Gentechnikgegnerin vor Gericht- Einstellung
Flummis gegen Justiz- Kreide gegen Polizei
Absurder Prozess in Bad Freienwalde wegen einer "versuchten Sachbeschädigung" an Genmaispflanzen...
Absurder Prozess in Bad Freienwalde wegen einer "versuchten Sachbeschädigung" an Genmaispflanzen...
Vor dem Amtsgericht Bad Freienwalde kam es heute mal wieder zu einem besonders absurden Verfahren. Der Vorwurf lautete „versuchte Sachbeschädigung“ und die Tatbeschreibung der Polizei lässt sich etwa wie folgt zusammenfassen: Wenn polizeibekannte Gentechnikgegner_innen neben Genfeldern angetroffen werden, kann das nur bedeuten, dass sie grade kurz davor waren, diese zu zerstören.
Rechtswidrig festgenommen und über Nacht festgehalten wurde im letzten Sommer eine Aktivistin, die am Nachmittag nach einer offenen Feldbefreiung der Initiative „Gendreck-weg“ neben einem Feld mit Genmais angetroffen wurde. Obwohl es keinerlei Indizien dafür gab, dass die Angeklagte grade auf dem Weg war, das Feld zu zerstören bejahte die Staatsanwaltschaft ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Verfolgung dieser „Straftat“. So wurde dann auch ein Strafbefehl zugestellt, ohne der Beschuldigten vorher jemals die Möglichkeit eingeräumt zu haben, sich zu dem Vorwurf zu positionieren.
Die Aktivistin entschied sich, ohne anwaltliche Vertretung in den Prozess zu gehen und hatte einen Antrag auf Akteneinsicht vorbereitet, da ihr dies bisher verwehrt worden war (sie hatte lediglich 10 von 80 Seiten kopiert bekommen). Doch bevor es dazu kam, gab es bereits Tumult vor dem Gericht wegen Kreidesprüchen gegen Justiz und Strafe auf der Straße, auf den Gerichtsfluren, da Menschen mit Flummibällen spielten und Justizbeamte anbeteten und Unruhe im Saal, denn einige Zuschauer_innen diskutierten mit der Richterin über ihren Umgang mit der Angeklagten. Daraufhin wurde ein Zuschauer aus dem Saal verwiesen und von zwei Justizbeamten aus dem Gebäude getragen, wo er einen Platzverweis für die gesamte Umgebung des Gerichtes bekam. Begründung: Er könne im Gerichtssaal stören. Wie das von außerhalb des Gebäudes überhaupt möglich sein soll, im Saal zu stören, erklärte die Polizei nicht.
Nachdem der Antrag auf Akteneinsicht verlesen und eine kurze Pause vergangen war, verkündete die Richterin die Ablehnung des Antrages, obwohl die Angeklagte explizit auf Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichts verweisen konnte, die auch unverteidigten Angeklagten umfassende Akteneinsicht zusprechen. Wieder gab es Diskussionen mit dem Publikum und weitere Rauswürfe wurden angedroht. Die Angeklagte äußerte den Wunsch nach einer kurzen Pause, um einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin zu formulieren. Diese jedoch übergab das Wort dem Staatsanwalt, der eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen anbot. Die Angeklagte stimmte unter der Bedingung zu, dass der Gerichtskasse auch ihre eigenen nötigen Auslagen auferlegt würden. Staatsanwaltschaft und Richterin stimmten dem zu und so endete das Verfahren nach etwa einer halben Stunde, weil offensichtlich weder Staatsanwaltschaft noch Richterin Lust hatten auf eine Angeklagte, die sich aktiv zur Wehr setzt.
Die Zuschauer_innen zogen nach Ende der Verhandlung zur Polizeiwache, da die örtliche Polizei den des Saales verwiesenen Zuhörer auf die Wache mitgenommen hatte. Der Vorwurf war der Verstoß gegen einen Platzverweis, der als solcher schon rechtswidrig gewesen war. Doch es kam noch absurder: Statt den Aktivisten zügig frei zu lassen, schikanierte die Polizei die aus Solidarität hinzugekommenen.
Die Aktivist_innen schrieben polizeikritische Sprüche auf die Straße und brachten damit die Polizei zum Ausrasten: Ein Kreideeimer wurde zerbrochen, ein Kreidestück entrissen und in einen Nachbargarten geworfen und mehrere Aktivist_innen erlitten blutige Schürfverletzungen, weil sie über den Asphalt geschleift wurden.
Einer Aktivistin, die Anzeige deswegen erstatten wollte wurde dies auf dem Bürgersteig verwehrt. Daraufhin begab sie sich ins Gebäude, wo sie ebenfalls zu hören bekam, sie könne hier nun keine Anzeige erstatten, sie könne das ja „online“ machen und sie habe jetzt das Gebäude zu verlassen. Die Betroffene weigerte sich und wurde sehr unsanft von der Polizei aus dem Gebäude getragen.
Obwohl der Prozess und somit der Grund für die Ingewahrsamnahme vorüber war, wurde der des Saales verwiesene Zuhörer noch weitere 50 Minuten rechtswidrig festgehalten. Die Aktivist_innen prüfen nun rechtliche Schritte gegen das Polizeivorgehen (in der Diskussion waren Rügen der Polizeihandlungen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Beschwerden direkt an den Innenminister des Landes Brandenburg sowie Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung). Die Polizei ihrerseits drohte den Aktivist_innen mit den Kosten der nun nötigen Reinigung des Fußweges, schließlich könne es ja wohl nicht sein, dass vor der Polizeiwache polizeikritische Sprüche auf dem Boden stünden. Die „Freunde und Helfer“ in Bad Freienwalde kommentierten die Gruppe abschließend als das nervigste, was ihnen auf ihrer Wache je passiert sei.
Rechtswidrig festgenommen und über Nacht festgehalten wurde im letzten Sommer eine Aktivistin, die am Nachmittag nach einer offenen Feldbefreiung der Initiative „Gendreck-weg“ neben einem Feld mit Genmais angetroffen wurde. Obwohl es keinerlei Indizien dafür gab, dass die Angeklagte grade auf dem Weg war, das Feld zu zerstören bejahte die Staatsanwaltschaft ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Verfolgung dieser „Straftat“. So wurde dann auch ein Strafbefehl zugestellt, ohne der Beschuldigten vorher jemals die Möglichkeit eingeräumt zu haben, sich zu dem Vorwurf zu positionieren.
Die Aktivistin entschied sich, ohne anwaltliche Vertretung in den Prozess zu gehen und hatte einen Antrag auf Akteneinsicht vorbereitet, da ihr dies bisher verwehrt worden war (sie hatte lediglich 10 von 80 Seiten kopiert bekommen). Doch bevor es dazu kam, gab es bereits Tumult vor dem Gericht wegen Kreidesprüchen gegen Justiz und Strafe auf der Straße, auf den Gerichtsfluren, da Menschen mit Flummibällen spielten und Justizbeamte anbeteten und Unruhe im Saal, denn einige Zuschauer_innen diskutierten mit der Richterin über ihren Umgang mit der Angeklagten. Daraufhin wurde ein Zuschauer aus dem Saal verwiesen und von zwei Justizbeamten aus dem Gebäude getragen, wo er einen Platzverweis für die gesamte Umgebung des Gerichtes bekam. Begründung: Er könne im Gerichtssaal stören. Wie das von außerhalb des Gebäudes überhaupt möglich sein soll, im Saal zu stören, erklärte die Polizei nicht.
Nachdem der Antrag auf Akteneinsicht verlesen und eine kurze Pause vergangen war, verkündete die Richterin die Ablehnung des Antrages, obwohl die Angeklagte explizit auf Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichts verweisen konnte, die auch unverteidigten Angeklagten umfassende Akteneinsicht zusprechen. Wieder gab es Diskussionen mit dem Publikum und weitere Rauswürfe wurden angedroht. Die Angeklagte äußerte den Wunsch nach einer kurzen Pause, um einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin zu formulieren. Diese jedoch übergab das Wort dem Staatsanwalt, der eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen anbot. Die Angeklagte stimmte unter der Bedingung zu, dass der Gerichtskasse auch ihre eigenen nötigen Auslagen auferlegt würden. Staatsanwaltschaft und Richterin stimmten dem zu und so endete das Verfahren nach etwa einer halben Stunde, weil offensichtlich weder Staatsanwaltschaft noch Richterin Lust hatten auf eine Angeklagte, die sich aktiv zur Wehr setzt.
Die Zuschauer_innen zogen nach Ende der Verhandlung zur Polizeiwache, da die örtliche Polizei den des Saales verwiesenen Zuhörer auf die Wache mitgenommen hatte. Der Vorwurf war der Verstoß gegen einen Platzverweis, der als solcher schon rechtswidrig gewesen war. Doch es kam noch absurder: Statt den Aktivisten zügig frei zu lassen, schikanierte die Polizei die aus Solidarität hinzugekommenen.
Die Aktivist_innen schrieben polizeikritische Sprüche auf die Straße und brachten damit die Polizei zum Ausrasten: Ein Kreideeimer wurde zerbrochen, ein Kreidestück entrissen und in einen Nachbargarten geworfen und mehrere Aktivist_innen erlitten blutige Schürfverletzungen, weil sie über den Asphalt geschleift wurden.
Einer Aktivistin, die Anzeige deswegen erstatten wollte wurde dies auf dem Bürgersteig verwehrt. Daraufhin begab sie sich ins Gebäude, wo sie ebenfalls zu hören bekam, sie könne hier nun keine Anzeige erstatten, sie könne das ja „online“ machen und sie habe jetzt das Gebäude zu verlassen. Die Betroffene weigerte sich und wurde sehr unsanft von der Polizei aus dem Gebäude getragen.
Obwohl der Prozess und somit der Grund für die Ingewahrsamnahme vorüber war, wurde der des Saales verwiesene Zuhörer noch weitere 50 Minuten rechtswidrig festgehalten. Die Aktivist_innen prüfen nun rechtliche Schritte gegen das Polizeivorgehen (in der Diskussion waren Rügen der Polizeihandlungen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Beschwerden direkt an den Innenminister des Landes Brandenburg sowie Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung). Die Polizei ihrerseits drohte den Aktivist_innen mit den Kosten der nun nötigen Reinigung des Fußweges, schließlich könne es ja wohl nicht sein, dass vor der Polizeiwache polizeikritische Sprüche auf dem Boden stünden. Die „Freunde und Helfer“ in Bad Freienwalde kommentierten die Gruppe abschließend als das nervigste, was ihnen auf ihrer Wache je passiert sei.
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Ergänzungen
fotos
soweit gut aber..
aehm... das 'mehrere Aktivist_innen' doch bitte durch 'ein_e aktivist_in' ersetzen...
richtigstellung
@ irrelavant
Hätte die Angeklagte (und die ZuschauerInnen) ganz brav mitgemacht, wäre das Verfahren weiter gelaufen. Gerichte sind eine Urteilsfabrik... Aber wenn Sand im Getriebe dazwischen geworfen wird, dann läuft der Betrieb eben nicht mehr so glatt. Und klar, bei Bagatellsachen dieser Art denken die Herrschenden dann doch lieber "ökonomisch" und stellen lieber ein... Ansonsten hätte das Verfahren ja noch ein paar Stunden angedauert... Und eingeplannt was seitens des Gerichtes wohl eine knappe halbe Stunde...
Oberstaatsanwalt