Superheldin-Prozess HH endet mit Freispruch

sun 08.10.2008 23:20 Themen: Repression
Einzige Angeklagte des "lustigsten Diebstahls in der Kriminalgeschichte Deutschlands" hat das Berufungsverfahren gewonnen
„Aufregend wurde es erst, als die Polizei kam“, erklärte eine erneut als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Frischeparadies Goedeke am Mittwoch auf die Frage des Richters Nickau am Hamburger Landgericht, wie sie den Diebstahl der maskierten Superheld_innen im April 2006 empfunden hätte. Zu diesem Zeitpunkt schleppte sich das Berufungsverfahren gegen die Angeklagte bereits eineinhalb Stunden trocken dahin. Seit 9 Uhr saßen die Prozessbeobachter_innen und Sympathisant_innen hinter einer dicken Glasscheibe und verfolgten das Prozessgeschehen. Zunächst hatte der Richter das Urteil verlesen, dass das Amtsgericht Altona im Juni 2007 gefällt hatte. Zu 750 Euro Geldstrafe war die Angeklagte damals verurteilt wurden. Der Tatbestand: Gemeinschaftlicher Diebstahl. Die Beweislage: quasi nicht vorhanden. Die Verurteilung erfolgte trotz eines misslungenen Bildabgleiches des BKA und trotz fehlender Fingerabdrücke der Angeklagten auf dem Bekenner_innenschreiben. Das Indizienverfahren wurde letztlich vollzogen, weil die Beschuldigte ebenso wie eine maskierte Superheldin einen schwarzen Pferdeschwanz trug und sich auf ihrem Laptop Texte fanden, die sich mit dem Thema Prekarisierung befassten. Die beschlagnahmten Beweise waren zudem trotz zweifacher Ablehnung des Durchsuchungsbeschlusses durch einen Richter gewonnen wurden, indem die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung hatte.
In aller Ausführlichkeit wurden diese vermeintlichen Beweise erneut durch dekliniert. Einzige Höhepunkte waren der scharmante Seitenhieb der Verteidigerin Heinecke, dass die erste geladene Zeugin auf Grund ihres schwarzen Pferdeschwanzes darauf hingewiesen werden hätte müssen, dass sie nicht nur als Augenzeugin vor Gericht stehe, sondern auch als Täterin in Frage komme sowie die Ausführungen des geladenen Staatsschutzbeamten über die in der Aservatenkammer lagernden Luxus-Lebensmittel: Diese dürften bei den Anwesenden rege Phantasien über den polizeilichen Amtsschimmel ausgelöst haben.
Ungeachtet der nach wie vor nicht vorhandenen Beweislage war bis zum abschließenden Statement des Staatsanwaltes Niemeier unklar, ob der Richter das Gesinnungsurteil des Amtsgerichts aufrecht erhält. Der Richter fragte die Beschuldigte wiederholt, ob sie nicht zu ihren persönlichen Lebensumständen Stellung nehmen wolle. Diese Daten sind relevant, um die Höhe der Tagessätze bei einer Verurteilung fest zu legen. Außerdem lehnte er einen weiteren Beweisantrag der Verteidigung ab, der die Angeklagte weiter entlasten könnte. Nachdem aber schließlich auch die Staatsanwaltschaft auf Grund mangelnder Beweise auf einen Freispruch plädierte, wurde das Urteil des Richters, der sich mit den beiden Schöff_innen zur Beratung zurück gezogen hatte, fast freudig erwartet.
Um Viertel nach Drei hieß es dann endlich: Freispruch.
Der Richter führte in seiner Urteilsbegründung übrigens noch aus, dass diese Entscheidung bereits im Juni 2006 hätte getroffen werden müssen, nachdem das BKA bei dem Lichtbildabgleich keine Beweise für die Täterschaft der Angeklagten gefunden hatte.
So aber verblieben dem Staatsschutz wieder einmal zwei Jahre, um die linke Szene auszuspionieren.
Schlussfolgerung: Aufregen muss mensch sich, wenn die Polizei kommt!

Zum Hintergrund siehe auch:  http://de.indymedia.org/2008/10/228881.shtml
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Ergänzungen

Presseschau

transmitter 09.10.2008 - 11:35
Hier die Presseschau zum Prozess, zusammengestellt vom Hamburger Euromayday:
 http://www.nadir.org/nadir/kampagnen/euromayday-hh/de/2008/10/793.shtml

Sponti

Sponti 09.10.2008 - 16:12
do 09
mönckeberg-
brunnen 17:00 Kundgebung gegen den neuen Thor Steinar-Laden in der HSH-Passage.
Gestern wurde eine weitere Person festgenommen und erst heute Morgen durch den Haftrichter freigelassen (Vorwurf: "schwerer Raub", darauf stehen min. 3 Jahre).
Deshalb ist heute eine Spontandemo (im Anschluss an die tägliche Kundgebung) gelant.

Freispruch für "Superheldin"

http://www.welt.de 09.10.2008 - 16:16
Den greifbarsten Beweis liefert die Frisur der ersten Zeugin: Antje G. (34), Angestellte in einem Blankeneser Supermarkt, hat braune Haare, gebunden zu einem Zopf - genau wie die Angeklagte Irene H. Die 32-Jährige sollte am 28. April 2006 in einer Gruppe maskierter "prekärer Superhelden" das "Frischeparadies" an der Großen Elbstraße überfallen und die Beute an vermeintlich Bedürftige verteilt haben. Im Juni 2007 hatte sie das Amtsgericht Altona wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach Irene H. gestern frei, aus Mangel an Beweisen.

Bisher stützte sich die Anklage auf ein Foto vom "Superhelden"-Überfall, das Ermittler des Staatsschutzes auf dem linken Internetportal Indymedia gefunden hatten und auf dem sie die Angeklagte zu erkennen glaubten. Die Person auf dem Bild passe nicht zur Statur ihrer sehr schlanken Mandantin, betonte Verteidigerin Gabriele Heinecke erneut. Auch ein Gutachten des Bundeskriminalamts belegte, dass Irene H. diesem Bild nicht einwandfrei zuzuordnen sei. "Theoretisch müsste man dann jede Brünette bestrafen, die einen Zopf hat und solche Aktionen gut findet", sagte Heinecke. "Das zeigt die Absurdität dieses Verfahrens."

Das räumte auch der Staatsanwalt ein. Laut Zeugen bestünden die "Superhelden" eben aus mehr Personen als aus einer Zopfträgerin. Auch wenn deren "romantische Vorstellungen von Robin-Hood-tum" nicht zu rechtfertigen seien, könne man Irene H. die Tat nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen. Bei der Angeklagten seien weder Tatmittel gefunden worden, noch habe man ihre Fingerabdrücke auf Tüten oder Bekennerschreiben entdeckt. Außerdem habe das Landeskriminalamt auf ihrem Laptop keine stichhaltig belastenden Daten gesichtet.

Auf diese "rechtswidrig erlangten Beweise" hatte sich Heinecke im Berufungsprozess eigentlich konzentriert. Denn als der Staatsschutz im Juli 2006 die Wohnung der Studentin auf St. Pauli durchsuchen wollte, verweigerten zunächst zwei Amtsrichter die Erlaubnis; erst im Nachhinein wurde die Durchsuchung genehmigt. Auf ihrem Computer fand man mehrere Schreiben, die sie klar dem Koordinationskreis für die linke Parade "Euromayday" zuordneten. Irene H.s Sympathie für die Szene hatte dem Amtsgericht als Beweislast noch gereicht. Das Schöffengericht sah die Vorwürfe jedoch nicht bestätigt. Der Freispruch hätte eigentlich schon nach dem Ergebnis des BKA-Gutachtens erfolgen müssen, sagte der Richter. Manchmal sei die Justiz eben ein bisschen schwerfällig.

Freispruch für angebliche "Superheldin"

http://www.abendblatt.de 09.10.2008 - 16:18
Es war ein Coup, der weltweit Schlagzeilen machte: Mit weißen Masken, in Komikkostüme gehüllt - so hatte eine Gruppe von Aktivisten am 28. April 2006 das Delikatessengeschäft Frische-Paradies an der Großen Elbstraße gestürmt. Ein Edelshop, wo Promis wie TV-Koch Tim Mälzer einkaufen - ein dreister Diebstahl von Champagner, teurem Wein, feinen Pralinen und mehr. Anschließend verteilten die Täter die Luxusgüter an Bedürftige wie einst Robin Hood. Gestern beschäftigte der Fall im Berufungsprozess das Landgericht.

"Freispruch" lautet nach viereinhalbstündiger Verhandlung das Urteil gegen Irene H. (32), die wegen Diebstahls angeklagt war, weil sie bei der Aktion dabei gewesen sein soll. Bis nach Großbritannien und Japan hatten Zeitungen in aller Welt die bizarre Story der selbst ernannten "prekären Superhelden" und ihres Kampfes für mehr "soziale Gerechtigkeit" verbreitet. Die Gruppe verteilte ihre Beute anonym im Stil eines Robin Hood an einen Kindergarten, etwa an Putzfrauen, die sie für bedürftig hielten. Die "Superhelden" ließen am Tatort für die Verkäufer sogar einen Blumenstrauß zurück.

Das Amtsgericht Altona hatte Irene H. in der Sache im vergangenen Jahr wegen Diebstahls zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht hob nun dieses Urteil zugleich auf - zu dünn seien die Indizien, urteilen die Richter und folgen damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung. "Es ist und bleibt ein Diebstahl, selbst wenn er aus politischen Motiven erfolgte", stellt der Vorsitzende Richter klar. Gleichwohl: Die Angeklagte hätte nur verurteilt werden können, wenn "sie eindeutig als Mittäterin identifiziert worden wäre", dies war aber nicht der Fall. Verhalten übt der Vorsitzende Kritik an der Justiz. Die jetzige Entscheidung "hätte auch früher ergehen können", sagt er. Hier sei die Justiz wohl "etwas schwerfällig". Die Anklage fußte letztlich nur auf einem Foto, das die "Superhelden" nach dem Überfall ins Internet gestellt hatten. Es zeigt, wie sie am Tatort freudig die Luxusgüter schwenken. Auch auf dem Bild: eine Frau mit Pferdeschwanz, die Irene H. ähnele. Das Bundeskriminalamt stellte im Juni 2006 aber klar, dass eine Identifizierung der Angeklagten aufgrund der schlechten Bildqualität unmöglich sei. Damals hätte man den Fall abschließen können, so der Vorsitzende. "Die Welt braucht Superhelden", hatte Irene H. im Amtsgerichtsprozess gesagt, sich eine weiße Maske aufgesetzt und so indirekt Sympathie für die Superhelden bekundet. Aber sie allein deswegen, nun wegen des Diebstahls zu verurteilen, das würde auf Gesinnungsstrafrecht hinauslaufen, so der Vorsitzende. Partystimmung nach dem Freispruch. Sympathisanten haben sich Masken aufgesetzt, als sie mit Irene H. fröhlich aus dem Gericht schlendern. Draußen köpfen sie eine Flasche Sekt - auf den Freispruch.

Erlebnisbericht

Tom 09.10.2008 - 16:58

taz-artikel zoff um pferdeschwanz

taz-leser 09.10.2008 - 23:22

kurz bisschen werbung:
hey, wer hier die springer-presse verlinkt, sollte auch den taz-artikel dazu posten. die taz kommt übrigens am 10. oktober mit spannender monatsbeilage "le monde diplomatique". die beilage ist natürlich in deutscher sprache. also ab um kiosk



 http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/?dig=2008%2F10%2F09%2Fa0040&cHash=55a1170bb8&type=98


Zoff um Pferdeschwanz
Das Landgericht spricht Euromayday-Aktivistin vom Vorwurf des Diebstahls frei und hebt "Gesinnungsurteil" auf. Wer gegen Prekarisierung kämpft, steht nicht unter Generalverdacht

VON KAI VON APPEN

Den Umverteilungsklau in Robin Hood-Manier im Gourmet-Laden "Frische Paradies" kurz vor dem 1. Mai 2006 bezeichneten sogar Medien in Tokio und London als "lustigen Coup". Die Verurteilung von Euromayday-Aktivistin Irene H. durch das Amtsgericht Altona wegen "Diebstahls" sorgte hingegen als "Gesinnungsurteil" für Entsetzen - zumindest hierzulande. Am Mittwoch hob das Landgericht das Urteil nun auf und sprach Irene H. frei. "Die Angeklagte", sagte Richter Gerd Nickau, "konnte nicht als Mittäterin identifiziert werden."

In seiner Begründung übte Nickau scharfe Kritik: "Das Ergebnis hätte schon früher ergehen müssen", rügte er das Verhalten der politischen Staatsanwaltschaft und gab damit Verteidigerin Gabriele Heinecke Recht. Die hatte das erstinstanzliche Urteil als "Gesinnungsurteil" gegeißelt. Einzig belastendes Indiz gegen ihre Mandantin: die 31-Jährige trägt einen Pferdeschwanz.

Rund 30 "Superhelden" hatten am 28. April 2006 - verkleidet als "Spider-Mom" und "Superflex" und getarnt mit Masken - den Gourmet-Markt an der Großen Elbstraße um Champagner, Hirschkeulen, Pralinen und andere Delikatessen erleichtert. Das Diebesgut wurde anschließend an Erzieherinnen, Putzfrauen, Dauerpraktikanten, Kitas und prekär beschäftigte Ein-Euro-Jobber verteilt. Damit sollte auf den Widerspruch zwischen Arm und Reich in der Stadt der Millionäre aufmerksam gemacht werden. Fotos und Infos zu der Aktion erschienen im Internetportal Indymedia - darunter das Bild einer maskierten Frau mit Pferdeschwanz. Der Staatsschutz tappte zunächst im Dunkeln. Die Studentin Irene H. geriet ins Visier, weil sie im Euromayday-Vorbereitungskreis aktiv war - und Zopfträgerin ist.

Obwohl der Ermittlungsrichter zweimal Durchsuchungsbeschlüsse für den "Buttclub" an der Balduintreppe verweigerte, filzten Staatschutz-Fahnder den Euromayday-Treff am 31. Mai 2006 - ohne richterliche Anordnung. Der Richter, befand seinerzeit die Staatsanwaltschaft, wäre ohnehin nicht in der Lage gewesen, den komplexen Sachverhalt zu verstehen. H. wurde bei der Razzia angetroffen, ihre Wohnung gleich mit gefilzt und ihr Laptop beschlagnahmt.

Vergleiche des Indymedia-Bildes mit einem Foto von H. durch das Bundeskriminalamt brachten keine Übereinstimmungen. Dennoch verurteilte Richter Nils Werner die Frau im Juni 2007: Auf ihrem Laptop fanden sich Aufsätze zum Thema Prekarisierung. "Sie gehören zu dieser Szene", sagte Werner damals. "Das besagt gar nichts", konterte nun sein Kollege Nickau: "Wer vom Wort prekär Gebrauch macht, ist nicht automatisch Mittäter", rüffelte er den Amtsrichter. "Die Aktion kann auch spontan von einer Untergruppe durchgeführt worden sein."

Rechter Szene-Laden schließt

http://www.abendblatt.de 12.10.2008 - 19:09
Schnelles Aus für einen bei Rechtsextremen beliebten „Thor Steinar“-Laden in der Hamburger Innenstadt: Nur gut zwei Wochen nach der Eröffnung hat sich die HSH Nordbank mit ihrem Mieter außergerichtlich auf den Auszug des umstrittenen Geschäfts geeinigt.

Wegen der „prekären Sicherheitslage in der Umgebung des Ladengeschäfts in der HSH Nordbank Shopping Passage“ werde der Mietvertrag aufgehoben, sagte ein Banksprecher am Freitag. Der Laden werde spätestens zum 31. Oktober schließen. Das Geschäft konnte Ende September wegen heftiger Proteste aus der linken Szene nur unter Polizeischutz eröffnet werden. Auch danach gab es Demonstrationen.

Eine „Auszugsprämie“ habe die HSH Nordbank nicht gezahlt, betonte der Sprecher. „Wir haben dem Mieter lediglich die ihm entstandenen Kosten ersetzt.“ Über Einzelheiten der Vereinbarung, die am Freitagmorgen unterzeichnet wurde, hätten beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Die HSH Nordbank fühlte sich von ihrem Mieter „arglistig getäuscht“. Er war nach Angaben des Sprechers unter dem Namen „Protex - funktionale Sport- und Outdoor-Bekleidung“ aufgetreten. Erst eine halbe Stunde vor der Eröffnung des Ladens habe die Bank erfahren, dass sich dahinter die Marke „Thor Steinar“ verbirgt. Der Chef des Ladens dementierte diese Aussagen.

Auch in anderen Städten gab es bereits Proteste gegen „Thor Steinar“-Geschäfte - etwa in Leipzig und Berlin. Vor dem Landgericht Leipzig wird ein Urteil zu einer Räumungsklage gegen den Betreiber des dortigen Ladens erwartet. Über einen ähnlichen Fall in Magdeburg will das Oberlandesgericht in Sachsen-Anhalt entscheiden. Die Marke „Thor Steinar“ wird von der Firma Mediatex aus Brandenburg vertrieben. Das Tragen der in der Naziszene beliebten Kleidung ist im Bundestag und in einigen Fußballstadien verboten.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 4 Kommentare

Weniger Polizei, mehr Superhelden!

Evil Bastard-Man 09.10.2008 - 04:20
Jawoll!

mensch kann sich auch zu dolle abfeiern

... 09.10.2008 - 12:12
"lustigsten Diebstahls in der Kriminalgeschichte Deutschlands"

Das olle Zitat wird leider so oft von euch durchgenudelt, das es jedweden britischen Humor vermissen lässt. Mit deutschem bierernst wird sich der eigenen Kreativität versichert. Aus unsicherheit?! Habt ihr eigentlich gar nicht nötig...

Hää?

Peter G. 09.10.2008 - 13:09
auf die gruselige Orthographie ist geschissen, aber wie wäre es, mal ein Wort darüber zu verlieren, um welchen angeblich lustigsten Diebstahl es denn überhaupt ging? Nicht alle Leser sind Teil Eurer "lustigsten In-Group der In-Group-Geschcihte"...

Mensch möchte mehr dazu wissen ?

Tom 10.10.2008 - 13:13
Im Net gibt es viele Beiträge dazu, die mehr als ausreichend dazu
sind, seinen Wissenstand zum Thema Superhelden und Prekarisierung
zu erweitern.

Nimm den Gokkel und suche nach " Superhelden Hamburg ". Viel Spaß