Spanien: Hartes Urteil

diverse 16.07.2008 16:37 Themen: Repression Weltweit
Vor fast 18 Jahren hat im Gefängnis in Alicante ein Aufstand stattgefunden. Er war das Initial für die Einführung des Isolationshaftsystems FIES. Jetzt wurden die Urteile gegen die Protagonisten quasi bestätigt. Der spanische Staat kennt keine Gnade
Im November 1990 kam es im Gefängnis Foncalent ( Alacant/Alicante ) zu einem Aufstand, der 55 Stunden dauerte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich dort mehrere Gefangene, die als hochgefährlich eingestuft waren. Die Haftumstände, unter welchen sie litten, zusammen mit den permanenten Misshandlungen und Verletzungen der fundamentalsten Rechte, hatten zu einer Phase geführt, in der Gefangenenaufstände in den spanischen Gefängnissen an der Tagesordnung waren. Ein Jahr nach der Erhebung in Foncalent, versandte der damalige Direktor des Strafvollzugswesens, Antonio Asunción, ein Rundschreiben an sämtliche Haftanstalten, das sie zur Einführung einer speziellen Vollzugsordnung gegen aufständische Gefangenen ermächtigte. Die sogenannte F.IE.S, Interne Sonderbeobachtung und Registrierung - Fichero Interno de Especial Seguimiento. Diese Sonderbeobachtung führte zur Einrichtung von Bunkern innerhalb der Gefängnisse, in welchen die Gefangenen in totaler Isolation gehalten wurden, zur totalen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und zur völigen Kontaktsperre, sowohl untereinander, als auch mit der Aussenwelt. Dieses Vollzugsregime ist auch im aktuellen Spanien gegen bestimmte Gefangenenkollektive, wie Politische, noch immer aktiv (siehe Links am Artikelende).
Einer der Aufständischen von 1990 ist der seit insgesamt 32 Jahren inhaftierte Manuel Pinteño:  http://de.indymedia.org/2006/02/138755.shtml

AUFSTAND NACH 17JAHREN ABGEURTEILT

Nach zwei Jahre langen Wartens, hat der Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme der Anwälte der Beteiligten am Aufstand im Gefängnis Foncalent (Alacant), im November1990, für fast alle Angeklagten daselbe Urteil ergeben wie beim letzten Prozess. Manuel Pinteño,49, ist zu einer Gefängnisstrafe von 80 Jahren verurteilt von der mindestens weitere 30 absitzen muss.

Nachdem sein Anwalt, wie alle anderen auch, ihn hat fallen lassen, kann Manuel keinen justiziellen Widerstand mehr leisten. Ohne Geld gelten weder das Gesetz noch Gerechtigkeit..., deshalb hat Pinteño beschlossen, in einen Hungerstreik bis zum Tod zu treten,denn er denkt, dass er ohnehin im Gefängnis sterben wird und folglich "je früher desto besser." Der genaue Tag, wann er den Streik beginnen wird, ist noch nicht bekannt; Cruz Negra Anarquista/Anarchist Black Cross hat ihn jedoch auf der Seite:  http://www.nodo50.org/federacioniberica_cna/ bereits im Vorfeld angekündigt, um ihn so weit wie möglich bekannt zu machen und Manuel dadurch die grösstmögliche Unterstützung zu verschaffen.


Das Oberste Gericht (TS) hat die Wiederaufnahme des Prozesses begraben. Stattdessen hat schlicht eine Neuauflage statgefunden. Fünf Richter seiner Strafgerichtskammer haben in einem im vergangenen März gefällten Urteil die Wiederaufnahme abgelehnt und am 07. Juni die Präsentation der Verteidigung von sieben der insgesamt zwölf Verurteilten öffentlich gemacht.
Damit hat das Oberste Gericht den Fall definitiv abgeschlossen (es sei denn er würde vor das Verfassungsgericht gebracht). Das Gericht minderte die 470 Jahre Gefängnis für die sieben, als Protagonisten des Aufstands zwischen dem 12. und 14. November 1990 für schuldig Befundenen nur geringfügig. Für drei der "Hauptschuldigen" Antonio Cortés Escobedo (alias El Zorro), Manuel Pinteño und Francisco Sánchez García (El Rojo) wurde die Geldtrafe von 3.606 auf 1.803 € gesenkt. Die Gefängnisstrafe von Escobedo, der im Zusammenhang mit der Ermordung des algerischen Gefangenen Chokri Benhamed als Initiator des Aufstands angesehen wird, ist von 26 auf 24 Jahre verkürzt worden. Desweiteren wurden unter der Zuständigkeit des Richters Francisco Monterde Ferrer im Fall von El Rojo, Vicente Gómez, Juan Carlos Bello und Miguel Ángel Aguado Quilón bei den Strafen für Attentat, Körperverletzung und gewaltsamer Raub einige Monate weggestrichen.
Andererseits hoben die Richter die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 60.000 €uro an den Bruder des ermordeten Benhamed für Cortés Escobedo, Sánchez und Aguado auf, "da sich nicht erwiesen habe, dass sie in irgendeiner Verbindung zu ihm gestanden hätten". Damit wurde auch die Generaldirektion des Gefängniswesens als zivile Treuhand für die Zahlung der Verantwortung enthoben.

Das Prägnanteste an dem Urteil jedoch ist die Ablehnung der Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gericht bestritt die sowohl Befangenheit als auch den Verstossgegen die Grundrechte der Gefangenen, die von einigen der Anwälte beanstandet worden waren und behauptete bei dem Prozess seien stets alle Rechtsgarantien gewährleistet gewesen.
Die Verteidigung von Pinteño und Cortés Escobedo hatte den im März 2006 abgeurteilten Fall wiederaufgerollt nachdem ihre Mandanten eine "inhumane und degradierende" Behandlung beklagt hatten, wie etwa, als eine von mehreren, spektakülären Sicherheitsmaßnahmen, während ihres Erscheinens Handschellen auf dem Rücken tragen zu müssen. Ausserdem sahen die Anwälte durch diese Maßnahme die Unschuldsvermutung in Frage gestellt. Dem widersprachen die Richter mit dem Argument, "es handele sich um eine Gefahrensituation, die insbesondere in einem hohen Fluchtrisiko begründet sei". In Akzeptanz dieser Erklärung wurde "die individuelle Fesselung" zugelassen.

Die Ablehnung einer Wiederaufnahme seitens des Obersten Gerichtshofs hat den Fall von Manuel Pinteño, einem der am längsten Inhaftierten in Spaniens Gefängnissen, zu einem weiteren der vielen Fälle von Lebenslänglich gemacht. Manuel ist hingegen nicht der Einzige, der angesichts dieser Perspektive (im Gefängnis zu sterben) mit dem Entschluss zu einem Hungerstreik bis zum bitteren Ende reagiert, wie folgende Ereignisse im vergangenen Jahr gezeigt haben:
Spanien,Italien.: Gefangenenkämpfe
 http://de.indymedia.org/2007/12/201084.shtml

Manuel Pinteño hat mehr als 24 Jahre seiner Haftstrafen unter F.I.E.S zugebracht. Das letzte Mal draussen war 1986, als ihm für vier Monate und zehn Tage die Flucht gelungen war. Insgesamt war während der ganzen über 30 jährigen Gefangenschaft sieben Monate lang in Freiheit, jedesmal aufgund von Fluchtversuchen, die in Spanien als Delikt geahndet werden und lange Folgestrafen zur Konsequenz haben.
Nach dem Aufstand in Foncalent hat Manuel Anklage gegen den damaligen Direktor des Strafvollzugswesens und Urheber der Isolationsfoltersystems F.I.E.S, Antonio Asunción und gegen dessen Nachfolger Ángel Yuste Castillejos als eigentliche Verantwortliche erhoben. Sie waren seiner Ansicht nach die Schuldigen aufgrund ihrer Verantwortung für die herrchenden Zustände der Unerträglichkeit in den Gefängnissen.

Cruz Negra Anarquista
 http://www.nodo50.org/federacioniberica_cna
 cna_infos@yahoo.es
( Quelle:  http://www.nodo50.org/tortuga/article.php3?id_article=8377)


ANWERBUNG ALS ETARRA-MÖRDER

Im Februar 2006 erhob Manuel Pinteño in einem Brief die Anschuldigung gegen mehrere Mitgliedern eines inzwischen nicht mehr existierenden Zweigs der GAL (Antiterroristische Befreiungsgruppen ) versucht zu haben, ihn zur Ermordung der ETA-Gefangenen Troitiño (Gefängnis Alacant) und Henri Parot (Gefängnis Cádiz) anzustiften. Dazu sollte er jeweils einen Aufstand anzetteln, um in dessen Verlauf die Politischen zu töten. "Die Gründe, weshalb ich in Haft blieb, waren ganz andre", so Manuel, der in dem Brief berichtete, dass er Ende der 80er jahre nach Fontcalent verlegt worden war, wo wegen vorheriger Delikte gegen ihn verhandelt werden sollte,

Dort kam er in denselben Trakt, in dem sich auch der ETA-Gefangene Troitiño befand, der wegen eines 1987 begangenen Attentats auf den Supermarkt Hipercor in Barcelona einsaß, bei dem 21 Menschen ums Leben gekommen und weitere 45 verletzt worden waren."Wenige tage nach meiner Ankunft wurde ich in den Besuchsraum für Anwälte gebracht, wo mich vier gut gekleidete Individuen aufsuchten und mir den Vorschlag unterbreiteten, ich solle "einen Aufstand iniitiieren, bei welchem Troitiño ums Leben kommen sollte, aber ohne dass bei der Aktion irgendein Beamter verletzt wurde". Im Gegenzug boten sie mir Hafterleichterungen und schnelle Freilassung".
"Ich war sehr überrascht, denn ich hatte keine Ahnung, ob sie das im Ernst meinten oder mir eine neue Fall zu stellen versuchten. Mein temperament ging mit mir durch und ich verlangte von ihnen, dass sie sich entweder ausweise oder verschwinden sollten". Pinteño berichtete über Drohungen "falls er über den Inhalt der Zusammenkunft reden würde".

Nach der Verhandlung in Alicante wurde er in das Gefängnis Puerto de Santa María in Cádiz verlegt und traf dort auf Henri Parot, alias Unay, als Traktgenossen. Nach sieben Monaten erschienen dieselben Individuen, wie in Alicante und zwei weittere, die ich noch nie gesehen hatte. Auch dort wurde ich ins Anwaltszimmer gebracht und die Unterhaltung war identisch. Sie machten mir den gleichen Vorschlag, nur dass es diemal um das Leben von Parot ging. Aber auch meine Antwort war dieselbe: Ich sagte ihnen, dass ich weder ein Verräter noch ein Mörder bin, stand auf und beleidigte sie.
Einer von ihnen sagte zu mir, "damit hast du eine grosse Chance verpasst, schnell rauszukommen".
Später sagte Pinteño aus, dass diese Personen seiner Ansicht nach, zur GAL gehörten: "Sie wollten von draussen morden und suchten Leute innerhalb der Gefängnisse, die bereits diejenigen umzubringen, die sie störten." Pinteño klagte in seinem Brief überdies an, Misshandlungen erlitten zu haben und dass drei Mal versucht worden war, ihn zu töten.


Die Adresse von Manuel lautet:
Manuel Pinteño
C.P. Alicante II Módulo 2
Carretera nacional 330 Km.66
03400 Villena Alicante

Übersetzungen: tierr@


Zu dem Machenschaften der GAL siehe auch:
Der spanische Richter Garzón und die Paras
 http://de.indymedia.org/2006/02/139196.shtml

Spanien: Gefangenenaufstand 2007
 http://de.indymedia.org/2007/11/198416.shtml

zu FIES

Fies ist ein spezielles Beobachtungs,-und Isolationshaftsystem im spanischen Staat. Allein im Jahr 2006 starben 15 Häftlinge unter diesem Regime. Am treffendsten sagen darüber Berichte von Gefangenen aus, die ihm unterworfen sind:

Brief von Gilbert Chislaine vom 05.04.06
 http://de.indymedia.org//2006/04/143413.shtml
Javier Caramel Guillén und Hamed Belaid (Yuma)
 http://de.indymedia.org/2006/10/160233.shtml
Gefangenenmißhandlung in spanischen Knästen
 http://www.de.indymedia.org/2004/07/87515.shtml

FIES - das spanische Foltersystem
 http://de.indymedia.org/2004/09/92520.shtml
 http://de.indymedia.org/2004/09/92518.shtml

DIE ENTSTEHUNG VON FIES
KONZEPT und REGULIERUNG

FIES - fichero de internos de especial seguimiento - was heißt, die Speicherung von Daten über Gefangene die einer Sonderbeobachtung unterzogen werden... ist schlichtweg ein menschenvernichtendes Instrumentarium, das von der spanischen Strafvollzugsverwaltung zur Kontrolle Inhaftierter eingesetzt wird. Wohlbemerkt noch immer, obwohl die Einführung dieses Systems ( 1991 ), nie von einem Parlament gebilligt worden ist. Der Grund für FIES waren die zahlreichen Gefangenenaufstände in den spanischen Gefängnisen in den 80ziger Jahren , mit denen sich die Häftlinge gegen die unerträglichen und entwürdigenden Haftumstände zur Wehr setzten (und denen auch 2002;-06 und 07 aus den selben Gründen solche folgten). Nicht wenige von ihnen waren in der Gefangenenvereinigung APRE (Asociación de Presos en Régimen Especial - Zusammenschluß der Gefangenen im Sondervollzug ) organisiert, die immer wieder versuchte, die Forderungen der Gesamtheit der Inhaftierten an die Öffentlichkeit zu tragen. Verlangt wurde in allen Kommuniques der Organisation u.a., die Entlassung Todkranker, ein Ende der Misshandlungen, besseres Essen und medizinische Versorgung sowie ein angemessener Umgang mit psychisch Kranken in Haft. Um diesen und etlichen Forderungen mehr, außerhalb der Mauern Gehör zu verschaffen, griffen die Häftlinge zu den Umständen entsprechend drastischen Mitteln und brachten Wächter und/oder im Idealfall höhere Verantwortliche oder medizinisches Personal in ihre Gewalt. Dazu wurden manchmal selbsthergestellte Messer eingesetzt und wenn ein Aufstand tatsächlich gelang, der Aufschluss der Zellen erzwungen. Die Gefangenen besetzten dann meist irgendein Dach der Vollzugsanstalt, wo sie sich mit allem verfügbaren Material, wie Matratzen, Ziegeln usw. verbarrickadierten. Denn in keinem der zahlreichen Fälle dauerte es lange, bis die Aufstandsbekämpfungseinheiten mit Hubschraubern, Gummigeschossen und Tränengas und die schwerbewaffnet aufs Gelände stürmende Guardia Civil eintrafen. Im Verlauf dieser Aufstände kam es auf beiden Seiten immer wieder zu z.T. Schwerverletzten. Für die Beteiligten und die Organisatoren der APRE zog dieser Widerstand jedesmal schwere Repressionen nach sich, was hiess, die Aufständischen wurden zunächst brutal zusammengeschlagen und die als hauptverantwortlich Angesehenen tagelang isoliert und an Eisenpritschen gekettet. Die Aufstände hatten durch das hohe Aufgebot der polizeilichen Einheiten, welches einmal gar die halbe Provinz Cadiz lahmlegte, jedoch den gewünschten Effekt, dass das Radio und Fernsehen präsent waren und die Forderungen der Inhaftierten den Weg in die Massenmedien fanden. Die Gefangenenorganisation APRE konnte sogar eine zeitlang regelmäßig über die Zustände hinter den Mauern öffentlich publizieren. Dies jedoch führte zu ihrer repressiven Zerschlagung, woraufhin sie sich unter immenser Anstrengung und erheblichen Risiken für die Organisatoren zweimal neu formierte; einmal als APRE-r - d.h. rekonstruiert und einmal als COPEL.

Die Aufstände wurden von der Gefängnisverwaltung dazu benutzt, die Gefangenen, denen kein anderes Mittel zur Verfügung stand, zu dämonisieren und auf der Basis dieser Argumentation die FIES einzuführen. Konzipiert wurde das FIES-System von dem damaligen Gefängnisdirektor und späterem sog. sozialistischen Innenminister Antoni Asunción sowie von Enrique Mújica, der später das Amt des Ombudsmanns ausübte. Das Konzept, das in einem zeitlichen Ablauf zwischen 06.März 1991 bis 28.Mai 1991 entwickelt wurde, wurde von Asunción in Form einer Anordnung als Rundschreiben an alle Strafvollzugsanstalten versandt und trat daraufhin in seiner - bis heute unveränderten - Form in Kraft. Nach der Experimentierphase, deren beste Beschreibung wohl das Tagebuch eines FIES-Gefangenen "Flieh, Mann, flieh" von Xose Tarrio liefert, der diese Einführungsphase als FIES-Häftling der ersten Jahre erleiden mußte, wurde es im Februar 1995 betätigt sowie nach dem in Kraft treten der neuen Strafvollzugsordnung unter Nr.190 am 09. Februar 1996. Kraft der D.T. 4ª kam es zu einer Neubearbeitung, Anpassung und Gleichschaltung der Rundschreiben, Instruktionen und Dienstanweisungen, die bis heute Gültigkeit besitzen. Mit der Instruktion Nr. 21/96 wurden vorherige, administrative Regelungen der FIES, also der Datenerhebung durch Sonderbeobachtung, außer Wirkung gesetzt. Von der damaligen Regierung unter Felipe González, über die folgenden, bis zur heutigen des sozialistischen PSOE-Regierungspräsidenten Zapatero, haben alle spanischen Regierungen FIES in direkter Weise, d.h. ohne parlamentarische Zustimmung, in Wirkung gesetzt bzw. in Funktion gehalten. Das heißt die Anwendung dieses inhumanen und brutalen Vollzugssytems ist nach wie vor verfassungswidrig und von keinem staatlichen Gesetz offiziell geregelt. Um diese Illegalität zu vertuschen wurden eigens Sonderabteilungen geschaffen und eine Umbenennung (DERT) vorgenommen. Dennoch bleibt die Illegalität bis in die Gegenwart eine Tatsache die seit Jahren von den verschiedensten Menschenrechtsorganisationen, von GefangenenunterstützerInnen bis hin zur UNO_Komission für Folterprävention, angeprangert und bekämpft wird.
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WIE FUNKTIONIERT FIES

Das Kontrollsystem FIES wird angewandt gegen alle in Haft befindlichen Individuen, die nicht gewillt sind, ihre menschliche Würde mit Füßen treten zu lassen und die dagegen auf die eine oder andere Weise, individuell oder organisiert, Widerstand leisten. Zum Zweck der Beobachtung werden die Gefangenen in 5 Kathegorien eingeteilt:

FIES-1 - bedeutet die direkte Kontrolle von - PERSONEN DIE ALS GEFÄHRLICH UND KONFLIKTREICH angesehen werden - also eine Datei über die Protagonisten von Aufständen und Gefangene über deren Versuch, auf irgendeine Art eine Veränderung des Vollzugsordnung zu erreichen, bei dem das Leben und die physische Unversehrtheit von Beamten, Bevollmächtigten und sonstigem Gefängnispersonal, sowohl innerhalb als ausserhalb der Haftanstalten, gefährdet oder verletzt wurde; so etwa bei Verlegungen, Ermittlungen und bei anderen Gelegenheiten.

FIES-2 - DROGENHANDEL - Diese Datei umfasst alle Personen, d.h. Untersuchungshäftlinge oder bereits Verurteilte, die mutmaßlich oder tatsächlich in Form von Drogenhandel oder Drogenabhängigkeit gegen die öffentliche Gesundheit verstoßen oder die damit zusammenhängende Vergehen begangen haben, wie z.B. Unterschlagung von Devisen; Geldwäsche usw. )... Die Datei umfaßt sowohl nationale wie auch ausländische Gruppen und Organisationen sowie jene Personen die anhand von Informationen der Sicherheitskräfte mit diesen Gruppen zusammenarbeiten oder sie unterstützen.

FIES-3 - BEWAFFNETE GRUPPEN - In dieser Datei sind alle wegen Zugehörigkeit zu einer bewaffneten Gruppe oder als "terroristische Elemente" Inhaftierten gespeichert sowie jene, die auf der Basis von Informationen der Sicherheitskräfte mit diesen Gruppen zusammenarbeiten oder sie unterstützen.

FIES-4 - STAATLICHE SICHERHEITSKRÄFTE UND WACHPERSONAL - Hier sind alle Zugehörigen oder ehemaligen Zugehörigen dieser Berufsgruppe verzeichnet, deren physische Integrität und Sicherheit gemäß dem Artikel 8 des L.O. de las F.C.S.E) geschützt werden muß. Das will heissen Zugehörige oder ehemalige Zugehörige dieser Berufsgruppe die in irgendeines der oben genannten Vergehen involviert waren und die nun, z.B. wegen Zeugenaussagen oder durch Racheakte, gefährdet sind.

FIES-5 - BESONDERE CHARAKTERISTIKA - Hier sind verschiedene Untergruppierungen von Personen festgehalten: So jene, die im Rahmen der internationalen Kriminalität mutmaßliche oder tatsächliche Täter von besonders gewaltsamen Verbrechen sind, wie z.B. Frauenhandel, Zwangsprostitution ec. und außerdem Personen denen politischer Aufruhr und die Störung des sozialen Friedens vorgeworfen wird sowie Totalverweigerer, die es ablehnen sowohl Militärdienst als auch Zivildienst zu leisten.

WAS BEDEUTET NUN FIES FÜR DIE BETROFFENEN GEFANGENEN?

Der, männliche oder weibliche, Gefangene wird in eine nur 2 x 3 m grosse Zelle gesperrt. In diesem Verlies ist er gezwungen tagtäglich 22 oder 23 Stunden zu verbringen; d.h. ein quasi rund -um -die Uhr-Einschluß, da der Hofgang höchstens ein oder zwei Stunden pro Tag beträgt. Der/die Gefangene darf dabei nur von einem einzigen, andreren FIES-Häftling begleitet werden (was jedoch häufig auch noch unterbunden wird ). Auf diese Weise werden die zwischenmenschlichen Beziehungen des/der Inhaftierten zerstört und oftmals ( wie die vielen bekannt gewordenen Fälle belegen) verweigern sadistische Wärter den Hofgang oder sein Entzug wird als zusätzliche Strafverschärfung angewandt.

Es liegen niemals zwei Zellen von FIES-Gefangenen direkt nebeneinander, wodurch willkürliche Mißhandlungen, die schwere psychologische Schädigungen hinterlassen, begünstigt werden.

Jedesmal wenn die Wärter die Zelle betreten, muß der Häftling darin ganz nach hinten treten und dabei die Hände sichtbar nach vorne strecken. Diese von den Wärtern aufgezwungene Schikane ist in keiner Strafvollzugsordnung festgeschrieben und blanke Willkür.

Jede Nacht nehmen die Wärter eine stündliche Zählung vor, bei der sie das Licht in der Zelle anmachen oder sie mit ihren Taschenlampen ausleuchten. Das führt zu erheblichen Schlafstörungen der Inhaftierten, die sich in einem Zustand ständiger Wachheit befinden, was natürlicherweise psychologische und psychosomatische Konsequenzen verursacht.

Alle FIES-Gefangenen werden beim Verlassen und bei der Rückkehr in die Zelle durchsucht. Das heißt vier Mal täglich eine demütigende und schikanöse Behandlung zu ertragen, um eine oder zwei Stunden, womöglich alleine, Hofgang haben zu können.

FIES-Gefangenen dürfen in ihrer Zelle jeder/jede nur zwei Bücher und zwei Illustrierte oder Zeitungen haben. Und auch sonst dürfen sie nichts besitzern, womit sie die Zelle persönlicher und menschlicher gestalten könnten. Auf diese Weise will man den Bezug der Gefangenen zu ihrem vorherigen Eigenleben zerstören und sie entmenschlichen. Das Tragen eigener Kleidung wird verweigert und ihnen stattdessen ein blauer Overall und Plastikschlappen verpasst, was jede Individualität untergräbt und schlicht eine Uniformierung der Betroffenen darstellt. Eine weitere Entpersonalisierung bedeutet der totale Entzug von Spiegeln.

Der Schriftverkehr FIES-Gefangener wird stets kontrolliert; Briefe können bis zu 30 Tage zurückgehalten werden. Dies bedeutet eine weitere Strafmaßnahme und permanente Rache.

Tagsüber wird den FIES-Häftlingen die Matratze weggenommen und ihnen nur das Bett und der Tisch, beide aus Metall, als Einrichtungsgegenstände gelassen.

Bei einer Verlegung zu Gerichtsverhandlungen sind die Gefangenen in Handschellen und werden von mehreren, mit Schlagstöcken und Eisenstangen bewaffneten Wärtern eskortiert. Die Prozeße finden am selben Tag statt und während der gesamten Verlegung bekommen die FIES-Gefangenen niemanden zu Gesicht.

Die Mißhandlungen seitens der Wärter ( von welchen immer wieder Fälle nach aussen dringen), wie Schläge, Beleidigungen, Fesselungen ans Bett ( manchmal über Tage hinweg ), Treten etc. bleiben so gut wie immer ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Diesen Schikanen, Folterungen und Mißhandlungen, die unbestreitbar nichts mit einem Auftrag zur Resozialisierung zu tun haben, werden alle Personen unterworfen, die ein Risiko und die Gefahr von Veränderung für das Strafvollzugssystem darstellen.
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ZIELE UND KONTROLLMECHANISMEN

Die Datenerhebungen im Rahmen von FIES sollen also dienen, "per einem Überblick über bestimmte Gefangenengruppen, deren Entwicklung in der Haft und Zugehörigkeit zu kriminellen Gruppen und Organisationen, Unruhen und Zwischenfällen innerhalb der Gefängnisse des spanischen Staates vorzubeugen und diese zu vermeiden".

Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Reihe von Daten über die ausgesuchten Häftlinge gespeichert, als da sind: Mitgliedschaft ( in Gruppen und Organisationen), Vorstrafen, Prozesse, Haftstrafen, Redelsführerschaft bei Aufständen, kriminelle Aktivitäten, Führung/ Verhalten in der Haft, Kontakte innerhalb und ausserhalb des Gefängnisses, Interessen und Vorlieben ( z.B. welche Literatur, Teilnahme am Sport usw. ), Arbeitsbereitschaft... sprich ein Ausleuchten der gesamten Persönlichkeit des/der Gefangenen.

Um diese Daten zu erhalten ist unweigerlich eine ganze Reihe von Kontrollmechanismen;- und Praktiken erforderlich, die um den Vorwurf der Rechtsverletzung zu vermeiden, mit keinem Wort in der Strafvollzugsordnung erwähnt werden . Um dieser Datenerhebung den Anschein einer verfassungs;-und Strafvollzugsgesetz gemässen Legalität zu verschaffen, wird in der Anweisung zu FIES behauptet, die Daten seien rein verwaltungstechnisch. Eine weitere völlige Verdrehung erfolgt durch die Einstufung, FIES verletze in keinem Fall das Recht der Inhaftierten auf menschenwürdige Behandlung und bedeute ebensowenig eine praktische Abweichung vom vorgegebenen Regelvollzug. Dies ist schlankweg ein Verschleierungversuch der Realität seitens des Gesetzgebers der Generaldirektion der Strafvollzugsanstalten (siehe:  http://de.indymedia.org/2006/06/150044.shtml). Selbst manche Strafvollzugsbeobachtungsrichter haben FIES ihre Akzeptanz verweigert und die Sonderbeobachtung in Resolutionen für illegal erklärt.

Allein die völlige Verweigerung einer Intimsphäre sowie von Zeit und Raum beweist den Widerspruch der FIES zum gültigen, spanischen Strafvollzugsgesetz und zeigt, dass sie die Klassifizierung (der Gefangenen), Hafterleichterungen ( wie der Besitz persönlicher Dinge, die Verlegung in andere Grade, Besuchserlaubnisse usw. ) und den Vollzug generell weitaus mehr betrifft, als die generellen Regelungen dies erlauben bzw. erlauben würden.

Die im Rahmen der FIES erhaltenen Daten müßen von Direktor jeder Haftanstalt, unter Angabe welcher FIES-Kathegorie der jeweilige Häftling zugerechnet wird, an die Subdirektion der Generalgefängnisverwaltung übersandt werden. Dabei handelt es sich um folgende Daten
Vorschläge über definitive Zugeständnisse und (geschlussgefolgerte ) Beschlüsse von Bewährungen. Hiermit werden zwei Ziele verfolgt: Zum Einen eine nachträgliche Kontrolle - wenn die inhaftierte Person sich in Freiheit befindet -, was die Illegalität der Datenerhebung und der möglichen Einmischung zeigt, denn hier handelt es sich eindeutig nicht um eine Präventivmaßnahme hinsichtlich gefängnisinterner Zwischenfälle.
Andererseits können die Datenerhebung und Kontrollaktivitäten die entscheidende Prognose der Instanz der Generaldirketion über gute oder schlechte Führung der Gefangenen, d.h. über eine Entlassung auf Bewährung, beeinflussen, noch bevor sie überhaupt dem Beobachtungsrichter vorliegen. - (Eine willkürliche Manipulation der Daten kann durch nichts verhindert werden, da hierfür keine Rechtsmittel vorhanden sind).
Verlegungen in ein anderes Gefängnis oder in ein Hospital
Geplante Verlegungen mit Durchreise oder direktem Bestimmungsort
Sämtliche Veränderungen (für den Gefangenen) bezüglich Strafe, Prozesse sowie innerhalb der Haftanstalt
Beschlüsse des Gefängniskollegiums sowie individuelle Personalentscheidungen, wie Sanktionen, Streichungen, Bestimmungen, Belohnungen, Kommunikationskontrolle, Vorschläge für den Artikel 10 (Haftverschärfung ), Klassifizierungen, Grade
Anwaltskontakte unter Angabe derer Namen. - (Die Kontrolle der AnwältInnen durch die Gefängnisverwaltung ist illegal)
Jede Art von regelwidrigem Zwischenfall, inklusive dem Verdacht Protagonist/tin derselben zu sein - (Jede Einschränkung der Rechte oder Ausweitung der Kontrolle aufgrund solcher Verdächtigungen bedeutet eine Verletzung des Rechtes der Unschuldsvermutung)
Teilnahme an Aktivitätsprogrammen
Anträge auf Haftausgang bevor seitens der technischen Arbeitsgruppe eine Studie vorgenommen wurde und unter Angabe der Adresse, die der Inhaftierte aufsuchen will. -(Diese Daten können klammheimlich die Verweigerung der Erlaubnis beeinflussen, denn in irgendeiner der FIES-Datenerhebungen zu erscheinen, ist für gewöhnlich ausschlaggebend für praktizierte Ablehnungen. Dieses Kriterium wird üblicherweise von der System-Junta gehandhabt, taucht jedoch später in den getroffenen Entscheidungen nicht auf. Auf diese Weise ist es möglich, andere Gründen für die Ablehnung der Erlaubnis anzuführen, wie etwa Schwere des Vergehens, soziale Tragweite oder mangelndes Erlangen positiver Faktoren, u.ä.)
Amtsschreiben und Resolutionen der Beobachtungsrichter und Gerichte, die Beschwerden seitens der Gefangenen, die für das etablierte Vollzugssystem stets von Gewicht sind, für ungültig erklären
Jede andere Art an Information von Interesse

Von den FIES-Gefangenen der Kathegorie 1 GEFÄHRLICHE... werden die laufenden Daten der persönlichen Beobachtung und aktuellen Informationen am Montag jeder Woche an die Subdirektion übersandt.

Was die FIES-Gefangenen der Kathegorien 2 und 3, also DROGENHÄNDLER und ZUGEHÖRIGE BEWAFFNETER GRUPPEN anbelangt, werden im Falle von Dringlichkeit die Sonderinterventionskollektive der Subgeneraldirektion der Gefängnisverwaltung telefonisch alarmiert. Als Dringlichkeiten gelten:
Freigang und Entlassungen bevor diese stattfinden (sie besitzen keine Rechtswirksamkeit nach einer Prävention von Konfliktsituationen innerhalb des Gefängnisses )
Amtsschreiben und andere juristische Resolutionen welche die Zuteilung zum 3.Grad bestätigen oder die Versetzung in diesen
Todesfälle ( hierzu sei bemerkt, daß es allein im Jahr 2006 mehrere Male vorgekommen ist, dass die also sehr gut informierte Direktion der Strafanstalten es unterlassen hat, die Angehörigen innerhalb eines angemessenen Zeitraums über den Tod von Gefangenen zu informieren )
Schwere Fälle von Aggressionen oder Zwischenfällen
Streichung von Bewilligungen vor deren in Kraft treten
Rechtliche Beschlüsse die zu einer Veränderung des Lebens innerhalb des Vollzugssystems führen
Arztbesuche. Wenn ein Inhaftierter medizinische Behandlung von Externen verlangt, kommt die Autorisierung der Subgeneraldirektion des gefängnisinternen Gesundheitswesens zum tragen und die persönlichen Daten des/der angeforderten externen Arztes/Ärztin werden überprüft - (die Kontrolle behandelnder Mediziner/rinnen entspricht nicht der Legalität)

Was die DROGENHÄNDLER anbelangt, wird die Kontrolle durch folgende Mechanismen erweitert:
Sie werden in Trakte oder Abteilungen eingewiesen, die entsprechende Sicherheitsmaßnahmen aufweisen und wo die Verbindungen oder Kontakte mit anderen Häftlingen ihrer Organisation kontrolliert werden können
Sämtliche Kontakte werden kontrolliert in Hinsicht auf sich entwickelnde Aktivitäten:
Kontakte mit der Familie und anderen Personen (hierbei werden wöchentlich alle Personen aufgeführtt, mit welchen im Verlauf der Woche in irgendeiner Weise ein Kontakt stattgefunden hat sowie besondere Gesprächsstunden, auch mit Angehörigen oder Nachbarn, die im D.N.I. aufgeführt werden und alle Personen mit denen korrespondiert wurde. Im Falle von Telefonaten werden die Nummern angegeben. - (Diese Kontrollemethode verletzt das Recht auf Datenschutz der KommunikationspartnerInnen, da diese freie Personen sind; zudem erfolgt diesen gegenüber im Fall der Telefonate keine vorherige Information über die Intervention).
Beziehungen zu den Beamten
Beziehungen zu anderen Gefangenen
Führungsrolle;- und Kapazität
Beziehungen und mögliche Verbindungen zu anderen Gruppen
Kontrolle des Gefängniskontos, des Ursprungs der Einzahlungen sowie Überweisungen an andere Gefangene oder ehemalige Häftlinge
Falls die Billigung einer Adresse in Erwägung gezogen wird, muß sichergestellt sein, dass sie nicht verdeckten Vertrauensleuten gehört, zu keiner Verbindung ausserhalb führt oder einen Zugang zu anderen Kommunikationsmedien darstellt
Bevor die Gefangenen die Abteilung zu kulturellen Aktivitäten verlassen dürfen, müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sichergestellt sein
Während der Besuche von aussen müssen Einschränkungen, Sicherheitsmaßnahmen und gesetzlich vorgegebene Kontrollen eingehalten werden
Aufgrund strenger Sicherheitsgründe werden die Zellen regelmäßig gewechselt
Gegen diese Häftlinge werden die Sicherheitsmaßnahmen des Artikel 65 der Strafvollzugsordnung verschärft und in den Zellen Durchsuchungen, Abzählkontrollen und Beschlagnahmungen vorgenommen

Zur Kontrolle der BESONDERS GEFÄHRLICHEN und KONFLIKTREICHEN GEFANGENEN werden die Kontrollmechanismen in einer Weise verschärft, dass sie einer totalen Verweigerung von Intimität und daher jeder Würde gleichkommen:
Mindesens zweimal in der Woche findet eine Inspektion der Gefängnisräume statt; Räume die als durch Häftlinge angriffsgefährdet gelten, werden täglich überprüft
Häftlinge im geschlossenenen Vollzugdie aufgrund einer ärztliche Anweisung die meiste Zeit innerhalb der Zelle verbringen müssen, werden in regelmäßigen Abständen per Sichtkontrolle beobachtet
Es erfolgt eine tägliche Berichterstattung an den Dienstleiter über die täglichen Durchsuchungen, die Aktivitäten des Gefangenen, seine Beziehungen zu anderen Häftlingen sowie über ev. Zwischenfälle. -(Diese Daten werden zudem täglich an die Subdirektion für Sicherheit weitergereicht).
Es findet ein ständiger Zellenwechsel statt
Weder dürfen zwei FIES-Gefangene sich in einer Zelle noch in nebeneinanderliegenden befinden
Die nächtlichen Kontrollgänge müssen in Respektierung der Würde der Gefangenen Personen und der Nachtruhe gemacht werden.- Sie haben in einem Rhythmus stattzufinden, der der Funktion der verschiedenen FIES-Typen adequat erscheint und in einen Intervall von nicht weniger als einer Stunde. Über die abgehaltenen Kontrollgänge sowie über deren Rhythmus muss Buch geführt werden, um deren Überwachung durch die Dienstleitung zu garantieren. -(Diese Anweisung ist jedoch eine rein formelle Vorschrift, die den Anschein von Legalität erwecken soll. In der Praxis verstösst diese Vorschrift zur "Respektierung von Würde und Nachtruhe" an sich gegen das Recht auf Würde und Intimität. Eine stündliche Inspektion bei Beleuchtung der Zelle lässt den Gefangenen weder Würde noch Schlaf).

KORRESPONDENZ und KONTAKTE

Auch der Umgang mit der Gefangenenkorrespondenz verletzt das Recht auf Würde und Intimität. Sowohl die ein, - als ausgehenden Briefe von FIES-Gefangenen werden fotokopiert und an den Sicherheitskontrolldienst gesandt. Eine interne Regelung bestimmt, dass die Briefe erst weitergegeben werden dürfen wenn die Sicherheitsstelle nicht innerhalb von 14 Tagen eine Beanstandung erhebrt. Mit anderen Worten: FIES-Gefangene erhalten prinzipiell ihre Post mit 14tägiger Verspätung, abzüglich dem regulären Postweg. Diese Einmischung in die Korrespondenz ist unbefristet und kann vierteljährlich oder monatlich verlängert werden, auch wenn während der bisherigen Kontrollphase keinerlei Widrigkeitem in Erscheinung getreten sind.

Um über die Generalstaatsanwaltschaft die Besuchserlaubnis für Freunde zu erhalten müssen FIES-Gefangene über die Koordinierungsstelle des Sicherheitsdienstes (D.G.I.P.) einen Antrag stellen, in dem sämtliche Daten des Besuchs, einschliesslich Personalausweisnummer angegeben werden müssen. Die Beantwortung dieses Antrages kann zwischen 1 1/2 und 2 Monate dauern. Wird von der Sicherheitsstelle eine Erlaubnis erteilt, so kann im Zeitraum von 3 Monaten ein Besuch stattfinden. Im Falle einer Verlegung des/der Gefangenen verliert die Besuchserlaubnis ihre Gültigkeit.

DIE INTERNE ORDNUNG DER ISOLATIONSTRAKTE

1.- "Während der Zählungen haben die Häftlinge im hinteren Teil Zelle zu stehen und zwar mit dem Gesicht gegen die Wand; korrekt gekleidet und rasiert. Diese Position muss auch zu jedem anderen Zeitpunkt bei Tag oder Nacht wann immer ein Beamter die Zelle betritt eingenommen werden .

2.- Während des Aufenthaltes in der Zelle ist es nicht erlaubt, auszuruhen oder sich hinzulegen, mit Ausnahme der mittäglichen und nächtlichen Ruhezeiten; zudem müssen die Häftlinge korrekt angezogen sein. Mindestens müssen sie Hosen und ein Hemd tragen und rasiert sein.

3.- Die belegten Zellen werden täglich durchsucht, ebenso wie die Fenster, Gitterstäbe, Türen, WC´s, Waschbecken etc.;die unbelegten Zellen wann immer sich die Möglichkeit dazu ergibt. Jedes neue Vorkommnis muss dem Dienstleiter
gemeldet werden

4.- Den Häftlingen ist es verboten untereinander zu kommunizieren: sei es von Fenster zu Fenster oder mit anderen im Hof befindlichen Gefangenen. Verstöße hiergegen ziehen unweigerlich schwere Sanktionen nach sich.

5.- Für die drei Stunden Hofgang dürfen ausschließlich die folgenden Dinge mitgenommen werden: ein Buch, zwei Zeitungen, ein Radio oder Walkman

6.- Während des Aufenthaltes in dieser Abteilung darf nur ein Gerät besessen werden: Radio, Radio-Walkman oder Walkman; nie aber größer als ein Kofferradio und batteriebetrieben. Die Benutzung von Kopfhörern ist zwingend. In jedem Fall verboten sind Geräte mit einem Kasettenaufnahmeteil.

7.- Das Licht in den Zellen wird von 7.00 bis 15.00 Uhr eingeschaltet sowie von 17.00 bis 23.00 Uhr; damit gilt dann der Tag als beendet

8.- Die Zellen haben stets sauber zu sein und es ist in jedem Fall untersagt Photos, Poster oder Ähnliches an der Wand zu befestigen oder das Licht mit Papier, Stoff etc. abzudecken.

9.- In der Zelle dürfen sich ausschliesslich ein Schlafanzug, Körperpflegeartikel (mit Ausnahme von Rasierklingen, die nur bei Bedarf ausgehändigt werden und nach Gebrauch zurückgegeben werden müssen ), die Tageskleidung und eine Wechselgarnitur sowie zwei Bücher und zwei Tageszeitungen befinden .

10.- Die Hofstunden werden in Abstimmung mit der Subdirektion für Sicherheit verteilt und unter Anerkennung der Separation der Häftlinge der Abteilung gemäß dem Zugangskriterium (Art. 10, Sanktionierte; Art. 71; Art.75 Punkt 2, genauso wie der ersten Grade).

Jeder Verstoss gegen irgendeinen der Punkte dieser allgemeingültigen Ordnung der Abteilung wird mit schweren oder sehr schweren Sanktionen geahndet. In diesem Sinne wird diese Ordnung allen Insassen der Abteilung zur Kenntnis gebracht".

Información sobre el FIES:
 http://www.ucm.es/info/eurotheo/normativa/fies.htm
Para más información acerca del F.I.E.S., y especialmente respecto a las razones esgrimidas acerca de la ilegalidad de este instrumento normativo (desde una perspectiva jurídica), ver Ríos Martín, Julián: "Manual práctico para la defensa de las personas presas".

Centro de Documentación, Información e Investigación sobre necesidades y servicios sociales para personas presas y penalizadas:
 http://www.ikusbide.net
Instrumentos internacionales de Derechos Humanos:
 http://www.unhchr.ch/spanish/html/intlinst_sp.htm
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Ergänzungen