Solidarität mit den angeklagten Antifas!

afa 27.07.2008 16:17 Themen: Antifa
Am frühen Morgen des 17. Februar 2007 werden 7 Antifaschisten nach einer filmreifen Verfolgungsjagd von der Böblinger Polizei in Gewahrsam genommen. Ihnen wird ein Angriff auf Teilnehmer einer NPD-Veranstaltung zur Last gelegt. Anschließend wird nahezu das gesamte Repressionsrepertoire abgespult: Die Aktivisten werden verhört, erkennungsdienstlich behandelt, zu DNA-Proben genötigt, Führerscheine eingezogen, Autos beschlagnahmt usw.
Nun droht ihnen vor dem Böblinger Amtsgericht eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Was war geschehen?
Nachdem die NPD Stuttgart für den 16. Februar 2007 ein "Faschingskonzert" mit dem rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke in Stuttgart angekündigt hatte, mobilisierte ein regionales Antifa-Bündnis zur Verhinderung der Veranstaltung. Unter dem Deckmantel einer harmlosen Faschingsparty versuchte die NPD einmal mehr ihre menschenverachtende Gesinnung zu verbreiten. Mit der Aktion wollte sie offenbar ältere "Kameraden" und jugendliche Neonazis an einen Tisch bringen.

Frank Rennicke ist ein Berufsnazi, der von der Verbreitung seines rechten Gedankengutes lebt. Seine Texte strotzen geradezu vor typisch rechtsextremen Klischees und Propaganda: Die Palette reicht von der Verherrlichung und Verharmlosung des Nationalsozialismus inklusive Glorifizierung der Wehrmacht über antiamerikanische Thesen bis hin zu offenem Rassismus. Er ist bereits seit Jahrzehnten in einschlägigen Organisationen wie der Wiking Jugend oder der NPD aktiv und tat sich insbesondere als Mitinitiator der sogenannten Schulhof-CDs hervor. Mehrere von Rennicke veröffentlichte Tonträger wurden aufgrund des "jugendgefährdenden Inhalts" verboten und der 43-jährige bereits mehrfach zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die Veranstaltung der NPD fand schließlich in der Stadiongaststätte des VfL Sindelfingen statt, die von der Stadt Sindelfingen verpachtet wird. Als AntifaschistInnen vor Ort ankamen und versuchten zum Ort des Geschehens zu gelangen, wurden sie von einem massiven Polizeiaufgebot schikaniert und daran gehindert, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.

Es schien, als ob die Behörden für ein ungetrübtes braunes Faschingstreiben und damit für direkte Unterstützung um den Aufbau der NPD im Raum Sindelfingen/Böblingen sorgen wollten. Nicht nur dass sie über das als Faschingsparty getarnte Nazikonzert im Vorfeld bestens informiert waren und dieses als „private Feier“ verharmlosten. Auch im Nachhinein sollte das rechte Treiben und der Protest dagegen verschwiegen werden.
In einem Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 19.2.2007 hieß es dazu:
„Die Polizei und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wollten die Vorkommnisse gestern weder bestätigen noch dementieren. Nach den Informationen der StZ hatte der verantwortliche Staatsanwalt bereits am Freitagabend angeordnet, dass die Polizisten in Böblingen den Einsatz vom Wochenende nicht im Polizeibericht erwähnen sollten.“ Die NPD bedankte sich denn auch artig auf ihrer regionalen Homepage bei der Polizei für das „Reinigen der Stadt von Zecken und Pöbel“.

Wir halten es für einen politischen Skandal, dass die NPD zum wiederholten Mal eine Veranstaltung in der Region quasi mit städtischer Förderung ungestört durchführen konnte! Auf die Anklagebank gehören die Verantwortlichen der Stadt Sindelfingen, des VfL Sindelfingen und der örtlichen Polizeibehörden. Schließlich hat ihr Schulterschluß und ihr gemeinsames Konzept des Vertuschens und Verschweigens erst dafür gesorgt, dass ein unbelehrbarer rassistischer Hetzer hier auftreten konnte! Doch dieses Verfahren kann und darf nicht isoliert betrachtet werden. Denn es ist nur ein Beispiel von vielen dafür, wie dreist und nahezu unwidersprochen die Verfolgungsbehörden inzwischen agieren können:

Dies fängt damit an, daß laut dem neuen Polizeigesetz nun Opfer der Bullen ihre eigene Ingewahrsamnahme bezahlen müssen (Strafbefehle über 90 Euro sind derzeit an der Tagesordnung) und Demoanmelder grotesk hohe Bußgelder bezahlen sollen (4800 Euro für rennende DemonstrantInnen und weil Transparente zu groß waren).

Aber auch für die Umdeutung antifaschistischer oder subkultureller Symbole sind sich hiesige StaatsanwältInnen nicht zu blöd, wie wir inzwischen wissen. Jüngstes Beispiel: Ein junger Punk wird vier Wochen lang in den Knast gesteckt, weil auf seiner Mütze ein angebliches Nazisymbol gesichtet wurde (es handelte sich um das Logo der Punk-Band Schleimkeim)!

Ganz zu schweigen von den dicksten Repressionskeulen, die jetzt immer öfter aus dem Schrank geholt werden: die §§ 129 a und b.
Im vergangenen Jahr waren es G8-GegnerInnen, aktuell laufen Verfahren gegen angebliche Mitglieder der militanten gruppe (mg) und gegen türkische Linke, die in Stuttgart-Stammheim vor Gericht stehen und nun teilweise bereits seit über 18 Monaten in Isolationshaft sitzen.

Was könnt ihr tun um die Angeklagten zu unterstützen?
Kommt zum Prozeß, informiert andere, spendet für die Prozesskostenhilfe, macht Soliparties, tretet in die Rote Hilfe ein…

Prozesstermine: Montag 8. September ab 8.30 Uhr und Montag 22. September ab 8.30 Uhr

Zeigen wir den Angeklagten, daß sie nicht allein sind!
Machen wir den Repressionsbehörden klar, dass sie mit ihren Schweinereien nicht durchkommen!
Wir fordern: Einstellung aller Verfahren!
Antifaschismus ist notwendig, nicht kriminell!

Solikonto: Bunte Hilfe, Postbank Stuttgart, BLZ 60010070,
Kto-Nr. 37242702, Stichwort: Sifi Antifa

Kontakt:
Rote Hilfe Ortsgruppe Stuttgart, c/o Infoladen, Burgstallstraße 54, 70199 Stuttgart
 buntehilfe@gmx.net, www.bunte-hilfe.de.am
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