischen Gesetzen.
Artikel 13
Tragen von Waffen und UniformenMitglieder der US-Streitkräfte und deren zivile Mitarbeiter haben das Recht, Waffen der US-Armee während ihrer Anwesenheit im Irak zu besitzen und zu tragen im Rahmen der Aufgaben, die ihnen übertragen sind, und der Befehle und Aufgaben, die ihnen gegeben wurden, soweit dies nötig ist. Die Mitglieder der US-Armee müssen während ihres Dienstes im Irak die offiziellen Uniformen tragen.
Artikel 14
Einreise und Verlassen des LandesIm Rahmen dieses Abkommens können Mitglieder der US-Streitkräfte und ihre zivilen Mitarbeiter in den Irak auf den üblichen Wegen einreisen und ihn wieder verlassen. Sie benötigen dafür nur einen amerikanischen Identitätsnachweis und den Reisebefehl der Vereinigten Staaten. (...)
(Die irakischen Behörden erhalten eine Namensliste der in den Irak einreisenden Militärangehörigen). (...)
Artikel 15
Import und ExportInnerhalb der Zwecksetzung dieses Abkommens können US-Streitkräfte und ihre Kontraktoren Materialien in den Irak importieren oder exportieren, falls sie es im Irak erworben haben. (...) Solche Materialien werden von den irakischen Behörden nicht durchsucht, aufgelistet, behindert oder mit Gebühren belegt (...) Entsprechend vorliegender Sicherheitsinformationen haben die irakischen Behörden das Recht, in Anwesenheit von US-Personal Container öffnen zu lassen, um den Inhalt zu überprüfen. (...) Mitglieder der US-Streitkräfte und ihre zivilen Mitarbeiter können in vertretbaren Mengen Materialien und Lebensmittel für ihren Privatgebrauch ohne Beschränkungen und gebührenfrei importieren, transportieren, nutzen und exportieren. (..) Die US-Behörden müssen sicherstellen, dass keine wertvollen Kulturgüter oder historischen Güter des Irak außer Landes gebracht werden. (...) Es dürfen keinerlei Materialien für kommerzielle Zwecke importiert werden.
Artikel 16
Steuern(...) Mitglieder der US-Streitkräfte und ihre zivilen Mitarbeiter zahlen keinerlei Steuern oder Gebühren, die innerhalb der irakischen Territoriums erhoben werden, außer für von ihnen angeforderte und für sie geleistete Dienstleistungen.
Artikel 17
Fahrerlaubnisse etc.(Für Mitglieder der US-Streitkräfte gelten die Fahrerlaubnisse der US-Behörden)
Artikel 18
Militärische und behördliche FahrzeugeAlle offiziellen Fahrzeuge tragen irakische Nummernschilder (...) Die US-Behörden zahlen an die irakischen Behörden die Erstellungskosten der Nummernschilder. (...)
US-Militärfahrzeuge, die ausschließlich von den US-Streitkräften genutzt werden, sind von der Registrierung und der Nummernschildpflicht befreit. Statt dessen tragen sie deutlich sichtbare Zahlen.
Artikel 19
DienstleistungsbetriebDie US-Streitkräfte und ihre Kontraktoren können innerhalb ihrer Installationen und zugewiesenen Flächen Tätigkeiten und Betriebe errichten und unterhalten, die unterstützende Dienstleistungen für die Mitglieder der US-Streitkräfte und ihre zivilen Mitarbeiter liefern. Zu solchen Dienstleistungen gehören Feldpost, Bankgeschäfte, Lebensmittelläden, Gesundheitsversorgung und ähnliches, sowie Unterhaltungen, drahtlose und Kabelkommunikation und Rundfunksendungen. (...)
Unterhaltung, Medien und Rundfunksendungen, die außerhalb der US-Installationen und der zugewiesenen Flächen betrieben werden, fallen unter irakisches Gesetz.
Zugang zu solchen Freizeitangeboten ist beschränkt auf Mitglieder der US-Streitkräfte, ihre zivilen Mitarbeiter und Kontraktoren und weitere Personen, soweit beide Seiten es erlauben.
Die US-Behörden stellen sicher, dass der Missbrauch, Weiterverkauf und Weitergabe von US-Freizeitangeboten an andere Personenkreise unterbunden wird. Die US-Streitkräfte beschränken ihre Radio- und Fernsehübertragungen auf die besonders dafür eingerichteten Empfängergeräte.
Postsendungen, die über die Feldpost versandt werden, müssen von den US-Behörden authorisiert sein. Solche Sendungen werden von den irakischen Behörden nicht durchsucht, geöffnet oder beschlagnahmt mit Ausnahme von nicht offiziellen Sendungen, die elektronisch überwacht werden. (...)
Artikel 20
Inländische und ausländische WährungenDie US-Streitkräfte können die US-Währung und US-Wertpapiere in beliebiger Höhe im Rahmen dieses Abkommens benutzen. Die Verwendung der irakischen Währung und die Nutzung irakischer Banken geschieht im Einklang mit den irakischen Gesetzen. Die US-Streitkräfte und ihre zivilen Mitarbeiter und Kontraktoren dürfen keine irakische Währung außer Landes bringen.
Artikel 21
SchadensersatzansprücheAusgenommen die Ansprüche, die vertraglich geregelt sind, verzichten beide Seiten auf alle Schadensersatzansprüche für irgendwelche Schäden, Verluste und Beschädigungen von Eigentum durch die bewaffneten Kräfte oder zivilen Mitarbeiter beider Seiten. Sie verzichten auf alle Ansprüche wegen Verletzungen oder Todesfälle von Militär- und Zivilpersonen, die als Folge ihres offiziellen Dienstes im Irak entstehen.
Die US-Behörden müssen eine faire und vertretbare Kompensation leisten, um Ansprüche von Dritten zu befriedigen, die aus Nachlässigkeiten und strafbaren Handlungen ihres Personals innerhalb oder außerhalb des Dienstes resultieren. Ansprüche gegen US-Angehörige, die aus Taten außerhalb des Dienstes resultieren, müssen die US-Behörden schnellstmöglich im Einklang mit den Regeln und Gesetzen der USA regeln. (...)
Artikel 22
InhaftierungDie US-Streitkräfte dürfen keine Person festnehmen oder inhaftieren (abgesehen von Mitgliedern ihrer Streitkräfte und deren zivile Mitarbeiter) außer auf Grund einer irakischen Entscheidung, die gemäß dem irakischen Gesetz erlassen wurde. Falls US-Streitkräfte eine Person aufgrund einer irakischen Entscheidung und im Einklang mit dem irakischen Gesetz festnehmen, so müssen sie diese innerhalb von 24 Stunden nach Festnahme den irakischen Sonderbehörden übergeben. (...)
Die US-Streitkräfte dürfen keine Durchsuchungen von Häusern und Grundstücken durchführen, außer im Auftrag der irakischen Justizbehörden (...). Ausgenommen sind aktive Kampfhandlungen im Rahmen des Artikel 4.
Artikel 23
DurchführungsorganeFür die Umsetzung dieses Abkommens und zur Klärung aller Streitfälle bei der Interpretation und Durchführung dieses Abkommens sind folgende Kommissionen verantwortlich: (Es folgt eine Aufzählung von Ausschüssen, ihre jeweilige Zusammensetzung und ihre Kompetenzen.)
Artikel 24
Abzug der US-Streitkräfte aus dem Irak(...) Beide Parteien vereinbaren Folgendes:Alle US-Streitkräfte müssen von allen irakischen Territorien, dem irakischen Luftraum und den irakischen Gewässern nicht später als bis zum 31. Dezember 2011 abgezogen sein.
Alle US-Streitkräfte müssen von irakischen Städten, Dörfen und Wohnsiedlungen spätestens (...) zum 30. Juni 2009 abgezogen sein.
Der Abzug der US-Streitkräfte aus den Installationen und zugewiesenen Flächen außerhalb von Städten, Dörfern und Wohnsiedlungen geschieht zu einem Zeitpunkt der von beiden Seiten noch festgelegt wird, jedenfalls aber vor dem 31. Dezember 2011.
Die Vereinigten Staaten akzeptieren das souveräne Recht der irakischen Regierung, den Abzug der US-Streitkräfte aus dem Irak zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu verlangen. Die irakische Regierung gesteht den Vereinigten Staaten das souveräne Recht zu, jederzeit ihre Streitkräfte aus dem Irak abzuziehen.
Für die Zeit des Abzugs vereinbaren beide Seiten die Modalitäten und Einzelheiten zur Verringerung der US-Streitkräfte sowie die Örtlichkeiten, an welchen Plätzen diese Streitkräfte gesammelt werden.
Artikel 25
Beseitigung des entsprechenden UNO-Beschlusses(...) Das UNO-Mandat, wie es festgelegt wurde in der Sicherheitsresolution 1790 (2007) wird am 31. Dezember 2008 auslaufen. (...)
In Erwägung der großen und positiven Veränderungen im Irak und in Anbetracht der Tatsache, dass sich der heutige Irak grundlegend von der Situation unterscheidet, die zu der Resolution 661 (1990) des Sicherheitsrates der UN führte, und in Anbetracht der Tatsache, dass die irakische Regierung keine Gefahr mehr für Frieden und Sicherheit in der Welt darstellt, betonen beide Seiten:
(...) der Irak wird seine legitime internationale Position wieder einnehmen, die er vor der Annahme von Resolution 661 (1990) einnahm. (...)
Artikel 26
Irakische EigentumsrechteUm den Irak zu befähigen, seine Volkswirtschaft zu entwickeln, seine Infrastruktur wieder herzustellen und die irakische Bevölkerung mit allen notwendigen Dienstleistungen zu versorgen, und um die irakischen Ressourcen wie Öl, Gas und andere zu erhalten, und um seine finanziellen und wirtschaftlichen Eigentumsrechte im Ausland zu bewahren, werden die USA dem Irak ihre volle Unterstützung gewähren:
Sie werden den Irak unterstützen bei der Streichung seiner Auslandsschulden, die von dem früheren Regime herstammen. Sie werden den Irak unterstützen um eine endgültige und umfassende Lösung für Forderungen erreichen, die der heutige Irak vom früheren Regime geerbt hat, und die noch einer Lösung harren. (Auflösung des von der UNO verwalteten "irakischen Entwicklungsfonds" laut der Resolutionen des Sicherheitsrates 1483 (2003) und 1546 (2003).
Artikel 27
Sicherheits- und AbschreckungspolitikUm die Sicherheit und Stabilität im Irak zu unterstützen und um zu Frieden und Stabilität in der Welt beizutragen, tun beide Seiten ihr Bestes, um die politischen und militärischen Möglichkeiten der Republik Irak zu stärken und um den Irak zu befähigen, die Gefahren abzuwehren, die seine Souveränität und staatliche Unabhängigkeit sowie seine territoriale Unversehrtheit und seine demokratisch-föderale Verfassung bedrohen, vereinbaren beide Seiten Folgendes:
(bilaterale Konsultationen wie einer drohenden Gefahr begegnet werden kann, künftige enge Kooperation in militärischen und politischen Fragen, Versorgung der irakischen Streitkräfte mit Waffen und Gerät etc, )
Es ist keiner fremden Regierung gestattet, irakisches Gebiet oder seinen Wasser- oder Luftraum als Durchgang oder als Basis für einen Angriff auf andere Länder zu benutzen.
Artikel 28
Die Grüne ZoneMit Inkraftreten dieses Abkommens übernimmt die irakische Regierung die volle Verantwortung für die Grüne Zone. (...)
Artikel 29
Durchführungsbestimmungen(...)Artikel 30
Geltungsdauer dieses AbkommensDieses Abkommen gilt für drei Jahre, wenn es nicht vorzeitig von einer Partei im Einklang mit Artikel 3 dieses Abkommens gekündigt wird.
Jede Änderung bedarf der schriftlichen Form und der Einwilligung beider Seiten im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Organe.
Das Abkommen kann mit Jahresfrist von jeder Seite schriftlich gekündigt werden.
Das Abkommen tritt in Kraft ab dem 1. Januar 2009 und wenn es die verfassungsmäßigen Prozeduren in beiden Ländern durchlaufen hat.
Unterzeichnet am 17. November 2008 in doppelter Ausführung. Es gilt gleichermaßen der englische und der arabische Text.
Anmerkung und politische Einschätzungen:
Der "Economist", der immer ein vehementer Befürworter des US-Einmarsches in den Irak und der US-Besetzung des Irak war, kommentiert das Abkommen mit den Worten: "Und jetzt schmeißen die Iraker die Amerikaner raus".
Ich denke, dieses Abkommen verwandelt ab dem 1. Januar 2009 die fremden Machthaber im Irak zu einem zeitweilig geduldeten Fremdkörper. Bemerkenswert ist vor allem, dass irakische Gerichte die Jurisdiktion über alle US-Bürger ausüben werden, die außerhalb der den USA zugewiesenen Flächen und außer Dienst sind. Bemerkenswert ist weiter, dass in spätestens drei Jahren alle US-Soldaten bis auf den letzten Mann abgezogen werden sollen und weder Stationierungen zurückbleiben, noch irakischer Boden für künftige Kriegshandlungen gegen andere Staaten genutzt werden kann.
Das irakische Parlament soll frühestens am 24. November über dieses Abkommen abstimmen. Shiitische Anhänger von Muhtada al-Sadre lehnen das Abkommen ab und verlangen einen sofortigen Abzug aller fremden Truppen.
Der shiitische Ayatollah Ali al-Sistani hat sich noch nicht ausdrücklich zu dem Abkommen geäußert, will aber offenbar dem Abkommen keine Steine in den Weg legen.
Einige sunnitische Gruppierungen verlangen eine Volksabstimmung über dieses Abkommen. Sie verlangen auch eine sofortige Freilassung aller (meist sunnitischer) Gefangenen unter US-Bewachung. Für diese Gefangenen sieht das Abkommen nur vor, dass sie umgehend den irakischen Behörden übergeben werden.
Wal Buchenberg für Indymedia, 23.11.2008
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Mainstream-Reaktionen
Bisher hatten die Mainstream-Medien das Abkommen ziemlich totgeschwiegen. Der Spiegel berichtet jetzt erstmals mit einer Seite. Er bezeichnet das Abkommen nicht als "Bushs Niederlage", sondern als "Malikis Triumph". (Maliki heißt der irakische Premier.) Es wird ein irakischer Verfassungsrechtler zitiert, der offenbar an dem Vertragswerk mitgearbeitet hat: "Im Vergleich zu den Verträgen, welche die USA einst mit Deutschland, Japan und Südkorea unterzeichneten, haben wir ein sehr gutes Abkommen."
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Allows US troops to stay in Iraq until 2011.
Unofficial Translation from the Arabic Text - also no problems mit dem arabischen ? ...
das gleiche in Schwarz-Grün oder Oliv! ..... Nicht so lang her das die German-Wehrmacht ... z. Bsp. mit dem baron von ... Ritter sowieso von bülberg oder wie diese 'wiederstandskämpfer' von brüling glaube ich ... oder ... Baron von weitershausen ? w.w.ich ... kann man/frau nachlesen ..... hört ja heute auch nicht mehr auf (Krieg)....
Machtpolitische Erosion des Grundgesetzes: Bundesinnenminister Schäuble, eigentlich zuständig für den Verfassungsschutz, erweist sich immer mehr als Gefährder des Grundgesetzes .... Bundesinnenminister Schäuble scheint mit seinem Vorschlag, die Entscheidungen im Bundesrat nach der einfachen Mehrheit auszurichten, den Bogen überzogen zu haben. Nachdem das BKA-Gesetz an den Landesregierungen scheitern dürfte, die aus einer Koalition der CDU oder SPD mit einer kleineren Partei bestehen, wollte Schäuble, ganz in üblicher Manier, einmal schnell das Grundgesetz ändern, um das von ihm als notwendig Erwachtete durchzusetzen. ......... Florian Rötzer 22.11.2008
Hinweis: In der öffentlichen Liste der Unterzeichner erscheinen zum Teil nur selbst gewählte Aliasse. Wir halten diese Maßnahme bei einer Aktion, die sich u.a. dem Thema Datenschutz verschrieben hat, für folgerichtig.
Selbstverständlich haben aber alle Unterzeichner die Pflichtangaben für Petitionen machen müssen. Echtnamen und Anschrift aller Unterzeichner sind in der Datenbank hinterlegt.
Dr. Wolfgang Schäuble ist für einen Rechtsstaat nicht tragbar.
Liebe Besucher,
auf dieser Seite können Sie für den Rücktritt Dr. Wolfgang Schäubles votieren.
Herr Dr. Schäuble ist Innenminister der Bundesrepublik Deutschland. Ihm obliegt die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und Sorge zu tragen, dass den Bürgern die darin definierten Freiheitsrechte auch in der Zukunft garantiert werden können.
Herr Dr. Schäuble stellt aus Angst vor islamistisch motivierten terroristischen Anschlägen das gesamte Volk unter Generalverdacht und sucht mit dieser Rechtfertigung ein Grundrecht nach dem anderen auszuhebeln.
Herr Schäuble empfindet das Grundgesetz als störend.
Ein Innenminister, der das Grundgesetz als Gefängnis bezeichnet, weil es ihn in der Ausspionierung des Volkes einengt, hat den Sinn seines Berufes nicht verstanden.
Ein Innenminister, dessen Gesetzesentwürfe vom Verfassungsgericht aufgrund mangelnder Verfassungskonformität abgelehnt werden, darf nicht argumentieren, dass das Gesetz trotzdem, nur anders formuliert, 'durchgebracht' würde.
Herr Schäuble erfährt Kritik aus allen Lagern der Republik:
Aus den eigenen parteipolitischen Reihen, aus denen des Koalitionspartners, aus der Opposition. Vom Bund angestellte Datenschützer versuchen verzweifelt Herrn Schäuble zu bremsen. Sogar aus den Reihen der Judikative und der Exekutive wird Kritik laut, obgleich die Gesetzesvorstöße des Herrn Schäuble dieser Gruppe die Arbeit teilweise sehr erleichtern würde.
Herr Schäuble wird von rechts wie von links und aus der Mitte kritisiert. Von bürgerlichen Kräften, von revolutionären Kräften. Von bloggern, von Internetsurfern, von Leuten, die das Internet gar nicht kennen. Von Alten, von Jungen, von denen dazwischen.
Die Arbeit Herrn Schäubles wird in den Medien hochkritisch begleitet, wie es bei kaum einem anderen deutschen Politiker der jüngeren Geschichte geschehen ist.
Doch...
Herr Schäuble ist vollkommen kritik- und beratungsresistent.
Ob Abschaffung des Völkerrechts im Frieden, Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, faktische Aufhebung des Fernmelde- und Brief- sowie des Bankgeheimnisses, Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung, Kommunikationssperren für Verdächtige, Beweislastumkehr, maximale Überwachung durch biometrische und konventionelle Kameras, Erfassung der Fingerabdrücke eines jeden Bürgers, Ermittlungen ohne Anfangsverdacht, RFID-Chips in Reisepässen, Anti-Terror-Dateien, Ausweitung des Kombattanten-Status, Tötung ohne Notfall- oder Notwehrsituation, Einsatz der Bundeswehr im Innern, präventive Inhaftierung, Verbot von IT-Sicherheitswerkzeugen und Zertifizierung von Sicherheitsdienstleistern oder oder oder - die Bürger bekommen zurecht Angst vor seinen Vorstellungen einer freien Gesellschaft.
Eine repräsentative, vom Forsa-Institut durchgeführte Umfrage ergab vor Kurzem, dass 54% der Deutschen fürchten, Herr Dr. Schäuble würde einen Überwachungsstaat errichten. Die arrogante Missachtung solch erschreckender Umfrageergebnisse bescheinigt ihm eine zutiefst undemokratische Berufsauffassung.
Die hier gesammelten Unterschriften werden dem Petitionsausschuss des Bundestages in einigen Wochen mitsamt der hier formulierten Forderungen zur Verfügung gestellt.
Wir hoffen, dass es viele werden.
Ihre Deutsche Gesellschaft zur Rettung schiffbrüchiger Grundgesetze
mfg
Joe Blaeter
Nachdenk-txt....
Ein guter Beitrag, der sehr zum Nachdenken anregt:
Herzlichen Dank für Deinen Beitrag!
In einem Buch habe ich mal gelesen, dass vor vielen Jahrtausenden ägyptische Priester ein Problem auf besondere Weise lösen wollten: Ihr Problem war das göttliche Schweigen. Egal was sie taten, Gott schwieg. Da schmiedeten Sie den Plan die Menschheit zu animieren selber die paradiesische Schöpfung zu zerstören, damit kurz bevor alles zu Grunde geht, Gott eingreift und man ihm so endlich begegnen kann.
Passend zu diesen Gedanken sind Aussagen wie: es kann keinen Gott geben der all diese Ungerechtigkeiten zulässt...
Mittlerweile ist es fast geschafft, die Lebensgrundlage, die Überlebensfähigkeit des Planeten ist fast zerstört - doch Gott meldet sich nicht... Er wird es auch nicht tun denn dann wäre sein liebstes Kind, die Menschheit für immer versklavt weil sie dauernd warten würden auf Hilfe von oben anstatt das eigene Schicksal selber in die Hand zu nehmen (= Eigenverantwortung).
Alle Lebenszerstörer folgen demnach (noch) dem alten, nicht funktionierenden Plan der ägyptischen Priester. Die Ursache ihrer Handlungen ist Sehnsucht nach Gott. So weit so gut, nur sind sie in die Irre geführt worden auf einen Weg der nicht funktioniert.
Angeblich haben hochrangige Führungspersönlichkeiten dieses Dilemma auch schon erkannt, aber die politische "Mittelschicht" noch nicht.
Der Ausweg geht weg von Geld, Gier, Macht, Technik und hin zu Lebewesen, Pflanzen und Tieren. Die wahre Fähigkeit und Aufgabe der Menschheit ist es den paradiesischen Garten zu pflegen.
Wenn diese Zusammenhänge stimmen, dann ist es völlig falsch Lebenszerstörern Vorwürfe zu machen, denn sie folgen einem Plan der Sehnsucht nach Gott. Viel besser und wirkungsvoller ist es Ihnen darzulegen wie schön es ist einen Garten anzulegen, Kräuter zu geniessen, Bienen fliegen zu lassen ... und auf diese Weise sich der göttlichen Schöpfung anzunähern.
mfg
-jw (Terrorismus-Experte)
22:52
Kein Fake: Joachim Wagner ,Terrorismusexperte
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Joachim Wagner – Wikipedia
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Joachim Wagner (Orgelbauer) – Wikipedia
Der Ort, wo Joachim Wagner das Orgelbauhandwerk erlernte, ist unbekannt. Möglicherweise war das bei dem Schnitger-Schüler Matthäus Hartmann († um 1745) oder ...
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Prof. Dr. Hans Joachim Wagner im Verlag Dohr
Hans-Joachim Wagner: Fremde Welten. Mit diesem Buch erfährt der Opernverismo erstmals eine umfassende Gesamtdarstellung. Die Rahmenbedingungen für seine ...
www.dohr.de/autor/wagner.htm
etc.......... auch ein guter Beitrag .... DANKE!
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