Gehäuft unsichere Produkte der BMW AG in EU

Block II 28.07.2008 18:12

Es sind nun gehäuft gefährliche Produkte aus Deutschland auf den EU-Markt gelangt. Bei den EU-Warnmeldungen im Schnellwarnsystem RAPEX geht es dabei in wöchentlich aufeinander folgenden Veröffentlichungen am 11. und 18. Juli 2008 um gefährliche Produkte der BMW AG. Diese unsicheren Produkte haben die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher der EU ernsthaft gefährdet. Über ein solchermaßen gefährliches Produkt der BMW AG ist bekannt, dass es die Ursache für einen Schwerverletzten ist, einen von insgesamt drei Unfallopfern, die es zu beklagen gibt.

Die Leitlinien für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch (RAPEX) und für Meldungen gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2001/95/EG (PDF) sind zwar weitschweifig, aber nur vermeintlich aussagekräftig darüber, ob, wann und wie schnell welche Akteure unsichere Produkte an wen zu melden haben. So sind die genannten Fristen allenfalls Anhaltspunkte, und keinesfalls verbindliche Vorgaben.

Dennoch scheint zwischen Theorie und Praxis eine Lücke zu klaffen, jedenfalls wenn es um gefährliche Produkte der BMW AG geht.  Exemplarisch sollen diese Phänomene anhand aktueller RAPEX-Warnmeldungen aus Woche 27/2008 (Ref.No. 12 0738/08), veröffentlicht am 11. Juli 2008,  und der gleich darauf folgenden Woche 28/2008 (Ref.No. 25 0782/08), veröffentlicht am 18. Juli 2008, dargestellt werden.

Im ersten Fall geht es um die Verletzungs-Gefahr infolge Bremsen-Fehlfunktionen und Vorderradblockaden an bestimmten BMW-Motorrädern, u.a. der BMW R1200GS, und im zweiten Fall geht es um die Verletzungs-Gefahr infolge verklemmter Vorderräder, sprich: ebenfalls Vorderradblockaden, an dem Motorrad-Modell BMW F800GS. Damit liegt auch ein amtlich bestätigter Mangel an den Produkten vor, ein praktischer Nebeneffekt, der bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche hilfreich sein kann.

Nun fällt bei beiden Fällen auf, dass zwischen der Veröffentlichung im so genannten Schnellwarnsystem RAPEX und dem Bekannt werden der bereits laufenden Durchführung von „Rückrufmaßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit“ (§ 35, Abs. 2, Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz [StVG]) seitens des Produktverantwortlichen bei der BMW AG jeweils über einen Monat liegt!

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Ref.No. 12 0738/08:

Erkennen der Gefahr beim Produktverantwortlichen:     unbekannt (* Hinweis)

Rückrufmaßnahme bekannt:                                     spätestens 10. Juni 2008

Veröffentlichung unsicheres Produkt im RAPEX:             11. Juli 2008

Erste Berichterstattung in kommerziellen Medien: 14. Juli 2008 (dpa-AFX)

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Ref.No. 25 0782/08:

Erkennen der Gefahr beim Produktverantwortlichen:     unbekannt

Rückrufmaßnahme öffentlich bekannt:                        spätestens 13. Juni 2008

Veröffentlichung unsicheres Produkt im RAPEX:            18. Juli 2008

Erste Berichterstattung in kommerziellen Medien: 23. Juli 2008 (global-press, mid)

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Wie lange konkret die Zeitspanne beträgt, die zwischen Bekannt werden der ernsten Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verwender beim Produktverantwortlichen der BMW AG und der Meldung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liegt, ist nicht bekannt.

Für die Einleitung von als Rückruf bezeichneten Maßnahmen sind im Einzelfall jedenfalls erhebliche Vorlaufzeiten von Nöten. Insofern entsteht der Eindruck, dass die Verzögerungen zwischen dem Erkennen der Gefahr beim Produktverantwortlichen der BMW AG und der letztendlichen Veröffentlichung im RAPEX beachtlich sind.

Aber wer oder was verzögerte vielleicht die Meldungen über ernste Risiken, also „jede ernste Gefahr, die ein rasches Eingreifen der Behörden erfordert“, die von den beiden genannten Produkten der BMW AG ausgehen? Haderte etwa der Produktverantwortliche der BMW AG mit seiner Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)? Oder haben es die verantwortlichen Beamten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht eilig gehabt, eine entsprechende Meldung an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu machen? Diese ist nämlich nationale RAPEX-Kontaktstelle für die EU! Möglich auch, dass Beamte der „nationalen Kontaktstelle“ es versäumt haben, die EU-Kommission „so schnell wie möglich“ zu unterrichten, wie in den RAPEX-Leitlinien gefordert. Und letztendlich ist es auch durchaus wahrscheinlich, dass Verwaltungsvorgänge bei der EU Kommission im Rahmen der Prüfung der Meldung Ursache der Verzögerung bei der Einstellung der RAPEX-Meldungen waren.

Es kann sicher nicht jeden beruhigen, dass die Dauer bis zur Veröffentlichung der Warnmeldungen 12 0738/08 und 25 0782/08 exemplarisch als normal und üblich angesehen werden, wenn es um „allgemeine unsichere Produkte“ geht.

Kaum sedierend wirkt auch die Tatsache, dass die Warnmeldung 12 0738/08 im RAPEX-Schnellwarnsystem nun schon seit 17 Tagen unvollständig aufgeführt wird. Denn in jedem Fall ist auch das unsichere Produkt der BMW AG mit der Typ-Bezeichnung BMW R1200GS Adventure noch mit aufzuführen, denn auch die Halter dieser Fahrzeuge werden vom Hersteller nachweislich über die Gefährdung informiert. Ferner deutet der Produktionszeitraum Dezember 2002 bis Oktober 2007, wie er in der Meldung aufgeführt ist, ganz klar darauf hin, dass auch die Modelle BMW R1150GS und BMW R1150GS Adventure als gefährliche Produkte aufzuführen wären. Denn das Modell BMW R1200GS wird erst seit März 2004 verkauft. Das fragliche Sicherheitssystem Integral-ABS mit Bremskraftverstärker, mit dem im Januar ein schwerer Unfall passierte (woraufhin das KBA tätig wurde), ist aber im Dezember 2002 an der BMW R1150GS bzw. BMW R1150GS Adventure eingeführt worden.

Was sollen denn die anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten von dieser Warnmeldung aus Deutschland halten? Sie wirkt schlampig erstellt und eine Korrektur ist bis heute nicht erfolgt. Immerhin hat sich klären lassen, wer für diese Meldung und ihren Zustand verantwortlich ist: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), "Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer".

* Die BMW AG liefert schon seit Oktober 2007 (!) die fraglichen Modelle mit neu konstruierten Handprotektoren aus, bei denen die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht mehr ernsthaft gefährdet ist. Denn selbst im Falle eines Verdrehens können diese die Bremshebel nicht mehr berühren, plötzliche Vorderradblockaden während der Fahrt sind damit ursächlich ausgeschlossen. Ursächlich ausgeschlossen sind ferner Fehlfunktionen der Kupplung und zahlreiche Fehlfunktionen der ABS-Bremsanlage.

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Ergänzungen

where's the point?

subhuman 29.07.2008 - 04:53
hmm... also wenn ich mir die entsprechenden seiten so ansehe, dann finde ich für die 28. kalenderwoche gar keinen eintrag zu bmw, und bei dem unter der nummer 0738/08 gelisteten problem der 27. kw steht geschrieben: "Voluntary corrective action taken by the manufacturer." insofern: wo ist das problem?

The point is that

Block II 29.07.2008 - 23:06
sowohl für KW 27 als auch für KW 28 von der EU Kommission gefährliche Produkte der BMW AG im RAPEX veröffentlicht worden sind (12 0738/08, 25 0782/08). Der aktuelle Zustand der Meldung 12 0738/08 ist unter aller Sau, zu verantworten hat das das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Übrigens: "Voluntary corrective action taken by the manufacturer" bedeutet im konkreten Fall 12 0738/08 nur, das eine Ergänzung zur Bedienungsanleitung, ein paar Aufkleber und ein Hinweisschreiben an die Betroffenen verteilt wurde.

In der Praxis sieht es nun so aus: Es ist den Besitzern peinlich. So peinlich, dass sie die Aufkleber gar nicht anbringen, sondern diese wegwerfen oder bis zum Wiederverkauf verwahren.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Mmmmmm... — Unbekannt

Kindergarten? — Stoppt die Kinder

@ Block II: — Entdinglichung

doch — auch