Kurz nach nach Beginn des zweiten Prozesstage
Eine kurze Zusammenfassung des zweiten Prozesstages gegen Axel, Florian und Oliver in Berlin.
Kurz nach nach Beginn des zweiten Prozesstages nahm die BAW (Bundesanwaltschaft) Stellung zu den bisher beantragten Punkten der Verteidigung. Demnach ist sie der Auffassung, dass zu jederzeit der Ermittlungen, das Trennungsgebot der beteiligten Dienste gegeben war. Dies darf angezweifelt werden da die KGT (Koordinierungsgruppe Terrorismus) mehrmals in den Ermittlungsakten benannt wurde. Diese setzt sich zusammen aus BKA, Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt mit den Polizeien der Länder. Desweiteren sehen sie keine Anhaltspunkte dafür, das Prozessakten vorenthalten wurden. Die Verfahren wurden nach ihrer Ansicht ordnungsgemäß abgetrennt. Einsicht der Verteidigung in die Akten die zur Anklage gegen Axel, Florian und Oliver geführt haben, war nach ihrer Meinung jederzeit möglich. Die Akten zu den teilweise noch laufenden Ermittlungen gegen andere, seien aus Datenschutz gründen nicht möglich und für dieses Verfahren auch nicht notwendig. Ausserdem äusserten sie sich, dass ein „einheitlicher Prozess gegen die [mg] nicht geführt wird“. Die BAW klagt sie also an als [mg] Mitglieder, nicht als ganzes. Dies widerspricht sich zum Beispiel mit der Tatsache, dass in den Prozess am heutigen Tag alle „Selbstbezichtigungsschreiben“ der [mg] eingeführt wurden und somit Gegenstand des Prozesses werden. Diese sollen in „selbstlesung“ der Verteidigung später behandelt werden. Insgesamt wurden 28 Schreiben benannt, die später im Prozess ausgewertet werden sollen. Die Verteidigung protestierte dagegen und forderte das diese insgesamt verlesen werden sollen und einzeln dazu Stellung bezogen werden kann, da einerseits nicht geklärt sei ob alle diese Anschläge wirklich stattgefunden haben und nicht etwa eine Erfindung der Behörden seinen. Ausserdem sei es in „selbstlesung“ nicht möglich eine etwaige Übereinstimmung in Bezug auf Linguistik und Schreibstil festzustellen. Der Vorsitzende lehnte den Einspruch ab und beschloss die „selbstlesung“, was wiederum zu einem Antrag führte, das die Verteidigung dazu mind. drei Wochen benötig. Diesem wurde „großzügig“ soweit stattgegeben.
Die Stellungnahme der BAW konnte der Verteidigung nicht als Abschrift ausgehändigt werden, da diese wörtlich „Ein Konzept sei und nicht ausgearbeitet und deshalb nicht zu Protokoll gegeben wird“, diese Aussage löste abermals etwas Gelächter aus, was am heutigen Tag jedoch nicht vom Vorsitzendem angemahnt wurde. Zur Sicherheitsverfügung des Gerichtes, was z.B. bewaffnete BeamtInnen und StaatsschützlerInnen im Gerichtssaal erlaubt, sowie massive Sicherheitsvorkehrungen gegen BesucherInnen mit sich bringt, äusserte sich der Vorsitzende soweit, dass der Eröffnungstag gezeigt habe das Klatschen des Publikums und „Ruhestörung von aussen“ (Die ordnungsgemäß angemeldete Kundgebung auf der anderen Straßenseite) diese weiterhin rechtfertigen. Er habe sich durch eine Befragung eines Justizmitarbeiters davon überzeugt, dass die Kopien der Ausweise ordnungsgemäß vernichtet wurden und keine PolizeibeamtInnen zu diesen Zugang hatten. Auf Antrag der Verteidigung warum denn nur ein Blatt Papier und ein Taschentuch mit in den Saal genommen werden dürfe und welche sicherheitsrelevanten Maßnahmen dahinter stecken würden, reagierte der Vorsitzende mit Unwissenheit. Dies sei ihm bis heute nicht bekannt gewesen. Er ordnete an, das ab heute dass Publikum zehn Blatt und eine Packung Taschentücher mit in den Saal nehmen könnte. Ausserdem wurden Anträge der Verteidigung statt gegeben, in dem sie die Einstellung der Meldepflicht der Angeklagten bei einer Polizeidienststelle forderten. Diese sei hinfällig, da die Angeklagten sich vor Gericht in den Verhandlungen zeigen würden und das Gericht sie somit sogar öfter sieht als die Polizei. Bisher mussten sich Axel, Florian und Oliver einmal im Monat jeweils Mittwochs melden um nachzuweisen das sie sich dem Verfahren nicht entziehen würden. Der Vorsitzende wies jedoch darauf hin das bei unentschuldigtem fernbleiben, dies zur sofortigen Verhaftung und sogar zur Wiederaufnahme des Haftbefehls führen würde. Weiter gehts am 08.Oktober um 13.00 Uhr. Kommt zahlreich und unterstützt die Angeklagten.
Am Rande kam es übrigens noch zu einem Zwischenfall. Ein Kameramensch aus dem Soli Spektrum wurde vor dem Gericht vermutlich von einem Neonazi angegriffen, dabei erlitt leine Kamera vermutlich schaden.
Artikel zur KGT - Koordinationsgruppe Terrorismus
Die Stellungnahme der BAW konnte der Verteidigung nicht als Abschrift ausgehändigt werden, da diese wörtlich „Ein Konzept sei und nicht ausgearbeitet und deshalb nicht zu Protokoll gegeben wird“, diese Aussage löste abermals etwas Gelächter aus, was am heutigen Tag jedoch nicht vom Vorsitzendem angemahnt wurde. Zur Sicherheitsverfügung des Gerichtes, was z.B. bewaffnete BeamtInnen und StaatsschützlerInnen im Gerichtssaal erlaubt, sowie massive Sicherheitsvorkehrungen gegen BesucherInnen mit sich bringt, äusserte sich der Vorsitzende soweit, dass der Eröffnungstag gezeigt habe das Klatschen des Publikums und „Ruhestörung von aussen“ (Die ordnungsgemäß angemeldete Kundgebung auf der anderen Straßenseite) diese weiterhin rechtfertigen. Er habe sich durch eine Befragung eines Justizmitarbeiters davon überzeugt, dass die Kopien der Ausweise ordnungsgemäß vernichtet wurden und keine PolizeibeamtInnen zu diesen Zugang hatten. Auf Antrag der Verteidigung warum denn nur ein Blatt Papier und ein Taschentuch mit in den Saal genommen werden dürfe und welche sicherheitsrelevanten Maßnahmen dahinter stecken würden, reagierte der Vorsitzende mit Unwissenheit. Dies sei ihm bis heute nicht bekannt gewesen. Er ordnete an, das ab heute dass Publikum zehn Blatt und eine Packung Taschentücher mit in den Saal nehmen könnte. Ausserdem wurden Anträge der Verteidigung statt gegeben, in dem sie die Einstellung der Meldepflicht der Angeklagten bei einer Polizeidienststelle forderten. Diese sei hinfällig, da die Angeklagten sich vor Gericht in den Verhandlungen zeigen würden und das Gericht sie somit sogar öfter sieht als die Polizei. Bisher mussten sich Axel, Florian und Oliver einmal im Monat jeweils Mittwochs melden um nachzuweisen das sie sich dem Verfahren nicht entziehen würden. Der Vorsitzende wies jedoch darauf hin das bei unentschuldigtem fernbleiben, dies zur sofortigen Verhaftung und sogar zur Wiederaufnahme des Haftbefehls führen würde. Weiter gehts am 08.Oktober um 13.00 Uhr. Kommt zahlreich und unterstützt die Angeklagten.
Am Rande kam es übrigens noch zu einem Zwischenfall. Ein Kameramensch aus dem Soli Spektrum wurde vor dem Gericht vermutlich von einem Neonazi angegriffen, dabei erlitt leine Kamera vermutlich schaden.
Artikel zur KGT - Koordinationsgruppe Terrorismus
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Ergänzungen
Artikel
http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repression/bad_kleinen/32kgt.html
Der Titel des Berichtes sollte ausserdem folgendermaßen lauten:
ZUM ZWEITEN PROZESSTAG IM SOG. [MG] VERFAHREN GEGEN AXEL, FLORIAN UND OLIVER
Sorry für die Unannehmlichkeiten...
Ergänzung
* (Eventuell habe ich mich verhört. Aber wäre schon ein dummer Zufall, dass der Name so ähnlich klang. Wer hat den Namen noch notiert?)
Rechtsanwalt Sven Lindemann beantragte übrigens den "Justizwachtmeister" als Zeugen zu hören. Richter Hoch stellte die Entscheidung darüber allerdings zurück.
Bezüglich des abgelehnten Antrag auf Einstellung des Verfahrens, da nicht alle Akten der Verteidigung zugänglich sind: Es scheint so als ob die Verteidigung Akteneinsicht beantragt hatte und dann von der Staatsanwaltschaft das Angebot bekam die Akten eingescannt auf DVD zu bekommen. Auf der DVD scheinen dann diese Akten unvollständig oder teilsweise unlesbar schief gescannt worden zu sein. Nachdem das dem Richter vorgetragen wurde, kam von dort der Verwurf zurück, dass die Verteidigung genug Zeit hatte die Originalakten einzusehen.
Am Schluss wurden dann die Lebensläufe von Axel und Florian vorgelesen. Was hat das für einen Zweck? Die Personalienfeststellung war jedenfalls schon nach dem 1. Prozesstag abgeschlossen.
Obwohl dieser Prozesstag viel interessanter als der erste Prozesstag war, waren nur noch halb so viele ProzessbeobachterInnen und etwa 6 JournalistInnen anwesend.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
FREIHEIT
DAS SALZ IN DER SUPPE - MILITANTE GRUPPE!!!
@ Roland
Welche Selbstbezichtungsschreiben
Dann wäre es (so sie denn die Eingangskontrolle passieren dürfen) möglich dem nächsten Prozesstag zu folgen bzw. dem Tag an dem diese Gegenstand des Verfahrens sind.
Selbstbezichtungsschreiben
1. Bekennerschreiben "Auch Kugeln makieren einen Schlussstrich" Versendung von Drohbriefen und scharfer Munition an den Regierungsbeauftragten für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf Lambsdorff, und an die Repräsentanten der Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft
2. 12. Juni 2001 (?) -> Hier kann ich mich verschrieben haben (Anmerkung RIB)
3. 21. Juni 2001 (?) -> Hier kann ich mich verschrieben haben (Anmerkung RIB)
4. 29. April 2002 Brandstiftung gegen Fahrzeuge der Daimler-Chrysler-Niederlassung in Großziethen
5. 1. Januar 2003 Brandstiftung gegen das Finanzamt Berlin-Neukölln
6. 26. Brandstiftung gegen zwei Bundeswehrfahrzeuge in Petershagen
7. Brandstiftung gegen das Oberlandesgericht Naumburg (Saale) und ein Fahrzeug der Außenstelle der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) in Naumburg
8. 23. Oktober 2003 Berlin Brandstiftung gegen Fahrzeuge der ALBA AG in Berlin-Reinickendorf
9. 1. Januar 2004 Brandstiftung gegen den Sitz des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin-Dahlem
10. 13. März 2004 Sozialamtes Berlin-Pankow
11. 7. Mai 2004 Brandstiftung gegen Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG in Berlin-Wedding
12. 23. September 2004 Brandstiftung gegen eine Verwaltungseinrichtung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bezirksamt Berlin-Reinickendorf sowie gegen das Sozialamt Berlin-Tempelhof-Schöneberg
13. 10. Januar 2004 Lidl
14. 29. April 2005 Brandstiftung gegen Fahrzeuge des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) in Potsdam
15. 9. November Dahlem
16. 17. Februar 2006 Renault Berlin-Reinickendorf
17. 20. März 2006 Brandstiftung gegen den Fuhrpark des Ordnungsamtes Berlin Treptow-Köpenick
18. 9. April 2006 Brandstiftung gegen das Polizeipräsidium in Berlin
19. 5. Mai 2006 Brandstiftungen gegen Fahrzeuge der Berliner Polizei Abschnitt 47
20. Landessozialgericht
21. 4. September 2006 Brandstiftung gegen Fahrzeuge der Bundespolizei in Berlin-Lichtenberg
22. 11. September 2006 Brandstiftung gegen Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes Berlin-Reinickendorf
23. 20. Dezember 2006 Brandstiftung gegen Garagen einer Arztpraxis in Dessau
24. Oranienburg
25. 16. März 2007 Verbandes Türkischer Industrieller und Unternehmer sowie der Italienischen Handelskammer
26. 18. Mai 2007 Brandstiftung gegen zwei Einsatzfahrzeuge der Polizei in Berlin-Spandau
Wie Ihr seht etwas unvollständig...
Richtigstellung zu 02.10.2008 - 01:28