53. Prozesstag zum Tod Oury Jallohs/Dessau

Prozessbeobachtergruppe:prozessouryjalloh.de 08.10.2008 23:10 Themen: Antifa Antirassismus
08. Oktober 2008 // 9.00

„Fakt ist, wenn die Aussage der Beate H. richtig ist und Jalloh den Satz so gesagt hat, hat er noch gelebt als sie unten angekommen sind.“

Gericht schließt zusätzliches medizinisches Gutachten nicht aus // neue Verwirrung um die Feuerzeug-Theorie // Urteilsverkündung für Dezember 2008 avisiert

„Ein wandernder Tisch, dass hat uns noch gefehlt“, scherzt Richter Manfred Steinhoff zu Beginn des 53. Prozesstages und spielt damit auf die Bitte des Nebenklageanwaltes Felix Isensee an, den Zeugenstand in seine Sichtlinie zu rücken.

Die Planung des Gerichtes sieht heute eigentlich vor, die geladenen Polizeibeamte Udo S. (mehr dazu hier...) und Frank St. zu hören. Doch der weitere Verlauf der Sitzung sollte zeigen, das alles ganz anders kam.

Rechtsanwältin Regina Götz regt zunächst an, dass sich der Angeklagte Hans-Ulrich M. zur Sache einlässt. Der hatte am 07. Januar 2005 zusammen mit seinem Kollegen Udo S. Dienst und beide hatten Oury Jalloh in Polizeigewahrsam verbracht. Der Polizeibeamte Frank St. habe im Rahmen einer zeugenschaftlichen Nachvernehmung in diesem Jahr berichtet, dass ihm Udo S. irgendwann erzählt habe, dass sein Streifenpartner M. an jenem 07. Januar 2005 im Gewahrsamstrakt plötzlich sein Feuerzeug vermisst habe. Der Widerspruch, nicht nur aus Sicht der Nebenklage, bestehe nun darin zu klären, warum Udo S. diese nicht unerhebliche Wahrnehmung nicht schon in seiner Aussage vor Gericht erwähnt habe.

„Das ist auch nicht gut für das Ansehen der Polizei.“

„Mein Mandant wird keine Angaben machen.“, wehrt der Verteidiger des angeklagten Polizeibeamten, Rechtsanwalt Sven Tamoschus, das Ansinnen der Nebenklage zunächst ab. Darüber ist Regina Götz erstaunt: „Auch nicht so kurz vor einem Freispruch?“ Richter Steinhoff schaltet sich dann in die Debatte ein: „Das Problem ist, dass auch der Herr M. nicht im luftleeren Raum lebt.“ Danach wird der Kammervorsitzende noch deutlicher: „Das ist auch nicht gut für das Ansehen der Polizei.“ Schließlich bewertet Steinhoff auch das Aussageverhalten des Polizeibeamten Udo S., den er auch aus anderen Verfahren bereits kenne: „Der Herr S. ist nun wieder einer, der nicht lügt, aber alles erzählt.“ Aus Sicht Steinhoffs wäre dieser Beamte objektiv nicht in der Lage, zwischen Positiven und Negativen zu unterscheiden.

„Zentral ist doch die Frage, dass Herr M. hier endlich Tacheles redet.“

Auch Nebenklagevertreter Ulrich von Klinggräff appelliert an den Angeklagten M., sich auf eine Aussage einzulassen: „Ich glaube wir sind uns darin einig, dass es nicht das Ziel der Nebenklage ist, möglichst viele Strafverfahren gegen Polizeibeamte in Dessau zu eröffnen.“ Klinggräff umreißt seine Intention weiter: „Zentral ist doch die Frage, dass Herr M. hier endlich Tacheles redet.“

„Die Aussage von Herrn St. ist so erst einmal richtig.“

Rechtsanwalt Tamoschus zieht sich danach zusammen mit seinem Mandanten zu einer 15minütigen Beratung zurück. Schließlich gibt der Angeklagte eine Erklärung ab. „Die Aussage von Herrn St. (Frank St.; Anm. d. Red.) ist so erst einmal richtig.“, beginnt der Beamte seine Einlassung. Nach der Durchsuchung Oury Jallohs im Untersuchungsraum hätten er und seine Kollege Udo S. „einen Leerlauf“ gehabt, weil die Visitation bereits abgeschlossen gewesen sei und der diensthabende Arzt zur Untersuchung der Gewahrsamstauglichkeit noch unterwegs gewesen wäre. Er habe die Zeit nutzen wollen, um eine Zigarette zu rauchen. Dabei habe er festgestellt, dass er sein Feuerzeug nicht mehr am Mann habe. Er könne sich auch noch daran erinnern, dass er seinen Kollegen Ti. in diesem Moment um Feuer gebeten habe. Dieser habe aber kein Feuerzeug dabei gehabt, weil er aus gesundheitlichen Gründen das Rauchen aufgegeben habe. Der Angeklagte gibt auf Nachfrage des Richters zunächst an, dass er im Laufe des Tages sein Feuerzeug wieder gefunden hätte. Später räumt er jedoch ein: „Ich bin mir heute nicht mehr sicher, ob es das gleiche war.“

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