KOL: Menschenrechtsbeobachterin ausgewiesen

kolumbienkampagne 04.10.2008 22:03 Themen: Globalisierung Militarismus Repression Soziale Kämpfe Weltweit
Die Menschrechtsbeobachterin und Aktivistin der kolumbienkampagne Friederike Müller wurde am ersten Oktober durch die kolumbianische Sicherheitsbehörde DAS verhaftet und nach einer Serie von Rechtsbrüchen durch die staatlichen Autoritäten am Mittag des 2. Oktobers aus Kolumbien ausgewiesen.
Friederike Müller war von verschiedenen, mit dem Solidaritätsnetzwerk „Red de Hermandad y
Solidaridad con Colombia“ assoziierten, kolumbianischen Menschenrechtsorganisationen nach Kolumbien eingeladen worden, um eine Untersuchung über die Auswirkungen von Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Regionen des Landes durchzuführen.

Als sie am 1. Oktober in Cali ankam, wurde sie Opfer willkürlicher Maßnahmen seitens der
kolumbianischen Sicherheitsbehörden, darunter illegaler Freiheitsentzug, Verwehrung des Rechts auf Kommunikation, Ausweisung, und ein siebenjähriges Einreiseverbot mit der Begründung, sie würde – geheimdienstlichen Informationen zufolge - „die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit, den sozialen Frieden und
die öffentliche Sicherheit“ gefährden.“

Der Fall zeigt deutlich die Politik der Regierung, sowohl kolumbianische als auch internationale Menschenrechtsbeobachter daran zu hindern, die schweren Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die unter dieser Regierung begangen werden.

Friederike Müller, die von der Organisation COS-PACC eingeladen worden war, hatte an verschiedenen Begleitaktivitäten dieser Organisation teilgenommen, darunter die Begleit-Mission in die Gemeinden der Provinz „La Libertad“ im Departement Boyacá, an der auch die Vizepräsidentschaft Kolumbiens und der kolumbianische Ombudsman für Menschenrechte
teilgenommen hatten.

Verlauf der der Ereignisse

1. Am 1. Oktober 2008 um ca. 17:30 Uhr überquerte Friederike Müller in Begleitung eines Mitarbeiters des Solidaritätskomitees für politische Gefangene - Sektion Valle del Cauca - und eines Mitarbeiters der Metallarbeitergewerkschaft Sintrametal-Yumbo den Platz „San Francisco“ der Stadt Cali.

2. Als sie den Platz verlassen wollte, wurde Friederike Müller von fünf Personen, die – ohne sich auszuweisen – angaben, Mitarbeiter der Sicherheitsbehörde DAS zu sein, festgehalten, von ihnen nach den Gründen für ihren Aufenthalt in Kolumbien befragt und anschließend an die Einrichtungen des DAS überführt.

3. Den Anwälten der Nichtregierungsorganisation NOMADESC und der Menschenrechtsorganisation „Solidaritätskomitee für politische Gefangene“ CSPP gegenüber, die sich kurze Zeit später zur Unterstützung von Friederike Müller in den Einrichtungen des DAS einfanden, wurde der Freiheitsentzug Friederike Müllers durch das DAS zunächst abgestritten.

Stunden später bestätigte der Behördenmitarbeiter Jhon Mario Valencia, dass sich die deutsche Staatsangehörige in den Räumen des DAS befände und dass sie einer Überprüfung ihres Aufenthaltsstatus in Kolumbien unterzogen werde.

4. Ein weiterer Mitarbeiter des DAS, Oscar Vasco, nach eigenen Angaben Vorgesetzter des Ausländeramtes der Behörde, gab an, dass Friederike Müller bis zu 72 Stunden durch die Sicherheitsbehörde DAS isoliert und ohne ihren Anwalt konsultieren zu dürfen, in Gewahrsam gehalten werden könne. Des weiteren wurde das Mobiltelefon von Friederike Müller beschlagnahmt. Das Personal des DAS weigerte sich, eine schriftliche Anfrage über die Gründe für die In-Gewahrsamnahme entgegen zu nehmen.

5. Am 2. Oktober 2008 um 13:40 wurde Friederike Müller durch das DAS aus Kolumbien ausgewiesen. Die Abschiebung wurde unter völliger Missachtung internationaler rechtlicher Standards vollzogen.

- Friederike Müller wurde ohne richterliche Anordnung festgehalten.

- Zwischen dem 1.Oktober und dem Morgen des 2. Oktober wurde ihr das Recht
auf Kommunikation durch die Sicherheitsbehörde DAS verwehrt.

- Friederike Müller wurde verboten, mit ihrem Anwalt zu sprechen.

- Friederike Müller wurde ohne Begleitung eines Anwalts einem
ausführlichen Verhör unterzogen.

- Am 1. Oktober 2008 wurde durch die Subdirektorin des Ausländeramtes des
DAS, Lilia María Babativa Velázquez, die Ausweisung von Friederike Müller
angeordnet, wobei Friederike Müller weder die Möglichkeit eingeräumt
wurde, von ihrem Recht auf Verteidigung Gebrauch zu machen, noch
Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

- Erst 15 Minuten vor ihrer Abschiebung wurde Friederike Müller erlaubt,
mit einem Anwalt zu sprechen.

Die hier angeklagten Ereignisse stellen einen Angriff auf die Arbeit der Menschenrechtsverteidigung in Kolumbien dar. Sie verfolgen das Ziel der internationalen Gemeinschaft zu verweigern, die gegen das Leben, die Freiheit und die persönliche Integrität gerichteten systematischen Praktiken der kolumbianischen Regierung und ihre Politik der Missachtung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte zu beobachten, zu dokumentieren und anzuklagen.

Angesichts sich häufender ähnlicher Maßnahmen gegen Mitglieder der internationalen Gemeinschaft sind die Organisationen des „Red de Hermandad“ besorgt, dass diese Politik sich zu einer gängigen Praxis entwickelt und rufen dringend dazu auf, sich an die kolumbianischen Autoritäten, die zuständigen staatlichen Stellen im Inland, die internationalen Menschenrechtsbehörden und diplomatischen Vertretungen im Ausland zu wenden und folgende Forderungen an sie zu richten:
Dass Untersuchungen gegen die an der illegalen Verhaftung von FRIEDERIKE MÜLLER beteiligten Mitarbeiter des DAS, sowie gegen die Beamten die für ihre ungerechtfertigte und willkürliche Ausweisung verantwortlich sind, einleitet werden.
Dass der Regierungserlass 4000 aus dem Jahr 2004 aufgehoben wird. Dieser regelt Anordnungen über die Visavergabe, Kontrolle von Ausländern und Migration in Verbindung mit Ausweisung und Abschiebung von Ausländern. Das Dekret missachtet die internationalen Menschenrechtsstandards, indem es die Menschenrechte der Willkür der Verwaltungsbeamten ausliefert, und ihre Beschränkung und Aufhebung ermöglicht, darunter das Recht auf Verteidigung und das Recht auf einen fairen Prozess.
3. Dass die kolumbianische Regierung ihre Politik gegen internationale begleitende und kooperierende Personen und Organisationen erklärt.
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Ergänzungen