15 Leipziger Nazis nach Überfall festgenommen
Gleich 12 Nazis sitzen derzeit noch in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai auf der Suche nach "linksorientierten" einen Nightliner in Mockau gesmashed zu haben. Dabei gab's nen kleinen Sachschaden von 8.000Euro und eine verletzte Person. Der Vorwurf lautet auf schweren Landfriedensbruch und gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung.
Nachdem bis Anfang Juni bereits vier Verdächtige in U-Haft saßen, scheint zumindest einer Redefluß bewiesen zu haben. Wie die LVZ berichtet, wurde nun das gesamte Rollkommando festgenommen. Alle Personen seien "rechtsorientiert" und können dem Hool-Umfeld von Lok und Chemie zugerechnet werden.
Team Green ging extrem zurückhaltend mit dem Informationsfluß um und informierte nicht selbständig über den Angriff, bestätigte ihn auch lediglich auf LVZ-Anfragen mehrere Tage später, am 3.Mai. Dies geschah aus ermittlungstaktischen Gründen, löste aber offenbar auch im sächsische Innenministerium arge Verwunderung aus.
Verwundern muss aber eigentlich, dass die Festgenommen als "rechtsorientiert" bezeichnet werden, als ob sie gar nicht so wirklich Nazis wären, sondern ganz durchschnittliche Bürger. Sie sind es aber, und sie haben kein Problem damit, einen besetzten Linienbus anzugreifen, auf der Suche nach Andersdenkenden, die nicht in ihr Weltbild passen. Und das mit dem expliziten Ziel, diese auszusondern und zusammenzuschlagen.
infos von leipzig.noblogs.org
Team Green ging extrem zurückhaltend mit dem Informationsfluß um und informierte nicht selbständig über den Angriff, bestätigte ihn auch lediglich auf LVZ-Anfragen mehrere Tage später, am 3.Mai. Dies geschah aus ermittlungstaktischen Gründen, löste aber offenbar auch im sächsische Innenministerium arge Verwunderung aus.
Verwundern muss aber eigentlich, dass die Festgenommen als "rechtsorientiert" bezeichnet werden, als ob sie gar nicht so wirklich Nazis wären, sondern ganz durchschnittliche Bürger. Sie sind es aber, und sie haben kein Problem damit, einen besetzten Linienbus anzugreifen, auf der Suche nach Andersdenkenden, die nicht in ihr Weltbild passen. Und das mit dem expliziten Ziel, diese auszusondern und zusammenzuschlagen.
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Ergänzungen
Unter Masken steckten Neonazis und Hools
Nach dem Einfahren in eine Haltestelle im Stadtteil Mockau war der Linienbus von rund 20 Vermummten gekapert worden. Die Angreifer zerstörten Scheiben und bedrohten die Fahrgäste. Ein Mann wurde zusammengeschlagen (Morgenpost berichtete).
Nach intensiven Ermittlungen hat das Staatsschutzdezernat der Kripo nun 15 Gewalttäter im Alter von 17 bis 26 Jahren ermittelt. „Die Beschuldigten sind überwiegend rechtsorientiert und zum Teil auch der so genannten Ultra-Szene der Fußballvereine Sachsen und Lok Leipzig zuzurechnen“, erklärte Leipzigs Polizeipräsident Horst Wawrzynski. Einige seien geständig. Gegen zwölf wurden Haftbefehle erlassen.
okay
Außerdem: Untersuchungshaft gibs nur bei a) dringendem tatbestand, b)flucht- bzw. verdunklungsgefahr und c) bei schwerwiegenden verbrechen - erst wenn alle diese drei pkt erfüllt sind, dann kommt u-haft in betracht (normalerweise nur bei tötungsdelikten und versuchten tötungsdelikten...)
also bitte ein paar mehr infos
warum schwere körperverletzung?
schwere kv = einsatz von waffen und/oder bleibende schwere verletzungen
Nazis ausknipsen!
Leipzig. Knapp anderthalb Monate nach dem brutalen Überfall auf einen Nachtbus in Mockau hat die Polizei bisher fünfzehn Tatverdächtige ermitteln können. Diese seien überwiegend rechtsorientiert und der so genannten Ultra-Szene der beiden Fußballvereine Sachsen und Lok Leipzig zuzurechnen.
Damit kehrt auch Licht ins Dunkel bei der Suche nach den Motiven für den Angriff. Polizei und Staatsanwaltschaft geben an, dass die Hintergründe für die Tat der zumeist alkoholisierten Tatverdächtigen gewesen sein soll, dass diese in dem Linienbus ihrem äußeren Anschein nach linksorientierte Personen gesehen hatten. Diese sollten aus dem Bus herausgeholt und dann verprügelt werden.
Im Ergebnis der Ermittlungen wurden bisher fünfzehn Tatverdächtige gestellt. Gegen zwölf von ihnen erging wegen des Tatverdachts des schweren Landfriedensbruchs und der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung Haftbefehl. Derzeit befinden sich elf Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Ein weiterer Tatverdächtiger sitze bereits wegen anderer Straftaten in Untersuchungshaft, so die Polizei. Einige Beschuldigte sind strafrechtlich bereits unterschiedlich vorbelastet. Andere sind bisher noch nicht in Erscheinung getreten. Die Beschuldigten sind zu den erhobenen Tatvorwürfen teilweise geständig.
In der Nacht zum 1. Mai war die Polizei gegen halb 2:00 Uhr von dem Überfall auf den Bus informiert worden. Etwa 20 Vermummte hatten eine aggressive Zerstörungswut an den Tag gelegt und den Bus stark beschädigt. Eine Person wurde bei der Attacke leicht verletzt. Die unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls am Tatort eitreffende Polizei konnte nur noch die Spuren der Attacke sichern. Über Motiv und Ablauf der Tat besteht nach wie vor Unklarheit, so die Polizei. Insgesamt geht sie von einem Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro aus.
(mkr)
Quelle:
http://leipzig-seiten.de/index.php?option=com_content&task=view&id=3329&Itemid=42
Leipziger Nazis und das Freie Netz
Im Antifaschistischen Infoblatt Nr. 79 befindet sich übrigens ein lesenswerter Aritkel über Neo-Nazi-Szene in Leipzig und Umgebung:
Vernetztes Selbstbewusstsein
Übergriffe, Aufmärsche, Propaganda-Aktionen – die Neonazi-Szene in Leipzig und Nordwestsachsen ist in den letzten beiden Jahren immer aktiver geworden. Eine Hauptursache dürfte in der guten Vernetzung zwischen Stadt und Land zu finden sein.
Von »struktureller Unfähigkeit«, wie im letzten Text zur Region (AIB #70) beschrieben, kann jedenfalls kaum noch die Rede sein. Die Szene der »freien Nationalisten« bzw. »nationalen Sozialisten« hat sich trotz personeller Fluktuationen gut organisiert und verfügt mittlerweile über erhebliches Selbstbewusstsein. Sogar auf Christian Worch und die von ihm angemeldeten Aufmärsche glaubt man verzichten zu können: Nachdem die regionalen Kräfte die Veranstaltung im Juli 2007 offen sabotierten (nur 30 Neonazis waren da), zog Worch alle seine bis 2014 reichenden Anmeldungen in Leipzig zurück. Das Selbstbewusstsein gründet vor allem in einer besonderen Organisationsstruktur. Sie kombiniert die für Nazis notwendige straff autoritäre Führung mit einer verhältnismäßigen Unabhängigkeit der unteren Chargen bei der Wahl ihrer Aktionsformen. Die Autoritäten der Region sind dabei unangefochten Maik »Michi« Scheffler aus Delitzsch und Thomas »Ace« Gerlach aus Altenburg. Jens Schober aus Leisnig, noch 2005 wichtige Gestalt beim damaligen »Freien Widerstand Leipzig«, wurde dagegen an den Rand gedrängt und ist wieder in seine Kleinstadt zurückgezogen.
[...]
Quelle:
http://leipzig.noblogs.org/
http://www.nadir.org/nadir/periodika/aib/
schwere und gefährliche kv
§ 224 StGB - Angriff mit Waffen, gemeinschaftliche Begehung oder hinterlistig = gefährliche Köperverletzung
§ 226 StGB - bleibende Schäden, wie Verlust des Sehvermögens, der Fortpflanzungsfähigkeit (sic!), dauerhafte Entstellung = schwere Körperverletzung.
?
Vorallem im Fall des FC Sachsen/Chemie Leipzig seh ich das ohne genaue Kenntnis der Sachlage anders.
Schließlich sind die Ultras (diablos) dieses Vereins ein Teil der andersdenkenden Szene!!
Nazi-Hools auch beim F.C. Sachsen Leipzig
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Häää...?!
Was machen Nazis aus Leipzig in Moskau?
Warum smashen sie dort einen Nightliner?
Was ist überhaupt ein Nightliner?
Irgendwie alles etwas wirr...
@verwirrt
ein nightliner ist ein tourbus. http://de.wikipedia.org/wiki/Nightliner
muss
Ich finde gut...
@"verwirrt": wer lesen kann ist klar im Vorteil :-). Nicht bös sein ;-).
@"okay"
Da hilft nur: Den Antifa-Selbstschutz organisieren!!!!
Hääääääää....
Smash Fascism!
@okay
@...
Die Polizei schweigt so lange .....
nicht schwere sondern
info wiki
(1)Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Als Waffe gelten Objekte, die nach Art ihrer Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre Wirkung zu verletzen. Sie bilden damit eine Untergruppe der gefährlichen Werkzeuge, womit alle Gegenstände gemeint sind, mit denen aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Benutzungsweise erhebliche körperliche Verletzungen hervorgerufen werden können. So können bei entsprechender Anwendung auch eine Holzlatte oder ein Baseballschläger darunter fallen. Körperteile fallen nicht darunter, sehr wohl aber Prothesen, wenn sie als Schlagwerkzeug eingesetzt werden. Auch der beschuhte Fuß wird allgemein als gefährliches Werkzeug (wegen des Schuhs) angesehen. Nicht ausreichend ist auch das mittelbare Benutzen von körperlichen Gegenständen, wie das Schubsen gegen eine Mauer o.ä.
Ein hinterlistiger Überfall meint einen plötzlichen, unerwarteten Angriff auf einen Ahnungslosen (Überfall), wobei der Täter seine wahren Absichten planmäßig verdeckt, um dem Opfer die Abwehr zu erschweren (hinterlistig). Diese Alternative ist in der Regel auch dann verwirklicht, wenn der Täter Gift nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB einsetzt. Es ist erst dann ausgeschlossen, wenn von dem Gift aufgrund des Geruchs schon im Vorfeld (also bei Versuchsbeginn) Kenntnis genommen wird.
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich wird die Körperverletzung dann begangen, wenn der Täter am Tatort mit einer weiteren Person zusammenwirkt, die entweder als Mittäter oder Teilnehmer fungiert.....
Die "schwere Körperverletzung" nach § 226 StGB erfasst Taten, bei denen das Ausmaß und der Erfolg der Verletzung besonders schwer ausfallen. Sie gliedert sich in zwei Tatbestände: Absatz 1 ist eine Erfolgsqualifikation, Absatz 2 ist eine echte Qualifikation. Während der Täter in Absatz 2 auch die besonders schwere Verletzung absichtlich oder wissentlich verursachen muss, reicht es nach Abs. 1, wenn die genannten Folgen zumindest fahrlässig herbeigeführt werden (§ 18 StGB):
(1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
so wenn mensch keine ahnung hat lesen und dann das maul aufreißen oder fresse halten
keine inhaltliche ergänzung
@ bgdtrvs
das die täter übrogens aus dem fn netz stammen bezweifle ich, weil dei genau wüssten das sie mit sowas ihr gutbürgerliches image verlieren würden, das waren fußtruppen die in den rechten sumpf geraten sind.