Nbg/Fü: Antifaschist erneut verurteilt

ALF 29.10.2008 14:59 Themen: Antifa Repression
Heute wurde in Nürnberg ein Antifaschist im Berufungsverfahren erneut verurteilt.
Im wird vorgeworfen den Fürther Stadtrat der rechtsextremen Republikaner bedroht und beleidigt zu haben.
Am Mittwoch, den 29. Oktober, fand der Berufungsprozess gegen einen jungen Fürther Antifaschisten statt. Ihm wurde vorgeworfen den Fürther Stadtrat der rechtsextremen Republikaner bedroht zu haben. In erster Instanz verurteilte der zuständige Richter Gerd Engelhardt den Angeklagten vor dem Amtsgericht Fürth zu einem Wochenende Jugendarrest und einem Jahr Stadionverbot. Das Landgericht in Nürnberg bestätigte dieses Urteil nur teilweise. Zwar befanden auch sie den Angeklagten für schuldig, ließen aber das in keinerlei Zusammenhang stehende Stadionverbot fallen. Der Jugendarrest hingegen wird aufrecht erhalten.

Antifa-Verbot für Jugendlichen

Doch dies ist nicht das einzige umstrittene Urteil, das in letzter Zeit gegen Antifaschisten ausgesprochen wurde. Der Jugendrichter Gerd Engelhardt verurteilte im April vier Nazi-Gegner zu Geldstrafen und Jugendarrest. Sie sollen angeblich mit Straßenmalkreide Sachbeschädigungen verursacht haben. Einen weiteren Fürther Jugendlichen verurteilte der selbe Richter zu einem Wochenende Jugendarrest, einem Jahr Stadionverbot und der Auflage ein Jahr nicht gegen Nazis zu protestieren. Im November finden die Berufungsprozesse zu diesen skandalösen Urteilen statt.

Ein Solidaritäts- Bündnis bestehend aus der Antifaschistischen Linken Fürth (ALF), der organisierten autonomie (OA) und dem Antifaschistischen Aktionsbündnis Nürnberg und vielen weiteren Untrestützer wertet diese Urteile als Teil einer Einschüchterungsstrategie gegen Menschen, die sich aktiv gegen Nazis stellen. Seit Jahren ist im ganzen Raum Nürnberg/Fürth/Erlangen zu beobachten, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und viele Richter jede Gelegenheit nutzen, unter teils abstrusen Vorwänden gegen junge Linke vorzugehen. Das Bündnis ruft deswegen zu einer Solidaritätskundgebung und einer Doppel-Demonstration am 8. November unter dem Motto „Kriminell ist das System und nicht der Widerstand“ auf.

„Die politisch motivierten Einschüchterungsversuchen durch Polizei und Justiz gegen Antifaschisten müssen öffentlich gemacht werden. Wir solidarisieren uns mit den Angeklagten. Sie werden vor Gericht gestellt, weil sie aktiv Widerstand leisten anstatt Naziumtriebe zu ignorieren.“ so Max Seibert, ein Sprecher des Solidaritäts-Bündnisses. „Wir rufen alle Nürnberger und Fürther dazu auf, gegen diese Art von staatlicher Einschüchterung zu protestieren.“

Kommt Heute Abend zu einer Solidaritäts- Spontandemo nach Nürnberg um 18 Uhr vor die Lorenzkirche.
Die Demo wurde durch ein Eilanmeldung angemeldet.
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Ergänzungen

Termine gegen staatlich Repression Nbg/Fü

ALF 29.10.2008 - 16:48
Aktionstag gegen staatliche Repression - Doppel-Demonstration
Sa., 08.November 2008:
12 Uhr, Lorenzkirche, Nürnberg
14:30 Uhr, Bahnhof, Fürth

Prozesstermine:
Mi., 05. November 2008:
08:15 Uhr, Soli-Kundgebung vor dem Landgericht, Fürther Str. 110, Nbg
09:00 Uhr, Berufungsverhandlung des „Kreide“-Prozesses

26. Novenber 2008:
10:30 Uhr, Soli-Kundgebung vor dem Landgericht, Fürther Str. 110, Nbg
11:15 Uhr, Berufungsverhandlung des „Antifa-Demo Verbot“ Prozesses

Es ist...

keine 29.10.2008 - 18:56
verbotene Strafe oder Erziehungsmaßnahme. Zunächst ein mal greift jede Strafe in die Grundrechte der/s Bestraften ein, am deutlichsten hierzulande bei Freiheitsstrafen. Das ist also erstmal kein Argument.
Die Auflage, die da wohl ausgesprochen wurde, verbietet die Teilnahme an Antifa-Demonstrationen u.ä., nicht die Meinungsäußerung als solches. Hintergrund ist wohl, dass die "Betätigungen" verboten werden sollen, bei denen der Betroffene in der Vergangenheit "auffällig" wurde, um dies für die Zukunft zu unterbinden.
Das ist absolut im sog. rechtsstaatlichen Rahmen. Ob man das widerrum gut findet/finden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Wortlaut

Roland Ionas Bialke 29.10.2008 - 19:23
Es kommt ganz sicher auf den Wortlaut im Urteil an. Die Teilnahme an "Antifa-Demonstrationen" zu verbieten ist sicher rechtswidrig, da Antifaschismus besonders im Grundgesetz verankert ist. "Antifa-Demo" wäre auch viel zu allgemein definiert, der Verurteilte kann doch überhaupt nicht wissen was eine "Antifa-Demo" ist und was nicht. Wer definiert den Begriff "Antifa-Demo"? Die Verdsammlungsbehörde? Oder definiert das die Person die die Versammlungs anmeldet bei der Anmeldung? Wie sieht es mit Spontandemonstrationen aus? Wenn spontan gegen eine kapitalistische Untat demonstriert wird und plötzlich hat jemand einen Antifa-Button dabei, muss der Verurteilte sich dann aus der Demonstration entfernen?

Wenn im Urteil aber bestimmte (offizielle) Gruppen genannt werden, dann würde das ganze etwas anders aussehen. Also, es wäre toll, wenn Ihr das Urteil abtippen würdet!



Rechtsstaatlicher Rahmen?

teenriot 29.10.2008 - 19:29
Das Einschränken von Menschenrechten,Grundrechten dürfte meiner Meinung nach, nur ein nicht zu vermeindender Umstand einer Strafe sein und nicht die Strafe selbst darstellen.

Das Menschenrecht 'Versammlungsfreiheit' wird eingeschränkt für eine vergleichsweise wenig schwerwiegende Taten. Diese Strafe wiegt meiner Meinung nach schwerer als ein Wochenende Jugendarrest oder ähnliches und stellt deswegen die 'Hauptstrafe' dar.

Lässt man sich auf 'Rechtsstaatliche' Logik ein kann man Wehrdienst, Krieg und Folter rechtfertigen. Es ist tatsächlich das System das illegal ist und nicht der Widerstand - schöner 'Spruch'

Erfolgreiche Spontandemonstration

ALF 29.10.2008 - 22:03
Wie im Artikel angekündigt fanden sich heute um 18 Uhr AntifaschistInnen an der Lorenzkirche ein, um ihren Protest gegen die erneute Verurteilung zum Ausdruck zu bringen.
Mit Parolen wie "Gegen jede Repression - für die soziale Revolution!", "Für die Freiheit für das Leben - Richter aus den Ämtern fegen!" und "Organisiert den Widerstand - malt mit Kreide an die Wand!" zogen rund 40 Antifas durch die Karolinenstraße in der Nürnberger Innenstadt und verteilten an die umstehenden BürgerInnen Flyer.
Die Polizei zeigte sich dabei sehr zurückhaltend, was auch mal was Neues war für die PassantInnen und TeilnehmerInnen, die linke und antifaschistische Demonstrationen in Nürnberg und Fürth sonst nur mit großem Aufgebot des USKs gewohnt sind. Jetzt da einmal direkt Kritik an dieser Praxis geübt wird (Verfolgung von linken Jugendlichen und gleichzeitig Durchsetzung von Aufmärschen der Nazis gegen massiven Widerstand der Bevölkerung) wollen die Bullen wohl den Anschein erwecken, dass sie weder eine repressive Politik verfolgen noch auf dem rechten Auge blind sind.
Nachdem die Versammlung offiziell aufgelöst wurde, ging der Großteil der DemonstrantInnen jedoch weiter über den Plärrer. Im U-Bahnschacht der dortigen Station wurden sie dann doch noch von einem Aufgebot des Nürnberger USK erwartet, dass jedoch nach kläglichen Versuchen die gut gelaunte Menge einzukesseln dabei zusehen musste, wie diese "Wir demonstrieren wo wir wollen - auch in euren U-Bahn-Stollen" sangen.
Eine Sprecherin des Solibündnisses gegen Repression zur Demo: "Die heutige Aktion hat gezeigt, dass wir uns von Justiz und Bullen nicht einschüchtern lassen. Wir lassen uns den Tag nicht von Menschen verderben, die meinen, uns von klein auf beibringen zu müssen, dass Ausbeutung und Unterdrückung gut ist, wenn der Profit stimmt. Antifaschismus ist keine Staatssache und wenn hier einer kriminell ist, dann das System, das uns verurteilt!"
In den verteilten Flugblättern rief das Bündnis bestehend aus dem Antifaschistischem Aktionsbündnis Nürnberg [AAB], der Organisierten Autonomie [OA] und der Antifaschistischen Linken Fürth [ALF] zu zwei Kundgebungen bei Prozessterminen sowie der Doppeldemonstration am 8. November in Nürnberg und Fürth auf.

Radio-Z Bericht zur Berufungsverhandlung

ALF 29.10.2008 - 22:24
Auf der Seite Von Radio-Z gibt es einen gutes Interview zu der Berufungsverhandlung und der aktuellen staatlichen Repression in Fürth und Umgebung:

 http://www.radio-z.net/index.php?option=com_jimtawl&task=topic_show&Topic_ID=18223&Itemid=77〈=de

Ab nach Karlsruhe - oder Straßburg

qüi957th 30.10.2008 - 01:30
"Geschützt i.S.d. Art 8 GG ist jeder Deutsche, der sich an einer Versammlung beteiligt. Auch Minderjährige genießen den Grundrechtsschutz der Versammlungsfreiheit" [wenn sie BRD-BürgerInnen sind.] (Potsdamer Studienkommentar zum GG)

Dieses Urteil greift außerdem in das Grundrecht auf Meinungsäußerung ein. Ob Strafe oder Erziehungsmaßnahme, dies ist eine Aberkennung von Grundrechten.

Was ist eigentlich das Erziehungsziel, wenn das Verbot, gegen Faschismus zu protestieren, die Erziehungsmaßnahme darstellt?

Infos

RZJ 07.11.2008 - 04:17
Freispruch im "Kreideprozess" am 5.11.!
Bericht auf: Indymedia
Bericht bei: Radio-Z
Mehrere Zeitungsberichte: Junge Welt
Nürnberger Nachrichten
Fürther Nachrichten
Abend Zeitung

Erster Berufungsprozess am 29.10. endet mit Verurteilung
Berichte bei Radio-Z Bericht und Indymedia
Am selben Abend fand deshalb in Nürnberg eine Spontandemo statt. Indymedia

Doppel-Demonstration gegen staatliche Repression
Sa., 08.November 2008:
12 Uhr, Lorenzkirche, Nürnberg
14:30 Uhr, Bahnhof, Fürth
Mobilisierungsvideo

Für den Tag der Demo:
Nummer des Ermittlungsausschuss: 0175 / 3715159.
Ab ca. 16:30 Uhr wird es in der Schwarzen Katze in Nürnberg eine Volxküche geben.
Wenn ihr Pennplätze braucht meldet euch per Mail (antifa-fuerth (at) web.de) oder am Samstag in der Volxküche

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 5 Kommentare an

auch ... — tommy

Es wurde kein Titel angegeben! — s wurde keinE AutorIn angegeben!

ist es... — rzg

@tommy — pete

Das muss illegal sein — teenriot