GI, 2. Tag: Gentechnik als Thema verboten!

Feldbefreier 29.08.2008 19:38 Themen: Ökologie

Richter Oehm war gnadenlos und vollzog am zweiten Prozesstag, was er am ersten angedroht hatte. Zwar wurden ihm viele Urteile und Kommentare vorgelegt, die eindeutig zeigten, dass die Frage der Rechtswidrigkeit von Genversuchen bei Verfahren gegen FeldbefreierInnen immer geprüft wird. Aber Oehm wollte wohl Rechtsgeschichte schreiben - im negativen Sinne. Oder irgendwelche Kumpels bei Uni, in Konzernen und Parteien schützen (Oehm ist ambitionierter Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen und sitzt auf dem Ticket von FDP und CDU in der Reserve von Hess. Staatsgerichtshof). Jedenfalls: Er verbot, über Gentechnik zu reden. Es erwischte den Verteidiger der Angeklagten, der als erster eine unerwünschte Frage stellte. Als eine Zuschauerin über diesen Unsinn den Kopf schüttelte, eskalierte die Lage. Denn Kopfschütteln (das ließ der Richter sogar ins Protokoll schreiben!) ist in seinen Prozessen nicht erlaubt. Um 12 Uhr war nach einigen Ringkämpfen zwischen Wachtmeistern und den Stühlen zwischen rauszuschleifenden Zuschauerinnen Schluß. Am Donnerstag, den 4.9. geht es weiter - Perspektiven für einen sinnvollen Prozess gibt es aber nicht mehr.

Der Tag begann in etwas veränderter Zusammensetzung und gut vorbereitet auf eine intensive Auseinandersetzung, ob in einem Prozess um Gentechnikaktionen über Gentechnik geredet werden darf. Mit den Angeklagten saß ein Anwalt auf der Anklagebank, der sich mit Infos der Angeklagten schnell ins Thema (u.a. Rechtfertigender Notstand) eingearbeitet hatte. Zunächst sah es auch so aus, dass sich die Kontrahenten aufeinander zu bewegten. Dem Richter wurden mehrere Urteile von FeldbefreierInnenprozessen (vor allem Gendreck weg!) und andere Fälle, in denen rechtsfertigender Notstand geprüft wurde, überreicht. Zudem wurden Texte verlesen und über Rechtsauslegungen diskutiert. Ein konkretes Ergebnis hatte das erst mal nicht, aber die Stimmung war eher ähnlich der des ersten Tages. Von Seiten des Richters wurde mehrfach betont, dass der Prozess auch für ihn ein interessantes juristisches Niveau hätte usw. Öffner der Debatte war der Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen seines Satzes am Ende des ersten Prozesstages. Hierzu wurden Erklärungen abgegeben und immer wieder debattiert (was der Staatsanwältin irgendwann zu lange dauerte, aber Richter Oehm machte erstmal weiter). Bevor es dann zur Hauptsache ging, zelebrierte ein Angeklagter die Kunst der offensiven Prozessführung: Er stellte zwei Beweisanträge zum Zeitpunkt der Mahnwache am 2.6.2006 und zu den Aussagen des Staatsschützers KOK Schöller vom ersten Prozesstag und wies ihm dabei eine Falschaussage nach. Die Unterlagen übergab er auch gleich der Staatsanwaltschaft, um (wie er sagte) damit zu beweisen, dass diese Behörde zwar nun Kenntnis von einer Straftat eines Polizeibeamten habe, aber nichts tun werde – wie immer.

 

Vernehmung eines Versuchsbeteiligten

Dann kam Dr. Gregor Langen, der am Ort des Gengerstenfeldes arbeitet und für den Versuch der Beauftragte für die biologische Sicherheit war. Dass er sich mit Gerste überhaupt nicht auskannte, was etwas peinlich – aber das kam eher zufällig raus. Zunächst fragte Richter Oehm einiges, auch Kleinigkeiten zur Sicherheit des Versuches. Es entstand weiter der Eindruck, die am Ende des ersten Prozesstages verkündete Untersagung aller Fragen zum Thema Gentechnik könnte etwas aufgeweicht sein. Dann fragte die Staatsanwältin – nur wenig. Dann kam die Anklagebank. Zuerst Rechtsanwalt Döhmer. Er fragte Dr. Langen, was das konkret bedeutet, für Sicherheit zuständig zu sein. Dr. Langen wusste darauf wenig zu sagen. Am Beispiel des Vogelschutznetzes schilderte er dann, dass er zuständig sei, zu prüfen, ob das auch richtig hängt. Dann fragte Döhmer, ob Insekten durch das Vogelschutznetz fliegen konnten zu den Gerstenpflanzen. Und nun geschah das Unglaubliche: Richter Oehm untersagte diese Frage. Fassungslosigkeit auf der Anklagebank und bei ZuschauerInnen. Da wird überall über Bienen und Gentechnik debattiert - und hier, wo es um Gentechnik im Kern geht, sind selbst Fragen verboten, die völlig offensichtlich mit dem Genfeld zu tun haben, um das es geht.

 

Keine Fragen zur Gentechnik erlaubt!

Und weil es so unglaublich war, hier die genauen Worte der Beteiligten (... kennzeichnen Wiederholungen, Versprecher u.ä.) D. (Rechtsanwalt Doehmer), Oehm (Richter) und L (Dr. Langen, Beteiligter am Genversuch).

D fragt, ob Wildschutz/Vogelschutznetz Aufgabe des Biosicherheitsbeauftragten L war. Dann im Wortprotokoll:

L: Ich war vor Ort, als dieser Zaun ... aufgestellt wurde ... ich habe sicherzustellen, dass der Zaun tatsächlich aufgestellt wird ...

D: Sie sagen, dass der Zaun zum Beispiel eine bestimmte Dichte haben muss, damit keine Vögel durchkommen.

L: Das waren aber Abstimmungen vom Regierungspräsidium ... die haben ja auch diesen Auflagenbescheid ... ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums war vor Ort und hat diese Maßnahmen gutgeheißen.

D: Die Vorstellung, dass die Dichte des Netzes mit Ihnen was zu tun hat ... ist richtig. Als Biosicherheitsbeamter.

L: Ja, auch.

D: Weil, Sie haben ja gesagt, wir müssen sicherstellen das da keine Vögel rein können ...

L: Nein, Idee dabei ist, Auflage war, dass nach der Aussaat das Vogelnetz errichtet wird ... und zum anderen sollte dieses Vogelnetz da sein, wenn die Ähren abreifen ...

D: Wenn ich das richtig sehe, ist das Vogelnetz ein Kontaminationsschutz.

L: Ein Ausbreitungsschutz.

D: Das nächste ist jetzt für mich die Frage zu dem Bereich der Biosicherheit gehört zum Beispiel auch die Frage, inwieweit denn dieses Netz durchlässig war für Insekten.

Oehm: Diese Frage gehört nicht mehr zum Gegenstand der Anklage und nicht mehr in den Bereich der Frage, ob hier Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorliegen. Ob da Insekten durch das Netz fliegen können oder nicht, ist für die Fragestellung, die sich hier im strafprozessoralen Rahmen ergibt, unbedeutend.

 

Eskalation

Eine Zuschauerin schüttelte den Kopf. Richter Oehm war offenbar am Ende. Hinter dem juristisch souveränen Richter kam ein krass autoritärer Charakter zum Vorschein. Seine kinderfeindlichen Sprüche paarten sich mit einer merkwürdigen Neigung, nur Frauen anzugreifen – tatsächlich wurde kein einziger Mann aus dem Saal gewiesen, aber viele Frauen. Aber für einen autoritären Patriarchen in der Fratze des juristisch beschlagenen Halbgottes mit Anflügen von Gnade und Milde (beides Formen von Macht) sind diese charakterlichen Mischungen nicht selten. Jedenfalls: Er ließ die Person wegen Kopfschütteln aus dem Saal werfen und erteilte Hausverbot. Protest von der Angeklagtenbank, Anwalt Döhmer beantragte, den Vorgang formal zu Protokoll zu nehmen mit einer Begründung. Nach einigem Hin- und Her und massiven kinderfeindlichen Sprüchen (er behauptete ständig, das sei ja wie bei Kindern und die würde man dann auch auf die Straße schicken zum Spielen usw.) wollte er dann seinen Spruch zu Protokoll geben und begann zu diktieren, dass hier offenbar eine Leute, die „keine Erziehung genossen haben“. Ein Zuschauer springt empört auf und verlässt unter Protest den Saal. Andere schließen sich an. „Gut, dass Sie freiwillig gehen“, hörte mensch den Richter in seiner nun ungezügelt widerlich-autoritären Art weitermachen. Doch die Situation eskalierte weiter. Der Richter wies weitere Rauswürfe an, die überforderten Gerichtsdiener zerrten an Menschen, zogen eine Frau halbnackt aus, Stühle gerieten durcheinander. Immer wieder versuchte der Verteidiger den Richter irgendwie zu mäßigen, aber da ging nicht mehr viel. Die beiden Angeklagten saßen dagegen ruhig auf ihren Stühlen – genau wissend: Hier ist ein erfolgsverwöhnter Richter aus seiner Fassung gefallen und ein widerlicher Charakter wurde offenbar, den er sicherlich nicht zeigen wollte. Erstaunen löste aus, welche Nichtigkeiten den Ausbruch bewirkten. Auch die Staatsanwältin verlor schnell ihre ohnehin mehr gespielte Souveränität, stellte sich peinlich-unterwürfig hinter den Richter und unterstellte, dass die Eskalation „nicht zufällig“ stattgefunden hatte, sondern inszeniert war. Gründe dafür nannte sie nicht, später sagte sie einem nachfragenden Angeklagten sogar noch: „Ich habe es nicht nötig, mich mit Ihnen zu unterhalten“.

 

Schnelles Ende

Es dauerte eine Weile, bis sie die Wogen gelegt hatten. Der Verteidiger kündigte eigene Beiträge zum Protokoll an, weil die Protokollierungen durch den Richter so nicht stehen bleiben könnten. Als er diese dann vortragen wollte, setzte er ihnen eine Einleitung vorweg, dass er solch einen Auftritt eines Richters nicht einmal bei seiner Tätigkeit als Verteidiger in Peking erlebt hätte.

Auch ein Angeklagter verlas eine Erklärung:

Auch aus Sicht des Unterzeichners handelt es sich um einen ungerechtfertigten, unbegründeten Ausschluss von Personen.

Begründung
Kopfschütteln – wie hier als Ausschlussgrund angegeben – und andere mimische Gesten sind selbstverständliche menschliche Ausdrucksformen. Es ist schon schlimm genug, dass das Publikum in der Hauptverhandlung zu Statisten degradiert werden. Nun allerdings zu verlangen, dass diese sich jeder menschlichen und spontanen Regung enthalten, widersprecht der Menschenwürde. Zudem ist auch nicht erkennbar, inwieweit damit der störungsfreie Ablauf der Verhandlung vorangetrieben werden soll.
Durch die Äußerung des Vorsitzenden, es würde sich um „Menschen handeln, die keine Erziehung genossen haben“ ist – und das völlig unnötigerweise – eine Eskalation im Gerichtssaal erzeugt worden. Davon abgesehen erschüttert mich das dahinter stehende Menschenbild.
Für die Angeklagten ist es eine belastende Reaktionen, dass mit jeder Fragen ungerechtfertigte Ausschlüsse bewirkt werden, weil Zeugen erschütternde, skurrile oder amüsante Aussagen machen. Insofern führt im Gegenteil das geschilderte Verhalten des Gerichts dazu, dass die Angeklagten in ihrer Verteidigung gestört werden.

Danach wurde der Verteidiger gefragt, ob er weiter Fragen stellen wollte an den Versuchsbeteiligten Dr. Langen, der die ganze Zeit regungslos auf seinem Zeugenstuhl gesessen hatte. Er hatte Fragen und begann: „Können da Insekten durch das Netz fliegen?“ Richter Oehm reichte es. Er beendete die Verhandlung und lud zum nächsten Termin: Donnerstag, 4. September 2008.

Der juristische Kampf geht weiter: Kann ein Richter in gottähnlicher Selbstwahrnehmung, untermauert mit sexistischen und kinderfeindlichen Attitüden, bestimmen, wer was fragen darf? Wessen Interessen schützt dieser Mann? Glauben die, sie könnten die Feldbefreier eines skandalösen Freisetzungsversuchs mit Gengerste aburteilen, ohne dass die Machenschaften der Karriereprofessoren zur Sprache kommen? Wer mitbekommen will, wie es weitergeht, oder auch seine eigene Meinung zeigen will, was von solchen Machenschaften zu halten ist, kommt am Donnerstag, den 4.9. nach Gießen, 8.30 Uhr ins Amtsgericht. Immer der Polizei nach.

 

Aktionen

Als alle das Gerichtsgebäude verlassen hatten, wurde bekannt, dass im Innern an vielen Orten Aufkleber hingen mit der Aufschrift: „Wo nicht über Gentechnik geredet werden darf, wird geklebt: Gentechnik ist kriminell!“ Einige Übriggebliebene zogen in einer kleinen Spontandemo durch die Innenstadt von Gießen. Allen war klar: Willkommen in Gießens Justiz – so kennen wir den Laden!

 

Hilfe zur Selbsthilfe

Gießen wird seinem Ruf gerecht: Die überforderte Justiz, offensive Angeklagte und Aktionen rundherum bieten eine Mischung, die so einige Mächtige überfordern. Es wird Zeit, dass die alte Strategie des passiven Maulhaltens durchbrochen wird zu einer neuen, vielseitigen, gut überlegten und trainierten Strategie der konsequenten Aussageverweigerung, der Demaskierung von Justiz und Polizei und der offensiven Thematisierung von Interessen, die hinter Strafverfolgung und den von ihnen geschützten Objekten und Institutionen steht!

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Ergänzungen

Berichte in Zeitungen

FeldbefreierInnen 30.08.2008 - 09:10
  • Junge Welt, 30.8.2008
  • Gießener Anzeiger, 30.8.2008
    Anmerkung: Die Behauptung, die ZuschauerInnenproteste seien durch die Ablehnung des Befangenheitsantrags ausgelöst worden, ist falsch. Da hat die Redakteurin wohl geschlafen. Vielmehr war das Verbot von Fragen zur Gentechnik der Auslöser des Kopfschüttelns - und das brachte den Richter zum Ausrasten

Feierprojekt

Testi 01.09.2008 - 22:34
Vor dem nächsten Prozesstermin ist eine große Feier vor den Stufen der Justitia in Gießen geplant. Während drinnen Widerständige weggesperrt werden sollen, ist es an der Zeit vor den Pforten des Gerichts Flagge zu zeigen.
Dafür soll ein experimentelles Petersilienfeld auf dem Grün neben der Bushaltestelle (direkt vor dem Landgericht) angelegt werden um für einen alternativen, ökologischen Anbau auch auf kleinen Flächen zu werben. Die Petersilie soll dabei eine Anspielung auf das allgegenwärtige "grün" in den verfilzten gießener Strukturen sein. Gleichzeitig wird es interessant sein zu sehen, ob die "Grünen" auch hier in der Lage sind, selbst ein Feld zu zerstören *gg*
Im Anschluss an den Termin soll dann die Einweihungsfeier des kleinen Antigenfeldes stattfinden, selbstverständlich wird auch den Menschen die für die Herrschaftseliten arbeiten dabei ein Bier angeboten, um offenzulegen, wie unsouverän Staat und Justiz auf jede Alternative zur allgegenwärtigen Genindustrie reagieren.
Wer Lust hat zu kommen, ist herzlich eingeladen: Wir treffen uns eine halbe Stunde nach Prozessbeginn und freuen uns über mitgebrachte (Garten)-Hacken und helfende Hände.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 3 Kommentare

"Total" Wurst

BürgiJudikative 30.08.2008 - 03:25
In die nächste Instanz gehen.
Soli-Grüsse aus X.

Kommentar einer Zuschauerin

Weiterleitung 30.08.2008 - 09:04
Dem Richter war die pure Verzweiflung unverhohlen anzumerken. Eigentlich war nur er derjenige, der seine Geschichte wie ein verhaltensauffälliges Kind in Szene setzte. Ohnmacht und zerstören, bevor er selbst zerstört wird. Ich bin sehr gespannt wie er die Unzulässigkeit der Fragen begründen wird. Naja wahrscheinlich gar nicht, denn die Definitionsmacht hat ja er... Die Staatsanwältin paßte auch gut. Ich habe mir die Frage gestellt, ob die nur den Schreibtisch im Gerichtssaal teilen!? Oder mehr...!?
Mich hat es ganz schön geschafft, so krass habe ich mir das nicht vorgestellt...
Am Donnerstag kann ich leider nicht.
Eure Gangart und die des Verteidigers fand ich bemerkenswert...Bin gespannt wie es weitergeht. Trotz aller Knaller, war offensichtlich, dass das RECHT auf Eurer Seite liegt.

Berufsrichter Dr. Frank Oehm AG Giessen

teddy 30.08.2008 - 15:21
Hallo - dpa hatte sich Anfang der Woche für diesen Prozess gegen Jörg Bergstedt u.a. AG Gießen interessiert. Ineressant ist, was auch dort wie in FR, ND, jW, in der Gießener Regionalzeitung eh nicht, n i c h t erwähnt wurde: Der Richter ist nicht nur AG-Vizepräsident, sondern versucht auch auf dem CDU-"Ticket" (Stand Februar 2008) zum Hess. Staatsgerichtshof berugfen zu werden: http://starweb.hessen.de/cache/hessen/landtag/kompendium_Gremien_2008.pdf, aparterweise unterm Signum Nicht(berufs)richter. So gesehen, gehts beim Herrn Oehm jetzt um die Karrierewurscht: Patz er, kriegt er den Bergstedt jetzt nicht klein - wird nix mit Karriereleiterauftieg via CD/F.D.P. - Dies´ auch mal ins Politstammbuch der Gypsiangty-Crew;-) fürn Fall der Fälle, Gruß Teddy (Ps. eines Profijournalisten...)