Magdeburg- Gelöbnis gestört
In Magdeburg wurde heute die Gelöbnisfeier der Bundeswehr gestört
Heute fand in MD ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr auf dem Alten Markt von 19-20 Uhr statt. Regimente aus Delitzch und Burg waren anwesend.
In Burg werden nach wie vor "Kriseninterventionsteams" ausgebildet. Diesen werden beispielsweise auf mögliche Afghanistaneinsätze vorbereitet.
AntimilitaristInnen störten kurz durch das Brüllen der Parole: "Deutsche Waffen- Deutsches Geld...morden mit in aller Welt" die Veranstaltung. Durch massives Eingreifen der Bullen und MPs wurde das Ausrollen eines Transpis verhindert. 8 Personen wurden kurzfristig in Gewahrsam genommen und erhielten Platzverweise.
Hoch die internationale Solidarität!!!
Solidarität mit den Menschen, die sich täglich gegen imperialistische Besatzungsmächte wehren!
Imperialistische Kriegsmaschinerie im eigenen Land sabotieren!!!
In Burg werden nach wie vor "Kriseninterventionsteams" ausgebildet. Diesen werden beispielsweise auf mögliche Afghanistaneinsätze vorbereitet.
AntimilitaristInnen störten kurz durch das Brüllen der Parole: "Deutsche Waffen- Deutsches Geld...morden mit in aller Welt" die Veranstaltung. Durch massives Eingreifen der Bullen und MPs wurde das Ausrollen eines Transpis verhindert. 8 Personen wurden kurzfristig in Gewahrsam genommen und erhielten Platzverweise.
Hoch die internationale Solidarität!!!
Solidarität mit den Menschen, die sich täglich gegen imperialistische Besatzungsmächte wehren!
Imperialistische Kriegsmaschinerie im eigenen Land sabotieren!!!
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Ergänzungen
direct action
anarchie statt deutschland!
Antimilitarismus
Generalbundesanwältin Harms hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die linksextreme "militante Gruppe" offenbar eine weitere Niederlage hinnehmen müssen.
Der Bundesgerichtshof habe das Vorgehen bei der Suche nach Bekennerschreiben der Gruppierung gerügt, berichtet das Magazin "Focus". Dabei hatten Mitarbeiter des Bundeskriminalamts Briefe an vier Berliner Zeitungen überprüft. Nach Auffassung des BGH hätten aber Post-Beschäftigte die Kontrollen durchführen müssen. Die Ermittler dürften nicht wissen, wer in Briefkontakt mit den Medien stehe.
Bei der Aktion im Mai 2007 hatten die Terror-Fahnder mehrere tausend Briefe kontrolliert. Dass dabei auch zwei Schreiben beschlagnahmt wurden, hatte der BGH grundsätzlich für rechtens erklärt.
Stand: 07.06.2008 12:19
Quelle: rbb-online
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Schauriger Artikel