Niedersächsisches Versammlungsgesetz geplant
Nachdem Bayern als erstes Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, nach Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 ein eigenes Versammlungsgesetz zu verabschieden, will jetzt auch die niedersächsische CDU-FDP-Landesregierung ein neues Versammlungsgesetz vom Knie zu brechen. Die ersten ReferentInnen-Entwürfe werden bereits intern diskutiert und ähneln in Aufbau und Inhalt relativ stark dem Bayrischen Versammlungsgesetz. Innenminister Schünemann kündigte an, im Januar 2009 einen entsprechenden Gesetzesentwurf im niedersächsischen Landtag zu präsentieren.
Die bisher diskutierten Entwürfe basieren grundlegend auf dem Bayrischen Versammlungsgesetz, dass am 1.Oktober 2008 in Kraft getreten ist, und gegen das derzeit eine Verfassungsklage läuft (Verweis). Obwohl sich der Gesetzesentwurf noch in einer relativ jungen Fassung befindet, zeichnen sich deutliche Tendenzen und Bestrebungen ab. Nach dem Vorbild Bayerns sollen Demonstrationen zukünftig dem Wohlwollen von Polizei und Ordnungsämtern sowie umfassender Dauerüberwachung unterliegen. Zusätzliche bürokratische Hürden und voraussichtlich hohe Strafen führen zu weiteren Aushöhlungen des Versammlungsrechts. Das immer repressivere Vorgehen der Polizei gegen Demonstrationen verschiedenster Couleur soll durch dieses Gesetz nicht nur juristisch legitimiert, sondern sogar verschärft werden.
Ähnlich wie im Bayrischen Gesetz und auch im Entwurf für das Baden-Württembergische Versammlungsgesetz bedeutet ein Inkrafttreten eines solchen Gesetzes einen breiten Angriff auf alle gesellschaftlichen Kräfte, die dieser Entwicklung tatsächlich oder potentiell entgegenstehen; von der antifaschistischen Bewegung bis zu den Gewerkschaften.
Neben einem Uniformierungsverbot beinhaltet der Gesetzesentwurf auch ein allgemeines Militanzverbot, das verhindern soll, dass Demonstrationen eine „einschüchternde Wirkung“ und den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln. In der Begründung hierzu greift der Gesetzesentwurf auf den Extremismusbegriff zurück, der jenseits aller inhaltlichen Kriterien linke Gesellschaftskritik und antifaschistischen Widerstand mit dem Denken und Handeln von Nazis gleichsetzt. In der Praxis hätte dies dann zur Folge, dass statt belegbarer Fakten ein vages Gefühl Dritter ausreichen würde, damit ein Einsatzleiter der Polizei eine nicht genehme Demonstration auch gewaltsam auflösen lassen kann. Streikkundgebungen vor einem Betrieb oder Proteste gegen Nazi-Läden könnten als störend empfunden und damit verboten werden.
Demo-Ordner soll die Polizei schon im Voraus namentlich überprüfen, durchleuchten und relativ beliebig abgelehnt werden können, während der Leiter einer Demonstration zu einem Helfershelfer der Polizei gemacht werden soll.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Polizei Demonstrationen und somit alle Teilnehmer jederzeit und ohne konkreten Anlass auf Video aufzeichnen darf, bei Versammlungen unter freiem Himmel soll dies sogar „versteckt“ geschehen dürfen. Die Übersichtsaufzeichnungen können sogar zu „Fort- und Ausbildungszwecken“ beliebig lange aufbewahrt werden.
Statt der bisherigen drei Personen, sollen nun schon zwei Personen die sich zur Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung treffen, ausreichen, um als Versammlung zu gelten. Damit würden schon 2 Personen, die Flyer verteilen oder sich in der Innenstadt über ein politisches Thema unterhalten unter dieses restriktive Gesetz fallen. Eine Versammlungen unter freiem Himmel muss mind. 72 Std. statt bisher 48 Std. vor Bekanntgabe der Versammlung von der zuständigen Behörde genehmigt werden, außerdem ist eine öffentliche Einladung auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen erforderlich.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die gleichen Beschneidungen, wie sie das Bayrische Versammlungsgesetz vorsieht.
Über die genauen Straf- und Bußgelder bzw. Freiheitsstrafen, die bei Nichtbefolgen der Vorschriften geltend gemacht werden können, liegen uns derzeit noch keine konkreten Angaben vor.
Beim neuen Versammlungsgesetz handelt es sich somit um ein Gummigesetz, das Polizei und Ordnungsämter Veranstaltungen überwachen und verbieten lässt, ohne dass sie dafür konkrete Gründe benötigen. Die Praxis besteht häufig darin, emanzipatorischen Protest – bislang oft widerrechtlich – mit schikanösen Auflagen zu behindern, abzufilmen und anzugreifen. Praktisch unüberwindbare formaljuristische Hürden sollen dazu führen, dass sich Demonstrationen grundsätzlich in einer Grauzone bewegen, so dass die Polizei immer einen Anlass für eine Kriminalisierung finden kann.
Die gesellschaftliche Debatte um das neue niedersächsische Versammlungsgesetz hält sich bisher eher in Grenzen, was unter anderem auch daran liegen könnte, dass es dazu bisher wenige konkrete Informationen gab. Umso wichtiger ist es jetzt, darüber zu informieren, sich zu vernetzen und Widerstand zu organisieren.
Gegen das neue niedersächsische Versammlungsgesetz!
Gegen Überwachungswahn und Polizeistaat!
Für unkontrollierte Versammlungen!
Solidarität ist eine Waffe!
Ähnlich wie im Bayrischen Gesetz und auch im Entwurf für das Baden-Württembergische Versammlungsgesetz bedeutet ein Inkrafttreten eines solchen Gesetzes einen breiten Angriff auf alle gesellschaftlichen Kräfte, die dieser Entwicklung tatsächlich oder potentiell entgegenstehen; von der antifaschistischen Bewegung bis zu den Gewerkschaften.
Neben einem Uniformierungsverbot beinhaltet der Gesetzesentwurf auch ein allgemeines Militanzverbot, das verhindern soll, dass Demonstrationen eine „einschüchternde Wirkung“ und den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln. In der Begründung hierzu greift der Gesetzesentwurf auf den Extremismusbegriff zurück, der jenseits aller inhaltlichen Kriterien linke Gesellschaftskritik und antifaschistischen Widerstand mit dem Denken und Handeln von Nazis gleichsetzt. In der Praxis hätte dies dann zur Folge, dass statt belegbarer Fakten ein vages Gefühl Dritter ausreichen würde, damit ein Einsatzleiter der Polizei eine nicht genehme Demonstration auch gewaltsam auflösen lassen kann. Streikkundgebungen vor einem Betrieb oder Proteste gegen Nazi-Läden könnten als störend empfunden und damit verboten werden.
Demo-Ordner soll die Polizei schon im Voraus namentlich überprüfen, durchleuchten und relativ beliebig abgelehnt werden können, während der Leiter einer Demonstration zu einem Helfershelfer der Polizei gemacht werden soll.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Polizei Demonstrationen und somit alle Teilnehmer jederzeit und ohne konkreten Anlass auf Video aufzeichnen darf, bei Versammlungen unter freiem Himmel soll dies sogar „versteckt“ geschehen dürfen. Die Übersichtsaufzeichnungen können sogar zu „Fort- und Ausbildungszwecken“ beliebig lange aufbewahrt werden.
Statt der bisherigen drei Personen, sollen nun schon zwei Personen die sich zur Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung treffen, ausreichen, um als Versammlung zu gelten. Damit würden schon 2 Personen, die Flyer verteilen oder sich in der Innenstadt über ein politisches Thema unterhalten unter dieses restriktive Gesetz fallen. Eine Versammlungen unter freiem Himmel muss mind. 72 Std. statt bisher 48 Std. vor Bekanntgabe der Versammlung von der zuständigen Behörde genehmigt werden, außerdem ist eine öffentliche Einladung auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen erforderlich.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die gleichen Beschneidungen, wie sie das Bayrische Versammlungsgesetz vorsieht.
Über die genauen Straf- und Bußgelder bzw. Freiheitsstrafen, die bei Nichtbefolgen der Vorschriften geltend gemacht werden können, liegen uns derzeit noch keine konkreten Angaben vor.
Beim neuen Versammlungsgesetz handelt es sich somit um ein Gummigesetz, das Polizei und Ordnungsämter Veranstaltungen überwachen und verbieten lässt, ohne dass sie dafür konkrete Gründe benötigen. Die Praxis besteht häufig darin, emanzipatorischen Protest – bislang oft widerrechtlich – mit schikanösen Auflagen zu behindern, abzufilmen und anzugreifen. Praktisch unüberwindbare formaljuristische Hürden sollen dazu führen, dass sich Demonstrationen grundsätzlich in einer Grauzone bewegen, so dass die Polizei immer einen Anlass für eine Kriminalisierung finden kann.
Die gesellschaftliche Debatte um das neue niedersächsische Versammlungsgesetz hält sich bisher eher in Grenzen, was unter anderem auch daran liegen könnte, dass es dazu bisher wenige konkrete Informationen gab. Umso wichtiger ist es jetzt, darüber zu informieren, sich zu vernetzen und Widerstand zu organisieren.
Gegen das neue niedersächsische Versammlungsgesetz!
Gegen Überwachungswahn und Polizeistaat!
Für unkontrollierte Versammlungen!
Solidarität ist eine Waffe!
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Ergänzungen
Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, ...
Anmeldung ungleich Genehmigung
Ausnahmen bilden die beispiellosen Grundrechteinschränkungen insbesondere bei Castortransporten, wo eine Allgemeinverfügung für ein bestimmtes Gebiet in einer bestimmten Zeit Versammlungen grundsätzlich untersagt - da können dann Ausnahmen genehmigt werden (passiert aber sehr selten). Spontanversammlungen, die sich gewissermaßen über solch Allgemeinverfügungen hinwegsetzen, gelten trotzdem solange als (grundrechtlich geschützte) Versammlungen, bis sie von der Polizei aufgelöst werden - vorher ist die Teilnahme nicht ordnungswidrig. Soweit eine kleine Rechtskunde...
Widerstand organisieren!
weitere Infos unter aabw.antifa.net, akantifa-mannheim.de, autonome-antifa.net
rein in den antikapitalistischen Block
Bündnisdemonstration gegen das neue Versammlungsgesetz am 29.11. in
Mannheim - AK Antifa ruft zu antikapitalistischem Block auf
Am 29. November 2008 wird es in Mannheim eine von einem breiten
gesellschaftlichen Bündnis getragene Demonstration gegen das neue
Versammlungsgesetz geben. Der AK Antifa Mannheim ruft an diesem Tag zu
einem antikapitalistischen Block auf, um eine umfassende Kritik an den
gesellschaftlichen Verhältnissen auf der Strasse sicht- und hörbar zu
machen.
Die geplanten Änderungen des Versammlungsrechts zielen auf eine noch
schärfere Überwachung, Einschüchterung und Kriminalisierung von
Versammlungen und reihen sich ein in eine repressive Politik der
präventiven Aufstandsbekämpfung, die vor dem Hintergrund von Sozialabbau
und der massiven Verschlechterung der Lebensbedingungen weiter Teile der
Bevölkerung zu sehen ist.
Während sich der Protest gegen die sozialen Zumutungen beispielsweise in
der steigenden Häufigkeit und Länge von Streiks, der Mobilisierung gegen
Studiengebühren oder Aktionen gegen Hartz-IV und 1-Euro-Jobs äußert und
auch wieder breitere Teile der Bevölkerung mobilisiert, verlegt sich die
Baden-Württembergische Landesregierung als traditionelle Vorreiterin bei
repressiven Gesetzesvorhaben zunehmend darauf, diese Konflikte als
ordnungspolitisches Problem zu behandeln und die für ihre Unterdrückung
notwendigen gesetzlichen Mittel zu schaffen.
Es zeigt sich einmal mehr, dass der Staat nicht Garant eines guten
Lebens für alle ist, sondern die kapitalistische Ausbeutung und die
Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems als Ganzes organisiert.
Konkret beinhaltet der von der CDU-Landesregierung forcierte
Gesetzesvorschlag die Einführung eines sogenannten ?Militanzverbotes?,
dass Demonstrationen, die den ?Eindruck von Gewaltbereitschaft?
erwecken, verbieten soll. Darüber hinaus soll die Polizei das Recht
bekommen, namentlich zu nennende Ordner im Vorfeld einer Demonstration
abzulehnen und deren Daten unbegrenzt zu speichern, sowie Versammlungen
jederzeit und ohne konkreten Anlass flächendeckend zu filmen.
Eine Sprecherin des AK Antifa dazu:
Wir begrüßen die Initiative der verschiedenen Bündnisgruppen und die
erstarkenden Aktivitäten gegen das neue Versammlungsgesetz. Es geht uns
dabei aber nicht um eine Aufrechterhaltung des status quo, sondern um
die grundsätzliche Kritik am Bestehenden. Kapitalistische Ausbeutung und
staatliche Repression sind zwei Seiten der gleichen Medaille.
Wir treten ein für die Vergesellschaftung der Produktionsmittel und die
Abschaffung des Staates und seiner Zwangsorgane. Diese Forderungen
werden wir am 29.11. mit einem antikapitalistischen Block auf die
Strasse tragen.
Nachdem es in der Vergangenheit zu zahlreichen, gut dokumentierten,
Schikanen und Übergriffen gegen linke Demonstrationen gekommen ist,
fordern wir die Polizei auf, sich jeglicher Provokationen zu enthalten.
Die Demonstration beginnt um 13 Uhr am Hauptbahnhof Mannheim.
Unterstützt wird die Demonstration bislang von: AK Antifa Mannheim,
Anarchistische Gruppe Mannheim, Attac Mannheim, DIDF-Jugend, Die Grünen
Mannheim, Die Linke.Mannheim, Die Linke.SDS, Fachschaftsrat für Soziales
FH Ludwigshafen, GaHG Mannheim, Grüne Jugend Mannheim, Greenpeace Jugend
Mannheim, Jusos Mannheim, linksjugend ['solid'], Party&Activism,
Piratenpartei BaWü, SPD Mannheim, Verdi Rhein-Neckar, VVN-BdA e.V.
Mehr Informationen finden sich unter:
www.akantifa-mannheim.de
» http://versammlungsgesetz.wordpress.com/
Und die wichtigen Fakten???
Eine bessere Recherche wäre schon toll, statt hier mit etwas Bauchgefühl zum Teil Nebensächlichkeiten zu verbreiten!
Ein wenig mehr Recherche im
Bündnis gegen Versammlungsgesetz
Bündnis
http://versammlungnds.wordpress.com/
Ist zwar noch ein wenig proprietär, aber wir können an der Infrastruktur ja noch arbeiten. Wär cool, wenn sich alle interessierten Gruppen Organisationen usw., die was gegen das Gesetz machen wollen, sich so schnell wie möglich vernetzen.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Schweinerei — The unknown phantom
wut — jo
Aktionstag gegen Repression 13.12.2008 — Antifa
Aufruf der KTS zur Demo in Freiburg am 13.12. — AnwohnerInnen einer Polizeiburg