Neue Skandalurteile am Amtsgericht Fürth

ALF 04.08.2008 20:31 Themen: Antifa Repression
Richter am Jugendgericht Fürth verurteilt zum wiederholten mal Antifaschisten in politischen Prozessen zu skandalösen Strafen und beschneidet Grundrechte.
Am Montag den 4. August wurde am Fürther Amtsgericht ein Prozess gegen einen Antifaschisten geführt dem vorgeworfen wird mit einem Edding eine Sachbeschädigung im Wert von 200 € begangen zu haben. Der Angeklagte gestand die Tat und die Staatsanwaltschaft forderte 80 Sozialstunden für den 19-Jährigen. Der Jungendrichter Gerd Engelhardt setzte eins drauf. Zwei Tage Jugendarrest, ein Jahr Stadionverbot und das Verbot sich ein Jahr lang an Demonstrationen gegen Nazis zu beteiligen lautet sein Urteil. Die Unverhältnismäßigkeit des Urteils zeigt sich im Hinblick auf das vergleichsweise geringe Vergehen, dass außerdem in keinerlei Zusammenhang zu einer Demonstration oder einem Fußballspiel stattfand.
Schon im Juli und im April hatte der Richter Engelhardt gegen Antifaschisten in politischen Prozessen zu völlig überzogenen Strafen ausgesprochen. Mitte Juli wurde ein Jugendlicher zu zwei Tagen Jugendarrest und einem Jahr Stadionverbot verurteilt, weil er den rechtsextremen Republikaner Stadtrat Klaus-Uwe Richter bei einem Infostand bedroht haben soll. Auch hier hatten die Staatsanwaltschaft „nur“ 50 Sozialstunden gefordert. Und im April wurden vier Antifaschisten zu drastischen Strafen verurteilt. Sie sollen mit Straßenmalkreide Parolen an Hauswände gemalt haben. Dafür soll einer der Angeklagten 600 Euro zahlen und die drei Mitangeklagten zweimal zwei Tage in den Jugendarrest. In der Urteilsbegründung vergleicht Richter Engelhardt die Verurteilten sogar mit Neonazis und verharmlost rechte Gewalt.
Alle Betroffenen aus den drei Prozessen haben gegen die urteile Widerspruch eingelegt.

Miriam Rüttler, von der Antifaschistischen Linken Fürth (ALF), meint zu den Prozessen „Richter Engelhardt muss sich vorwerfen lassen, dass er mit seinen Urteilen, insbesondere mit dem Demonstrationsverbot für Antifaschisten, die menschenverachtenden Machenschaften der Neonazis unterstützt.“ Weiter fordert die Sprecherin der ALF „Engalhardt muss aus seinem Amt sofort abgesetzt werden und weiteren laufenden Verfahren gegen Antifaschisten müssen sofort eingestellt werden. Es darf nicht sein, dass Menschen die sich gegen Rassismus und Nazis einsetzten für ihr politisches Handeln bestraft werden, während Neonazis in Fürth Menschen attackieren und terrorisieren können ohne, dass sie dafür bestraft werden.“
Die ALF kündigt unterdessen für den Herbst verschieden öffentliche Aktionen gegen die Kriminalisierungsversuche der Polizei und der Justiz an. „Wir werden uns nicht mundtod machen lassen und weiter gemeinsam gegen Nazis, Repression und Sozialraub kämpfen“ sagt Miriam Rüttler zum Schluss.
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Ergänzungen

Straßenkreide => keine Sachbeschädigung

Bucharin 04.08.2008 - 22:33
"...im April wurden vier Antifaschisten zu drastischen Strafen verurteilt. Sie sollen mit Straßenmalkreide Parolen an Hauswände gemalt haben. Dafür soll einer der Angeklagten 600 Euro zahlen und die drei Mitangeklagten zweimal zwei Tage in den Jugendarrest."

Also sind die vier wegen Sachbeschädigung durch Bemahlen einer Wand mit Kreide verurteilt worden? An welchem Tag war das Urteil?
Jedenfalls sollten die vier in Berufung gehen und eventuell versuchen einen Befangenheitsantrag zu stellen.
Außerdem ist die Anordnung eines Demonstrationsverbotes ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit und dürfte nach dem normalen Rechtsweg eine Verfassungsbeschwerde rechtfertigen.
Btw spenden sammeln für die Rechtsanwälte... Rote Hilfe kontaktieren ect.

Das Bemalen von Wänden mit Straßenmalkreide stellt an sich noch keine Sachbeschädigung dar. Kreide wirkt nicht auf die Substanz der Sache ein und ist leicht ablöslich. Es liegt ein unerhebliches Verändern der Sache und damit keine Sachbeschädigung vor.

Siehe Schönke Schröder - Kommentar zum Strafgesetzbuch § 303 Rn. 9a:
"Unerheblich ist ferner eine Veränderung, die sich ohne weiteres, das heist ohne nennenswerten Aufwand in kurzer Zeit beseitigen lässt, zB bei Bemalungen mit Kreide oder Wasserfarben. Entsprechendes gilt für Verhüllungen oder Plakatierungen mittels ablösbarer Klebestreifen."

Wäre mal interessant...

ich bin's 05.08.2008 - 03:41
...was die Nazis kriegen, die an einem Haus und einem Auto einer Fürther Familie mehrere Tausend Euro Sachschaden angerichtet hatten. 25 Jahre Stadionverbot, 25 Jahre keine Naziaufmärsche und 50 Tage Jugendarrest? Aber das Problem ist, die werden nicht vorm Richter landen, denn die Polizei findet ja die Täter nicht. Nazis in Fürth können nämlich zwei Mal hintereinander ein und das Selbe Haus beschmieren ohne dass irgendwer das mitkriegt, während, wenn ein Straßenschild in der Nähe von linken Jugendlichen in Fürth umfällt 10 Streifenwägen ausrücken. Es ist so offensichtlich, dass Polizei und Justiz versuchen, Menschen, die auf Naziumtriebe hinweisen, einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Solidarische Grüsse — Antifa München

was für Nazis ZOG ist, — ist für die Antifas,

Will sich da wohl.... — Borkenarow

@den über mir — Karl

@Jens — AFA

Lesen — muss man können!