München: CSU-Ehrenerklärung für NS-Mörder

Antifaschistische Aktion 05.06.2008 16:33 Themen: Antifa
München-Ottobrunn: CSU-Bürgermeister Thomas Loderer gibt eine Ehrenerklärung über den in Italien gesuchten ehemaligen Gebirgsjäger und NS-Verbrecher Josef Scheungraber ab.
Der in Italien gesuchte Kriegsverbrecher, zu lebenslanger Haft verurteilte Kriegsverbrecher wird nach der Verleihung der Ottobrunner "Bürgermedaille" 2005 nun besonders geehrt:
Ottobrunns Brürgermeister "stellt sich hinter" den NS-Mehrfachmörder.
Einer der wenigen Einschränkungen die der Mehrfachmörder und Überzeugungstäter, ehemalige Gebirgsjäger und Altnazi derzeit hinnehmen muss ist ein schleppendes "Bemühen" einer deutschen Staatsanwaltschaft Josef Scheungraber vielleicht doch noch zu Lebzeiten vor Gericht zu bekommen.
Derzeit ist dies jedoch nicht möglich, da er "krankheitsbedingt" nicht verhandlungsfähig ist.
Auch deshalb verzichtete er in diesem Jahr auf das alljährliche Gebirgsjäger, Massenmörder- und Kriegsverbrechertreffen in Mittenwald / Oberbayern (Josef Scheungraber war als ehemaliger Wehrmachts-Kompanieführer des Gebirgsjäger-Pionier-Bataillon 818 auch jedes Jahr an den Kriegsverbrechertreffen in Mittenwald beteilig).
Josef Scheungraber ist für die grausame Ermordung von mindestens 13 Menschen im Juni 1944 im toskanischen Dorf Falzano bei Arazzo verantwortlich. Er und der damalige Wehrmachtsmajor Herbert Stommel hatten als "Vergeltung" für Partisanenangriffe 15 Zivilisten in ein Haus
gesperrt und dieses anschließend gesprengt. Josef Scheungraber wurde deshalb 2006 in La Spezia zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Josef Scheungraber wird jedoch von der BRD nicht nach Italien ausgeliefert. Im Gegenteil.
In seinem Wohnort Ottobrunn bei München ist er CSU-Mitglied, Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr, Träger der "Ehrenbürgermedaille" der Stadt Ottobrunn (Für die Ermordung von 15 Menschen ?).
Nun erhält der NS-Verbrecher Josef Scheungraber jedoch nicht seine lebenslängliche Haftstrafe, sondern eine weitere offizielle Ehrung durch den Bürgermeister Ottobrunns Thomas Loderer (CSU).
Die öffentliche Ehrung begründet der NS-Mehrfachmörder-Freund Thomas Loderer (CSU) so:
"Ich bin aufgrund meiner Bekanntschaft von der persönlichen Integrität von Josef S. und von seiner Unschuld überzeugt."
Antifaschistische Strukturen sollten in nächster Zeit wieder ein Auge auf den Kriegsverbercher Josef Scheungraber werfen und Ottobrunn über die skandalösen neuen Vorgänge
aufklären.
Forderungen:
Für Josef Scheungraber : Sofortiger Haftsstrafenantritt im Knast.
Sämtliches Vermögen einziehen und an Opfer übertragen !
Für CSU-Bürgermeister Thomas Loderer : Sofortiger Amtsabtritt ! Sofortiger Parteiausschluss !
Geldstrafe von 8000.- Euro,- zahlbar an VVN.
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Ergänzungen

Hell

Yeah 05.06.2008 - 17:41
Das die Staatsanwaltschaft sich nun mit dem Fall beschäftigt ist wohl auch der Erfolg antifaschistischer Intervention. Auch wenn es in keinem Medienbericht (die SZ brachte mehrere Artikel zum Thema) erwähnt wird, so ist durch zwei erfolgreiche antifaschistische Demonstrationen in Ottobrunn darauf aufmerksam gemacht worden, wer da in der Vorstadt-Idylle seinen Lebensabend fristet. Dabei wurden mehrere tausend Flugblätter verteilt und die Thematik wird immer wieder von Bürgern aufgegriffen und diskutiert, was ansässige Aktivisten bestätigen können.

Hier die Berichte zu den Demos:
 http://de.indymedia.org/2007/05/178613.shtml
 http://de.indymedia.org/2007/12/201117.shtml

Artikel in der AZ

Abendzeitung 05.06.2008 - 19:04
In der heutigen Ausgabe der Münchener Abendzeitung ist ein ganz guter Artikel zum dem Thema Nazispezl / CSU-Bürgermeister: "Solidarität mit NS-Täter ?"
(Bayernteil, S.19)

Warum nicht mal wieder in Ottobrunn demonstrieren ???

frühere rechtslage

(muss ausgefüllt werden) 10.06.2008 - 00:10
Eine Tötung von Geiseln und Sühnegefangenen war gemäß den Richtern in den Kriegsverbrecherprozessen nach dem 2.Weltkrieg nur unter 5 Bedingungen gestattet:

* Repressalien dürfen nur dann verhängt werden, wenn sie militärisch notwendig sind, um weiteren Völkerrechtsverletzungen der anderen Seite vorzubeugen.

* Repressalien dürfen nur dann verhängt werden, wenn die Nachforschung nach den Tätern ohne Erfolg geblieben ist.

* Repressalien dürfen nur von höheren Offizieren verhängt werden. (Die Dienststellung eines Bataillonskommandeurs war den Richtern zu niedrig)

* Repressalien müssen die Regeln der Verhältnismäßigkeit erfüllen. Im Rahmen des Prozesses gegen die Südostgeneräle wurde eine Quote von 1:10 als völkerrechtskonform betrachtet.

* Der von Represssalien betroffene Personenkreis muß in Bezug zu den begangenen Verbrechen stehen. Es müsse "ein solch enger Zusammmenhang bestehen, dass er eine gemeinsame Verantwortung begründet."

ob diese voraussetzung im vorliegenden fall gegeben waren, weiss ich nicht.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 6 Kommentare

Auf die Strasse

Termine 05.06.2008 - 17:44
Am Freitag, den 13.Juni 2008 planen Nazis sowohl von der NPD, als auch aus dem Spektrum der so genannten „Autonomen Nationalisten“ in München eine Kundgebung vor dem autonomen Kulturzentrum „Kafe Marat“. Anlass dazu gibt ihnen eine Veranstaltung des „Antifaschistischen Informations- und Dokumentationsarchiv (AIDA).

Keine Nazikundgebung vor dem Marat oder sonstwo. Nazis stoppen. Antifa heißt Angriff!

Treffpunkt: 13.6., 18:00 Kafe Marat, Thalkirchnerstr. 104, ansonsten direkte Aktionen gegen die Nazis!

siehe auch:  http://de.indymedia.org/2008/06/219192.shtml

und:

Samstag, 21.06.2008 | 11:30 Uhr, Rosenheim/Lorettowiese
Demo gegen Voratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und das neue Versammlungsgesetz sowie "Europa-Kongress" der rechtsextremen Republikaner (REP)
mehr Infos auf: www.21juni.de.vu

Samstag, 21.06.2008 | 11 Uhr, vor DGB-Haus (Schwanthalerstrasse 64)
DGB/ver.di-Großdemo gegen das geplante neue Versammlungsgesetz

schwachsinn

ich 05.06.2008 - 20:48
dass die staatsanwalt überhaupt ermittelt ist vollkommen lächerlich und das dürfte ihr auch bewusst sein. denn auch wenn es manchem nicht in den ideologischen kram passt: repressalien z.b. in form von geiselerschiessungen waren, anders als heute, nach dem im zweiten weltkrieg geltenden kriegsvölkerrecht absolut legal und wurden von den allierten genauso praktiziert wie von deutscher seite. das ist sowohl in der rechts- als auch in der geschichtswissenschaft völlig unstreitig. wer´s mir nicht glaubt soll eben danach googeln und nicht stumpf meine ergänzung löschen. deshalb, und nicht wegen böser "naziseilschaften", die angeblich die brd beherrschen, ist nie anklage erhoben worden, da eben nunmal überhaupt keine straftat vorliegt. die staatsanwaltschaft ist halt nicht zuständig, wenn etwas "schlimm" oder "tragisch" ist, sondern nur wen´s verboten ist. wenn jetzt pro forma ermittlungen stattfinden, dann wohl nur um dem zeitgeist tribut zu zollen und ohne jede erfolgsaussicht. so, und jetzt brüllt mich nieder oder besser: zeigt, dass ich die unwahrheit sage.

Schon komisch

antifa 05.06.2008 - 22:31
Nicht, dass es nicht richtig wäre gegen NPD und "autonome Nationalisten" zu demonstrieren: Den braunen Dumpfbacken gehört der Arsch gehauen.

Aber es ist doch schon recht seltsam, weshalb man zwar gegen jede noch so kleine Ansammlung erbärmlicher, unbedeutender Neonazis demonstriert, gesellschaftlich akzeptierte Mörder aber weitgehend in Ruhe lässt.
Nationalistische, rassistische oder NS-relativierende Ideologie lässt sich beispielsweise durch die CSU viel besser transportieren, als es die Nazis je könnten.

Kriegsvölkerrecht und so

---- 05.06.2008 - 23:10
Der Dorfschulze traut sich ja was!

Was den uninformierten Hilfsrechten mit dem Posting "Schwachsinn" angeht - passende Überschrift. Meist hilft statt "einfach mal googeln" dann doch eine gezielte Informationsstrategie - unter anderem sollte man sich mal die einschlägigen Konventionen wie die Haager Landkriegsordnung ansehen. Dann kommt man auch zu dem Ergebnis, dass sowohl die allermeisten HistorikerInnen als auch die einschlägigen RechswissenschaftlerInnen hier im Gegensatz zu vielen Forenschreibern und Wikipedia-Trolls sehr genau hinschauen: zwar galten "Geiselerschiessungen" als zulässig, jedoch nur unter sehr bestimmten Bedingungen: u.a. mußten die entsprechenden Geiseln VOR einer befürchtenden und durch die Geiselnahme abzuwehrenden Tat geommen werden; auch durften als Geiseln nicht beliebige Menschen enommen werden, sondern nur solche, die nachweislich mit der enstsprechenden Tat in Verbindung standen. Die sog. "Vergeltungs-" oder "Sühnemaßnahmen" der verschiedenen deutschen Militär- und Polizeieinheiten hielten sich nachweislich - und den entsprechenden Leitlinien und Dokumenten zufolge auch wissentlich - kaum jemals an das Völkerrecht. Ergo: Kriegsverbrechen.

Kriegsverbrechen und Kriegsrecht

leserin 05.06.2008 - 23:58
Die Ergänzung mit der Überschrift "schwachsinn" enthält tatsächlich nur solchen. Anders als dort behauptet, war der Schutz Kriegsgefangener und der Zivilbevölkerung bereits zu Zeiten des 2. Weltkrieges Bestandteil des Völkerrechts. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 regelte u.a. das Verbot von Angriffen auf unverteidigte Ortschaften und Gebäude sowie das Verbot von Kollektivstrafen an der Bevölkerung. Der Vertrag schrieb auch fest, daß bei Verletzung eines Waffenstillstandes nur die Schuldigen bestraft werden dürften und ggf. Schadensersatz gefordert. Allerdings zeigte gerade der 2. Weltkrieg, daß die Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung ungenügend waren. So versuchten die Verteidiger der Nazis vor dem Nürnberger Kriegsverbrechergericht die Massenerschiessungen der Wehrmacht nicht als völkerrechtlich verbotene Bestrafung, sondern als Repressalie auszulegen, da letztere als Antwort auf Kampfhandlungen von Partisanen unter bestimmten Voraussetzungen und "im angemessenen Umfang" nach den bis dahin üblichen Gebräuchen des Krieges als zulässiges Gewohnheitsrecht angesehen wurden. Das Nürnberger Gericht folgte dieser Argumentation ebenso wie andere Gerichte, die später über Geisel- und Massenerschießungen der Nazis zu urteilen hatten. Weder Grausamkeit, noch der Umfang der deutschen Erschießungsaktionen während des 2. Weltkrieges wurden jedoch als vom Gewohnheitsrecht gedeckt beurteilt, weshalb es sich bei den meisten auch rechtlich um Verbrechen handelt.

Schließlich ist auch die Behauptung falsch, gegen Josef Scheungraber sei nie Anklage erhoben worden. In Italien wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, in der BRD hat er sich dem Verfahren durch ärztliche Befunde zu seinem Gesundheitszustand dem Verfahren entzogen.

Noch wichtiger als der juristische Hintergrund scheint mir in Bezug auf den Autor der Schwachsinns-Ergänzung aber etwas anderes: Wer in einer derart triumphierenden Weise über barbarische Greueltaten wie die Massenerschießungen und -tötungen der Nazis schreibt, weil diese zu ihrer Zeit juristisch teilweise nicht als Greueltaten galten, der zeigt in jedem Fall, wes Geistes Kind er ist und daß es ihm nicht darum geht, die komplexen moralischen und rechtlichen Zusammenhänge zu begreifen, sondern eine einseitige und Interessengelenkte Geschichtsklitterung zu betreiben, die aus der Vergangenheit nicht lernen, sondern den Raum für neue Menschenrechtsverletzungen öffnen will, indem die alten banalisiert werden (bzw. Menschenrechtsverletzungen sind natürlich immer nur das, was "die anderen" tun - widerliche Charakterlosigkeit!)

startseite

startseite 06.06.2008 - 14:01
warum nicht auf die startseite genauso wie der andere münchen artikel?
 http://de.indymedia.org/2008/06/219192.shtml