Klageerhebung wegen Hausdurchsuchung in Gö.

Einige BewohnerInnen 29.09.2008 19:49 Themen: Repression
Gegen die mehrere Stunden andauernde Durchsuchung unserer Wohnungen in der Geismar Landstraße in Göttingen durch Beamte des Staatsschutzes am 07.09.2008 haben wir letzten Freitag Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben lassen.
Der Staatsschutz hatte einen Chemikalienfund in einem Kellerraum unseres Hauses zum Anlass genommen alle Wohnungen zu durchsuchen, obwohl ihnen von Beginn an bekannt war, das dieser Kellerraum zu einer bestimmten Wohnung gehört. Aufgrund der Gefahrenlage wurde die Geismar Landstraße gesperrt und wir bekamen die Anordnung unsere Wohnungen zu verlassen. Somit hatte der Staatsschutz mehrere Stunden Zeit sich ungestört, in aller Ruhe, bei uns umzusehen.

Während der Durchsuchung wurde uns der Zutritt zum Haus kategorisch verweigert, der Eigentümerin aber Zutritt gewährt. Nach den polizeilichen Maßnahmen mussten wir gegen 22.00 Uhr feststellen, dass unsere Schreibtische durchsucht, Schubladen und Schränke geöffnet, Gegenstände umgeworfen und Unterlagen durchwühlt worden waren. Außerdem stellten wir fest, dass die Polizei zum Teil durch die Fenster eingestiegen war und die Türen zu den Wohngemeinschaften gewaltsam geöffnet hatte. Während der Durchsuchung konnten wir von außen durch die Fenster des Erdgeschosses beobachten, wie die Wände und Schreibtische in der Wohnung durch die Beamten des Staatsschutzes gefilmt und abfotografiert wurden.

Die Chemikalien waren zudem letztendlich weitaus weniger gefährlich als anfangs durch die Polizei behauptet, wie die Kampfmittelbeseitigungseinheit des LKA aus Hannover feststellte.

Die Durchsuchung war ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss von dem Einsatzleiter der Polizei aufgrund „Gefahr im Verzug“ angeordnet worden. Hierbei sollten die Durchsuchungen der Wohnungen angeblich zum Auffinden noch im Haus befindlicher Personen oder weiterer Gefahrenquellen dienen. Dies ist Angesichts der stundenlangen Durchsuchung und des Abfotografierens der Wohnungen ein peinliches Argument um den Anschein rechtsstaatlichen Handelns zu wahren.

Der tatsächliche Zweck der vollständig durchgeführten Durchsuchung, mitsamt Dokumentation durch die Beamten des Staatsschutzes, war offensichtlich unsere Wohnungen näher unter die Lupe zu nehmen und Informationen über uns zu sammeln.

Gegenüber unserem Anwalt wurde nach der Durchsuchung die Akteneinsicht durch die Polizei weitgehend verweigert. Es wurde lediglich ein konstruierter „Einsatzbericht“ übersandt, der die Anwesenheit des Staatsschutzes völlig verschweigt. Es ist davon auszugehen, dass die Polizei mit den im Bericht verdrehten Tatsachen versucht hat, zumindest einer Klageerhebung aus dem Wege zu gehen.

Diese Maßnahmen sind ein Angriff auf linke Wohnstrukturen und ein weiterer Schritt in Richtung eines Polizeistaates. Mal wieder benutzte der Staatsschutz fadenscheinige Argumente und herbeigeredete Gefahrenlagen um linke Strukturen zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Wir sind nicht bereit, diese Willkür und die damit zusammenhängenden Einschnitte in die Rechte auf unsere Privatsphäre hinzunehmen. Diesem Verhalten der Polizei gilt es konsequent den Weg zu verstellen.

Wir bitten alle linken Wohnstrukturen aufmerksam zu sein. Seid darauf eingestellt, dass der Staatsschutz jeden noch so unbegründeten Anlass nutzen kann, um auch bei Euch vorbei zu schauen.
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Ergänzungen

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überwacht — xyz

gut — ..

war der vs heimlich bei mir? — ein tipp das zu prüfen

na na na — herr xyz