Alltägliche Rechtspraxis gegen Antifa
Urteil gegen Antifa-Demonstranten in Neuss
Eingekesselt, geschlagen, auf einen Wagen geschleudert und verhaftet wurde der junge Antifa-Demonstrant K. bei einer Demo gegen Nazis am 13. Oktober in Neuss. Weil ein Polizist nun behauptete, der unbewaffnete Jugendliche habe den Arm erhoben und versucht, ihn zu schlagen, ein anderer Polizist eine versuchte Schlagbewegung gesehen haben will, wurde K. nun zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Hintergrund ist der Versuch, auch die Forderung des geschädigten Autobesitzers angesichts einer unverhältnismäßig brutalen Verhaftung auf den Demonstranten abzuwälzen. Zwei Zeugen des Angeklagten versicherten, während der gesamten Situation unmittelbar bei K. gewesen zu sein. Einen Schlagversuch habe es nicht gegeben.
Eingekesselt, geschlagen, auf einen Wagen geschleudert und verhaftet wurde der junge Antifa-Demonstrant K. bei einer Demo gegen Nazis am 13. Oktober in Neuss. Weil ein Polizist nun behauptete, der unbewaffnete Jugendliche habe den Arm erhoben und versucht, ihn zu schlagen, ein anderer Polizist eine versuchte Schlagbewegung gesehen haben will, wurde K. nun zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Hintergrund ist der Versuch, auch die Forderung des geschädigten Autobesitzers angesichts einer unverhältnismäßig brutalen Verhaftung auf den Demonstranten abzuwälzen. Zwei Zeugen des Angeklagten versicherten, während der gesamten Situation unmittelbar bei K. gewesen zu sein. Einen Schlagversuch habe es nicht gegeben.
Alltägliche Rechts-Praxis gegen Antifa-Aktivisten in Neuss
Zwei Zeugen, zwei Aussagen und ein glatter Widerspruch, dennoch glaubte die Richterin am Neusser Amtsgericht am 26. Juni 2008 ohne Bedenken den beiden Polizisten, die sich schnell in widersprüchliche Aussagen verstrickten. „Ein junger Mann am Anfang seiner Karriere, warum sollte er lügen“, resümierte die Vorsitzende und meinte mit solchem Wohlwollen die Aussage des Polizisten und Hauptbelastungszeugen G., wonach der Angeklagte K. am 13. Oktober 2006 im Rahmen einer Antifa-Demo gegen den ersten Nazi-Aufmarsch in Neuss nach 1945, seine Hand erhoben haben soll, um einen Vertreter der Staatsmacht zu schlagen, ohne dies jedoch zu vollbringen.
Der Angeklagte (übrigens ebenfalls ein „junger Mann am Anfang seiner Karriere“, was allerdings im Urteil keine Rolle spielte) und seine Zeugen bestritten solche Absicht nachhaltig und schildern das Geschehen folgendermaßen: Aus Protest gegen den Nazi-Aufmarsch versuchte eine kleine, etwa 20 Personen starke Gruppe in einer kleinen Seitenstraße in Neuss, möglichst dicht an die Absperrung der Polizei heranzukommen. Während sie sich einem Absperrgitter und den dort postierten Polizisten näherten, schloss sich hinter ihnen eine Kette anderer Polizisten, die fleißig von ihren Schlagstöcken Gebrauch machten. Weil er in der engen Straße folglich nicht vor und nicht zurückkam, geriet K. nach eigenen Aussagen in Panik und versuchte einem auf ihn zu laufenden Polizisten auszuweichen. Der schlug zu, und zwar, wie er diensteifrig vor Gericht erläuterte, mit seinem „Einsatzmehrzweckstock“, wodurch der Angeklagte auf die Motorhaube eines geparkten Autos geschleudert wurde. (Dazu der O-Ton des Polizisten und Zeugen F: „Er wurde nicht durch die Wucht meines Schlages auf das Auto geschleudert, sondern durch die Energie seiner eigenen Laufbewegung“. Prima Ausrede, wenn man mal jemandem ein Beinchen stellt, denn stürzt der nicht auch durch die „Energie seiner eigenen Laufbewegung.“?)
Von zwei Polizisten überwältigt wurde K. schließlich auf den Asphalt geworfen, mehrfach geschlagen und fixiert. Was keiner der Polizisten bestritt. Kritik an solchem Vorgehen von umfassend bewaffneten Polizisten in voller Hartplastikmontur gegenüber einer kleinen Schar eingekesselter, unbewaffneter und unvermummter jugendlicher Demonstranten war freilich nicht Thema vor Gericht, auch nicht die Sachbeschädigung an dem Wagen, die Gegenstand eines späteren Verfahrens sein wird und – man höre und wundere sich über gar nichts mehr – nicht etwa den Polizisten sondern dem Angeklagten K. zur Last gelegt wird. (Wegen der „Energie seiner eigenen Laufbewegung“ s.o.). Thema war vielmehr der – vermeintlich – gehobene Arm des Angeklagten, über den die beteiligten Polizisten und Zeugen F. und G. sehr verschiedene Versionen vorbrachten: Der Angeklagte K. habe den Arm weit über den Kopf gehoben und versucht, einmal zu schlagen, ob mit der flachen Hand oder der Faust, wisse er nicht mehr, gab der Zeuge G. an. Er, G., sei jedoch dem Schlag erfolgreich ausgewichen. Gleich mehrere versuchte Schlagversuche völlig anderer Art, nämlich kurze Faustschläge auf Schulterhöhe, will dagegen der Zeuge F. beim Angeklagten beobachtet haben.
Und weil die Polizisten eben „Junge-Männer-am-Anfang-ihrer Karriere-warum-sollten-sie-lügen“ sind, schreckte solch markante Differenz zwischen den Aussagen die Richterin nicht ab, der Staatsmacht zu glauben. Nicht etwa den beiden Zeugen des Angeklagten, die versicherten, während der gesamten Situation in unmittelbarer Nähe K’s gewesen zu sein und zu keinem Zeitpunkt einen versuchten Schlag beobachtet zu haben. „Einen Polizisten in voller Montur und mit Schlagstock angreifen: Warum hätte ich das tun sollen?“ fragte der Angeklagte ratlos.
Man könnte auf die Idee kommen, dass allein der Schadensersatzanspruchs des geschädigten Autobesitzers, der sich angesichts einer völlig unverhältnismäßigen und unverhältnismäßig brutalen Verhaftung gegen die Polizei richten würde, der Grund für die Behauptung eines versuchten Schlags sein könnte, weil so die Forderung auf einen Antifa-Demonstranten abgewälzt wird. Deshalb der konstruierte Vorwurf eines erhobenen Arms. Deshalb auch die Verurteilung zu einer Geldstrafe auf Bewährung, denn – so steht zu befürchten – dann wird auch der Anspruch auf Schadenersatz im nächsten Verfahren gegen den Angeklagten beschieden. Doppelte Verfahrenskosten, Geldstrafe und die Kosten für den PKW-Schaden hat der Angeklagte dann zu tragen – weil er gegen Nazis demonstriert hat und der Polizei bei seiner Verhaftung eine kleine Panne unterlief. Vor allem eine höchststaatliche Warnung an die Antifa, bei der nächsten Demo lieber zu Hause zu bleiben. Treffen kann es schließlich jeden.
Zwei Zeugen, zwei Aussagen und ein glatter Widerspruch, dennoch glaubte die Richterin am Neusser Amtsgericht am 26. Juni 2008 ohne Bedenken den beiden Polizisten, die sich schnell in widersprüchliche Aussagen verstrickten. „Ein junger Mann am Anfang seiner Karriere, warum sollte er lügen“, resümierte die Vorsitzende und meinte mit solchem Wohlwollen die Aussage des Polizisten und Hauptbelastungszeugen G., wonach der Angeklagte K. am 13. Oktober 2006 im Rahmen einer Antifa-Demo gegen den ersten Nazi-Aufmarsch in Neuss nach 1945, seine Hand erhoben haben soll, um einen Vertreter der Staatsmacht zu schlagen, ohne dies jedoch zu vollbringen.
Der Angeklagte (übrigens ebenfalls ein „junger Mann am Anfang seiner Karriere“, was allerdings im Urteil keine Rolle spielte) und seine Zeugen bestritten solche Absicht nachhaltig und schildern das Geschehen folgendermaßen: Aus Protest gegen den Nazi-Aufmarsch versuchte eine kleine, etwa 20 Personen starke Gruppe in einer kleinen Seitenstraße in Neuss, möglichst dicht an die Absperrung der Polizei heranzukommen. Während sie sich einem Absperrgitter und den dort postierten Polizisten näherten, schloss sich hinter ihnen eine Kette anderer Polizisten, die fleißig von ihren Schlagstöcken Gebrauch machten. Weil er in der engen Straße folglich nicht vor und nicht zurückkam, geriet K. nach eigenen Aussagen in Panik und versuchte einem auf ihn zu laufenden Polizisten auszuweichen. Der schlug zu, und zwar, wie er diensteifrig vor Gericht erläuterte, mit seinem „Einsatzmehrzweckstock“, wodurch der Angeklagte auf die Motorhaube eines geparkten Autos geschleudert wurde. (Dazu der O-Ton des Polizisten und Zeugen F: „Er wurde nicht durch die Wucht meines Schlages auf das Auto geschleudert, sondern durch die Energie seiner eigenen Laufbewegung“. Prima Ausrede, wenn man mal jemandem ein Beinchen stellt, denn stürzt der nicht auch durch die „Energie seiner eigenen Laufbewegung.“?)
Von zwei Polizisten überwältigt wurde K. schließlich auf den Asphalt geworfen, mehrfach geschlagen und fixiert. Was keiner der Polizisten bestritt. Kritik an solchem Vorgehen von umfassend bewaffneten Polizisten in voller Hartplastikmontur gegenüber einer kleinen Schar eingekesselter, unbewaffneter und unvermummter jugendlicher Demonstranten war freilich nicht Thema vor Gericht, auch nicht die Sachbeschädigung an dem Wagen, die Gegenstand eines späteren Verfahrens sein wird und – man höre und wundere sich über gar nichts mehr – nicht etwa den Polizisten sondern dem Angeklagten K. zur Last gelegt wird. (Wegen der „Energie seiner eigenen Laufbewegung“ s.o.). Thema war vielmehr der – vermeintlich – gehobene Arm des Angeklagten, über den die beteiligten Polizisten und Zeugen F. und G. sehr verschiedene Versionen vorbrachten: Der Angeklagte K. habe den Arm weit über den Kopf gehoben und versucht, einmal zu schlagen, ob mit der flachen Hand oder der Faust, wisse er nicht mehr, gab der Zeuge G. an. Er, G., sei jedoch dem Schlag erfolgreich ausgewichen. Gleich mehrere versuchte Schlagversuche völlig anderer Art, nämlich kurze Faustschläge auf Schulterhöhe, will dagegen der Zeuge F. beim Angeklagten beobachtet haben.
Und weil die Polizisten eben „Junge-Männer-am-Anfang-ihrer Karriere-warum-sollten-sie-lügen“ sind, schreckte solch markante Differenz zwischen den Aussagen die Richterin nicht ab, der Staatsmacht zu glauben. Nicht etwa den beiden Zeugen des Angeklagten, die versicherten, während der gesamten Situation in unmittelbarer Nähe K’s gewesen zu sein und zu keinem Zeitpunkt einen versuchten Schlag beobachtet zu haben. „Einen Polizisten in voller Montur und mit Schlagstock angreifen: Warum hätte ich das tun sollen?“ fragte der Angeklagte ratlos.
Man könnte auf die Idee kommen, dass allein der Schadensersatzanspruchs des geschädigten Autobesitzers, der sich angesichts einer völlig unverhältnismäßigen und unverhältnismäßig brutalen Verhaftung gegen die Polizei richten würde, der Grund für die Behauptung eines versuchten Schlags sein könnte, weil so die Forderung auf einen Antifa-Demonstranten abgewälzt wird. Deshalb der konstruierte Vorwurf eines erhobenen Arms. Deshalb auch die Verurteilung zu einer Geldstrafe auf Bewährung, denn – so steht zu befürchten – dann wird auch der Anspruch auf Schadenersatz im nächsten Verfahren gegen den Angeklagten beschieden. Doppelte Verfahrenskosten, Geldstrafe und die Kosten für den PKW-Schaden hat der Angeklagte dann zu tragen – weil er gegen Nazis demonstriert hat und der Polizei bei seiner Verhaftung eine kleine Panne unterlief. Vor allem eine höchststaatliche Warnung an die Antifa, bei der nächsten Demo lieber zu Hause zu bleiben. Treffen kann es schließlich jeden.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
physikalische Analyse notwenig
Anhand dessen sollte ein/e Physiker/in der Mechanik in den Zeugenstand gerufen werden, welche/r ganz klar erläutern könnte, wer hier wohl in Physik nicht aufgepasst hat. Außerdem gibt es noch etwas wie Versehen und Absicht. Hier sollte wohl die Haftpflicht des Bullen für den Schaden aufkommen.
So ein verfickten Schwachsinn, den der Bulle da erzählt. Wer Energie umlenkt ist selbst schuld. Beim Laufen entsteht viel Energie auf den gesamten Körper verteilt. Beim Schlagen ist die Energie auf einen Punkt geballt und somit viel wirksamer (an diesem Punkt)Außerdem kann dem Bullen unterstellt werden, dass er die Energie der Laufbewegung bewusst nutze und umlenkte. Das mit der Energie lernen die Pisser doch selbst schon bei der Ausbildung. So ein Scheiss. Holt euch den Namen und geht den mal besuchen und etwas von Energieumlagerung erzählen.
Alltag Rechtsbruch
http://de.indymedia.org/2006/12/164519.shtml
Daß in der Auseinandersetzung von Staatsgewalt und Demonstranten vor Gericht jede Form von offensichtlichem Rechtsbruch und Körperverletzung geduldet und unterstützt wird, die Opfer von Gewalt wie zum Hohn Strafen dafür bezahlen müssen, daß sie verprügelt werden, ist alltägliche Praxis in der BRD.
Leider fehlt es an einer durchdachten Dokumentationsplattform dieser Übergriffe.
In dieser Situation ist die Solidarität des Umfelds das Wichtigste.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Nächste Instanz — Hamburger
veröffentlicher — veröffentlicher
actio-reactio — Fips
Ganz klar — ist doch
Kommentar — ae
Alltägliche Rechtspraxis gegen Antifa — nora schmitz
solidarität — xxx