CB: Freispruch für Baumbesetzer

Zuschauer_in 09.10.2008 11:21 Themen: Repression Ökologie
Am 7.10.2008 fand vor dem Amtsgericht Cottbus ein Prozess gegen einen Baumbesetzer statt. Dieser hatte sich bei der Räumung einer Baumbesetzung in Lacoma im Herbst letzten Jahres an einem Baum festgekettet. Vorgeworfen wurde ihm, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, da das Rohr, mit dessen Hilfe er sich angekettet hatte, eine Schutzwaffe darstelle.
Schon vor Prozessbeginn wurde unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude mit Kreidesprüchen auf das Verfahren hingewiesen sowie allgemeine justizkritische Parolen mit Kreide auf der Straße „verewigt“. Da sich der Sitz von Vattenfall, auf deren Gelände die Baumbesetzung stattgefunden hatte, direkt gegenüber des Gerichtsgebäudes befindet, wurden auch hier entsprechende Äußerungen niedergeschrieben.

Der Prozess begann um 15 Uhr. Als erstes wurde festgestellt, dass von den geladenen Zeugen, alles Polizisten, keiner anwesend war. Der Richter vermutete, es läge daran, dass sie versehentlich eine halbe Stunde später geladen worden seien. Daher wurde mit der Personalienfeststellung begonnen. Anschließend verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift. Der Angeklagte gab nun eine Erklärung ab, in der er die Gründe für seine Teilnahme an der Aktion darlegte. Er ging dabei insbesondere auf die schweren Landschaftszerstörungen ein, die ein Braunkohletagebau mit sich bringt. Nun begann der Richter, Fragen zum genauen Hergang zu stellen. Der Anwalt sagte darauf, dass der Angeklagte sich nicht weiter äußern werde.

Der Richter fragte, ob der Angeklagte bei der Aktion ein Funkgerät bei sich getragen habe. Hierauf schritt eine Zuschauerin ein mit der Bemerkung, es sei unsinnig, weitere Fragen zu stellen, da der Angeklagte bereits geäußert habe, dass er diese nicht beantworten würde. Es entstand eine kleine Diskussion um die Beteiligung der Zuschauer_innen am Prozessgeschehen. Der Richter wies darauf hin, dass er die Verhandlungsleitung inne habe. Darauf wandte die Zuschauerin ein, er würde später ja auch im Namen des Volkes ein Urteil sprechen, weshalb sie es wichtig fände, hier ihre Meinung auch kund zu tun. Der Richter drohte den Rauswurf bei weiteren Störungen an. O-Ton Richter: „Sie sind Zuschauerin. Sie schauen zu und reden nicht mit.“ Da immer noch keine Zeugen anwesend und nicht genügend Stühle für die Zuschauer_innen im Raum waren, wurde die Verhandlung unterbrochen.

Am Ende der Pause entstand eine Diskussion zwischen Richter und Zuschauer_innen über Sinn und Unsinn von Justiz und Gerichtsprozessen. Außerdem wurde thematisiert, dass Polizisten bewaffnet als Zeugen vor Gericht erscheinen, was eine sehr einschüchternde Wirkung auf die Prozessbeteiligten habe, inklusive Zuschauer_innen. Der Richter erklärte, dass Polizisten bewaffnet sein dürfen, wenn sie im Dienst sind. Er sagte, in seinen Verhandlungen sei noch nie was Schlimmes passiert und es brauche sich niemand Sorgen machen.

Als Nächstes wurden die Zeugen aufgerufen und belehrt. Der Richter stellte fest, dass die Polizisten eine generelle Aussagegenehmigung haben. Sie müssen also auf alle Fragen antworten. Der Anwalt des Angeklagten gab nun an, dass die Öffentlichkeit bei der Aktion, um die es im Prozess ging keinen Zugang hatte und der Angeklagte damit rechnete, es mit Sicherheitsmenschen von Vattenfall und nicht mit der Polizei zu tun zu bekommen.

Nun wurde der erste Zeuge herein gerufen. Der 52jährige Kriminalbeamte Bernd G. aus Cottbus gab an, er habe leichte Erinnerung an den Angeklagten. Er selber sei am Tag der Aktion in der Aufnahme der Gefangenensammelstelle eingesetzt gewesen. Dort habe er eine Liste mit den persönlichen Gegenständen des Angeklagten erstellt. Da dieser Zeuge offensichtlich nicht zur „Wahrheitsfindung“ beitragen konnte (er war ja gar nicht vor Ort), wurde er bereits wenige Minuten später unvereidigt entlassen.

Als Nächstes wurde Björn K. (26), Polizist aus Cottbus, befragt. Er war bei der Räumung der Baumbesetzung vor Ort und hat den Angeklagten vom Baum geholt. Eine Menschenansammlung hatte er nicht beobachten können. Er sei auch davon ausgegangen, dass er das Hausrecht von Vattenfall durchsetzen sollte, dass es also um Hausfriedensbruch ging. Genau konnte er das aber nicht sagen. Da müsste sein Polizeiführer befragt werden, denn der habe das beschlossen. Auf Nachfrage des Richters, ob es ein Einsatz wegen Hausfriedensbruch gewesen sei, wurde dies vom Zeugen nochmals bestätigt.
Auf die Frage, wer noch auf dem Gelände gewesen sei, gab der Zeuge an, es sei Werksfeuerwehr von Vattenfall vor Ort gewesen. Ob Verantwortliche da waren, konnte er nicht sagen. Als Grund für die Baumfällungen führte er den Tagebau an. Es sei jede Menge Gerät für Baumfällungen auf dem Gelände gewesen. Der Staatsanwalt wollte wissen, wie der Angeklagte auf die Aufforderung reagiert habe, den Baum zu verlassen. Der Zeuge sagte, er habe dies abgelehnt, sich dann auf einen anderen Baum abgeseilt und sich dort angekettet. Anhand von Fotos wurde das nun genauer erklärt, da der Richter das nicht so richtig verstanden hatte. Auf die Frage des Staatsanwalts, wo sich die Bäume befunden haben, sagte der Zeuge, er wisse es nicht genau, „irgendwo im Nichts“ (gute Beschreibung für ein Tagebaugelände). Absperrmaßnahmen habe es durch 2 Vattenfall-Ordner am Eingang des Geländes gegeben. Der Verteidiger stellte noch einige Fragen, So stellte sich heraus, dass der Zeuge nicht wusste, ob irgendwer von der Versammlungsbehörde vor Ort war, ebenso wenig wie ein Gerichtsvollzieher. Auch gab es keine Durchsage an die Menschen in den Bäumen oder eine Auflösung einer Versammlung. Der Zeuge wurde unvereidigt entlassen.

Dann wurde der 39 jährige Rico T. befragt. Er war am Tag der Aktion Zugführer der Polizei und koordinierte als solcher die Einsatzkräfte. Er gab an, dass mindestens 10 Bäume besetzt gewesen seien. Zwischen den Bäumen hätten Seilverbindungen bestanden und es sei allerlei Kram in den Bäumen gewesen, was mensch halt so für ne Baumbesetzung braucht. Sein Auftrag sei es gewesen, die Besetzung zu beenden, da es Hausfriedensbruchsanzeigen von Vattenfall gab. Wie alt die waren, konnte er nicht sagen, auch habe er einen gerichtlichen Räumungsbeschluss nicht gesehen. Auf die Frage nach Kontakt mit der Versammlungsbehörde sagte der Zeuge: „Mit rechtlichen Dingen hatten wir nichts zu tun.“ (wen wundert's?) Ansonsten gab er noch an, dass sich auf dem Gelände vielleicht 10 Schaulustige befunden hätten. Auch dieser Zeuge wurde unvereidigt entlassen.

Als letzter Zeuge trat der 44jährige Jörg M. auf. Er war bei der Räumung Führer der Einsatzhundertschaft und konnte sich noch vage an den Angeklagten erinnern. Dieser Zeuge konnte nichts großartig Neues zur „Aufklärung“ beitragen. Er gab aber an, dass die Polizei nicht nur für die Räumung da gewesen sei, sondern auch, um Leib und Leben der Umweltaktivist_innen zu schützen. Baumfällungen seien nämlich sehr gefährlich und einige hätten es trotz aller Sicherungsmaßnahmen immer wieder geschafft, auf das Gelände zu kommen. (so was aber auch) Schließlich wurde auch dieser Zeuge entlassen.

Der Richter teilte nun mit, dass er ernsthafte Bedenken hege, dass es sich bei der damaligen Aktion um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz gehandelt hat. Er jedenfalls sehe keinen Sinn darin, die weiteren 3 anwesenden Polizisten zu befragen. Der Staatsanwalt meinte, er sei immer noch von der Versammlung überzeugt, brauche aber auch keine weiteren Zeugen mehr. Da der Verteidiger auch keine weiteren Zeugen hören wollte, wurden diese ungehört entlassen.

Es folgte die Feststellung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten. Auf seine Nachfrage hin erläuterte der Richter, wozu er diese Angaben brauche. Sie seien nötig, damit er sich ein Bild des Angeklagten machen könne. Das könnte er dann in die Strafbemessung einbeziehen. Hierfür gebe es allerdings keine Regeln. Er gab also quasi zu, dass die Strafhöhe letztlich eine willkürliche Entscheidung der zuständigen Richter_innen ist. Dann wurde die Beweisaufnahme geschlossen.

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, der Angeklagte sei der Tat überführt. Es sei offenkundig, dass es sich um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz gehandelt habe. Außerdem sei auch das Rohr eindeutig eine Schutzwaffe. Er forderte 30 Tagessätze zu je 10€.

Der Verteidiger forderte Freispruch und hielt ein sehr ausführliches Plädoyer. Er ging dabei darauf ein, dass es sich aus verschiedenen Gründen bei der Baumbesetzung nicht um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz gehandelt haben kann. Zum einen habe kein kommunikativer Zusammenhang der Besetzer_innen bestanden, außerdem sei das Ganze für die Öffentlichkeit nicht zugänglich gewesen. Darüber hinaus sei der Polizeieinsatz rechtswidrig gewesen, da kein Räumungstitel bestanden habe. Um Förmlichkeiten hätte sich bei dem Einsatz aber eh niemand wirklich gekümmert. Nirgends in den Akten sei je von einer Versammlung die Rede. Dann folgten weite Ausführungen darüber, was Schutzwaffen eigentlich sind und dass es sich bei dem Rohr auf keinen Fall um eine solche gehandelt haben kann. Schutzwaffen seien immer als Äquivalent zu militärischen Gegenständen zu werten, also ein Helm wie ein Stahlhelm. Einen metallenen Armschoner gäbe es beim Militär aber offensichtlich nicht und auch die Polizeibeamten hätten so etwas ja noch nie gesehen.

Ohne Unterbrechung verkündete der Richter sein Urteil. Einige Zuschauer_innen weigerten sich aufzustehen. Der Richter beließ es jedoch bei der Bemerkung, er fände es angemessen, jetzt aufzustehen. Das Urteil lautete Freispruch. Offenkundig hatte der Richter sich ausführlich mit der Materie beschäftigt. So habe er ausgesprochen wenig Rechtssprechung zum §17a Versammlungsgesetz (Schutzwaffenverbot) gefunden. Offensichtlich habe das bislang niemand als sinnvoll erachtet, bei ähnlichen Aktionen eine Strafverfolgung an diesem Paragrafen aufzuhängen. Es sei sonst vielmehr darum gegangen, ob es überhaupt eine Versammlung gegeben habe und wenn ja, ob diese genehmigt gewesen sei. Zu dem Thema, ob ein Rohr eine Schutzwaffe sei, äußerte er sich nicht im Detail, schloss dies aber auch nicht aus.
Er führte dann weiter einiges zum Charakter von Versammlungen aus. So müsste bei Versammlungen der Versammlungszweck im Vordergrund stehen. Dies sei aber bei Baumbesetzungen, deren Zweck der Schutz von Bäumen ist, gar nicht so. Auch sei die Kommunikation der Versammlungsteilnehmer_innen notwendig, die es in diesem Fall auch nicht gegeben habe. Außerdem soll mit Versammlungen auf die öffentliche Meinung eingewirkt werden. Dies sei hier aber gar nicht das Ziel gewesen. Dass eine Aktion immer irgendwie öffentliche Wirkung hat, sei dabei unerheblich. Außerdem habe es gar keine Öffentlichkeit gegeben, die hätte einbezogen werden können, schon gar nicht in das gemeinsame kommunikative Handeln der Besetzer_innen. Demnach sei das Versammlungsgesetz schlicht die falsche Strafnorm. Die Verfahren wg. Hausfriedensbruch und Nötigung sind eingestellt worden, weshalb er darauf im Verfahren auch gar nicht weiter eingegangen sei.

Der Richter sagte, er habe sich von vorn herein keine Illusionen gemacht, ein rechtskräftiges Urteil zu Stande zu bringen, da es sich um die erste Instanz handelt und er eh davon ausgeht, dass das vorm Landgericht weiter verhandelt wird. Er gab aber noch seine Sicht der Dinge zu einem möglichen zukünftigen Gerichtsgeschehen in diesem Zusammenhang ab. So denke er, dass der Tatbestand der Nötigung nicht so ohne weiteres gegeben sei. Es habe vermutlich keine unmittelbare Einwirkung auf andere gegeben, die dadurch genötigt worden wären, irgendetwas nicht zu tun. Es sei nicht ganz unmöglich, eine Nötigung zu sehen, es würde aber wohl schwer, das zu beweisen. Einen Hausfriedensbruch hat er komplett ausgeschlossen. Es sei nicht möglich, ein nicht umfriedetes Gelände, nachdem es jemand betreten hat, nachträglich zu umfrieden und dann zu sagen: „Jetzt hast du aber Hausfriedensbruch begangen.“ Daraus könne sich keine Strafbarkeit ergeben. Außerdem habe es sich bei dem Gelände, auf dem die Baumbesetzung stattgefunden hat, nicht um Räumlichkeiten gehandelt, um die es beim Hausfriedensbruch geht.

Die Staatsanwaltschaft kann jetzt Revision oder Berufung einlegen. Es ist davon auszugehen, dass sie das tut. Der Fall wird also voraussichtlich weitere Gerichte und auch uns noch beschäftigen.
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Ergänzungen

Freispruch für Baumbesetzer

http://www.lr-online.de 09.10.2008 - 21:52
Das Amtsgericht Cottbus hat einen der früheren Baumbesetzer im Lakomaer Teichgebiet (Spree-Neiße) freigesprochen.

Der Mann war im vergangenen September gemeinsam mit 14 Robin-Wood-Anhängern in verschiedenen Eichen geklettert, um eine Baumfäll-Aktion im Tagebauvorfeld zu verhindern. Als Polizei und Betriebsfeuerwehr von Vattenfall begannen, die Eichen zu räumen, hatte sich der Mann mit einem Eisenrohr an den Baum gekettet. Dafür hatte er einen Strafbefehl über 450 Euro erhalten.

Die Staatsanwaltschaft wertete das Rohr als "Schutzwaffe" und sah darin einen Ver-stoß gegen das Versammlungsgesetz. Sie kündigte Bereits Berufung an.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Spitze! — ximmigrantxcb

Blablabla — blablabla