Berlin: 3. Prozesstag im mg-Verfahren

Roland Ionas Bialke 08.10.2008 23:04 Themen: Antifa Militarismus Repression Soziale Kämpfe
Heute, am 08. Oktober 2008, fand in Berlin der dritte Prozesstag im "mg-Verfahren" gegen Axel, Oliver und Florian statt. Es sollte die erste Zeugin gehört werden.
Gegen 13 Uhr begann der dritte Prozesstag gegen Axel, Oliver und Florian im Raum 700 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit. Der vorsitzende Richter Hoch wollte die erste Zeugin, eine Beamtin des Bundeskriminalamts, hören.

Die strengen Sicherheitsmassnahmen blieben weiter bestehen. ProzessbeobachterInnen durften nur zu zweit in den gesonderten Gerichtstrakt eintreten und wurden dann von einen Justizmitarbeiter bzw. einer Justizmitarbeiterin unter der Aufsicht der Polizei, es standen zwei Polizisten im Durchsuchungsraum, durchsucht. Ob wieder die Ausweise kopiert wurden konnte ich nicht sehen, jedoch konnte die Polizei, entgegen der Aussage von Richter Hoch, sehr wohl kontrollieren wer zu diesem Prozess zur Beobachtung gekommen war. Dies schreckte auch viele Menschen ab zu dem Prozess zu kommen. Trotzdem waren etwa 30 ProzessbeobachterInnen und ein paar JorunalistInnen gekommen um sich anzuschauen was da im Gerichtssaal und drumherum geschieht. Es durften wieder nur Bleistifte und keine Kugelschreiber mit in den Gerichtssaal genommen werden. Die ProzessbeobachterInnen wurden genau abgetastet. Bei der Kontrolle mussten die Schuhe ausgezogen werden und es wurde kontrolliert ob etwas in den Socken oder den Schuhen steckten. Neben den Füssen wurden auch andere intime Körperbereiche abgetastet.

Noch bevor Richter Hoch die Zeugin aufrufen lassen konnte kamen die ersten Einwände der Verteidigung zur Zeugenvernehmung. Die Verteidigung hielt dem Gerichtssenat vor, dass die VerteidigerInnen und die Angeklagten auf Grund der Sitzordnung nicht in das Gesicht der Zeugin sehen könnten. Die Bundesanwaltschaft und der Gerichtssenat könnten das aber schon. Dadurch wäre die Verteidigung benachteiligt, da sie eine schlechtere Wahrnehmung hätte, wenn die Verteidigung nur den Hinterkopf der Zeugin sehen würde. Ausserdem wurde dem vorsitzenden Richter vorgehalten, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) einen Rückzugsraum im Gerichtsgebäude erhält, die Verteidigung aber nicht. Und das ist ein eindeutiges ungleichbehandeln der Parteien im Prozess. Die Verteidigung gab einen entsprechenden Antrag zu Protokoll, worauf die Verhandlung für 30 Minuten unterbrochen wurde. Im Antrag kam auch vor, dass neun Polizeibeamte, sechs in Uniform und drei in ziviler Kleidung den Prozess überwachen würden. Dies verstiess eindeutig gegen die angeordnete Sicherheitsverfügung des vorsitzenden Richters, dass sich nur 6 Polizisten im Raum aufhalten dürften. Es wurde beantragt die Namen der BKA-Beamten in ziviler Kleidung und den Grund der Anwesenheit zu nennen.

Nach der Pause erschien die Verteidigung samt Angeklagten ein wenig zu spät. Daraufhin ranzte Richter Hoch die VerteidigerInnen an, dass sie pünktlich kommen sollten. Da er merkte, dass er bei den VerteidigerInnen damit nicht weiterkam, belehrte er nun die Angeklagten pünktlich zu kommen, ansonsten würde er "sitzungspolitische Massnahmen" ergreifen. Seine nächsten Ausführungen konnte kaum jemand der ProzessbeobachterInnen hören, da er mal wieder nicht ins Mikrofon sprach. Daran wurde er aber von den BeobachterInnen erinnert. Den Antrag der Verteidigung lehnte der vorsitzende Richter Hoch ab. Dies begründete er damit, dass er an der baulichen Umstand und an der räumlichen Gegebenheit nichts ändern könne. Auch den Vorschlag die Zeugin einige Meter weiter hinten auf dem Platz des Sachverständigen zu vernehmen lehnte der Richter ab. Dazu führte Richter Hoch aus: "Der Zeuge fühlt sich auf den Platz des Sachverständigen nicht angesprochen." Diese Behauptung klang etwas wirr, da der Sachverständige sich aus dieser Entfernung ja auch angesprochen fühlt und Zeugen in einem Gerichtssaal bei der Vernehmung unter 1000 Augen von ZuschauerInnen und prozessbeteiligten Menschen sich ganz sicher angesprochen fühlen. Oder fühlst Du Dich nicht angesprochen, wenn Du von vielen Menschen angestarrt wirst?

Nach der Ablehnung des Antrags gab ein Verteidiger an einen Befangenheitsantrag stellen zu wollen. Daher bat er um eine Pause von 60 Minuten. Dem wurde stattgegeben. Die Unterbrechungen nervten etwas, da die ProzessbeobachterInnen in den langen Pausen raus aus den Sicherheitstrakt des Gerichts sollten und sich dann später wieder den Kontrollen unterziehen mussten. Diese Pausen haben aber auch einen Vorteil: Umso länger das Personal des Gerichts (RichterInnen, JustizmitarbeiterInnen, StaatsantwältInnen) für dieses Verfahren gebunden werden und ganze 3 Gerichtssäle verwendet werden, kann mit diesen Personal und in diesen Gerichtssälen kein anderer Prozess stattfinden. Jeder Prozess der länger dauert als er zeitlich durch das Gericht angesetzt wurde ist ein guter Prozess, denn er sabotiert das System.

Gegen 15 Uhr 30 ging der Prozess dann weiter. Die Verteidigung lehnte geschlossen den vorsitzenden Richter Hoch "in Besorgnis der Befangenheit" ab. Der Richter würde willkürlich und unverhältnismässig entscheiden und dadurch sei die Verteidigung benachteiligt. [Die Zeugin kann übrigens auch auf den Richterstuhl platznehmen, dann sieht jede/r ihr Gesicht bei der Vernehmung. - Anmerkung RIB] Im Ablehnungsantrag wurde festgestellt, dass nicht einmal der Versuch durch den Richter gemacht wurde die Sache mit den Zivilpolizisten aufzuklären. Diese sassen übrigens gut getarnt bei der Presse und mussten sich keine Kontrollen unterziehen. Es wurde weiter festgestellt, dass die BKA-Beamten in ziviler Kleidung durch den Richter Hoch genehmigt wurden - Das hatte der Richter vorher selbst bestätigt. Da diese BKA-Polizisten nicht wie in der Zugangsgenehmigung als Beobachter an dem Prozess teilnahmen, (Beobachter nehmen bei den ZuschauerInnen platz) sondern direkt im Gerichtssaal sassen, wären es Prozessbeteiligte und könnte so direkt Zeugen beeinflussen. Das ist im Übrigen schon oft vorgekommen, dass ein Polizist zu einen gerade im Gerichtssaal aussagen Polizisten sagt: "Pssst, sag das nicht!" Die Verteidigung führte aus: "Das BKA ist prozessbeteiligt!", worauf Richter Hoch erwiderte: "Das ist nichts was in der Hauptverhandlung zu klären ist." Der Staatsanwalt wollte wohl auf eine Prozessverschleppung anspielen und meinte: "Dass sie wegen Dinge die nichts mit dem Verfahren zu tun haben Anträge stellen."

Die Verteidigung zauberte nun einen Ordner des Gerichts "Vorgänge ab Anklageerhebung" hervor. Diese Akte enthielt ein Fax von einem Kriminaldirektor Funke (BKA), der dem Richter Hoch mitteilte, dass er BKA-Beamte (in ziviler Kleidung) schicken würde die zu "Fortbildungszwecken" und zur "Lageerkundung" den Prozess beobachten würden. Die Namen würden dem Richter dann vor jedem Verhandlungstag bekanntgegeben.

Die Prozessbeteiligten und die ProzessbeobachterInnen erfuhren nun, dass sich am ersten Verhandlungstag die beiden BKA-Polizisten "Jörg Christian Schmeck" und "Christorf Skowalski" in ziviler Kleidung im Gerichtssaal aufgehalten hatten. Abgesegnet durch den vorsitzenden Richter Hoch. Ein klarer Verstoss des Richter Hoch gegen die Sicherheitsverfügung des Richter Hoch!

Die Verteidigung bemerkte folgendes: "Es schreckt Menschen die den Prozess beobachten ab, wenn Ihre Ausweise kopiert werden und sie von Beamten in zivil beobachtet werden. Die Verteidigung wurde von den Beamten in zivil nicht in Kenntnis gesetzt. Da sollte was unter dem Teppich gehalten werden (...)!

Der vorsitzende Richter entschied über den Befangenheitsantrag folgenderweise: "Nun gut, (...) damit fahren Wir mit der Verhandlung fort (...)" - Er ging nicht auf den Befangenheitsantrag ein, stellt ihn anscheinend zurück.

Jetzt wurde die erste Zeugin in den Gerichtssaal gerufen. EKHK´in Angelika Baumgart arbeitet beim Bundeskriminalamt in Meckenheim und ist 53 Jahre alt. Am 31.07.2007 wurde ihr von dem BKA-Polizisten Schäfers mitgeteilt, dass eine Festnahme stattgefunden hatte. Sie reiste daraufhin nach Brandenburg. Baumgart war an dem feinassavieren beteiligt. Das heisst, sie bekam die Assavarten und sortierte dann nochmal alles und gab die Assavarten dann an die entsprechenden "KT-Bereichen" (Kriminaltechnik) ab. Sie berichtete, dass sie einen DIN-A5-Zettel mit einer E-Mailadresse in einen einer Jackentasche gefunden hatte, auf der eine E-Mailadresse und ein Passwort standen. Ausserdem soll da "Teffpunkt in Karstadt ohne Datum" [sinngemäss - Anmerkung RIB] draufgestanden haben.

Florian soll über Schmerzen, verursacht durch die Festnahme, geklagt haben. Daraufhin sei er in ein Krankenhaus gebracht, dort aber für Haftfähig erklärt worden. Die BKA-Beamtin sagte dann noch folgendes: "(Axel) H. hatte Probleme seinen Anwalt zu erreichen, da habe ich ihn mein Handy gegeben, damit er ihn anrufen kann." - Diese Aussage klang eher nach "Wir haben Dein Anwaltsgespräch aufgezeichnet" als nach "Polizei, Dein(e) Freund(in) und Helfer(in)".

Gut agierte Rechtsanwalt Thomas Herzog - Baumgart, die ziemlich leise sprach aber recht selbstbewusst auftrat, wurde regelrecht von ihm auseinandergenommen. "Drehen sie sich mal zu mir" und "sprechen sie ins Mikrofon" lauteten seine Aufforderungen. Immer wenn aus dem ZuschauerInnenbereich ein "lauter" kam, wartete Herzog einen Augenblick um dann zu fragen "Was? Das habe ich nicht verstanden!" So bekam jedenfalls jede/r der ProzessbeobachterInnen etwas von ihrer Aussage mit und die Öffentlichkeit war in dieser Hinsicht nicht ausgeschlossen. Die selbstsichere Beamtin bekam jedenfalls durch die Befragung eine ziemlich zittrige Stimme und gestikulierte ziemlich abgehackt. Bei der Frage, ob denn LKA-Beamte in Brandenburg anwesend waren, konnte sich EKHK´in Baumgart dann plötzlich nicht mehr erinnern. Seltsam, da erinnert sich die hochrangige Beamtin an das Format eines Zettels, aber an diese wichtige Information kann sie sich nicht erinnern.

Auf Nachfrage gab sie dann noch an, an der Durchsuchung einer Bäckerei (?) beteiligt gewesen zu sein. Nun wurde thematisiert, dass eine Nachricht an einen gewissen "Wagner" aus den Akten gelöscht wurde. Was das war, dass konnte aber nicht mehr erörtert werden. Denn gegen 17 Uhr 45 wurde vom vorsitzenden Richter Hoch die Befragung unterbrochen, da die Zeugin sonst ihren Flug verpassen würde.

Der nächste Prozesstag ist morgen, am 09. Oktober 2008, um 9 Uhr im Kriminalgericht Berlin-Moabit, Raum 700.

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Ergänzungen

Bericht vom dritten Prozesstag

egal 09.10.2008 - 23:32

Dritter Prozesstag: Befangenheitsanträge und erste ZeugInnenbefragung

Am Anfang für die ZuschauerInnen stehen immer noch die durch die Sicherheitsverfügung veranlassten Sicherheitskontrollen. Immerhin konnten heute einige Personen den Beschluss von letzter Woche durchsetzen, zehn Blatt Papier und eine ganze Packung Taschentücher mitzunehmen.

Der heutige Prozesses begann mit der Frage der Verteidigung, wie nun das Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten umgesetzt werden soll. Laut Gutachten seien nur sechs Stunden Verhandlung möglich, sowie regelmäßige Pausen mit einem Rückzugsraum. Richter Hoch beantwortete dies mit der Ansage, dass der Angeklagte rechtzeitig um Pausen ersuchen solle, dann würden diese, wenn verfahrenstechnisch möglich auch gewährt.

Im Anschluss daran thematisierte die Verteidigung die Sitzposition der ZeugInnen im Sitzungssaal und dass die Bundesanwaltschaft (BAW), im Gegensatz zur Verteidigung, einen Raum für Beratungen und Pausen bekommen hätte. Bei der Position der ZeugInnen ging es vor allem darum, dass die meisten VerteidigerInnen nur den Rücken der ZeugInnen sehen können und somit keine Reaktion selbiger beobachten können, anders als die VertreterInnen der BAW und das Gericht, welche die ZeugInnen von vorne im Blick haben. Der Vorsitzende Richter Hoch führte aus, dass dies aus sitzungspolizeilichen Gründen nicht anders möglich wäre. Auch die Vorschläge der Verteidigung für eine andere Sitzanordung, die auch schon im RZ-Prozess praktiziert wurde, lehnte der Richter mit Verweis auf die sitzungspolizeilichen Maßnahmen ab und gibt die Rüge der Sitzungordung durch die Verteidigung zu Protokoll. Daraufhin stellte die Verteidigung den Antrag auf eine 30-minütige Pause, um einen schriftlichen Antrag stellen zu können. Dem wurde stattgegeben, die Zuschauer mußten, wie bei jeder Pause, den Sitzungssaal verlassen und im Treppenhaus warten.

Nachdem die Verteidigung und die Angeklagten zu spät nach der Pause den Sitzungssaal betraten ermahnt der Vorsitzende Richter Hoch die Angeklagten, dass wenn sie demnächst nicht pünktlich erscheinen würden, sitzungspolizeiliche Maßnahmen durchgeführt werden müssten. Auch der Einwand der Verteidigung, dass die Verspätung auf ihr Verschulden zurückzuführen sei, wird vom Vorsitzenden Richter abgetan. Nun trug die Verteidigung den Antrag auf eine andere Sitzordnung vor, mit der Begründung, dass es für eine adäquate Verteidigung unabdingbar sei, die Zeugen und deren Reaktionen zu beobachten und dass eine Kommunikation nur möglich sei, wenn Augenkontakt bestehe. Darauf erwiderte die BAW, dass ihrer Meinung nach eine Einschränkung der Verteidigung nicht vorliege, hingegen eine Verlegung der ZeugInnen nach hinten nur zur Verschlechterung der Kommunikation mit dem Gericht führen würde. Der Vorsitzende Richter Hoch verkündete eine 15-minütige Pause um eine Entscheidung des Senats herbeizuführen.

Nach der Wiedereröffnung der Sitzung verkündete der Vorsitzende Richter die Bestätigung der Sitzordnung, obwohl er zugeben mußte, dass dadurch nur das Gericht, die BAW und einer der sechs VerteidigerInnen die ZeugInnen sehen können. Es sei dem Sitzungssaal und dessen baulichen Gegebenheiten geschuldet, dass nicht alle die ZeugInnen von vorne sehen können. Ausserdem sei die vorgebene Zeugenposition üblich und angemessen und werde seit Jahrzehnten praktiziert. Erfahrungsgemäß fühlen sich die ZeugInnen nicht mehr angesprochen, wenn sie weiter hinten sitzen würden.

Daraufhin erklärten die Verteidiger, dass sie einen Befangenheitsantrag gegen den Senat stellen wollen und dafür eine Stunde Pause benötigen. Der Vorsitzende Richter Hoch verkündet eine einstündige Pause bis 15:30 Uhr.

Dann ging es weiter mit dem Befangenheitsantrag gegen den ganzen Senat, der von der Verteidigung vorgetragen wurde. Die Begründung lautete, dass mit dieser Sitzordnung, s.o., eine adäquate Verteidigung nicht möglich sei und das Gericht nicht einmal den Versuch gemacht hat, zu einer Einigung zu gelangen und der Aussage, dass die Interessen des Gerichts eben Vorrang hätten. Des Weiteren bittet die Verteidigung um Mitteilung darüber, wer denn über den Antrag entscheidet. Der Vorsitzende Richter Hoch ordnete die Fortsetzung des Prozesses an.

Dann bemerkte die Verteidigung, dass laut Sicherheitsverfügung maximal sechs Polizeibeamte im Saal vorgesehen sind. Tatsächlich aber elf Beamte im Sitzungssaal. Desweiteren wurde beantragt, dass die anwesenden Zivilpolizisten im Pressebereich angeben, wer sie sind, warum sie da sind und ob sie möglicherweise als Zeugen in dem Prozess in Betracht kommen oder nicht. Der Richter Hoch entgegnete, dass nur zwei zusätzliche Beamte als Beobachter anwesend seien und diese eine Genehmigung von ihm hätten, wie auch andere Personen so z.B. Praktikanten der Verteidigung. Ausserdem müsste dies nicht im Hauptverfahren geklärt werden. Die Verteidigung zitierte aus einem Fax des Kriminaldirektors Funke (BKA) an Richter Hoch indem er diesem mitteilte, dass an der Verhandlung zivile Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) teilnehmen würden. Dies diene zu "Fortbildungszwecken" und zur "Lageerkundung". Ausserdem sollen sie die Resonanz des anwesenden linken Spektrums melden. Es seien jeweils zwei Beamte vor Ort, die nicht als Ermittler im Verfahren eingesetzt waren. Die Namen der Beamten würden dem Vorsitzenden vor jedem Verhandlungstag telefonisch mitgeteilt. Die Verteidigung gab zu bedenken, dass durch die Anwesenheit der BKA-Beamten im Gerichtssaal die Gefahr einer Zeugenmanipulation gegeben ist. Da diese besonders bei den stattfindenden Zeugenbefragungen eifrig mitprotokollieren. Aufgrund dieser Protokolle besteht die Gefahr, daß zukünftige Zeugen beeinflusst werden könnten. Weiterhin, so die Verteidiger, besteht die konkrete Gefahr, daß die interessierte Öffentlichkeit sich der Gefahr des Ausspionierens ausgesetzt sieht. Die Verteidigung beantragt eine Stunde Pause, um einen Ablehnungsantrag formulieren zu können. Der Vorsitzende Richter Hoch genehmigt diese.

Nach dieser Pause trägt die Verteidigung ihren Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Hoch vor. Begründet wird dies mit der der Sicherheitsverfügung widersprechenden Anzahl von elf Polizeibeamten im Sitzungssaal. Desweiteren geht aus den Akten, die in der Pause eingesehen werden konnten hervor, dass die BAW davon wusste, die Verteidigung aber nicht und ihr auch keine Gelegenheit der Stellungnahme eingeräumt wurde. Die Verteidigung zitierte aus einem Fax des Kriminaldirektors Funke (BKA) an Richter Hoch indem er diesem mitteilte, dass an der Verhandlung zivile Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) teilnehmen würden. Dies diene zu Lehrzwecken der Beamten. Ausserdem sollen sie die Resonanz des anwesenden linken Spektrums melden. Es könnten sich, so das BKA, potienelle Mitglieder der mg unter den Anwesenden befinden. Es seien jeweils zwei Beamte vor Ort, die nicht als Ermittler im Verfahren eingesetzt waren. Die Namen der Beamten würden dem Vorsitzenden vor jedem Verhandlungstag telefonisch mitgeteilt. Die Verteidigung gab zu bedenken, dass durch die Anwesenheit der BKA-Beamten im Gerichtssaal die Gefahr einer Zeugenmanipulation gegeben ist. Da diese besonders bei den stattfindenden Zeugenbefragungen eifrig mitprotokollieren. Aufgrund dieser Protokolle besteht die Gefahr, daß zukünftige Zeugen beeinflusst werden könnten. Weiterhin, so die Verteidiger, besteht die konkrete Gefahr, daß die interessierte Öffentlichkeit sich der Gefahr des Ausspionierens ausgesetzt sieht.

Insgesamt wird durch die einseitige Information der BAW eine innere Haltung des Vorsitzenden Richters Hoch deutlich, die auf eine Befangenheit hindeutet, so die Verteidigung. Es entstünde allgemein der Eindruck der Rechtsbeugung. Der Vorsitzende Richter Hoch ordnet die Fortsetzung der Verhandlung an. Eine Verteidigerin beantragt fünf Minuten Pause, um einen anderen, ihr vorher angebotenen Platz einzunehmen, nämlich den der Gutachterin, die heute schon den ganzen Tag vor Ort ist. Dem wurde stattgegeben. Die Zuschauer durften ausnahmsweise im Saal bleiben. Nach fünf Minuten wurde der Prozess fortgesetzt, jedoch sass die Verteidigerin wieder an ihrem alten Platz, weil auf dem anderen die BAW Einblick in ihren Laptop gehabt hätte und dies nicht angemessen wäre, da sich dort ihre Notizen befinden.

Damit kam es nun zur Vernehmung der ersten Zeugin in diesem Prozess, der erste Kriminalhauptkommissarin (EKHK) Angelika Baumert, 53 Jahre alt, BKA. Zuständig für die Asservierung der bei den Angeklagten gefundenen Gegenstände. Diese wurden ihr in offenen Plastikkörben von ihren Brandenburger Kollegen übergeben. Sie war auch an Vernehmungsversuchen beteiligt, da aber keine Aussagen gemacht wurden, habe sie nur mit den Rechtsanwälten gesprochen. Sie begleitete die Festgenommenen im Hubschrauer nach Karlsruhe. Ausserdem wurde sie von einem Verteidiger zu einer von ihr durchgeführten Löschung von Daten am 29.10.2007 befragt. Sie konnte sich aber daran nicht erinnern.

Als ProzessbeobachterInnen nahmen Judith Demba (ehem. Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses) und Wolf-Dieter Narr (Professoer a.D.) teil.
Da die Zeugin noch einen Flug bekommen musste und die Verteidigung mit der Befragung noch nicht fertig war, wurde sie zum 13.11.2008 um 13 Uhr erneut geladen. Der Vorsitzende Richter schliesst die Sitzung um 17:57 Uhr. Fortsetzung am Donnerstag, 09.10.2008, 09:00 Uhr.

 http://einstellung.so36.net/de/prozess/bericht/1134

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 6 Kommentare

danke

bah 09.10.2008 - 12:03
Danke für deine inhaltliche Zusammenfassung des 3. Tag's. So hat Mensch die Möglichkeit die Sache zu verfolgen, auch wenn's zeitlich mal nicht passt.

danke

danke 09.10.2008 - 13:16
und wenn mensch in anderen Städten lebt, ihm es aber nicht egal ist was in berlin passiert :)!

Gerechtigkeit

Slime 09.10.2008 - 15:21
"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!"

Danke

- 09.10.2008 - 18:09
Und wenn mensch kein Bock hat, bei Anwesenheit im Gericht registriert zu werden.

bisschen Kritik

mokky 09.10.2008 - 21:22
Erstmal vorweg, ich finde die Berichterstattung wichtig und würde mich freuen auch morgen wieder was von Dir zu lesen. Ganz klar, dass Deine Perspektive parteiisch ist, aber ein paar Sachen stoßen mir schon ziemlich auf: "Jeder Prozess der länger dauert ist ein guter Prozess... denn er sabotiert das System." Komm, denk vor so einem Satz doch lieber nochmal drüber nach... das stimmt doch garnicht.
Und dann den Rechtsanwalt zu feiern, weil er die BKA-Frau angeschnauzt und so verusichert hat, dass ihre Stimme zu zittern anfing... Was ist da denn bitte toll dran? Weil sie bei der Polizei arbeitet hat sie's nicht anders verdient, oder was? Soll er doch den blöden Richter anschnauzen, da klatsch ich dann vielleicht.
Bin gespannt auf mehr.

@ mokky

Roland Ionas Bialke 09.10.2008 - 23:06
Hast recht, besser ist ganz klar keinen Prozess zu haben. Aber letztendlich gibt es für Gerichtsverfahren eine Zeitspanne von wann bis wann er abgearbeitet sein muss. Schau mal an die Terminaushänge vor den Gerichtssälen! Es gibt Prozesse die sind für eine Stunde angesetzt. Und 5 von solchen Verfahren an einen Tag in einem Gerichtssaal. Das ist eine Aburteilung wie am Fliessband. Wenn da nun ein Mensch die Verfahrenszeit streckt, dann ist für dieses Verfahren oder ein anderes Verfahren an diesem Tag keine Zeit mehr. So einfach ist das!

Es gab da ein Interview, indem von einem Richter beschrieben wurde, dass sie eine Zeitspanne von eineinhalb bis zwei Stunden für eine "Verhandlung" in den 1990er Jahren hatten. Und jetzt soll das ähnlich krass sein. Gerichtssabotage, in diesem Sinnm ist ein Teil der Antwort auf die Soziale Frage!

Und ja, die Polizistin übt repressive Gewalt aus. Das aktzeptiert sie, denn ansonsten würde sie nicht mehr für die Polizei arbeiten. Der Rechtsanwalt hat genau richtig gehandelt und auch mein "abfeiern" ist positiv zu sehen. Fast alles was der Repression in einer solchen Situation entgegenwirkt ist angebracht!