Neue Ermittlungen wegen BMW ABS Motorrädern ?

Zapp 05.08.2008 14:20 Themen: Weltweit

Warum berichten die etablierten Medien nicht über die aktuellen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit BMW-Motorrädern, die aus dem BMW-Werk in Berlin-Spandau ausgliefert werden? Déjà-vu: Schon im Sommer 2005 haben sich die Medien erst dann getraut, über ein Strafverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden der BMW AG und leitende Ingenieure des Geschäftsfeldes BMW Motorrad zu unterrichten, nachdem ein Leitmedium berichtete, und das Fernsehen nachlegte. Gesetzmäßigkeiten, die noch heute ihren Bestand zu haben scheinen. Denn momentan halten noch alle Ihre Erkenntnisse zurück. Die liegen ihnen nämlich vor, das ist eine Tatsache. Das aber haben sie, die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Rundschau, um nur einige zu nennen, auch damals so getan...


Inhaltsangabe: Mit dem Kauf von ABS an BMW-Motorrädern, egal welches ABS, erhält man nur das Anrecht auf ¼ der maximal möglichen Bremsleistung. Und funktionieren muss das ABS zu keiner Zeit, nur auf das permanente Leuchten einer Warnlampe hat der Benutzer ein Anrecht. Mit diesen Fakten wird aber keine Werbung gemacht, stattdessen wird das Gehirn der Hilfsbedürftigen gewaschen, wie bei einer Verkaufsveranstaltung auf einer Kaffeefahrt.

In der Vergangenheit sind BMW Manager und Ingenieure, die das Geschäftsfeld BMW Motorräder der BMW AG verantworten, bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I anfangs wegen Betrugs, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und später in einem weiteren Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ungeschoren davon gekommen. Die Ermittlungen wegen Unfällen mit Schwerverletzten und Toten im Zusammenhang mit dem bremskraftverstärkten Integral-ABS wurden eingestellt.

Im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I (PDF) ist nachzulesen, dass Gutachter nicht in der Lage waren, eine Kausalität zu beweisen, und das liegt vor allem am spezifischen Fehlermanagement des so genannten Sicherheitssystems Integral-ABS. Was für eine peinliche Fehlleistung deutscher Ingenieure dieses Fehlermanagement ist, beurteilte ein anderer Sachverständiger im einem Vefahren wegen Verkehrsunfalls mit Todesfolge (StA Kempten, AZ 111 UJs 6203/06). Niemand hat jemals darüber berichtet, lediglich der Motor-Journalist Wilhelm Hahne zitierte das Schreiben der Staatsanwaltschaft München I im Volltext in einer Geschichte (Motor-Kritik). Das kann der sich auch locker leisten: Er wird von der BMW AG nicht bezahlt! Er ist nicht von deren Anzeigen-Aufträgen abhängig. Und er hat vor allem mal auch keine Angst.

Andere haben halt nur mit dem Presserat Ärger bekommen: Der MOTORRAD-Artikel „Ermittlungen gegen BMW - Komplexe Systeme“ wurde wegen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex am 13. September 2006 mit einem Hinweis beanstandet (BK1 -79/06), der MOTORRAD-Artikel „BMW-ABS-Rückruf - Blend-Wirkung“ wegen Verstoß Gegen Ziffer 1 des Pressekodex am 12. September 2006 (BK2-95/06), ebenfalls mit einem Hinweis. Aber das macht ja nichts, es gibt ja auch Menschen, die kaufen sich die die BILD, warum sollten diese nicht ein Recht auf MOTORRAD haben? Genauso, wie es ein Recht gibt, sich BMW-Motorräder mit ABS zu kaufen.

Aber reden wir nicht mehr von den gefährlichen Fehlkonstruktionen von damals, von denen heute noch etwa 300.000 Stück auf der Welt herumfahren. Das bringt nichts, und man kann ja scheinbar Verständnislosen nicht verbieten, ein solchermaßen ausgestattetes Zweirad weiter zu fahren oder gar gebraucht zu kaufen. Denn bereits nach Aufklärung über die Gefahr haben 40.000 offensichtlich völlig merkbefreite BMW-Kunden weltweit weiter fleißig Neumotorräder mit dem defektanfälligen, bremskraftverstärktem Integral-ABS gekauft! Eine Korrelation zwischen wirtschaftlicher Potenz und Intelligenz lässt sich also nachweislich nicht herstellen. Wohl aber eine Korrelation zwischen Kauf einer BMW mit bremskraftverstärktem ABS und dem Tod (StA Kempten, AZ 111 UJs 6203/06), im günstigsten Fall schwerer Verletzungen (KBA Flensburg, AZ 414-771/2073/08).

Und heute ist es so, dass BMW Motorrad Kunden naturgemäß immernoch ABS für ihre Motorräder kaufen. Als ob sie die Nase von der BMW-Sicherheitsphilosophie nicht satt hätten. Und das, obwohl es keinen Zwang zum Kauf gibt. Denn weder zwingt die BMW AG die Kunden zum Kauf von ABS, noch gibt es einen gesetzliche Zwang zum Kauf von ABS. Es gibt nichtmal einen Zwang, BMW-Motorräder überhaupt zu kaufen! Das einzige Erklärungsmuster, das noch übrig bleibt, ist folgendes: BMW Motorradfahrer sind auf das Hilfssystem ABS tatsächlich angwiesen. So wie Schwerhörige auf Hörgeräte. D.h. konkret, sie benötigen Hilfe bei Geradeausvollbremsungen (inzwischen ist sogar bekannt, dass sie auf ein schlecht funktionierendes ASC angewiesen sind). Bei “denen” klappt es also offenbar weder mit der Fertigkeit Bremsen, noch scheinen Sie befähigt zu sein, mit dem Gasgriff umgehen zu können. Wie sollen die das dann jemals lernen? Wer ewig mit Stützrädern am Fahrrad fährt, lernt es doch niemals, ohne auszukommen. Und was passiert, wenn so ein Stützrad während der Fahrt abbricht, kann man sich leicht ausmalen.

Da kann Motorradfahrern, die wirklich fahren können, und die z.B. auch geradeaus bremsen können, schon Angst und Bange werden, wenn den Hilfsbedürftigen, den BMW-ABS-Fahrern, mal wieder ihre Hilfe ausfällt, und sie quasi ohne Kontrolle auf der Straße mit ihren schweren Motorrädern entgegenkommen. Durch die Luft geflogen, auf dem Asphalt quer gerutscht oder gar völlig ungebremst auf der Gegenfahrbahn. Mal fällt ihnen der Bremskraftverstärker und die Kombibremse aus und sie haben nur noch ¼ der Bremskraft zur Verfügung, mal fällt ihnen das ABS bei einer Bremsung aus, und wiederum ein anderes Mal blockieren ihre Vorderräder an ABS-ausgestatteten Modellen, selbst wenn sie den Bremshebel gar nicht bedienen. Einem normalen Motorradfahrer wird die Gefahr, die von solchen ABS-Motorrädern der Marke BMW ausgeht, abschrecken. Die Käufer von BMW-Motorrädern mit ABS scheinen hingegen völlig schmerzfrei zu sein.

Es gibt also Dinge, die brauchen offenbar nur BMW-Käufer: Hilfe für Geradeausvollbremsungen (ABS) und Hilfsmittel wie Handschützer, auch Handprotektoren genannt, die mädchenhaft zarte Hände vor Fahrtwind schützen sollen (?), gehören dazu. Dazu aber später mehr. Jedenfalls gibt es aktuell wieder Ermittlungen von Staatsanwälten wegen BMW Motorrädern bei der Staatsanwaltschaft München I. Und irgendwie geht es dabei auch immer um das verflixte BMW-ABS. Es handelt sich dabei um insgesamt zwei Verfahren. Deren Hintergründe sich anzuschauen, lohnt sich:

Unter dem Aktenzeichen 497 AR 3014/08 führt die Staatsanwaltschaft München I Vorermittlungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Technischen Aktion (TA) mit der Befundnummer 0000346700 bei der BMW AG. Diese Aktion betrifft ausschließlich BMW-Motorräder, die mit ABS ausgestattet sind, dem Integral-ABS von FTE automotive. Allerdings ist weder über Verletzte, noch über Tote bislang etwas öffentlich bekannt geworden (das ist bislang der wesentliche Unterschied zum System von FTE automotive).

Und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg hat (wieder) keine Meldung an das EU-Schnellwarnsystem RAPEX gemacht, um zu warnen. Denn es sind nach Auskunft des KBA keine Unfälle zur Thematik undichter Bremsleitungen am ABS-Druckmodulator des Integral-ABS von Continental Teves bekannt geworden. Und die mitgelieferte Erklärung sieht wie folgt aus: Das Absinken des Bremsflüssigkeitsstandes durch die Leckagen sei erkennbar und die Bremsanlage verfüge noch über ein im gesetzlichen Rahmen hinreichende Bremsleistung.

Gesetzlich zulässig ist (bekanntlich) das Abfallen der Bremsleistung auf ¼ der maximalen Leistung der funktionierenden ABS-Bremsanlage. Und das Gesetz schreibt eine zuverlässige Funktion der ABS-Bremse nicht vor, sie muss niemals funktionstüchtig sein, nichtmal eine Warnlampe ist vorgeschrieben, aber das wissen wir schon alles aus dem Themenkreis Integral-ABS von FTE automotive. Dieser Laden hat übrigens seine 2-Rad Division aufgelöst. Warum also werden überhaupt Ermittlungen geführt?

Denn wer ein BMW-Motorrad mit ABS-Bremsanlage fährt, der hat nunmal lediglich das Recht auf ¼ der maximal möglichen Bremsleistung. Mit diesem Umstand wird zwar keine Werbung gemacht, aber das war damals so, beim Ausfall des Bremskraftverstärkers beim “alten” System, und das ist heute so, beim Ausfall eines Bremskreises infolge undichter Bremsleitungen am ABS-Druckmodulator. Diesen Umstand scheinen die Kunden aber nicht zu begreifen, obwohl er seit Sommer 2004 – vom alten System her – über das KBA bekannt ist. Das ist dann also wieder das Phänomen der Merkbefreiung beim relevanten Kundensegment. Man hat ihnen halt auf vielen Kanälen eingetrichtert, dass ABS eine tolle Sache ist. Das sagt ja auch der ADAC. Und niemand will die Wahrheit sagen: “¼ der maximal möglichen Bremsleistung, das habt ihr verdient, mehr nicht! Also bitte beklagt Euch nicht!”

Nebenbei: Es ist bis heute ungeklärt, warum der Betreiber des Internetforums Boxer-Forum die Beschreibung eines Beinahe-Unfall infolge des Totalausfalls der ABS-Vorderradbremse wegen defekter Bremsleitung am ABS-Druckmodulator eines betroffenen R1200GS-Benutzers gelöscht hat (PDF). Vielleicht handelt es sich einfach um einen Mitläufer der BMW AG, davon gibt es ja beispielsweise bei den Medien auch einige, aber kennzeichet diesen Umstand nicht gesondert? Was sagt derjenige dazu, dessen Beschreibung eines Beinahe-Unfalls da gelöscht wurde? Das Boxer-Forum wäre der “größte BMW Schleimerladen den es im Netz gibt”, bekundet er. Als er über seinen “Bremsenausfall berichtet habe”, der bei BMW “dokumentiert” sei “und eine Tatsache” darstelle, “welche zum Rückruf und Austausch der Bremsleitung bei Huntertausend Motorräder führte”, sei sein Beitrag “gelöscht” worden. Und “auf Anfragen, wieso der Beitrag gelöscht wurde”, gäbe es “keine Antwort”. Der Betroffene hat allerdings nicht recht damit, dass ein Rückruf eingeleitet wurde, aber das ist eine andere Sache. Üblicherweise wird Mitläuferei jedenfalls finanziell honoriert, bzw. erzwungen, soviel ist klar, und das war immerhin eine Erkenntnis, die aus dem Artikel “BMW und die Presse in der Kritik” von UH/BikersJournal bei Indymedia zu ziehen war. In der Vergangenheit hat der Betreiber des Boxer-Forums, der die Löschung wohl zu verantworten hat, sogar eine Presseerklärung der BMW AB zur ABS-Problematik eingestellt, die inhaltlich völlig an der Sache vorbei war (Abdruck auch hier). Jedenfalls war dieser erste Fall von Bremsversagen an dem Integral-ABS von Continental Teves dann immerhin Anlaß der deutschen Verkehrssicherheitsbehörden, Untersuchungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) einzuleiten. Und der Fall war auch Anlaß investigativ-journalistischer Betrachtungen:

„Der erste Bremsenausfall (zur aktuellen "TA") geschah nach meiner Kenntnis im Raum Heppenheim, wo so ein Kundendienstmann des Werkes den Kunden praktisch als Deppen hinstellte, BMW-Fehler mit "kann ja mal passieren" verniedlichte und schon gar nicht bereit war, ein Motorgehäuse zu ersetzen, dass durch die auslaufende Bremsflüssigkeit "verschandelt" war. Weil das ja nicht für die Fahrpraxis von Belang ist. - Was weiß dieser Mann eigentlich vom Verhältnis eines Motorradfahrers zu seinem Motorrad?“ (Motor-Kritik)

Wozu also Vorermittlungen? Solange kein Verletzter oder Getöteter bekannt ist? „Die Kriterien für einen angeordneten Rückruf sind nicht gegeben“, so äußerte sich der Leiter der Abteilung Produktsicherheit/Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in einer Stellungnahme am 13.06.2008. Na dann: ¼ Bremskraft, wenn das den BMW-Fahrern in der Praxis so ausreicht, „gesunde“ Motorrad-Fahrer würde sich damit jedenfalls nicht zufrieden geben. Warum auch: Es ist schließlich lebensgefährlich!

Und unter welchem Aktenzeichen führt die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen im Zusammenhang mit einer „Rückrufmaßnahme zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit“ nach § 35, Abs. 2, Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz [StVG] unter Nutzung der Halterdaten aus dem Zentralregister des KBA? Das weiß auch niemand, weil die Münchener Justizbehörden vielleicht geschlossen in Urlaub gegangen sind. Den Anschein erweckt jedenfalls die Sachlage. Diese Maßnahme umfasste lediglich ein mehrseitiges Anschreiben mit Warnhinweisen, ein „Einlegeblatt für die Bedienungsanleitung“, eine „Einbauanleitung für Aufkleber“, sowie einen „Aufkleber für Handschutz rechts“ und einen „Aufkleber für Handschutz links" (PDF). Worum es da im einzelnen genau geht, das ist in den USA bei Webbikeworld ausführlich beschrieben.

Und was daran ist nun vielleicht strafrechtlich von Interesse? Es ist keine wirkliche Neuheit, dass bei Modellen des Typs R 1200 GS Probleme mit den Handprotektoren auftreten können, so meldete die so genannte Fachzeitschrift Tourenfahrer auf ihrer Website am 15. Juli 2008. Ja, das stimmt. Da kann man dem Tourenfahrer wirklich keinen Vorwurf machen, er würde die Leser falsch unterrichten. Im Gegenteil, er unterrichtet sie völlig richtig. Hat er sie aber rechtzeitig informiert?

Denn was diese Handprotektoren an Motorrädern mit bremskraftverstärktem Integral-ABS anrichten können, das war sogar schon in den anderen Strafverfahren der Staatsanwaltschaft München I dokumentiert. Der Leser ahnt es schon: ¼ Bremsleistung ist alles, was BMW-ABS-Käufer verdient haben... – und das ist ja nicht zu beanstanden.

Aber es musste wohl erst einen Schwerverletzten geben, oder besser gesagt, die Polizei musste selbst am Unfallort feststellen, dass da mit der Bremsanlage etwas nicht stimmt (PDF). Leider war in dem Pressebericht noch nicht die Information enthalten, dass es sich dabei um das bremskraftverstärkte Integral-ABS an einer BMW R1200GS des Modelljahrs 2004 handelte. Diese Information gab es erst später. Und trotzdem redet niemand darüber... Denn es gibt auch eine andere Wahrheit: Welcher Geisteszustand ist denn bei jemandem zu vermuten, der heute noch mit einem BMW Motorrad herumfährt, das mit dem defektanfälligen bremskraftverstärkten Integral-ABS (FTE automotive) ausgestattet ist, und verletzt sich dann ursächlich wegen eines Bremsendefekts und traut sich dann auch noch, das öffentlich breitzutreten? Beweisen kann er gar nichts, genau aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft München I hat nach über zwei Jahren Ermittlungsarbeit kapituliert, die haben sich nichmal mehr die Mühe gemacht, noch nicht untersuchte und weitere gemeldete Unfälle und Vorfälle zu untersuchen (PDF)!

Nochmal zum Tourenfahrer, dieser sagenhaften Fachzeitschrift: Eigentlich hätte Branchen-Insidern doch auffallen können, dass alle BMW R1200GS und BMW R1200GS Adventure-Modelle ab Oktober 2007 mit neuen Handprotektoren ausgestattet ausgeliefert werden. Handprotektoren, die heute von offiziellen Partnern des Geschäftsfeldes BMW Motorrad der BMW AG wie folgt angepriesen werden:

jetzt verdrehsicher

In keiner einzigen Produkt-Präsentation der Modelle BMW R1200GS und BMW R1200GS Adventure wurde in den Medien dargestellt, dass der große Vorteil dieser Modelle wäre, dass ihre Handprotektoren “jetzt verdrehsicher” wären. Auch nicht dargestellt wurde, dass ihr großer Vorteil eigentlich darin besteht, dass sie nun nicht mehr zu Fehlfunktionen der Kupplung und ABS-Bremsen führen, und auch nicht bewirken, dass ABS-Bremsanlagen während der Fahrt blockieren, zumal ohne Fahrereinfluß:

“mein Freund hatte am Sonntag einen Unfall mit seiner 1200 GS, wobei er sich schwer verletzt hat, weil plötzlich das Vorderrad völlig blockierte, ohne das er gebremst hat”

Wenn man dann noch liest: “Das Baujahr der Maschine ist März 04. Sie hat ABS was den Unfall noch unverständlicher macht”, erhält man einen Eindruck davon, wie wenig die BMW-Fahrer und Menschen über das ABS an BMW-Motorrädern verstehen. Denn erst die Information über Baujahr und Ausstattung mit ABS macht den Unfall ja erklärbar!

Jedenfalls ist es keine Neuheit, dass Probleme mit den ABS-Bremsen auftreten können, das sagt ja auch der Tourenfahrer. Die Öffentlichkeit wird aber darüber, dass (solche) Probleme mit den ABS-Bremsen auftreten können, erst am 11. Juli 2008 unterrichtet, nämlich über das RAPEX-Schnellwarnsystem der Europäischen Union (Ref No 2008 - 27). Aber auch nur verschleiert. Dass es um ABS-Bremsen geht, muss man den angegebenen Produktionsdaten schon selbst entnehmen: Dezember 2002 bis Oktober 2007 haben die Beamten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeldet, die das dann an die Europäische Kommission weitergeleitet hat (RAPEX). Die BAuA hat damit nichts zu tun, die leiten nur weiter, beim für die Meldung verantwortlichen KBA lässt man sich aber noch Zeit, Fragen im Zusammenhang mit der RAPEX-Meldung und der „Rückrufmaßnahme zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit“ der BMW AG zu beantworten.

Welche Fragen stellen sich denn?

Also anfangs stellte sich ja “nur” die Frage, warum die BMW AG Anfang Juni eine als Rückruf etikettierte Maßnahme durchführte (PDF), die in der Tat aber nur auf dem Papier durchgeführt wurde (Aufkleber, Warnhinweise, Ergänzung zur Bedienungsanleitung), hingegen die Warnung des Kraftfahrt-Bundesamtes vor ernsten Risiken, also einer ernsten Gefährung der Gesundheit und Sicherheit der Verwender, erst am 11. Juli 2008 im RAPEX-Schnwellwarnsystem veröffentlicht wurde (Ref No 2008 - 27). Und diese Verzögerung wird von den verantwortlichen Stellen in Deutschland durchaus als normal angesehen, die Frage ist also gar keine Frage.

Und es stellte sich die Frage, warum das Kraftfahrt-Bundesamt (noch heute!) vor Modellen warnt, die im Zeitraum Dezember 2002 bis Oktober 2007 warnt, dabei aber nur ein Modell, die BMW R1200GS erwähnt, ein Modell, das erst seit März 2004 verkauft wird.

Aber immerhin stellt sich eine Frage nicht: Warum die BMW AG keinen echten Rückruf durchführt, die Kunden für einen echten Rückruf selbst zahlen sollen, die BMW Händler also ein super Geschäft machen dürfen mit einer Artikelnummer 71 60 7 705 265 für 109 EUR, sondern den Rückruf kostengünstig “nur auf dem Papier” (PDF) bewerkstelligen darf, ganz im Sinne der bereits erprobten (eingeübten?) Praxis in 2005: Das Kraftfahrt-Bundesamt habe es ihnen ausdrücklich so erlaubt, so wird BMW-Sprecher Rudolf-Andreas Probst zitiert: “Ein Rückruf sei nicht geplant. Dieses Vorgehen sei mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) abgestimmt.” (Quelle: dpa-AFX). Da diese Frage also schon beanwortet ist, verkürzt sich der Fragenkatalog um eine Frage.

Denn bei mitdenkenden Menschen hat sich ein regelrechter Fragenkatalog in der Angelegenheit gebildet:

- Mit Datum vom 01.02.2008 bestätigte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg, im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG, PDF 220 KB) tätig geworden zu sein (AZ: 414-771/2073/08). Gegenstand der behördlichen Ermittlungen sei das mögliche Blockieren der Vorderradbremse bei BMW Motorrädern vom Typ BMW R 1200 GS - ohne Fahrereinfluss. Die KBA-Warnmeldung (Ref No 2008 - 27) ist am 11. Juli 2008 im EU-Schnellwarnsytem RAPEX veröffentlicht worden. Die als Rückruf bezeichnete Maßnahme (PDF) der BMW AG fand aber bereits Anfang Juni 2008 statt. Wie ist zu erklären, dass zwischen Erkennen der ernsten Gefahr gemäß GPSG beim Produktverantwortlichen der BMW AG und dem Veröffentlichen dieser ernsten Gefahr im RAPEX deutlich über einen Monat vergangen sein muss, da ja das Gestalten, Produzieren und Verteilen von Aufklebern, Ergänzungen zur Bedienungsanleitung und Anschreiben mit Warnhinweisen eine gewisse Vorlaufzeit benötigt?

- Warum informiert der Chefredakteur des Verlagsproduktes MOTORRAD der Motor Presse Stuttgart am 22.02.2008 Informanten der Medien darüber, dass “offensichtlich” ein “verschobener Handprotektor” die Ursache des Unfalls in Raum Fulda war (PDF), klärt seine Leser aber über die Problematik erst gut vier Monate später, am 1. August 2008, in einer Kurzmeldung in seiner Zeitschrift auf? Und zwar in einer Meldung, die lediglich über die Rückrufmaßnahme der BMW AG informiert (die ja gar keine ist, nur so genannt wird), und zum Inhalt hat, dass diese Maßnahme bereits vollständig abgeschlossen sei. Woher wusste er von der “offensichtlichen” Unfallursache? Von der BMW AG? Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)? In der Folge dieser “offensichtlichen” Erkenntnis hätte wohl BMW eine Lieferung von ABS-Maschinen mit diesem Zubehörteil einstellen müssen, die Handelsorganisationen anweisen müssen, solche Teile nicht mehr an ABS-Motorrädern zu verbauen und alle bisher belieferten BMW-Kunden entsprechend informieren müssen. Warum ist das nicht erfolgt? Weil er sich nicht dafür eingesetzt hat? Und warum nicht?

- Es gibt kein Gesetz, dass Medien dazu verpflichtet, bestimme Nachrichten zu verbreiten. So war auch der Chefredakteur der Zeitschrift MOTORRAD nicht dazu verpflichtet, seine Leser über die Gefährung bei ABS-Bremsanlagen durch die Handprotektoren aufzuklären. Schließlich möchte er ohnehin nicht öffentlich über die Sicherheit von ABS-Bremsanlangen debattieren. Wie aber steht es um die Aufklärungspflicht des KBA? Stand etwa zu dem Zeitpunkt, als der Chefredakteur die Unfallursache zu kennen glaubte (22.02.2008), noch nicht abschließend fest, ob auf Grund der eingleiteten Prüfung nach dem GPSG von einer Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit für die Verwender ausgehen sei? Und was war konkret der Grund? Was war letztendlich der Grund, dass sich ein KBA-Beamter gegenüber der Nachrichtenagentur dpa-AFX am 14. Juli 2008 wie folgt äußerte: “Klaus Pietsch, verantwortlich für den Bereich Produktsicherheit beim KBA, sagte auf Anfrage, die Behörde sei im Januar dieses Jahres nach einem Unfall aktiv geworden. Im Juni seien die Untersuchungen dann abgeschlossen gewesen und der Verdacht habe sich erhärtet.”

- BMW-Sprecher Rudolf-Andreas Probst teilte am 14. Juli 2008 der Autogazette mit: «Da es sich um eine Sicherheitsbeeinträchtigung handelt, haben wir uns entschlossen, die Halter in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt auf mögliche Gefahren durch den Handprotektor schriftlich hinzuweisen». Die betroffenen Besitzer wurden von der BMW AG aber Anfang Juni schriftlich darüber unterrichtet, dass von Modellen mit ABS definitiv keine Blockade-Gefahr ausgeht: "Bemerkt der Fahrer diesen unbeabsichtigten Bremsvorgang nicht rechtzeitig, ist im Extremfall ein Selbstverstärkungseffekt bis zur vollen Verzögerung am Vorderrad nicht auszuschließen. Bei Motorrädern mit ABS erfolgt dann eine geregelte Vollbremsung, bei Motorrädern ohne ABS oder abgeschalteten ABS kann das Vorderrad unter Umstanden blockieren." Bei dieser Darstellung war das KBA beteiligt, so wird der BMW-Sprecher zitiert. Stimmt das, was der BMW-Sprecher da behauptet? Dass das KBA also die Auffassung mitträgt, dass die ABS-Bremsen nicht blockieren und damit der Eindruck erweckt wird, von ABS-Bremsen würde keine Gefährung (Radblockade) ausgehen? Denn das KBA warnt die 26 EU-Mitgliedsstaaten in der RAPEX-Meldung anders (Ref No 2008 - 27). Hier wird jedenfalls keine Ausnahme bei ABS-Bremsanlagen gemacht.

- Im EU-Schnellwarnsystem RAPEX wird der Produktionszeitraum Dezember 2002 bis Oktober 2007 ausgewiesen, wobei nur das Modell BMW R1200GS aufgeführt ist. Nicht aufgeführt sind aber die Modelle BMW R1200GS Adventure, BMW R1150GS und BMW R1150GS Adventure. Es besteht daher die Vermutung ist, dass das Kraftfahrt-Bundesamt weder zufällig, noch versehentlich die Europäische Kommission und alle EU-Mitgliedsstaaten vor dem äußerst präzise angegebenen Produktionszeitraum Dezember 2002 bis Oktober 2007 warnt. Es besteht die Vermutung, dass bei der Übermittlung der Warnmeldung an RAPEX das Modell BMW R1200GS Adventure “herausgefallen” ist, denn die BMW AG informiert auch nachweislich diese Besitzer. Und ebenfalls bei der Übermittlung untergegangen sind wohl die Modelle BMW R1150GS und BMW R1150GS Adventure. Der Beginn des vom KBA ausgewiesenen Produktionszeitraums Dezember 2002 ist nicht zuletzt auch ein Indiz darauf, dass es womöglich gar nicht primär um eine Gefährdung durch Handprotektoren geht, sondern um ein Problem, das mit dem Sonderzubehör ABS besteht, dem bremskraftverstärkten Integral-ABS (FTE automotive). Seit Dezember 2002 wird das Integral-ABS (FTE automotive) an BMW Motorrädern vom Typ GS verbaut. Und der Unfall im Januar 2008 im Raum Fulda war Anlass der Untersuchungen des Kraftfahrt- Bundesamtes. Dieses GS-Motorrad war mit dem bremskraftunterstützten Integral-ABS von FTE automotive ausgestattet! Die Angabe des Produktionszeitraums Dezember 2002 lässt also scheinbar Rückschlüsse darauf zu, warum tatsächlich die GS-Motorräder des genannten Zeitraums als unsicher ausgewiesen werden, warum von ihnen wirklich ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verwender ausgeht. Es gibt aber weitere Indizien, die zu dieser Schlussfolgerung führen können. Das KBA hat die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten über das EU- Schnellwarnsystem RAPEX ausschließlich vor Modellen gewarnt, die zwischen Dezember 2002 und Oktober 2007 gebaut wurden. Das KBA warnt aber nicht vor GS-Modellen mit anderen Produktionsdaten als Dezember 2002 bis Oktober 2007, anderen BMW-Modellen, die mit Handprotektoren ausgestattet sind, und vor Motorrad-Modellen anderer Motorrad-Hersteller, die mit Handprotektoren ausgestattet sind. Weil da eben keine akute Verletzungsgefahr besteht, die akute Verletzungsgefahr besteht ganz offenbar nur bei GS-Motorrädern mit Integral-ABS! Warum wird entsprechend nicht vor den ABS-Bremsanlagen gewarnt, sondern vor den Handprotektoren? Warum wird nicht herausgestellt, dass die Problematik der Unfälle womöglich nur BMW Motorräder betraf, die mit ABS ausgestattet waren?

- “An Modellen, die nach Oktober 2007 gebaut wurden, soll das Problem nicht mehr bestehen. ‘Hier werden andere Handprotektoren verbaut’, so Probst.” Das stand so am 14. Juli 2008 in der Autogazette. Jetzt stellt sich doch dem Leser die Frage: Warum hat BMW die Handprotektoren konstruktiv so geändert, dass diese selbst beim Verdrehen, die Kupplungs- und Bremshebel nicht mehr berühren können, also Kupplungs- und ABS-Bremsenfehlfunktionen wie auch blockierende ABS-Bremsen ausgeschlossen werden? Entsteht da nicht der Eindruck, als ob deutlich vor Oktober 2007 die Gefährdung durch die "alten" Handprotektoren durch Verantwortliche bei der BMW AG erkannt worden ist? Immerhin muss ja eine solche Neukonstruktion bzw. Modifikation zunächst einmal entwickelt und vorproduziert werden. Die Frage lautet: Seit wann wussten Verantwortliche bei der BMW AG, dass es bei Verwendung der “alten” Protektoren zu Problemen kommen kann?

Motorradfahrer, die für ihr ABS auch sterben würden, und das sind doch sehr viele, das zeigt die Zulassungsstatistik für entsprechend ausgerüstete BMW-Motorräder, und das zeigt die Nachfrage nach BMW-Motorrädern, die mit ABS ausgestattet sind, ficht das alles natürlich nicht an. Man sollte sich daher als BMW-Motorrad-Besitzer auch nicht wundern, dass man entweder belächelt, oder gar für blöde gehalten wird. Zu Recht!

Das spiegelt sich dann natürlich auch in der Berichterstertattung der Medien wieder, also das Unverständnis über die offensichtliche Geisteshaltung, oder den zu vermutenden Geisteszustand der BMW-Kundschaft. Beispiele?

Die ganze deutsche Nation durfte sich im Sommerloch 2005 darüber totlachen, wie sich ein von ABS-Bremsendefekten betroffener BMW-Fahrer (Typ: BMW K1200LT) in die Kamera äußerte. Glück für Ihn, dass der hr diese Sendung schon bald aus den Online-Archiv genommen hatte ([plusminus).

Und der Motor-Journalist Wilhelm Hahne stellte diesen Umstand kürzlich wie folgt dar:

„Ich würde mir einen solchen im Gespräch ungefähr so vorstellen: ‚Meine
Frau sagt ja immer schon: Entweder Harley oder BMW. Und auch die
Freundin von meiner Frau sagt... - Wissen Sie, ich fahr' ja eigentlich
Mercedes. Und als ich mich gestern am Abschlag mit meinem Golffreund
über das Thema unterhielt - wissen Sie, der kennt den Helmut, den Helmut
Dähne gut - da meinte der auch... - Ach wissen Sie, so'n Aufkleber stört
mich weniger. So watt ähnliches gibt es ja auch auf Zigarettenpackungen.
Und geraucht wird ja immer noch. - Hahaha!’

Solchen Leuten kann man wirklich noch eine BMW mit ABS verkaufen. Zum
Sonderpreis. - Versteht sich.“
Quelle: Motor-Kritik

Jetzt mal Tacheles, ohne Umschweife zum Punkt:

Es ist ja nicht nur so, dass nur ein deutsches Nachrichtenmagazin und das deutsche, gebührenfinanzierte Fernsehen den Menschen in Deutschland, also nicht nur den direkt betroffenen Besitzern, erklärt hat, dass das BMW ABS, das BMW Integral-ABS mit Bremskraftverstärker, einfach nur Scheiße ist. Vor allem auch um 18:00 Uhr und um 20:00 Uhr in der Tagesschau! Dass diese ABS-Bremse wirklich Scheiße ist, hat ja letztendlich auch die Staatsanwaltschaft München I so dargestellt (PDF). Es ist nun mal so arg schlimm, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach über zwei Jahren Ermittlungsarbeit nicht in der Lage waren, eine Kausalität zu beweisen, was Ermittlungen jetzt und in der Zukunft verbietet, aber feststellten, „dass die BMW Integral Bremse systembedingt gegenüber den Bremssystemen anderer Hersteller und auch anderer Baureihen von BMW eine Reihe von Eigenschaften aufweist, die aus unfallanalytischer Sicht als problematisch einzustufen sind“.

Nein, es ist auch so, dass aufrichtig erscheinende Titel unter den Fachzeitschriften (die findet man nicht bei der Motor-Presse Stuttgart!) versuchen, darüber aufzuklären, dass auch andere ABS-Systeme, die bei BMW-Motorrädern verkauft werden, einfach nicht wirklich praxistauglich sind. Oder soll man ABS-Bremsen an Motorrädern als praxistauglich bezeichnen, wenn sie bei der Zielgruppe, den Bedürftigen, den Fahrern, die Hilfe benötigen, zu Unfällen führen? Und auch dieser Umstand hält wirklich keinen Käufer davon ab, nicht doch beim ABS zuzugreifen:

Die Zeitschrift MO hatte dargestellt, dass eine Reihe von Motorrädern mit dem Bosch ABS8M ABS-Bremssystem ausgestattet wäre. Und weil es recht leicht sei (1,8 kg), erfreue es sich großer Beliebtheit bei den Herstellern. Bei einem Dauertest der Zeitschrift hatten die Tester eine lange Radblockade ohne Warnlicht registriert. Nach einem Neustart sei alles wieder normal gewesen. Bei einem anderen Test trat dasselbe Problem auf. Es sei kein Fehler von der Elektronik registriert worden, der Hersteller habe auch nichts finden können. Außerdem hätten zahlreiche Fahrlehrer die MO-Redaktion kontaktiert, weil ihre Fahrschüler sich mit ABS-Motorrädern überschlagen hätten, die mit dem BOSCH ABS8M Bremssystem ausgestattet seien. Das Kraftfahrt-Bundesamt schloss eine Untersuchung in der Sache schon am 21.02.2007 ab. Wer mit dem Kraftfahrt-Bundesamt im Besonderen, und mit Beamten im Allgemeinen seine Erfahrungen gesammelt hat, wird über das Ergebnis nicht erstaunt sein:

Die Überschläge bei Fahrschulmaschinen stellen keinen Mangel und auch keine Fehlfunktion des ABS dar, sondern sind im Verhalten der Fahrer und in der Fahrphysik/-dynamik begründet (Abstimmung der Federungs- und Dämpfungselemente, großer Lenkkopfwinkel und kurzer Nachlauf). Ferner haben gute Bremsen, Reifen mit hoher Haftfähigkeit und griffige Straße einen Einfluss darauf. Überschläge können nicht verhindert werden. Zur Thematik des Ausfallens des ABS8M ohne Aufleuchten der Warnlampe verhält es sich so, dass der Hersteller keine Reproduktion des Fehlerbildes durchführen konnte, und auch aus dem Feld keine entsprechenden Meldungen - trotz Befragung - vorliegen hat. Dennoch wird der Hersteller, so das KBA, den Markt auf entsprechende Hinweise beobachten.

Das Problem der Hebelblockade am BOSCH-ABS (ABS8M) spricht das KBA gar nicht an, es ist für die Zielgruppe des ABS, die Hilfsbedürftigen, offenbar nicht wichtig: „Am Handhebel tritt wie bei allen Blockierverhinderern von Bosch kurzzeitig eine Hebelblockade auf: Unterbricht man ein Bremsmanöver ganz kurz und langt dann wieder zu, steht das System noch unter Druck und nimmt den zweiten Bremsbefehl nicht mehr an.“ Quelle: MOTORRAD

Abschließend stellt sich doch die Frage, warum die BMW AG mit ihrem Geschäftsfeld BMW Motorrad an den Pranger gestellt wurde (Sommer 2005), und warum jetzt wieder ähnliche Prozesse bei Staatsanwaltschaften, Printmedien und Fernsehanstalten ablaufen sollten. Denn die BMW AG tut doch nur eines: Kundenbedürfnisse befriedigen. Ihre Kunden brauchen ABS (und andere Hilfen) so dringend, dass ihnen Fehlfunktionen, Nebenwirkungen und Ausfälle mit entsprechenden Folgen schlichtweg gleichgültig sind.

Hinzu kommt: ABS an Motorrädern hat bei BMW-Kunden etwas Religiöses an sich. Es lässt sich aber nicht so vergleichen, wie der Kampf von Apple-Anhängern gegen Microsoft-Fans. Denn da stirbt ja niemand oder wird schwer verletzt, da geht es ja nur scheinbar um Leben und Tod. Beim BMW-ABS ist es anders: Da geht es um Leben und Tod. Und vor allem um die Angst vor dem Motorradfahren und um persönliche Inkompetenz. Um Vollkaskomentalität. Und nicht zuletzt um Befindlichkeiten!

Denn welcher BMW-Käufer, der 17.000 EUR und mehr für ein (naturgemäß) vollausgestattetes BMW-Motorrad mit ABS ausgegeben hat, ist denn überhaupt mental in der Lage, seine eigene Fehlentscheidung vor sich zuzugeben, und könnte das in einem weiteren Schritt auch so öffentlich darstellen?

Ja, es ist wirklich wahr: Es gibt heute noch Spinner, die halten das ABS an BMW Motorrädern für ein tolle Sache, müssen das so darstellen, weil sie die Realität nicht im Kopf aushalten.

Die Realität lautet: Mit dem Kauf von ABS an BMW-Motorrädern, egal welches ABS, erhält man nur das Anrecht auf ¼ der maximal möglichen Bremsleistung. Und funktionieren muss das ABS zu keiner Zeit, nur auf das permanente Leuchten einer Warnlampe hat der Benutzer ein Anrecht. Mit diesen Fakten wird aber keine Werbung gemacht. Stattdessen wird das Gehirn der Hilfsbedürftigen gewaschen, wie bei einer Verkaufsveranstaltung auf einer Kaffeefahrt. Da fallen ja auch nur die im Geiste benachteiligten herein.

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Ergänzungen

Motorrad - Sicherheitstrainings

Uwe Breker 05.08.2008 - 15:41
Bei den Motorradfahrern zeigen sich deutliche Einstellungsänderungen im Sinne der Kampagnenziele, die Industrie reagiert mit neuen Produkten wie angestrebt. Die weitere Entwicklung wird positiv erwartet, da die Kampagne in der Motorradszene intensiv diskutiert und von allen wichtigen Einflussträgern positiv gewertet wird. Der begonnene politische Dialog mit der Bundesregierung und der EU Kommission und der damit verbundene politische Einfluss wird helfen, das Erreichte in der Zukunft abzusichern. In den ADAC Motorrad-Sicherheitstrainings setzten die Moderatoren einen inhaltlichen Schwerpunkt auf ABS. Dazu dienten das Kampagnenvideo und eine speziell erstellte Informationsmappe. Auch wurden die Moderatoren in Fachseminaren von Experten des GDV einschlägig geschult. Das Video wurde zusätzlich geeigneten Fernsehanstalten angeboten und erfreulich häufig gesendet. ....  http://www.bike-travel-service.de/html/veranstaltungen.html
P.S.: Februar / März 2008: Von Mitte Februar bis einschließlich der ersten Märzwoche haben wir eine “wichtige” Offroad-Mission in Tunesien zu absolvieren. 3 Wochen auf losem Untergrund erweitern unser Einsatzspektrum um einige Varianten, dazu mehr nach unserer Rückkehr.

Druckfehler-Korrektur

Zapp 06.08.2008 - 08:59
Im Text steht:

"Unter dem Aktenzeichen 497 AR 3014/08 führt die Staatsanwaltschaft München I Vorermittlungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Technischen Aktion (TA) mit der Befundnummer 0000346700 bei der BMW AG. Diese Aktion betrifft ausschließlich BMW-Motorräder, die mit ABS ausgestattet sind, dem Integral-ABS von FTE automotive."

Richtig ist aber:

"Unter dem Aktenzeichen 497 AR 3014/08 führt die Staatsanwaltschaft München I Vorermittlungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Technischen Aktion (TA) mit der Befundnummer 0000346700 bei der BMW AG. Diese Aktion betrifft ausschließlich BMW-Motorräder, die mit ABS ausgestattet sind, dem Integral-ABS von Continental Teves."

Aktualisierung

Zapp 10.08.2008 - 18:09
Im Text steht: "Und unter welchem Aktenzeichen führt die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen im Zusammenhang mit einer „Rückrufmaßnahme zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit“ nach § 35, Abs. 2, Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz [StVG] unter Nutzung der Halterdaten aus dem Zentralregister des KBA? Das weiß auch niemand, weil die Münchener Justizbehörden vielleicht geschlossen in Urlaub gegangen sind. Den Anschein erweckt jedenfalls die Sachlage."

Das Aktenzeichen lautet: 497 AR 3846/08

Auskünfte gibt es beim Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München I:

OStA Anton E. Winkler
Linprunstraße 25
80335 München
Telefax: 089/5597-4595
E-Mail:  poststelle@sta-m1.bayern.de

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 6 Kommentare an

kleine Bitte — @Zapp (Wilhelm Hahne?)

@zapp — (muss ausgefüllt werden)

@ entdinglichung — pups

Übetriebene Technik — BMW-Fahrer

. — ...