Gö: Rechtsanwalt Klaus Kunze als Nazi outen!

Initiative gegen RECHTS-Anwälte 05.07.2008 00:23 Themen: Antifa
+++ rechten Rechtsanwalt Klaus Kunze aus Uslar als Nazi outen +++ in zwei Aktionen vor dem Landgericht Göttingen wurde über Kunzes Aktivitäten in der Nazi-Szene informiert +++
Am Donnerstag, 03. Juli ging vor dem Landgericht Göttingen mit großer Medienaufmerksamkeit der Prozess gegen Lydia L. zu Ende, die wegen vierfachen Mordes angeklagt war.
Antifaschist_innen waren zum Prozess zweimal in Aktion, um darauf aufmerksam zu machen, was sonst in der gesammelten Berichterstattung unerwähnt blieb: Lydia L.'s Rechtsanwalt, Klaus Kunze, betätigt sich seit Jahren als Anwalt der Neonazi-Szene. Mehr noch, Kunze vertritt selbst Positionen, die ihn klar als Nazi verraten.
Zu Kunzes Plädoyer am Dienstag, 01. Juli wurden Flyer verteilt, die seine zahlreichen Aktivitäten und Veröffentlichungen in Nazi-Zusammenhängen schildern. Am Donnerstag forderten Antifaschist_innen vor laufenden Fernsehkameras auf einem Transparent und mit Sprechchören: "Rechtsanwalt Klaus Kunze als Nazi outen!"

Im Folgenden ist der Flyer dokumentiert, der am 01. und 03. Juli vor Ort verteilt wurde.

---

Der rechte Rechtsanwalt – Klaus Kunze
Einige interessante Informationen über den Verteidiger von Lydia L.

Heute hat hier im Göttinger Landgericht Klaus Kunze seinen großen Auftritt: Als Verteidiger von Lydia L., die sich wegen der Ermordung von vier Männern verantworten muss, hält er sein Plädoyer. Wie seit Prozessbeginn immer wieder, wird sein Gesicht danach über die Fernsehschirme flimmern, sein Name in unzähligen Zeitungen zu lesen sein. Doch wer dieser Klaus Kunze eigentlich ist, wird man dabei wahrscheinlich wieder einmal nicht erfahren: Der 55-Jährige hat sich weniger als Rechtsanwalt denn als rechter Anwalt einen Namen gemacht. Er vertritt nicht nur regelmäßig Neonazis vor Gericht, sondern steht selbst ideologisch ganz rechts außen.

Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Sangerhausen: Wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung sind am gestrigen Montag (30. Juni 2008) vier Neonazis vom Landgericht in Halle verurteilt worden. Einer der Verteidiger: Klaus Kunze. Im Februar 2007 stellte das Amtsgericht in Grimma ein Volksverhetzungsverfahren gegen Thomas Persdorf, den Betreiber des rechtsextremen Wurzener Versandhandels „Front Records“, gegen Zahlung von 7.000 Euro Geldbuße ein. Sein Verteidiger: Klaus Kunze. Vor vier Jahren erreichte der Neonazi Arvid Strelow, der bei einer NPD-Kundgebung in Rotenburg an der Wümme einen Gegendemonstranten – vor den Augen und unbehelligt von Polizisten – brutal niedergeschlagen hatte, dass sein Name in Zeitungsberichten über den Vorfall nicht mehr genannt werden durfte. Sein Anwalt: Klaus Kunze.
Das sind nur einige Beispiele von vielen. Zu den Mandanten des Uslarer Rechts-Anwalts gehörten unter anderem auch der Neonazikader Thorsten Heise, Chef der „Kameradschaft Northeim“ und mittlerweile Mitglied im Bundesvorstand der NPD, die mutmaßliche Sängerin der Rechtsrock-Band „Agitator“, der Betreiber des rechtsextremen Versandhandels „Sleipnir-Shop“ aus Nidderau (Hessen) und der Marburger Neonazi Manuel Mann („Aktionsbündnis Mittelhessen“). Und im Auftrag der Kasseler Burschenschaft Germania wollte Kunze erreichen, dass über volksverhetzende Äußerungen des Nazi-Anwalts Jürgen Rieger im Verbindungshaus nicht mehr berichtet werden sollte. Denn das ist die Spezialität von Klaus Kunze: GegnerInnen der Rechten mit „strafbewehrten Unterlassungserklärungen“ mundtot zu machen. (1) Auf seiner Internetseite www.klauskunze.com bewirbt er sein Spezialgebiet „Presserecht“ passenderweise mit einem Artikel, den er für die rechte Wochenzeitung „Junge Freiheit“ geschrieben hat: „Der beleidigte Nazi“. (2)
All das ist natürlich kein Zufall. Kunze kann selbst auf eine lange Karriere am rechten Rand zurückblicken. Der ehemalige Polizist war als Student Mitglied der Kölner Burschenschaft Germania und Mitbegründer des rechtsextremen „Rings Freiheitlicher Studenten“ (RFS). Nach seinem Studium wurde Kunze nicht nur Anwalt der „Republikaner“, sondern 1989 auch einer ihrer Landtagskandidaten in Niedersachsen. Bereits zuvor hatte er begonnen, für diverse rechte Postillen zu schreiben – was er mit regelmäßigen Beiträgen für die „Junge Freiheit“ (JF) und als Verfasser von Büchern wie „Der totale Parteienstaat“ (3) bis heute tut. In den 1990er Jahren verschaffte ihm seine publizistische Tätigkeit sogar mehrere Nennungen in Verfassungsschutzberichten: „Der in rechtsextremistischen Kreisen bekannte Rechtsanwalt und JF-Stammautor Klaus Kunze, der sich bereits in früheren Artikeln unmißverständlich gegen den Grundsatz der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament ausgesprochen hatte, versuchte auch 1995, das parlamentarische System als undemokratisch zu diskreditieren, um den Nährboden für die Verwirklichung seiner Forderungen zu bereiten“, hieß es etwa im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht 1995. (4) Seine neu-rechten Thesen haben Kunze auch zu einem beliebten Gast bei rechtsextremen Studentenverbindungen gemacht: So hat er in den vergangenen Jahren bei den einschlägig bekannten Burschenschaften Danubia München, Normannia Heidelberg und Normannia-Nibelungen in Bielefeld Vorträge gehalten. (5)
In seinen Texten wettert Kunze gegen „alliierte Umerziehung“ (6) und den „geplanten multikulturellen Genozid am deutschen Volk“ (7), zeigte Verständnis für das Pogrom von Hoyerswerda im Jahre 1991 (8) und sympathisierte mit der „Reichsverfassung“ des rechtsextremen Vordenkers Reinhold Oberlercher. (9) Besonders am Herzen aber liegt ihm der Kampf gegen den Volksverhetzungsparagrafen, der das Leugnen des Holocaust unter Strafe stellt. Er selbst ist zwar schlau (und juristisch versiert) genug, die nationalsozialistische Judenvernichtung nicht zu bestreiten. Doch er erklärt das Leugnen und Verharmlosen der NS-Verbrechen gleichwohl für legitim: Er nennt es „historische Forschung“, wenn man Kriegshandlungen der Allierten und den Holocaust „moralisch und zahlenmäßig gleichgewichtig nebeneinander stellt“. (10) Ob es die Massenvernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden gegeben hat oder nicht, stilisiert er sogar zur reinen Glaubensfrage: Der „Glaube an den Holocaust und der komplementäre Glaube, dieser sei nur eine ‚Auschwitzlüge’“, habe dieselbe „religiös-metaphysische Qualität“, schrieb Kunze 1992 in einem Beitrag für die rechtsextremen Zeitschriften „Nation und Europa“ und „Staatsbriefe“. (11) Er behauptet, dass sich auch der Holocaust wissenschaftlich nicht beweisen lasse, und adelt braunen Geschichtsrevisionismus damit zur Suche nach einer verbotenen Wahrheit: „Wer sich am Glauben als Prinzip orientiert, muß die Vernunft, die Erkenntnis, die Forschung in Misskredit bringen, und der Weg der Wahrheit wird zum verbotenen Weg.“ (12) Als sich sein Anwaltskollege und NPD-Aktivist Horst Mahler 2004 wegen Holocaustleugnung vor Gericht verantworten musste, bescheinigte ihm Kunze in der „Jungen Freiheit“ zwar Realitätsverlust. An „intellektueller Kraft und Sachkenntnis“ aber sei Mahler seinen staatlichen Verfolgern weit überlegen. (13)
In seiner Freizeit betreibt der Uslarer Rechtsanwalt übrigens Ahnenforschung und veröffentlicht „Ortssippenbücher“. (14) Honni soit qui mal y pense: Ein Schelm, wer dabei an den nationalsozialistischen „Arier-Nachweis“ denkt...
Göttingen, 1. Juli 2008

Kein Forum für Nazi-AnwältInnen!
Rechte VordenkerInnen outen!
Gegen jede Verharmlosung der deutschen Vergangenheit!

Initiative gegen RECHTS-Anwälte

(1) Kunze ging unter anderem vor gegen die Frankfurter Rundschau, die taz und die Internetportale www.puk.de und www.anarchie.de
(2) Junge Freiheit 51/2001
(3) Erschienen erstmals 1994 (2. Auflage 1998) im HeiKun-Verlag von Kunzes Gattin Heike Kunze. Siehe www.klauskunze.com/heikun/index.htm
(4) Verfassungsschutzbericht NRW 2005, S. 117
(5) Siehe www.danubia-muenchen.de (Referentenliste), www.bielefelder-ideenwerkstatt.de/idw3neu/index.html sowie die Broschüre „Alt Heidelberg, Du Feine! Rechte Tendenzen und Ideologien an der Universität Heidelberg“, Seite 9 (free.pages.at/antifaakhd/archiv/Heidelberg,%20Du%20Feine.pdf)
(6) Artikel „Der totale Parteienstaat“, Junge Freiheit 1/1992. Auch zu finden auf www.klauskunze.com
(7) Artikel „Exklusivität deutscher Verbrechen als Staatsräson?“, Junge Freiheit Juli 1991. Siehe auch www.klauskunze.com
(8) Leserbrief, Junge Freiheit 10/1991
(9) Oberlercher veröffentlichte seinen „Reichsverfassungsentwurf“ in den rechtsextremen „Staatsbriefen“. Kunze bezieht sich in seinem Artikel „Der totale Parteienstaat“ (siehe Fußnote 6) zustimmend darauf
(10) Artikel „Exklusivität deutscher Verbrechen als Staatsräson?“ (siehe Fußnote 7)
(11) Artikel „Holocaustglaube und Auschwitzlüge“, Staatsbriefe 5/1992 sowie Nation und Europa 7-8/1992
(12) Ebd.
(13) Artikel „Der Minensucher“, Junge Freiheit 19/2004. Siehe auch www.klauskunze.com
(14) Siehe www.klauskunze.com
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

...

Bob 05.07.2008 - 07:37
Zwischen "Anwalt eines Neonazis" und "Neonazianwalt" liegen Welten. Setzen, sechs.

Zu Klaus Kunze

egal 07.07.2008 - 11:06
Auf der site  http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/nazipro.html
gibt es ein Foto und auf der azzoncao-site noch mehr Informationen zu Klaus Kunze.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 3 Kommentare an

sauber..... — ex-göttinger

ja, — -

Resonanz? — peter